Faire Beteiligung: Was bedeutet das für KI-Musik?

Der VUT und PRO MUSIK haben gemeinsame Vergütungsregeln für Musiker*innen vereinbart. Im Mittelpunkt stehen Mindestvergütungen, eine Beteiligung an Streaming-Erlösen und mehr Transparenz bei der Bezahlung.

Für KI-generierte Musik wird damit eine spannende Anschlussfrage relevant: Wer soll künftig an den Einnahmen beteiligt werden, wenn Musik ganz oder teilweise von KI-Systemen erzeugt wird? Und wie lässt sich unterscheiden, welchen Anteil menschliche Musikerinnen, Produzentinnen und KI an einem Werk haben?

Die neue Vereinbarung betrifft zunächst klassische Musikproduktionen. Sie könnte aber zum wichtigen Referenzpunkt für die Diskussion werden, wie faire Vergütung und Beteiligungsmodelle im Zeitalter von KI-Musik aussehen können.

Zum Artikel der nmz https://www.nmz.de/politik-szene/musikwirtschaft/durchbruch-fuer-faire-beteiligung-vut-und-pro-musik-legen-gemeinsame

Faire Beteiligung: Was bedeutet das für KI-Musik?Der VUT und PRO MUSIK haben gemeinsame Vergütungsregeln für Musiker*innen vereinbart. Im Mittelpunkt stehen Mindestvergütungen, eine Beteiligung an Streaming-Erlösen und mehr Transparenz bei der Bezahlung.Für KI-generierte Musik wird damit eine spannende Anschlussfrage relevant: Wer soll künftig an den Einnahmen beteiligt werden, wenn Musik ganz oder teilweise von KI-Systemen erzeugt wird? Und wie lässt sich unterscheiden, welchen Anteil menschliche Musikerinnen, Produzentinnen und KI an einem Werk haben?Die neue Vereinbarung betrifft zunächst klassische Musikproduktionen. Sie könnte aber zum wichtigen Referenzpunkt für die Diskussion werden, wie faire Vergütung und Beteiligungsmodelle im Zeitalter von KI-Musik aussehen können.Zum Artikel der nmz https://www.nmz.de/politik-szene/musikwirtschaft/durchbruch-fuer-faire-beteiligung-vut-und-pro-musik-legen-gemeinsame
WWW.NMZ.DE
Durchbruch für faire Beteiligung: VUT und PRO MUSIK legen gemeinsame Vergütungsregeln im Musikstreaming fest | nmz - neue musikzeitung
Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) und PRO MUSIK (Verband freier Musikschaffender) haben einen wichtigen Durchbruch für eine faire und zeitgemäße Verteilung der Einnahmen aus dem Musikstreaming erreicht: Gemeinsam wurden Vergütungsregeln nach §36 UrhG zwischen Labels, Vertrieben und Musiker*innen vereinbart.
1
·219 Views ·0 Reviews