• ARIA warnt Australien vor KI-Deal auf Kosten der Kreativen

    Die australische Musikindustrie warnt die Politik davor, das Urheberrecht für die Interessen großer KI-Konzerne aufzuweichen. Vor einem Parlamentsausschuss kritisierte ARIA-Chefin Annabelle Herd Pläne, Unternehmen wie OpenAI und Anthropic durch erleichterte Trainingsbedingungen nach Australien zu locken.

    Herds Position: KI-Training in Australien sei grundsätzlich willkommen – aber nicht auf Kosten der Rechteinhaber. Statt das Copyright-System anzupassen, sollten die Unternehmen mit Künstlern und Rechteinhabern über Lizenzen verhandeln. Andernfalls drohe Australien zum „global safe haven“ für die massenhafte Nutzung geschützter Inhalte zu werden.

    Der Streit zeigt einmal mehr, wie zentral die Frage der Vergütung kreativer Leistungen für die weitere Entwicklung von KI bleibt.

    ARIA warnt Australien vor KI-Deal auf Kosten der KreativenDie australische Musikindustrie warnt die Politik davor, das Urheberrecht für die Interessen großer KI-Konzerne aufzuweichen. Vor einem Parlamentsausschuss kritisierte ARIA-Chefin Annabelle Herd Pläne, Unternehmen wie OpenAI und Anthropic durch erleichterte Trainingsbedingungen nach Australien zu locken.Herds Position: KI-Training in Australien sei grundsätzlich willkommen – aber nicht auf Kosten der Rechteinhaber. Statt das Copyright-System anzupassen, sollten die Unternehmen mit Künstlern und Rechteinhabern über Lizenzen verhandeln. Andernfalls drohe Australien zum „global safe haven“ für die massenhafte Nutzung geschützter Inhalte zu werden.Der Streit zeigt einmal mehr, wie zentral die Frage der Vergütung kreativer Leistungen für die weitere Entwicklung von KI bleibt.
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  • US-Berufungsgericht schwächt Fair-Use-Argument für KI-Training

    Ein US-Berufungsgericht hat erstmals auf dieser Ebene entschieden, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training eines KI-Systems nicht automatisch unter „Fair Use“ fällt. Das Urteil könnte auch für den laufenden Rechtsstreit zwischen den Musikmajors und dem KI-Musikdienst Suno relevant werden.

    Der Third Circuit Court of Appeals bestätigte Ende September eine Entscheidung gegen das KI-Unternehmen ROSS Intelligence. Das Unternehmen hatte urheberrechtlich geschützte Inhalte von Thomson Reuters verwendet, um ein KI-gestütztes Konkurrenzprodukt zu entwickeln. Das Gericht lehnte die Fair-Use-Verteidigung ab.

    Für die Musikindustrie ist das Urteil deshalb interessant, weil Universal Music Group und Sony Music im Verfahren gegen Suno ebenfalls mit der Frage konfrontiert sind, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ohne Lizenz als Fair Use gelten kann.Suno selbst vertritt genau diese Position und bezeichnete die Nutzung von Trainingsdaten in seinen bisherigen Schriftsätzen als „quintessential fair use“. Das Unternehmen hat allerdings inzwischen eingeräumt, Audio-Daten von YouTube für Trainingszwecke bezogen zu haben.

    Eine direkte Entscheidung über Sunos Trainingspraxis ist das neue US-Urteil nicht. Das Gericht betonte vielmehr, dass sein Fall nicht ohne Weiteres auf andere KI-Modelle übertragbar sei. Trotzdem dürfte die Entscheidung in den laufenden Musikverfahren genau beobachtet werden.

    Und der Zeitpunkt ist brisant: UMG und Sony haben Suno erst im September erneut verklagt und werfen dem Unternehmen vor, mehr als 60.000 ihrer Aufnahmen ohne Lizenz kopiert und für seine Modelle verwendet zu haben. Suno bestreitet die Vorwürfe.

    Für die Musikindustrie ist damit eine zentrale Frage noch einmal größer geworden: Darf ein KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik einfach als Trainingsmaterial verwenden – oder braucht es dafür eine Lizenz?

    Originalmeldung bei Music Business Worldwide

    US-Berufungsgericht schwächt Fair-Use-Argument für KI-TrainingEin US-Berufungsgericht hat erstmals auf dieser Ebene entschieden, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training eines KI-Systems nicht automatisch unter „Fair Use“ fällt. Das Urteil könnte auch für den laufenden Rechtsstreit zwischen den Musikmajors und dem KI-Musikdienst Suno relevant werden.Der Third Circuit Court of Appeals bestätigte Ende September eine Entscheidung gegen das KI-Unternehmen ROSS Intelligence. Das Unternehmen hatte urheberrechtlich geschützte Inhalte von Thomson Reuters verwendet, um ein KI-gestütztes Konkurrenzprodukt zu entwickeln. Das Gericht lehnte die Fair-Use-Verteidigung ab. Für die Musikindustrie ist das Urteil deshalb interessant, weil Universal Music Group und Sony Music im Verfahren gegen Suno ebenfalls mit der Frage konfrontiert sind, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ohne Lizenz als Fair Use gelten kann.Suno selbst vertritt genau diese Position und bezeichnete die Nutzung von Trainingsdaten in seinen bisherigen Schriftsätzen als „quintessential fair use“. Das Unternehmen hat allerdings inzwischen eingeräumt, Audio-Daten von YouTube für Trainingszwecke bezogen zu haben. Eine direkte Entscheidung über Sunos Trainingspraxis ist das neue US-Urteil nicht. Das Gericht betonte vielmehr, dass sein Fall nicht ohne Weiteres auf andere KI-Modelle übertragbar sei. Trotzdem dürfte die Entscheidung in den laufenden Musikverfahren genau beobachtet werden. Und der Zeitpunkt ist brisant: UMG und Sony haben Suno erst im September erneut verklagt und werfen dem Unternehmen vor, mehr als 60.000 ihrer Aufnahmen ohne Lizenz kopiert und für seine Modelle verwendet zu haben. Suno bestreitet die Vorwürfe.Für die Musikindustrie ist damit eine zentrale Frage noch einmal größer geworden: Darf ein KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik einfach als Trainingsmaterial verwenden – oder braucht es dafür eine Lizenz?Originalmeldung bei Music Business Worldwide
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  • IMPEL und IMPF fordern faire Regeln für Musiklizenzierung durch KI

    Die unabhängigen Musikverlagsorganisationen IMPEL und IMPF haben gemeinsame Grundsätze für die Lizenzierung generativer KI vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die Forderung, dass Songs und Kompositionen bei der Vergütung mindestens gleichwertig zu den Aufnahmen behandelt werden sollen.

    Die Organisationen fordern zudem transparente Regeln für die Nutzung von Musik zum KI-Training, für generierte Inhalte und künftige Verwertungen. Auch Lizenzumfang, Abrechnungen und die Zuordnung von Werken sollen nachvollziehbar sein. Mit ihrem Rahmenwerk rufen IMPEL und IMPF Verwertungsgesellschaften und andere Lizenzgeber dazu auf, gemeinsame Standards für einen nachhaltigen KI-Musikmarkt zu entwickeln.

    IMPEL und IMPF fordern faire Regeln für Musiklizenzierung durch KIDie unabhängigen Musikverlagsorganisationen IMPEL und IMPF haben gemeinsame Grundsätze für die Lizenzierung generativer KI vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die Forderung, dass Songs und Kompositionen bei der Vergütung mindestens gleichwertig zu den Aufnahmen behandelt werden sollen.Die Organisationen fordern zudem transparente Regeln für die Nutzung von Musik zum KI-Training, für generierte Inhalte und künftige Verwertungen. Auch Lizenzumfang, Abrechnungen und die Zuordnung von Werken sollen nachvollziehbar sein. Mit ihrem Rahmenwerk rufen IMPEL und IMPF Verwertungsgesellschaften und andere Lizenzgeber dazu auf, gemeinsame Standards für einen nachhaltigen KI-Musikmarkt zu entwickeln.
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  • US-Berufungsgericht stärkt Copyright-Schutz bei KI-Training

    Ein US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Training von KI-Systemen getroffen: Das 3rd U.S. Circuit Court of Appeals bestätigte am Dienstag eine Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Rechtsstreit mit dem inzwischen eingestellten KI-Unternehmen Ross Intelligence. Ross hatte geschützte Inhalte aus der Westlaw-Datenbank verwendet, um ein konkurrierendes KI-gestütztes Recherchewerkzeug zu entwickeln. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Nutzung in diesem Fall nicht als „Fair Use“ geschützt war.Besonders interessant für die Musikbranche: Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers’ Association (NMPA) hatten sich mit einem gemeinsamen Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Sie argumentierten, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken für ein konkurrierendes Produkt nicht unter Fair Use fallen könne.

    Die Entscheidung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf generative Musik-KI übertragbar. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross ging es um ein KI-System für juristische Recherche, nicht um ein Modell, das neue Musik erzeugt. Zudem ist die ausführliche Begründung des Berufungsgerichts derzeit noch nicht vollständig öffentlich.Trotzdem dürfte die Entscheidung in der Musikbranche genau beobachtet werden. Labels, Musikverlage und KI-Unternehmen streiten derzeit in mehreren Verfahren darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden darf.

    Für die Musikindustrie ist damit eine weitere wichtige juristische Weiche gestellt – die entscheidenden Verfahren zur KI-Musik selbst sind damit allerdings noch nicht entschieden.

    US-Berufungsgericht stärkt Copyright-Schutz bei KI-TrainingEin US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Training von KI-Systemen getroffen: Das 3rd U.S. Circuit Court of Appeals bestätigte am Dienstag eine Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Rechtsstreit mit dem inzwischen eingestellten KI-Unternehmen Ross Intelligence. Ross hatte geschützte Inhalte aus der Westlaw-Datenbank verwendet, um ein konkurrierendes KI-gestütztes Recherchewerkzeug zu entwickeln. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Nutzung in diesem Fall nicht als „Fair Use“ geschützt war.Besonders interessant für die Musikbranche: Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers’ Association (NMPA) hatten sich mit einem gemeinsamen Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Sie argumentierten, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken für ein konkurrierendes Produkt nicht unter Fair Use fallen könne.Die Entscheidung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf generative Musik-KI übertragbar. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross ging es um ein KI-System für juristische Recherche, nicht um ein Modell, das neue Musik erzeugt. Zudem ist die ausführliche Begründung des Berufungsgerichts derzeit noch nicht vollständig öffentlich.Trotzdem dürfte die Entscheidung in der Musikbranche genau beobachtet werden. Labels, Musikverlage und KI-Unternehmen streiten derzeit in mehreren Verfahren darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden darf.Für die Musikindustrie ist damit eine weitere wichtige juristische Weiche gestellt – die entscheidenden Verfahren zur KI-Musik selbst sind damit allerdings noch nicht entschieden.
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  • Soundeffekt-Branche formiert sich gegen KI-Scraping

    Soundeffekte sollen bei der Entwicklung von KI-Modellen nicht länger schutzlos bleiben. Mit der Professional Sound Alliance (PSA) hat sich ein neuer Zusammenschluss aus Sounddesignern, Field Recordists und Anbietern professioneller Soundeffekt-Bibliotheken gegründet. Ziel ist es, die Interessen der Branche gegenüber KI-Unternehmen zu vertreten und gegen die unlizenzierte Nutzung von Soundmaterial vorzugehen.

    Zu den Initiatoren gehören unter anderem Pro Sound Effects, BOOM Library sowie die Sounddesigner Mark Mangini und Karol Urban. Die Alliance sieht professionelle Sounds als eine bislang kaum organisierte dritte Säule der Audiobranche – neben Musik und Stimme.Im Mittelpunkt stehen zwei Formen der unerlaubten Nutzung: „Data Piracy“, also das Scraping von Soundeffekten für das Training generativer KI-Modelle, und „Sync Piracy“, die unlizenzierte Verwendung von Sounds in Film, Fernsehen und Games.Die PSA stellt dabei ausdrücklich nicht KI als solche infrage. Vielmehr fordert sie klare Lizenzmodelle. Bemerkenswert: Pro Sound Effects und BOOM Library haben ihre Kataloge bereits für das Training von KI-Modellen lizenziert. Die Botschaft der neuen Allianz lautet damit: KI-Unternehmen sollen professionelle Sounds nutzen dürfen – aber auf Grundlage von Lizenzen und Vergütung, nicht durch unkontrolliertes Scraping.Ein Beispiel für dieses Modell ist Sonys KI-Forschung: Für das Soundeffekt-Modell Woosh wurden nach Angaben der Beteiligten lizenzierte professionelle Soundbibliotheken eingesetzt.

    Die Professional Sound Alliance befindet sich noch im Aufbau. Sie will zunächst Aufmerksamkeit schaffen, Branchenvertreter bündeln und Standards für den Schutz und die Lizenzierung professioneller Sounds etablieren. Damit könnte neben Musik und Sprecherstimmen künftig auch Sounddesign zu einem eigenständigen Schauplatz der Auseinandersetzung um KI-Training und Urheberrechte werden.

    Soundeffekt-Branche formiert sich gegen KI-ScrapingSoundeffekte sollen bei der Entwicklung von KI-Modellen nicht länger schutzlos bleiben. Mit der Professional Sound Alliance (PSA) hat sich ein neuer Zusammenschluss aus Sounddesignern, Field Recordists und Anbietern professioneller Soundeffekt-Bibliotheken gegründet. Ziel ist es, die Interessen der Branche gegenüber KI-Unternehmen zu vertreten und gegen die unlizenzierte Nutzung von Soundmaterial vorzugehen.Zu den Initiatoren gehören unter anderem Pro Sound Effects, BOOM Library sowie die Sounddesigner Mark Mangini und Karol Urban. Die Alliance sieht professionelle Sounds als eine bislang kaum organisierte dritte Säule der Audiobranche – neben Musik und Stimme.Im Mittelpunkt stehen zwei Formen der unerlaubten Nutzung: „Data Piracy“, also das Scraping von Soundeffekten für das Training generativer KI-Modelle, und „Sync Piracy“, die unlizenzierte Verwendung von Sounds in Film, Fernsehen und Games.Die PSA stellt dabei ausdrücklich nicht KI als solche infrage. Vielmehr fordert sie klare Lizenzmodelle. Bemerkenswert: Pro Sound Effects und BOOM Library haben ihre Kataloge bereits für das Training von KI-Modellen lizenziert. Die Botschaft der neuen Allianz lautet damit: KI-Unternehmen sollen professionelle Sounds nutzen dürfen – aber auf Grundlage von Lizenzen und Vergütung, nicht durch unkontrolliertes Scraping.Ein Beispiel für dieses Modell ist Sonys KI-Forschung: Für das Soundeffekt-Modell Woosh wurden nach Angaben der Beteiligten lizenzierte professionelle Soundbibliotheken eingesetzt.Die Professional Sound Alliance befindet sich noch im Aufbau. Sie will zunächst Aufmerksamkeit schaffen, Branchenvertreter bündeln und Standards für den Schutz und die Lizenzierung professioneller Sounds etablieren. Damit könnte neben Musik und Sprecherstimmen künftig auch Sounddesign zu einem eigenständigen Schauplatz der Auseinandersetzung um KI-Training und Urheberrechte werden.
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  • Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmen

    Believe und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.

    Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.

    Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.

    Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen.

    Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.

    Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmenBelieve und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen. Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.
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  • US-Musikergewerkschaft wehrt sich gegen Universal und Warner

    Die US-Musikergewerkschaft hat sich gegen die Anträge von Universal Music und Warner Music ausgesprochen, Klagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Aufnahmen für KI-Training abzuweisen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass Aufnahmen ihrer Mitglieder ohne entsprechende Zustimmung in KI-Systeme eingespeist und anschließend kommerziell genutzt worden seien.

    Der Fall zeigt erneut, wie umkämpft die Frage ist, wer über die Nutzung von Musik für KI-Training entscheiden darf – und wie Künstler an einer solchen Nutzung beteiligt werden sollten.

    US-Musikergewerkschaft wehrt sich gegen Universal und WarnerDie US-Musikergewerkschaft hat sich gegen die Anträge von Universal Music und Warner Music ausgesprochen, Klagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Aufnahmen für KI-Training abzuweisen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass Aufnahmen ihrer Mitglieder ohne entsprechende Zustimmung in KI-Systeme eingespeist und anschließend kommerziell genutzt worden seien.Der Fall zeigt erneut, wie umkämpft die Frage ist, wer über die Nutzung von Musik für KI-Training entscheiden darf – und wie Künstler an einer solchen Nutzung beteiligt werden sollten.
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  • https://kibeat.com/us-regierung-stellt-sich-hinter-ki-training
    https://kibeat.com/us-regierung-stellt-sich-hinter-ki-training
    KIBEAT.COM
    US-Regierung stellt sich hinter KI-Training
    - und damit indirekt vor eine neue Herausforderung für die Musikbranche
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  • KI-Training: Vom Rechtsstreit zur Settlement-Ökonomie

    Die Auseinandersetzungen um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten könnten eine neue Phase erreichen: Aus jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entsteht zunehmend ein Markt für Lizenzen, Vergütungen und Vergleiche. Gerade in der Musikbranche zeichnet sich ab, dass Rechteinhaber und KI-Unternehmen wirtschaftliche Lösungen suchen, statt Konflikte ausschließlich vor Gericht auszutragen.

    Aktuelle Verfahren zeigen allerdings, wie hoch die Risiken für KI-Anbieter bleiben. So entschied ein Münchner Gericht Ende Juli, dass Suno beim Training seiner Musik-KI urheberrechtlich geschützte Werke aus dem GEMA-Repertoire unzulässig genutzt hatte.Parallel wächst der Druck auf die Unternehmen durch weitere Klagen. Erst in dieser Woche verklagte der Musikverlag Round Hill Music sowohl Anthropic als auch Suno wegen der mutmaßlich unautorisierten Nutzung von Songtexten für das KI-Training.Damit könnte sich ein neues Geschäftsmodell etablieren: Statt die Nutzung geschützter Inhalte grundsätzlich zu verbieten, werden Lizenzen, Beteiligungen und Vergleichszahlungen zum Preis für den Zugang zu hochwertigem Trainingsmaterial. Für Musikschaffende stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob diese entstehende „Settlement Economy“ tatsächlich zu einer fairen und transparenten Vergütung führt – oder vor allem den großen Rechteinhabern und KI-Anbietern nutzt.

    KI-Training: Vom Rechtsstreit zur Settlement-ÖkonomieDie Auseinandersetzungen um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten könnten eine neue Phase erreichen: Aus jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entsteht zunehmend ein Markt für Lizenzen, Vergütungen und Vergleiche. Gerade in der Musikbranche zeichnet sich ab, dass Rechteinhaber und KI-Unternehmen wirtschaftliche Lösungen suchen, statt Konflikte ausschließlich vor Gericht auszutragen.Aktuelle Verfahren zeigen allerdings, wie hoch die Risiken für KI-Anbieter bleiben. So entschied ein Münchner Gericht Ende Juli, dass Suno beim Training seiner Musik-KI urheberrechtlich geschützte Werke aus dem GEMA-Repertoire unzulässig genutzt hatte.Parallel wächst der Druck auf die Unternehmen durch weitere Klagen. Erst in dieser Woche verklagte der Musikverlag Round Hill Music sowohl Anthropic als auch Suno wegen der mutmaßlich unautorisierten Nutzung von Songtexten für das KI-Training.Damit könnte sich ein neues Geschäftsmodell etablieren: Statt die Nutzung geschützter Inhalte grundsätzlich zu verbieten, werden Lizenzen, Beteiligungen und Vergleichszahlungen zum Preis für den Zugang zu hochwertigem Trainingsmaterial. Für Musikschaffende stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob diese entstehende „Settlement Economy“ tatsächlich zu einer fairen und transparenten Vergütung führt – oder vor allem den großen Rechteinhabern und KI-Anbietern nutzt.
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  • GEMA startet mit PLAI lizenzierte Trainingsdaten für Musik-KI
    Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde.
    Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand.
    Nach Angaben der GEMA richtet sich PLAI an Entwickler von KI-Tools, die Musikerinnen und Musiker im kreativen Prozess unterstützen, ohne mit den Werken zu konkurrieren, auf denen sie trainiert wurden. Erster Kunde ist das Karlsruher Unternehmen Klangio.
    Die Vorstellung von PLAI erfolgt zu einem spannenden Zeitpunkt: Noch wartet die Musikbranche auf das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno.
    Während dort die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings verhandelt werden, setzt die GEMA mit PLAI auf ein Modell, das auf klar lizenzierten Inhalten undeiner Vergütung der Rechteinhaber basiert.
    GEMA startet mit PLAI lizenzierte Trainingsdaten für Musik-KI Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde. Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand. Nach Angaben der GEMA richtet sich PLAI an Entwickler von KI-Tools, die Musikerinnen und Musiker im kreativen Prozess unterstützen, ohne mit den Werken zu konkurrieren, auf denen sie trainiert wurden. Erster Kunde ist das Karlsruher Unternehmen Klangio. Die Vorstellung von PLAI erfolgt zu einem spannenden Zeitpunkt: Noch wartet die Musikbranche auf das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno. Während dort die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings verhandelt werden, setzt die GEMA mit PLAI auf ein Modell, das auf klar lizenzierten Inhalten undeiner Vergütung der Rechteinhaber basiert.
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  • Musikverlage verschärfen Klage gegen Anthropic

    Der Rechtsstreit zwischen der Musikbranche und dem KI-Unternehmen Anthropic geht in die nächste Runde. Mehrere Musikverlage haben ihre Klage wegen der mutmaßlich unrechtmäßigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte erweitert.Der Schritt erfolgt nur wenige Tage, nachdem ein US-Gericht den milliardenschweren Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Zusammenhang mit der Nutzung raubkopierter Bücher für das KI-Training endgültig genehmigt hat. Der Vergleich hat ein Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar und zählt zu den größten Copyright-Einigungen im KI-Bereich.

    Während Anthropic den Bücherstreit beilegt, bleibt der Konflikt mit den Musikverlagen bestehen. Die Verfahren könnten richtungsweisend dafür werden, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Musiktexten und anderen kreativen Inhalten umgehen müssen.

    Musikverlage verschärfen Klage gegen AnthropicDer Rechtsstreit zwischen der Musikbranche und dem KI-Unternehmen Anthropic geht in die nächste Runde. Mehrere Musikverlage haben ihre Klage wegen der mutmaßlich unrechtmäßigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte erweitert.Der Schritt erfolgt nur wenige Tage, nachdem ein US-Gericht den milliardenschweren Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Zusammenhang mit der Nutzung raubkopierter Bücher für das KI-Training endgültig genehmigt hat. Der Vergleich hat ein Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar und zählt zu den größten Copyright-Einigungen im KI-Bereich.Während Anthropic den Bücherstreit beilegt, bleibt der Konflikt mit den Musikverlagen bestehen. Die Verfahren könnten richtungsweisend dafür werden, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Musiktexten und anderen kreativen Inhalten umgehen müssen.
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  • Suno bringt KI-Musik in iMessage – gleichzeitig wächst der Streit um Trainingsdaten

    Der KI-Musikdienst Suno erweitert seine Plattform und ermöglicht nun die Erstellung von Songs direkt über iMessage. Nutzer können Musik per Text- oder Spracheingabe innerhalb der Nachrichten-App generieren. Parallel sorgt ein mutmaßlicher Hack für neue Diskussionen über die Herkunft der Trainingsdaten von KI-Musikmodellen. Veröffentlichte Informationen deuten darauf hin, dass Sunos Modelle unter anderem mit großen Mengen an Musik- und Textdaten aus Quellen wie YouTube, Deezer und Genius trainiert worden sein könnten.

    Suno selbst verweist darauf, dass seine Musikmodelle mit öffentlich zugänglichen Daten und weiteren Datenquellen entwickelt wurden. Die Debatte um Lizenzen, Urheberrechte und transparente KI-Trainingsprozesse dürfte durch die neuen Erkenntnisse jedoch weiter an Fahrt gewinnen.

    Suno bringt KI-Musik in iMessage – gleichzeitig wächst der Streit um TrainingsdatenDer KI-Musikdienst Suno erweitert seine Plattform und ermöglicht nun die Erstellung von Songs direkt über iMessage. Nutzer können Musik per Text- oder Spracheingabe innerhalb der Nachrichten-App generieren. Parallel sorgt ein mutmaßlicher Hack für neue Diskussionen über die Herkunft der Trainingsdaten von KI-Musikmodellen. Veröffentlichte Informationen deuten darauf hin, dass Sunos Modelle unter anderem mit großen Mengen an Musik- und Textdaten aus Quellen wie YouTube, Deezer und Genius trainiert worden sein könnten. Suno selbst verweist darauf, dass seine Musikmodelle mit öffentlich zugänglichen Daten und weiteren Datenquellen entwickelt wurden. Die Debatte um Lizenzen, Urheberrechte und transparente KI-Trainingsprozesse dürfte durch die neuen Erkenntnisse jedoch weiter an Fahrt gewinnen.
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