Warner Music weist Forderungen nach KI-Vergütung für Session-Musiker zurück
Der Streit um die Vergütung von Musikschaffenden im KI-Zeitalter geht in die nächste Runde. Warner Music hat vor einem US-Gericht argumentiert, dass Session-Musiker derzeit keinen vertraglichen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen haben, wenn ihre Aufnahmen für das Training von KI-Modellen lizenziert werden.
Hintergrund ist eine Klage der US-Musikergewerkschaft American Federation of Musicians (AFM). Sie wirft Warner Music und Universal Music vor, Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen mit den KI-Unternehmen Suno und Udio erzielt zu haben, ohne die beteiligten Studiomusiker zu vergüten oder offenzulegen, welche Aufnahmen genutzt wurden.
Warner hält dagegen, dass der zugrunde liegende Tarifvertrag aus dem Jahr 2023 keine Regelungen für KI-Training enthält. Die sogenannte „New Use“-Klausel könne deshalb nicht angewendet werden, da bislang kein eigener Vergütungsstandard für KI-Nutzungen existiere. Genau über einen solchen Standard verhandeln Labels und Gewerkschaft derzeit.Der Fall gilt als richtungsweisend für die Musikbranche. Er könnte klären, ob und wie Session-Musiker künftig an Erlösen beteiligt werden müssen, wenn ihre Aufnahmen zum Training generativer KI-Systeme verwendet werden.
Warner Music weist Forderungen nach KI-Vergütung für Session-Musiker zurückDer Streit um die Vergütung von Musikschaffenden im KI-Zeitalter geht in die nächste Runde. Warner Music hat vor einem US-Gericht argumentiert, dass Session-Musiker derzeit keinen vertraglichen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen haben, wenn ihre Aufnahmen für das Training von KI-Modellen lizenziert werden.Hintergrund ist eine Klage der US-Musikergewerkschaft American Federation of Musicians (AFM). Sie wirft Warner Music und Universal Music vor, Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen mit den KI-Unternehmen Suno und Udio erzielt zu haben, ohne die beteiligten Studiomusiker zu vergüten oder offenzulegen, welche Aufnahmen genutzt wurden.Warner hält dagegen, dass der zugrunde liegende Tarifvertrag aus dem Jahr 2023 keine Regelungen für KI-Training enthält. Die sogenannte „New Use“-Klausel könne deshalb nicht angewendet werden, da bislang kein eigener Vergütungsstandard für KI-Nutzungen existiere. Genau über einen solchen Standard verhandeln Labels und Gewerkschaft derzeit.Der Fall gilt als richtungsweisend für die Musikbranche. Er könnte klären, ob und wie Session-Musiker künftig an Erlösen beteiligt werden müssen, wenn ihre Aufnahmen zum Training generativer KI-Systeme verwendet werden.
·14 Ansichten
·0 Bewertungen