• Südkorea: KOMCA zieht Regeln für KI-Musik zurück

    Die Korean Music Copyright Association (KOMCA) hat ihre im August eingeführten Regeln zur Registrierung KI-unterstützter Musik wieder zurückgenommen. Die Regelung hätte Werke zugelassen, bei denen ein Mensch maßgeblich an Text, Komposition, Arrangement oder anderen kreativen Bestandteilen beteiligt war. Nach Kritik aus Politik und Kulturministerium verwies KOMCA auf fehlenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens.

    Damit bleibt zunächst offen, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Musik für die Rechteverwaltung und Vergütung registriert werden kann. Am 22. September soll dazu in Seoul erstmals eine öffentliche Diskussionsrunde mit Kreativen, Musikbranche, Experten und Politik stattfinden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Kriterien für Registrierung, Rechteverwaltung und die Verteilung von Tantiemen.

    Die Debatte gewinnt an Relevanz: Ein KI-unterstützter Song erreichte zuletzt sogar die südkoreanischen Melon-Charts – während verbindliche Regeln für Urheberschaft und Vergütung noch fehlen.

    Südkorea: KOMCA zieht Regeln für KI-Musik zurückDie Korean Music Copyright Association (KOMCA) hat ihre im August eingeführten Regeln zur Registrierung KI-unterstützter Musik wieder zurückgenommen. Die Regelung hätte Werke zugelassen, bei denen ein Mensch maßgeblich an Text, Komposition, Arrangement oder anderen kreativen Bestandteilen beteiligt war. Nach Kritik aus Politik und Kulturministerium verwies KOMCA auf fehlenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens.Damit bleibt zunächst offen, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Musik für die Rechteverwaltung und Vergütung registriert werden kann. Am 22. September soll dazu in Seoul erstmals eine öffentliche Diskussionsrunde mit Kreativen, Musikbranche, Experten und Politik stattfinden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Kriterien für Registrierung, Rechteverwaltung und die Verteilung von Tantiemen.Die Debatte gewinnt an Relevanz: Ein KI-unterstützter Song erreichte zuletzt sogar die südkoreanischen Melon-Charts – während verbindliche Regeln für Urheberschaft und Vergütung noch fehlen.
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  • https://kibeat.com/friendly-fire-wenn-das-ego-die-ki-musikszene-auffrisst
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    KIBEAT.COM
    Friendly Fire! Wenn das Ego die KI-Musikszene auffrisst
    Sie wollten Musik machen. Dann kamen Charts, Plays, Rankings und Egos. Über eine junge Szene, die gerade dabei ist, sich selbst zu testen.
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  • Soundeffekt-Branche formiert sich gegen KI-Scraping

    Soundeffekte sollen bei der Entwicklung von KI-Modellen nicht länger schutzlos bleiben. Mit der Professional Sound Alliance (PSA) hat sich ein neuer Zusammenschluss aus Sounddesignern, Field Recordists und Anbietern professioneller Soundeffekt-Bibliotheken gegründet. Ziel ist es, die Interessen der Branche gegenüber KI-Unternehmen zu vertreten und gegen die unlizenzierte Nutzung von Soundmaterial vorzugehen.

    Zu den Initiatoren gehören unter anderem Pro Sound Effects, BOOM Library sowie die Sounddesigner Mark Mangini und Karol Urban. Die Alliance sieht professionelle Sounds als eine bislang kaum organisierte dritte Säule der Audiobranche – neben Musik und Stimme.Im Mittelpunkt stehen zwei Formen der unerlaubten Nutzung: „Data Piracy“, also das Scraping von Soundeffekten für das Training generativer KI-Modelle, und „Sync Piracy“, die unlizenzierte Verwendung von Sounds in Film, Fernsehen und Games.Die PSA stellt dabei ausdrücklich nicht KI als solche infrage. Vielmehr fordert sie klare Lizenzmodelle. Bemerkenswert: Pro Sound Effects und BOOM Library haben ihre Kataloge bereits für das Training von KI-Modellen lizenziert. Die Botschaft der neuen Allianz lautet damit: KI-Unternehmen sollen professionelle Sounds nutzen dürfen – aber auf Grundlage von Lizenzen und Vergütung, nicht durch unkontrolliertes Scraping.Ein Beispiel für dieses Modell ist Sonys KI-Forschung: Für das Soundeffekt-Modell Woosh wurden nach Angaben der Beteiligten lizenzierte professionelle Soundbibliotheken eingesetzt.

    Die Professional Sound Alliance befindet sich noch im Aufbau. Sie will zunächst Aufmerksamkeit schaffen, Branchenvertreter bündeln und Standards für den Schutz und die Lizenzierung professioneller Sounds etablieren. Damit könnte neben Musik und Sprecherstimmen künftig auch Sounddesign zu einem eigenständigen Schauplatz der Auseinandersetzung um KI-Training und Urheberrechte werden.

    Soundeffekt-Branche formiert sich gegen KI-ScrapingSoundeffekte sollen bei der Entwicklung von KI-Modellen nicht länger schutzlos bleiben. Mit der Professional Sound Alliance (PSA) hat sich ein neuer Zusammenschluss aus Sounddesignern, Field Recordists und Anbietern professioneller Soundeffekt-Bibliotheken gegründet. Ziel ist es, die Interessen der Branche gegenüber KI-Unternehmen zu vertreten und gegen die unlizenzierte Nutzung von Soundmaterial vorzugehen.Zu den Initiatoren gehören unter anderem Pro Sound Effects, BOOM Library sowie die Sounddesigner Mark Mangini und Karol Urban. Die Alliance sieht professionelle Sounds als eine bislang kaum organisierte dritte Säule der Audiobranche – neben Musik und Stimme.Im Mittelpunkt stehen zwei Formen der unerlaubten Nutzung: „Data Piracy“, also das Scraping von Soundeffekten für das Training generativer KI-Modelle, und „Sync Piracy“, die unlizenzierte Verwendung von Sounds in Film, Fernsehen und Games.Die PSA stellt dabei ausdrücklich nicht KI als solche infrage. Vielmehr fordert sie klare Lizenzmodelle. Bemerkenswert: Pro Sound Effects und BOOM Library haben ihre Kataloge bereits für das Training von KI-Modellen lizenziert. Die Botschaft der neuen Allianz lautet damit: KI-Unternehmen sollen professionelle Sounds nutzen dürfen – aber auf Grundlage von Lizenzen und Vergütung, nicht durch unkontrolliertes Scraping.Ein Beispiel für dieses Modell ist Sonys KI-Forschung: Für das Soundeffekt-Modell Woosh wurden nach Angaben der Beteiligten lizenzierte professionelle Soundbibliotheken eingesetzt.Die Professional Sound Alliance befindet sich noch im Aufbau. Sie will zunächst Aufmerksamkeit schaffen, Branchenvertreter bündeln und Standards für den Schutz und die Lizenzierung professioneller Sounds etablieren. Damit könnte neben Musik und Sprecherstimmen künftig auch Sounddesign zu einem eigenständigen Schauplatz der Auseinandersetzung um KI-Training und Urheberrechte werden.
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  • KI-Künstler gehen live auf die Bühne

    Was passiert, wenn ein KI-Act plötzlich „live“ auftreten soll? Genau das soll im November in Los Angeles ausprobiert werden: Bei den ersten AI Music Awards sollen KI-generierte Acts wie Xania Monet, Olivia B Moore und weitere „live“ auftreten – mit menschlichen Musikern, Visuals und den Creators hinter den Projekten.Wie genau die Vocals von Acts, die bislang ausschließlich als KI-generierte Aufnahmen existieren, auf der Bühne umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.

    Die Awards finden am 13. November 2026 im The Mayan in Los Angeles statt und werden weltweit gestreamt.

    KI-Künstler gehen live auf die BühneWas passiert, wenn ein KI-Act plötzlich „live“ auftreten soll? Genau das soll im November in Los Angeles ausprobiert werden: Bei den ersten AI Music Awards sollen KI-generierte Acts wie Xania Monet, Olivia B Moore und weitere „live“ auftreten – mit menschlichen Musikern, Visuals und den Creators hinter den Projekten.Wie genau die Vocals von Acts, die bislang ausschließlich als KI-generierte Aufnahmen existieren, auf der Bühne umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.Die Awards finden am 13. November 2026 im The Mayan in Los Angeles statt und werden weltweit gestreamt.
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  • Universal und Warner wollen Musikerklage zu Suno- und Udio-Deals stoppen

    Universal Music Group und Warner Music drängen ein US-Bundesgericht, eine Klage der American Federation of Musicians (AFM) im Zusammenhang mit ihren Vereinbarungen mit den KI-Musikdiensten Suno und Udio abzuweisen. Die beiden Unternehmen argumentieren, dass die Gewerkschaft selbst eingeräumt habe, dass der bestehende Tarifvertrag keine Regelung für die Nutzung von Aufnahmen durch KI-Dienste enthält.

    Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Artikel 21(a) des Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieser sieht zusätzliche Regelungen für eine „neue Nutzung“ von Aufnahmen vor – also für Verwendungszwecke, die vom bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Universal argumentiert nun, dass die dafür notwendige Grundlage für KI-Nutzungen nicht existiere.

    Bei einer Anhörung im Juli hatte der Anwalt der AFM auf die Frage des Gerichts, ob es eine entsprechende Vereinbarung für KI gebe, mit „Nein“ geantwortet. Universal wertet diese Aussage als entscheidend für die Abweisung der Klage. Die AFM hält dagegen, dass der Tarifvertrag selbst als Grundlage für eine Vergütung herangezogen werden könne und die entsprechende Vertragsklausel unterschiedlich ausgelegt werden könne.

    Auch Warner Records und Atlantic Records beantragen die Abweisung. Warner verweist darauf, dass die betroffenen Musiker:innen bereits nach den geltenden Grundtarifen des SRLA bezahlt worden seien. Die Gewerkschaft fordert dagegen zusätzliche Zahlungen für die Nutzung der Aufnahmen im Zusammenhang mit KI.Die AFM hatte die Klage im Juni eingereicht und im Juli erweitert. Sie wirft Universal und Warner vor, Aufnahmen ihrer Mitglieder für Vereinbarungen mit Suno und Udio lizenziert zu haben, ohne die Musiker:innen entsprechend zu vergüten oder zu beteiligen.

    Parallel verhandeln Gewerkschaft und Labels über einen neuen SRLA, wobei der Umgang mit KI zu den zentralen Themen gehört. Universal und Warner argumentieren deshalb, dass die Frage zusätzlicher Vergütungen im Rahmen dieser Tarifverhandlungen und nicht über die aktuelle Klage geklärt werden sollte.

    Universal und Warner wollen Musikerklage zu Suno- und Udio-Deals stoppenUniversal Music Group und Warner Music drängen ein US-Bundesgericht, eine Klage der American Federation of Musicians (AFM) im Zusammenhang mit ihren Vereinbarungen mit den KI-Musikdiensten Suno und Udio abzuweisen. Die beiden Unternehmen argumentieren, dass die Gewerkschaft selbst eingeräumt habe, dass der bestehende Tarifvertrag keine Regelung für die Nutzung von Aufnahmen durch KI-Dienste enthält. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Artikel 21(a) des Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieser sieht zusätzliche Regelungen für eine „neue Nutzung“ von Aufnahmen vor – also für Verwendungszwecke, die vom bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Universal argumentiert nun, dass die dafür notwendige Grundlage für KI-Nutzungen nicht existiere.Bei einer Anhörung im Juli hatte der Anwalt der AFM auf die Frage des Gerichts, ob es eine entsprechende Vereinbarung für KI gebe, mit „Nein“ geantwortet. Universal wertet diese Aussage als entscheidend für die Abweisung der Klage. Die AFM hält dagegen, dass der Tarifvertrag selbst als Grundlage für eine Vergütung herangezogen werden könne und die entsprechende Vertragsklausel unterschiedlich ausgelegt werden könne. Auch Warner Records und Atlantic Records beantragen die Abweisung. Warner verweist darauf, dass die betroffenen Musiker:innen bereits nach den geltenden Grundtarifen des SRLA bezahlt worden seien. Die Gewerkschaft fordert dagegen zusätzliche Zahlungen für die Nutzung der Aufnahmen im Zusammenhang mit KI.Die AFM hatte die Klage im Juni eingereicht und im Juli erweitert. Sie wirft Universal und Warner vor, Aufnahmen ihrer Mitglieder für Vereinbarungen mit Suno und Udio lizenziert zu haben, ohne die Musiker:innen entsprechend zu vergüten oder zu beteiligen. Parallel verhandeln Gewerkschaft und Labels über einen neuen SRLA, wobei der Umgang mit KI zu den zentralen Themen gehört. Universal und Warner argumentieren deshalb, dass die Frage zusätzlicher Vergütungen im Rahmen dieser Tarifverhandlungen und nicht über die aktuelle Klage geklärt werden sollte.
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  • Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmen

    Believe und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.

    Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.

    Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.

    Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen.

    Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.

    Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmenBelieve und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen. Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.
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  • 150.000 neue Tracks – jeden Tag

    Die Menge neuer Musik auf Streamingdiensten erreicht immer größere Dimensionen: Rund 150.000 neue Tracks werden inzwischen täglich bei Musikdiensten hochgeladen. Das entspricht mehr als einer Million neuer Titel pro Woche.

    Die enorme Veröffentlichungsflut verschärft den Wettbewerb um Aufmerksamkeit und stellt Streamingplattformen zugleich vor neue Herausforderungen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der rasante Anstieg KI-generierter Musik. Deezer zufolge bestand im Juli bereits mehr als die Hälfte der täglich neu eingereichten Musik aus KI-generierten Tracks.Damit wird die Frage, wie Streamingdienste Inhalte filtern, einordnen und vergüten, zunehmend relevant. Gleichzeitig wächst der Druck, gegen künstlich erzeugte Streams und Streamingbetrug vorzugehen.150.000 neue Songs pro Tag zeigen vor allem eines: Im Streamingzeitalter ist nicht mehr die Veröffentlichung das knappe Gut – sondern die Aufmerksamkeit. (Music Ally)

    150.000 neue Tracks – jeden TagDie Menge neuer Musik auf Streamingdiensten erreicht immer größere Dimensionen: Rund 150.000 neue Tracks werden inzwischen täglich bei Musikdiensten hochgeladen. Das entspricht mehr als einer Million neuer Titel pro Woche.Die enorme Veröffentlichungsflut verschärft den Wettbewerb um Aufmerksamkeit und stellt Streamingplattformen zugleich vor neue Herausforderungen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der rasante Anstieg KI-generierter Musik. Deezer zufolge bestand im Juli bereits mehr als die Hälfte der täglich neu eingereichten Musik aus KI-generierten Tracks.Damit wird die Frage, wie Streamingdienste Inhalte filtern, einordnen und vergüten, zunehmend relevant. Gleichzeitig wächst der Druck, gegen künstlich erzeugte Streams und Streamingbetrug vorzugehen.150.000 neue Songs pro Tag zeigen vor allem eines: Im Streamingzeitalter ist nicht mehr die Veröffentlichung das knappe Gut – sondern die Aufmerksamkeit. (Music Ally)
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  • https://kibeat.com/submithub-schliesst-ki-musik-von-seinen-promotion-diensten-aus
    https://kibeat.com/submithub-schliesst-ki-musik-von-seinen-promotion-diensten-aus
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    SubmitHub schließt KI-Musik von seinen Promotion-Diensten aus
    SubmitHub verschärft seine Regeln für KI-generierte Musik. Der Musik-Promotiondienst will künftig vollständig KI-generierte Songs von seinen kostenpflichtigen Promotion-Angeboten ausschließen. Als Grund nennt das Unternehmen Veränderungen bei den Streamingplattformen – insbesondere bei Spotify.
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  • https://kibeat.com/7-plugins-mit-denen-ki-musiker-ihre-songs-auf-das-naechste-level-bringen
    https://kibeat.com/7-plugins-mit-denen-ki-musiker-ihre-songs-auf-das-naechste-level-bringen
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    7 Plugins, mit denen KI-Musiker ihre Songs auf das nächste Level bringen
    Von der KI-Idee zum fertigen Song: Diese sieben Plugins helfen dabei, Vocals zu veredeln, Spuren aufzuräumen, den Mix zu verbessern und KI-generierten Songs den letzten Schliff zu geben.
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  • KI-Musik: Mehrheit fordert Kennzeichnung und Vergütung

    KI-Musik ist längst Teil des deutschen Höralltags: 40 Prozent der Bevölkerung haben laut einer neuen Studie des Deutschen Musikinformationszentrums bereits bewusst KI-generierte Musik gehört. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 63 Prozent.

    Gleichzeitig wächst der Wunsch nach klaren Regeln: 68 Prozent fordern eine eindeutige Kennzeichnung von KI-generierter Musik, 58 Prozent eine Vergütung für Musiker:innen, deren Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. Ebenfalls 58 Prozent sehen KI als Bedrohung für die berufliche Existenz von Musikschaffenden.

    Die Akzeptanz hängt stark vom Einsatz ab: KI zur Reparatur beschädigter Aufnahmen finden 74 Prozent vertretbar, eine vollständig autonome Komposition dagegen nur 15 Prozent. Für die Musikbranche zeichnet sich damit ein klares Bild ab: KI wird akzeptiert – aber nicht ohne Transparenz, menschliche Beteiligung und faire Vergütung. MusikWoche

    KI-Musik: Mehrheit fordert Kennzeichnung und VergütungKI-Musik ist längst Teil des deutschen Höralltags: 40 Prozent der Bevölkerung haben laut einer neuen Studie des Deutschen Musikinformationszentrums bereits bewusst KI-generierte Musik gehört. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 63 Prozent. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach klaren Regeln: 68 Prozent fordern eine eindeutige Kennzeichnung von KI-generierter Musik, 58 Prozent eine Vergütung für Musiker:innen, deren Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. Ebenfalls 58 Prozent sehen KI als Bedrohung für die berufliche Existenz von Musikschaffenden. Die Akzeptanz hängt stark vom Einsatz ab: KI zur Reparatur beschädigter Aufnahmen finden 74 Prozent vertretbar, eine vollständig autonome Komposition dagegen nur 15 Prozent. Für die Musikbranche zeichnet sich damit ein klares Bild ab: KI wird akzeptiert – aber nicht ohne Transparenz, menschliche Beteiligung und faire Vergütung. MusikWoche
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  • DistroKid bleibt bei neuen Anti-Fraud-Standards außen vor

    Die IFPI will mit der Streaming Integrity Initiative (SII) einheitliche Standards gegen Streaming-Betrug etablieren. 24 Unternehmen und Verbände haben die freiwilligen Regeln bereits unterzeichnet – darunter die drei Major-Konzerne, Merlin, Ditto, IDOL und CD Baby.Auffällig: DistroKid, das nach eigenen Angaben rund 40 Prozent aller neuen Musik weltweit über seine Plattform ausliefert und mehr als vier Millionen Künstler betreut, ist bislang nicht dabei. Auch TuneCore, Believe und UnitedMasters fehlen auf der Liste.

    Die fünf SII-Grundsätze reichen von Identitäts- und Rechteprüfung über Content-Kontrollen bis zur Erkennung und Bekämpfung von Wiederholungstätern. Besonders relevant wird das angesichts der rasant wachsenden Zahl KI-generierter Uploads: Deezer meldete zuletzt fast 90.000 vollständig KI-generierte Tracks pro Tag.

    Der Druck auf die Distributoren steigt damit, mehr Verantwortung für die Integrität des Streaming-Ökosystems zu übernehmen.

    Music Business Worldwide

    DistroKid bleibt bei neuen Anti-Fraud-Standards außen vorDie IFPI will mit der Streaming Integrity Initiative (SII) einheitliche Standards gegen Streaming-Betrug etablieren. 24 Unternehmen und Verbände haben die freiwilligen Regeln bereits unterzeichnet – darunter die drei Major-Konzerne, Merlin, Ditto, IDOL und CD Baby.Auffällig: DistroKid, das nach eigenen Angaben rund 40 Prozent aller neuen Musik weltweit über seine Plattform ausliefert und mehr als vier Millionen Künstler betreut, ist bislang nicht dabei. Auch TuneCore, Believe und UnitedMasters fehlen auf der Liste. Die fünf SII-Grundsätze reichen von Identitäts- und Rechteprüfung über Content-Kontrollen bis zur Erkennung und Bekämpfung von Wiederholungstätern. Besonders relevant wird das angesichts der rasant wachsenden Zahl KI-generierter Uploads: Deezer meldete zuletzt fast 90.000 vollständig KI-generierte Tracks pro Tag. Der Druck auf die Distributoren steigt damit, mehr Verantwortung für die Integrität des Streaming-Ökosystems zu übernehmen. Music Business Worldwide
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  • A Vinyl Bar in Shibuya: Musik wird zum Spielplatz

    Der frühere Spotify-Innovation-Chef Máuhan M. Zonoozy hat mit A Vinyl Bar in Shibuya eine neue Musik-App-Firma gegründet und dafür 5,5 Mio. US-Dollar Pre-Seed-Kapital eingesammelt. Zu den Investoren gehört unter anderem die frühere Spotify-Managerin Dawn Ostroff.Die Idee: Musik soll nicht nur konsumiert, sondern aktiv auseinandergenommen, verändert und neu zusammengesetzt werden. Statt einer weiteren klassischen KI-Musikplattform entwickelt das Startup interaktive Apps, mit denen Nutzer Sounds und Vocals spielerisch bearbeiten können. Später soll ein umfassender „Musical Sandbox Mixer“ folgen.

    Zonoozy sieht darin eine mögliche nächste Entwicklungsstufe nach dem Streaming: Musik als interaktives Medium – irgendwo zwischen Gaming, Kreativtool und sozialem Erlebnis.

    A Vinyl Bar in Shibuya: Musik wird zum SpielplatzDer frühere Spotify-Innovation-Chef Máuhan M. Zonoozy hat mit A Vinyl Bar in Shibuya eine neue Musik-App-Firma gegründet und dafür 5,5 Mio. US-Dollar Pre-Seed-Kapital eingesammelt. Zu den Investoren gehört unter anderem die frühere Spotify-Managerin Dawn Ostroff.Die Idee: Musik soll nicht nur konsumiert, sondern aktiv auseinandergenommen, verändert und neu zusammengesetzt werden. Statt einer weiteren klassischen KI-Musikplattform entwickelt das Startup interaktive Apps, mit denen Nutzer Sounds und Vocals spielerisch bearbeiten können. Später soll ein umfassender „Musical Sandbox Mixer“ folgen.Zonoozy sieht darin eine mögliche nächste Entwicklungsstufe nach dem Streaming: Musik als interaktives Medium – irgendwo zwischen Gaming, Kreativtool und sozialem Erlebnis.
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