• Panic! at the Disco geht gegen Fake-Merch vor

    Panic! at the Disco geht juristisch gegen eine Gruppe bislang nicht öffentlich identifizierter Online-Händler vor. Das Unternehmen hinter der Band wirft den Verkäufern vor, gefälschte Merchandise-Artikel über Plattformen wie eBay, SHEIN und Temu angeboten zu haben.

    Die Klage wurde am 8. September in Illinois eingereicht. Panic At The Disco LLC fordert unter anderem die Unterbindung des Verkaufs sowie die Herausgabe der erzielten Gewinne. Nach US-Recht könnten bei vorsätzlicher Markenfälschung zudem bis zu zwei Millionen US-Dollar Schadensersatz pro gefälschter Marke und Warenart möglich sein.Der Fall ist kein Einzelfall: Auch Merch Traffic, die Merchandising-Tochter von Live Nation, geht derzeit gegen mutmaßliche Fälscher vor – unter anderem wegen Merchandise von Nirvana und Bruno Mars. Zuvor hatten auch Twenty One Pilots rechtliche Schritte gegen die chinesische Plattform Temu wegen mutmaßlicher Produktkopien eingeleitet.

    Der Trend ist eindeutig: Künstler und Rechteinhaber versuchen zunehmend, ihre Marken auch im unübersichtlichen Online-Handel zu schützen. Für Fans wird damit allerdings immer wichtiger, zwischen offiziellen Shops und vermeintlich günstigen Fake-Angeboten unterscheiden zu können.

    Quelle: Music Business Worldwide

    Panic! at the Disco geht gegen Fake-Merch vorPanic! at the Disco geht juristisch gegen eine Gruppe bislang nicht öffentlich identifizierter Online-Händler vor. Das Unternehmen hinter der Band wirft den Verkäufern vor, gefälschte Merchandise-Artikel über Plattformen wie eBay, SHEIN und Temu angeboten zu haben.Die Klage wurde am 8. September in Illinois eingereicht. Panic At The Disco LLC fordert unter anderem die Unterbindung des Verkaufs sowie die Herausgabe der erzielten Gewinne. Nach US-Recht könnten bei vorsätzlicher Markenfälschung zudem bis zu zwei Millionen US-Dollar Schadensersatz pro gefälschter Marke und Warenart möglich sein.Der Fall ist kein Einzelfall: Auch Merch Traffic, die Merchandising-Tochter von Live Nation, geht derzeit gegen mutmaßliche Fälscher vor – unter anderem wegen Merchandise von Nirvana und Bruno Mars. Zuvor hatten auch Twenty One Pilots rechtliche Schritte gegen die chinesische Plattform Temu wegen mutmaßlicher Produktkopien eingeleitet.Der Trend ist eindeutig: Künstler und Rechteinhaber versuchen zunehmend, ihre Marken auch im unübersichtlichen Online-Handel zu schützen. Für Fans wird damit allerdings immer wichtiger, zwischen offiziellen Shops und vermeintlich günstigen Fake-Angeboten unterscheiden zu können.Quelle: Music Business Worldwide
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  • IFPI startet „Streaming Integrity Initiative“ gegen Streaming-Betrug

    Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat die Streaming Integrity Initiative (SII) ins Leben gerufen. Gemeinsam mit 24 Unternehmen und Organisationen aus der Musikbranche soll sie gegen künstlich erzeugte Streams und andere Formen von Streaming-Betrug vorgehen.Im Fokus stehen unter anderem strengere Prüfungen von Rechteinhabern und Inhalten, die Erkennung verdächtiger Streaming-Aktivitäten, Maßnahmen gegen Wiederholungstäter sowie ein besserer Austausch von Informationen zwischen den beteiligten Unternehmen.

    Zu den Unterstützern gehören große Labels und Musikunternehmen ebenso wie Distributoren und Branchenorganisationen. Ziel ist es, die Integrität des Streaming-Marktes zu stärken und sicherzustellen, dass Einnahmen aus Streams nicht durch manipulierte Aktivitäten verzerrt werden.

    Denn geschummelt wurde schon lange vor der KI – jetzt soll es nur schwieriger werden.

    IFPI startet „Streaming Integrity Initiative“ gegen Streaming-BetrugDie International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat die Streaming Integrity Initiative (SII) ins Leben gerufen. Gemeinsam mit 24 Unternehmen und Organisationen aus der Musikbranche soll sie gegen künstlich erzeugte Streams und andere Formen von Streaming-Betrug vorgehen.Im Fokus stehen unter anderem strengere Prüfungen von Rechteinhabern und Inhalten, die Erkennung verdächtiger Streaming-Aktivitäten, Maßnahmen gegen Wiederholungstäter sowie ein besserer Austausch von Informationen zwischen den beteiligten Unternehmen.Zu den Unterstützern gehören große Labels und Musikunternehmen ebenso wie Distributoren und Branchenorganisationen. Ziel ist es, die Integrität des Streaming-Marktes zu stärken und sicherzustellen, dass Einnahmen aus Streams nicht durch manipulierte Aktivitäten verzerrt werden.Denn geschummelt wurde schon lange vor der KI – jetzt soll es nur schwieriger werden.
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  • ElevenLabs Music v2.5: Neues Modell, unabhängig von UMG

    ElevenLabs hat mit Music v2.5 ein neues Musikmodell veröffentlicht, das ab sofort der Standard in ElevenMusic ist. Laut ElevenLabs bietet die neue Version komplexere Arrangements, natürlichere Instrumente und mehr Dynamik – besonders bei gesangsorientierten, akustischen und cinematischen Genres.

    Interessant ist der zeitliche Zusammenhang mit der kürzlich angekündigten mehrjährigen Partnerschaft zwischen ElevenLabs und Universal Music Group (UMG): Music v2.5 wurde unabhängig von dieser Vereinbarung entwickelt. Die geplante UMG-Plattform soll separat entstehen und sich auf lizenzierte Musik, Remixes, Mashups und neue Musikerlebnisse konzentrieren.

    Gleichzeitig öffnet ElevenLabs Music v2.5 stärker für unabhängige Creator: Auch im Free-Tarif sind verlustfreie Downloads möglich, und die erstellten Tracks können grundsätzlich kommerziell genutzt werden. Lediglich Tracks, die auf Songs anderer Künstler Bezug nehmen, sind vom Download ausgeschlossen.

    Für AI-Musik entwickelt sich damit gerade ein spannendes Spannungsfeld: eigene Musik frei erzeugen – während gleichzeitig die großen Rechteinhaber beginnen, die Technologie aktiv mitzugestalten.

    ElevenLabs Music v2.5: Neues Modell, unabhängig von UMGElevenLabs hat mit Music v2.5 ein neues Musikmodell veröffentlicht, das ab sofort der Standard in ElevenMusic ist. Laut ElevenLabs bietet die neue Version komplexere Arrangements, natürlichere Instrumente und mehr Dynamik – besonders bei gesangsorientierten, akustischen und cinematischen Genres.Interessant ist der zeitliche Zusammenhang mit der kürzlich angekündigten mehrjährigen Partnerschaft zwischen ElevenLabs und Universal Music Group (UMG): Music v2.5 wurde unabhängig von dieser Vereinbarung entwickelt. Die geplante UMG-Plattform soll separat entstehen und sich auf lizenzierte Musik, Remixes, Mashups und neue Musikerlebnisse konzentrieren.Gleichzeitig öffnet ElevenLabs Music v2.5 stärker für unabhängige Creator: Auch im Free-Tarif sind verlustfreie Downloads möglich, und die erstellten Tracks können grundsätzlich kommerziell genutzt werden. Lediglich Tracks, die auf Songs anderer Künstler Bezug nehmen, sind vom Download ausgeschlossen.Für AI-Musik entwickelt sich damit gerade ein spannendes Spannungsfeld: eigene Musik frei erzeugen – während gleichzeitig die großen Rechteinhaber beginnen, die Technologie aktiv mitzugestalten.
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  • FPI fordert EU-Staaten zu konsequenter Umsetzung des AI Act auf

    Die internationale Musikindustrie erhöht den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten: Die IFPI fordert eine vollständige und einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Transparenz über Trainingsdaten, der Schutz urheberrechtlich geschützter Musik sowie die Rechte von Künstler:innen und Rechteinhabern.

    Für die Musikbranche ist entscheidend, dass KI-Entwickler bestehende Copyright-Regeln einhalten und geschützte Werke nicht ohne entsprechende Autorisierung für das Training von KI-Modellen nutzen. Die IFPI sieht den AI Act als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung in allen EU-Ländern an.

    Die Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche zugleich eigene Standards für den Umgang mit generativer KI entwickelt – etwa bei der Kennzeichnung und der Chart-Zulässigkeit KI-gestützter Aufnahmen.

    FPI fordert EU-Staaten zu konsequenter Umsetzung des AI Act aufDie internationale Musikindustrie erhöht den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten: Die IFPI fordert eine vollständige und einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Transparenz über Trainingsdaten, der Schutz urheberrechtlich geschützter Musik sowie die Rechte von Künstler:innen und Rechteinhabern.Für die Musikbranche ist entscheidend, dass KI-Entwickler bestehende Copyright-Regeln einhalten und geschützte Werke nicht ohne entsprechende Autorisierung für das Training von KI-Modellen nutzen. Die IFPI sieht den AI Act als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung in allen EU-Ländern an.Die Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche zugleich eigene Standards für den Umgang mit generativer KI entwickelt – etwa bei der Kennzeichnung und der Chart-Zulässigkeit KI-gestützter Aufnahmen.
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  • Suno v6: Neue KI-Musikmodelle basieren auf lizenzierten Inhalten

    Suno läutet mit v6 eine neue Phase seiner KI-Musikplattform ein. Das Unternehmen hat mit v6, v6-Wild und v6-mini eine neue Generation von Musikmodellen vorgestellt, die gemeinsam mit Musikunternehmen und Rechteinhabern entwickelt wurde. Im Mittelpunkt steht dabei erstmals ein Modellansatz, der auf lizenzierter Musik basiert.

    Das Flaggschiff v6 soll Musik präziser und kontrollierter generieren. v6-Wild ist stärker auf experimentelle Ergebnisse ausgelegt, während v6-mini allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen soll. Suno will die bisherigen Modellgenerationen nach eigenen Angaben durch die neue v6-Generation ersetzen. Entwickelt wurden die neuen Modelle im Rahmen von Partnerschaften mit Warner Music Group, BMG und Believe. Die Kooperationen markieren einen deutlichen Kurswechsel für Suno: Statt sich ausschließlich mit der Musikindustrie über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auseinanderzusetzen, setzt das Unternehmen nun auf lizenzierte Inhalte und Beteiligungsmodelle mit Rechteinhabern. Für die Zukunft kündigt Suno zudem sogenannte Opt-in-Angebote an, bei denen Künstler freiwillig teilnehmen und dafür vergütet werden können.


    Was bedeutet v6 für Entwickler?

    Für Entwickler und Unternehmen, die Suno bereits integriert haben, bleibt dagegen eine wichtige Frage offen: Wie geht es mit der offiziellen Suno Developer API weiter?Suno hatte erst im Sommer 2026 begonnen, eine Developer API für eine ausgewählte Gruppe von Partnern aufzubauen. Eine frei zugängliche Self-Service-API gibt es bislang nicht; der API-Zugang ist nach den vorliegenden Informationen auf Partner beschränkt.

    Mit dem jetzt angekündigten vollständigen Wechsel keine entsprechende Modell-ID, API-Dokumentation oder Migrationsfrist kommuniziert, bleibt abzuwarten, wie der auf die v6-Modellgeneration stellt sich damit die Frage, ob und wann bestehende

    API-Partner auf v6 migriert werden. Eine öffentliche Dokumentation oder konkrete Migrationsankündigung von Suno ist derzeit nicht auffindbar.Für Anbieter, die Suno bereits über einen direkten offiziellen API-Zugang in eigene Produkte integriert haben, bedeutet das vorerst: Die bestehende Integration sollte nicht eigenmächtig auf v6

    umgestellt werden. Solange Suno keine entsprechende Modell-ID, API-Dokumentation oder Migrationsfrist kommuniziert, bleibt abzuwarten, wie der Wechsel technisch umgesetzt wird.Suno v6 ist damit nicht nur ein Modell-Update, sondern

    möglicherweise auch ein Wendepunkt für die gesamte Entwicklerstrategie des Unternehmens. Die entscheidende Frage für bestehende API-Partner lautet nun, ob sie Teil des neuen lizenzierten Suno-Ökosystems werden – und wann.


    Quellen:

    TechCrunch – Suno replaces its AI models with a new one trained on licensed music · Music Business Worldwide – Suno v6 AI music models launch ·

    Music Ally – Suno launches its v6 AI music models

    Suno v6: Neue KI-Musikmodelle basieren auf lizenzierten InhaltenSuno läutet mit v6 eine neue Phase seiner KI-Musikplattform ein. Das Unternehmen hat mit v6, v6-Wild und v6-mini eine neue Generation von Musikmodellen vorgestellt, die gemeinsam mit Musikunternehmen und Rechteinhabern entwickelt wurde. Im Mittelpunkt steht dabei erstmals ein Modellansatz, der auf lizenzierter Musik basiert.Das Flaggschiff v6 soll Musik präziser und kontrollierter generieren. v6-Wild ist stärker auf experimentelle Ergebnisse ausgelegt, während v6-mini allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen soll. Suno will die bisherigen Modellgenerationen nach eigenen Angaben durch die neue v6-Generation ersetzen. Entwickelt wurden die neuen Modelle im Rahmen von Partnerschaften mit Warner Music Group, BMG und Believe. Die Kooperationen markieren einen deutlichen Kurswechsel für Suno: Statt sich ausschließlich mit der Musikindustrie über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auseinanderzusetzen, setzt das Unternehmen nun auf lizenzierte Inhalte und Beteiligungsmodelle mit Rechteinhabern. Für die Zukunft kündigt Suno zudem sogenannte Opt-in-Angebote an, bei denen Künstler freiwillig teilnehmen und dafür vergütet werden können. Was bedeutet v6 für Entwickler?Für Entwickler und Unternehmen, die Suno bereits integriert haben, bleibt dagegen eine wichtige Frage offen: Wie geht es mit der offiziellen Suno Developer API weiter?Suno hatte erst im Sommer 2026 begonnen, eine Developer API für eine ausgewählte Gruppe von Partnern aufzubauen. Eine frei zugängliche Self-Service-API gibt es bislang nicht; der API-Zugang ist nach den vorliegenden Informationen auf Partner beschränkt. Mit dem jetzt angekündigten vollständigen Wechsel keine entsprechende Modell-ID, API-Dokumentation oder Migrationsfrist kommuniziert, bleibt abzuwarten, wie der auf die v6-Modellgeneration stellt sich damit die Frage, ob und wann bestehendeAPI-Partner auf v6 migriert werden. Eine öffentliche Dokumentation oder konkrete Migrationsankündigung von Suno ist derzeit nicht auffindbar.Für Anbieter, die Suno bereits über einen direkten offiziellen API-Zugang in eigene Produkte integriert haben, bedeutet das vorerst: Die bestehende Integration sollte nicht eigenmächtig auf v6umgestellt werden. Solange Suno keine entsprechende Modell-ID, API-Dokumentation oder Migrationsfrist kommuniziert, bleibt abzuwarten, wie der Wechsel technisch umgesetzt wird.Suno v6 ist damit nicht nur ein Modell-Update, sondernmöglicherweise auch ein Wendepunkt für die gesamte Entwicklerstrategie des Unternehmens. Die entscheidende Frage für bestehende API-Partner lautet nun, ob sie Teil des neuen lizenzierten Suno-Ökosystems werden – und wann.Quellen: TechCrunch – Suno replaces its AI models with a new one trained on licensed music · Music Business Worldwide – Suno v6 AI music models launch · Music Ally – Suno launches its v6 AI music models
    ·226 Views ·0 Reviews
  • SOCAN verklagt Suno wegen KI-Musik

    Der Streit um das Training von KI mit geschützter Musik spitzt sich zu: Die kanadische Verwertungsgesellschaft SOCAN hat den KI-Musikdienst Suno verklagt. Im Zentrum stehen zahlreiche von Suno erzeugte Songs, die laut SOCAN deutlich oder vollständig auf geschützten Werken basieren.Genannt werden unter anderem Joni Mitchells „Both Sides Now“, Avril Lavignes „Sk8er Boi“ und Tom Cochrane’s „Life Is a Highway“. SOCAN wirft Suno vor, Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt und

    anschließend KI-Outputs erzeugt zu haben, die geschützten Werken ähneln

    oder diese kopieren.

    Die Klage zeigt einmal mehr, dass die Musikbranche die entscheidenden Fragen rund um Einwilligung, Vergütung und Urheberrecht beim Training generativer KI zunehmend vor Gericht klären lässt.

    SOCAN verklagt Suno wegen KI-MusikDer Streit um das Training von KI mit geschützter Musik spitzt sich zu: Die kanadische Verwertungsgesellschaft SOCAN hat den KI-Musikdienst Suno verklagt. Im Zentrum stehen zahlreiche von Suno erzeugte Songs, die laut SOCAN deutlich oder vollständig auf geschützten Werken basieren.Genannt werden unter anderem Joni Mitchells „Both Sides Now“, Avril Lavignes „Sk8er Boi“ und Tom Cochrane’s „Life Is a Highway“. SOCAN wirft Suno vor, Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt und anschließend KI-Outputs erzeugt zu haben, die geschützten Werken ähneln oder diese kopieren.Die Klage zeigt einmal mehr, dass die Musikbranche die entscheidenden Fragen rund um Einwilligung, Vergütung und Urheberrecht beim Training generativer KI zunehmend vor Gericht klären lässt.
    ·227 Views ·0 Reviews
  • BMG und Concord fusioniert: Neuer Musikgigant nimmt Arbeit auf

    Die Fusion von BMG und Concord ist abgeschlossen.

    Das neue Unternehmen firmiert weiterhin unter dem Namen BMG und gehört

    damit zu den bedeutendsten unabhängigen Musikunternehmen weltweit.Bob Valentine, bislang CEO von Concord, übernimmt die Führung als CEO des neuen BMG. Der bisherige BMG-Chef Thomas Coesfeld wird Chairman. Bertelsmann hält rund 67 Prozent an dem Unternehmen, die übrigen rund 33 Prozent gehören verbundenen Unternehmen von Great Mountain Partners.

    Mit mehr als vier Millionen Werken bündelt das neue BMG einen erheblichen Bestand an Musikrechten und Katalogen. Der globale Hauptsitz befindet sich künftig in Nashville, während Berlin als europäische Zentrale fungiert. Great Mountain Partners erhält im Rahmen der Transaktion zudem eine einmalige Zahlung von 1,16 Milliarden US-Dollar von Bertelsmann.

    Die Fusion ist auch mit Blick auf die weitere Entwicklung des Musikrechtegeschäfts relevant: Größe, Katalogrechte, Technologie und die direkte Zusammenarbeit mit Künstlern und Rechteinhabern gewinnen im zunehmend digitalen Musikmarkt weiter an Bedeutung.

    Quelle: Music Business Worldwide, 1. September 2026.

    BMG und Concord fusioniert: Neuer Musikgigant nimmt Arbeit aufDie Fusion von BMG und Concord ist abgeschlossen. Das neue Unternehmen firmiert weiterhin unter dem Namen BMG und gehört damit zu den bedeutendsten unabhängigen Musikunternehmen weltweit.Bob Valentine, bislang CEO von Concord, übernimmt die Führung als CEO des neuen BMG. Der bisherige BMG-Chef Thomas Coesfeld wird Chairman. Bertelsmann hält rund 67 Prozent an dem Unternehmen, die übrigen rund 33 Prozent gehören verbundenen Unternehmen von Great Mountain Partners. Mit mehr als vier Millionen Werken bündelt das neue BMG einen erheblichen Bestand an Musikrechten und Katalogen. Der globale Hauptsitz befindet sich künftig in Nashville, während Berlin als europäische Zentrale fungiert. Great Mountain Partners erhält im Rahmen der Transaktion zudem eine einmalige Zahlung von 1,16 Milliarden US-Dollar von Bertelsmann. Die Fusion ist auch mit Blick auf die weitere Entwicklung des Musikrechtegeschäfts relevant: Größe, Katalogrechte, Technologie und die direkte Zusammenarbeit mit Künstlern und Rechteinhabern gewinnen im zunehmend digitalen Musikmarkt weiter an Bedeutung.Quelle: Music Business Worldwide, 1. September 2026.
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  • KI-Musik mit Lizenzmodell: Musical AI und Beatoven.ai setzen auf Vergütung der Rechteinhaber
    Musical AI und Beatoven.ai verfolgen einen Ansatz, der sich deutlich von den derzeit umstrittenen Trainingsmodellen von Unternehmen wie Suno und Udio unterscheidet: Ihre generative Musiktechnologie soll ausschließlich mit lizenzierten Musikdaten trainiert werden und Rechteinhaber an den daraus entstehenden Einnahmen beteiligen.
    Die bereits 2024 angekündigte Kooperation sieht vor, dass Musical AI die Lizenzierung der Trainingsdaten, die Zuordnung von Beiträgen zu einzelnen Rechteinhabern und die Ausschüttung der Vergütung übernimmt. Ursprünglich war ein Katalog von mehr als drei Millionen Songs, Loops, Samples und Sounds vorgesehen.
    Mit Maestro hat Beatoven.ai diesen Ansatz inzwischen konkret umgesetzt. Das Modell wird nach Angaben des Unternehmens auf Basis offiziell lizenzierter Kataloge trainiert; zu den Lizenzpartnern gehören unter anderem Rightsify, Soundtrack Loops und Symphonic Music.
    Musical AI soll dabei nachvollziehbar machen, welche lizenzierten Werke zur Entstehung eines KI-Outputs beitragen, sodass Künstler, Komponisten und weitere Rechteinhaber an der Nutzung beteiligt werden können.
    Damit steht ein mögliches Gegenmodell zu den aktuellen Copyright-Konflikten der KI-Musikbranche im Raum: nicht „Training gegen die Rechteinhaber“, sondern Training mit deren Zustimmung und einer Beteiligung an den Erlösen.
    KI-Musik mit Lizenzmodell: Musical AI und Beatoven.ai setzen auf Vergütung der Rechteinhaber Musical AI und Beatoven.ai verfolgen einen Ansatz, der sich deutlich von den derzeit umstrittenen Trainingsmodellen von Unternehmen wie Suno und Udio unterscheidet: Ihre generative Musiktechnologie soll ausschließlich mit lizenzierten Musikdaten trainiert werden und Rechteinhaber an den daraus entstehenden Einnahmen beteiligen. Die bereits 2024 angekündigte Kooperation sieht vor, dass Musical AI die Lizenzierung der Trainingsdaten, die Zuordnung von Beiträgen zu einzelnen Rechteinhabern und die Ausschüttung der Vergütung übernimmt. Ursprünglich war ein Katalog von mehr als drei Millionen Songs, Loops, Samples und Sounds vorgesehen. Mit Maestro hat Beatoven.ai diesen Ansatz inzwischen konkret umgesetzt. Das Modell wird nach Angaben des Unternehmens auf Basis offiziell lizenzierter Kataloge trainiert; zu den Lizenzpartnern gehören unter anderem Rightsify, Soundtrack Loops und Symphonic Music. Musical AI soll dabei nachvollziehbar machen, welche lizenzierten Werke zur Entstehung eines KI-Outputs beitragen, sodass Künstler, Komponisten und weitere Rechteinhaber an der Nutzung beteiligt werden können. Damit steht ein mögliches Gegenmodell zu den aktuellen Copyright-Konflikten der KI-Musikbranche im Raum: nicht „Training gegen die Rechteinhaber“, sondern Training mit deren Zustimmung und einer Beteiligung an den Erlösen.
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  • KI-Training: Vom Rechtsstreit zur Settlement-Ökonomie

    Die Auseinandersetzungen um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten könnten eine neue Phase erreichen: Aus jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entsteht zunehmend ein Markt für Lizenzen, Vergütungen und Vergleiche. Gerade in der Musikbranche zeichnet sich ab, dass Rechteinhaber und KI-Unternehmen wirtschaftliche Lösungen suchen, statt Konflikte ausschließlich vor Gericht auszutragen.

    Aktuelle Verfahren zeigen allerdings, wie hoch die Risiken für KI-Anbieter bleiben. So entschied ein Münchner Gericht Ende Juli, dass Suno beim Training seiner Musik-KI urheberrechtlich geschützte Werke aus dem GEMA-Repertoire unzulässig genutzt hatte.Parallel wächst der Druck auf die Unternehmen durch weitere Klagen. Erst in dieser Woche verklagte der Musikverlag Round Hill Music sowohl Anthropic als auch Suno wegen der mutmaßlich unautorisierten Nutzung von Songtexten für das KI-Training.Damit könnte sich ein neues Geschäftsmodell etablieren: Statt die Nutzung geschützter Inhalte grundsätzlich zu verbieten, werden Lizenzen, Beteiligungen und Vergleichszahlungen zum Preis für den Zugang zu hochwertigem Trainingsmaterial. Für Musikschaffende stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob diese entstehende „Settlement Economy“ tatsächlich zu einer fairen und transparenten Vergütung führt – oder vor allem den großen Rechteinhabern und KI-Anbietern nutzt.

    KI-Training: Vom Rechtsstreit zur Settlement-ÖkonomieDie Auseinandersetzungen um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten könnten eine neue Phase erreichen: Aus jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entsteht zunehmend ein Markt für Lizenzen, Vergütungen und Vergleiche. Gerade in der Musikbranche zeichnet sich ab, dass Rechteinhaber und KI-Unternehmen wirtschaftliche Lösungen suchen, statt Konflikte ausschließlich vor Gericht auszutragen.Aktuelle Verfahren zeigen allerdings, wie hoch die Risiken für KI-Anbieter bleiben. So entschied ein Münchner Gericht Ende Juli, dass Suno beim Training seiner Musik-KI urheberrechtlich geschützte Werke aus dem GEMA-Repertoire unzulässig genutzt hatte.Parallel wächst der Druck auf die Unternehmen durch weitere Klagen. Erst in dieser Woche verklagte der Musikverlag Round Hill Music sowohl Anthropic als auch Suno wegen der mutmaßlich unautorisierten Nutzung von Songtexten für das KI-Training.Damit könnte sich ein neues Geschäftsmodell etablieren: Statt die Nutzung geschützter Inhalte grundsätzlich zu verbieten, werden Lizenzen, Beteiligungen und Vergleichszahlungen zum Preis für den Zugang zu hochwertigem Trainingsmaterial. Für Musikschaffende stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob diese entstehende „Settlement Economy“ tatsächlich zu einer fairen und transparenten Vergütung führt – oder vor allem den großen Rechteinhabern und KI-Anbietern nutzt.
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  • Universal Music Group setzt auf lizenzierte Fan-Kreativität


    Universal Music Group (UMG) geht eine Lizenzpartnerschaft mit Hook ein, einer KI-gestützten Plattform für Remixes, Mashups und Social-Video-Content. Fans können damit offizielle Aufnahmen von UMG-Künstlern kreativ nutzen und ihre Inhalte anschließend in sozialen Netzwerken teilen.


    Das Besondere: Die Nutzung wird lizenziert und vergütet. Künstler und Rechteinhaber sollen sowohl an der Erstellung als auch an der Verbreitung der Fan-Inhalte beteiligt werden. UMG und seine Labels haben bereits mehr als 30 Künstlerkampagnen mit Hook umgesetzt.


    Die Partnerschaft zeigt, wohin sich die Musikbranche entwickeln könnte: weg vom reinen Konflikt zwischen KI und Urheberrecht – hin zu kontrollierten Modellen, die Fan-Kreativität ermöglichen und gleichzeitig Rechteinhaber und Künstler am Wert der Inhalte beteiligen.


    Bericht bei Music Business Worldwide

    Universal Music Group setzt auf lizenzierte Fan-KreativitätUniversal Music Group (UMG) geht eine Lizenzpartnerschaft mit Hook ein, einer KI-gestützten Plattform für Remixes, Mashups und Social-Video-Content. Fans können damit offizielle Aufnahmen von UMG-Künstlern kreativ nutzen und ihre Inhalte anschließend in sozialen Netzwerken teilen.Das Besondere: Die Nutzung wird lizenziert und vergütet. Künstler und Rechteinhaber sollen sowohl an der Erstellung als auch an der Verbreitung der Fan-Inhalte beteiligt werden. UMG und seine Labels haben bereits mehr als 30 Künstlerkampagnen mit Hook umgesetzt.Die Partnerschaft zeigt, wohin sich die Musikbranche entwickeln könnte: weg vom reinen Konflikt zwischen KI und Urheberrecht – hin zu kontrollierten Modellen, die Fan-Kreativität ermöglichen und gleichzeitig Rechteinhaber und Künstler am Wert der Inhalte beteiligen.Bericht bei Music Business Worldwide
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  • Warner setzt auf Suno – trotz laufender Klagen

    Warner-CEO Robert Kyncl verteidigt den Deal mit Suno und verfolgt damit einen anderen Ansatz als Universal und Sony, die weiterhin gegen Suno klagen. Seine Logik: Wenn ein KI-Musikdienst bereits eine große Nutzerbasis und Traktion hat, sollte man ihn nicht bekämpfen, sondern in ein lizenziertes Modell überführen.

    Für KI-Musiker ist das ein wichtiges Signal: Die großen Rechteinhaber beginnen, AI Music nicht mehr nur als Bedrohung, sondern als neuen Markt zu behandeln. Warner will offenbar mitgestalten, wie Lizenzen, Vergütung und die Nutzung von Musik in KI-Systemen künftig funktionieren.

    Gleichzeitig bleibt die Rechtslage um Suno umkämpft: UMG und Sony verfolgen ihre Klagen weiter, während Suno inzwischen auch mit BMG einen globalen Lizenzdeal geschlossen hat.

    Warner setzt auf Suno – trotz laufender KlagenWarner-CEO Robert Kyncl verteidigt den Deal mit Suno und verfolgt damit einen anderen Ansatz als Universal und Sony, die weiterhin gegen Suno klagen. Seine Logik: Wenn ein KI-Musikdienst bereits eine große Nutzerbasis und Traktion hat, sollte man ihn nicht bekämpfen, sondern in ein lizenziertes Modell überführen.Für KI-Musiker ist das ein wichtiges Signal: Die großen Rechteinhaber beginnen, AI Music nicht mehr nur als Bedrohung, sondern als neuen Markt zu behandeln. Warner will offenbar mitgestalten, wie Lizenzen, Vergütung und die Nutzung von Musik in KI-Systemen künftig funktionieren.Gleichzeitig bleibt die Rechtslage um Suno umkämpft: UMG und Sony verfolgen ihre Klagen weiter, während Suno inzwischen auch mit BMG einen globalen Lizenzdeal geschlossen hat.
    ·330 Views ·0 Reviews
  • Wenn die Lizenz abläuft, muss die Musik verschwinden

    Der Fall Global Music Rights vs. Music Choice zeigt ein ziemlich analoges Problem für die digitale Musikindustrie: Was passiert technisch, wenn eine Lizenz endet – aber der Content weiterläuft?Music Choice hatte eine Lizenz für das Repertoire von Global Music Rights (GMR). Sie lief Ende 2025 aus. GMR behauptete anschließend, Music Choice habe trotzdem mindestens 95 geschützte Kompositionen weiter öffentlich gespielt. Im Juni folgte die Klage wegen mutmaßlich vorsätzlicher Copyright-Verletzung.Jetzt ist der Rechtsstreit beendet: Beide Seiten haben sich geeinigt, das Verfahren wurde am 7. August mit einer endgültigen Abweisung beendet. Über die finanziellen Bedingungen oder eine mögliche neue Lizenzvereinbarung ist nichts bekannt.Interessant ist der Fall vor allem aus technischer Sicht.

    Denn eine Musikplattform braucht im Hintergrund eine Art Rights Engine: Welche Aufnahme oder Komposition darf auf welchem Kanal, in welchem Land, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen ausgespielt werden?

    Vereinfacht:Track → Rechteinhaber → Lizenz → Territorium → Zeitraum → Nutzung → PlaybackLäuft die Lizenz aus, müsste sich dieser Status eigentlich automatisch im Ausspielsystem ändern. Der betreffende Katalog müsste aus Playlists, Sendern, Streams oder On-Demand-Angeboten entfernt bzw. blockiert werden.Genau hier liegt eine der großen Herausforderungen der Musikindustrie: Rechte sind dynamische Daten. Sie ändern sich, laufen aus, werden neu verhandelt, übertragen oder territorial eingeschränkt. Gleichzeitig erwarten Nutzer, dass Musikplattformen in Echtzeit funktionieren.

    Der GMR/Music-Choice-Fall ist deshalb weniger spannend wegen der 95 Songs als wegen der Frage dahinter: Wie baut man Musikplattformen so, dass ein abgelaufenes Recht tatsächlich überall und automatisch aufhört zu gelten?

    Mit KI-generierter Musik, immer mehr Katalogen und immer komplexeren Lizenzmodellen dürfte diese Frage eher größer als kleiner werden.

    Wenn die Lizenz abläuft, muss die Musik verschwindenDer Fall Global Music Rights vs. Music Choice zeigt ein ziemlich analoges Problem für die digitale Musikindustrie: Was passiert technisch, wenn eine Lizenz endet – aber der Content weiterläuft?Music Choice hatte eine Lizenz für das Repertoire von Global Music Rights (GMR). Sie lief Ende 2025 aus. GMR behauptete anschließend, Music Choice habe trotzdem mindestens 95 geschützte Kompositionen weiter öffentlich gespielt. Im Juni folgte die Klage wegen mutmaßlich vorsätzlicher Copyright-Verletzung.Jetzt ist der Rechtsstreit beendet: Beide Seiten haben sich geeinigt, das Verfahren wurde am 7. August mit einer endgültigen Abweisung beendet. Über die finanziellen Bedingungen oder eine mögliche neue Lizenzvereinbarung ist nichts bekannt.Interessant ist der Fall vor allem aus technischer Sicht. Denn eine Musikplattform braucht im Hintergrund eine Art Rights Engine: Welche Aufnahme oder Komposition darf auf welchem Kanal, in welchem Land, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen ausgespielt werden?Vereinfacht:Track → Rechteinhaber → Lizenz → Territorium → Zeitraum → Nutzung → PlaybackLäuft die Lizenz aus, müsste sich dieser Status eigentlich automatisch im Ausspielsystem ändern. Der betreffende Katalog müsste aus Playlists, Sendern, Streams oder On-Demand-Angeboten entfernt bzw. blockiert werden.Genau hier liegt eine der großen Herausforderungen der Musikindustrie: Rechte sind dynamische Daten. Sie ändern sich, laufen aus, werden neu verhandelt, übertragen oder territorial eingeschränkt. Gleichzeitig erwarten Nutzer, dass Musikplattformen in Echtzeit funktionieren.Der GMR/Music-Choice-Fall ist deshalb weniger spannend wegen der 95 Songs als wegen der Frage dahinter: Wie baut man Musikplattformen so, dass ein abgelaufenes Recht tatsächlich überall und automatisch aufhört zu gelten?Mit KI-generierter Musik, immer mehr Katalogen und immer komplexeren Lizenzmodellen dürfte diese Frage eher größer als kleiner werden.
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