Die Auseinandersetzungen um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten könnten eine neue Phase erreichen: Aus jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entsteht zunehmend ein Markt für Lizenzen, Vergütungen und Vergleiche. Gerade in der Musikbranche zeichnet sich ab, dass Rechteinhaber und KI-Unternehmen wirtschaftliche Lösungen suchen, statt Konflikte ausschließlich vor Gericht auszutragen.
Aktuelle Verfahren zeigen allerdings, wie hoch die Risiken für KI-Anbieter bleiben. So entschied ein Münchner Gericht Ende Juli, dass Suno beim Training seiner Musik-KI urheberrechtlich geschützte Werke aus dem GEMA-Repertoire unzulässig genutzt hatte.Parallel wächst der Druck auf die Unternehmen durch weitere Klagen. Erst in dieser Woche verklagte der Musikverlag Round Hill Music sowohl Anthropic als auch Suno wegen der mutmaßlich unautorisierten Nutzung von Songtexten für das KI-Training.Damit könnte sich ein neues Geschäftsmodell etablieren: Statt die Nutzung geschützter Inhalte grundsätzlich zu verbieten, werden Lizenzen, Beteiligungen und Vergleichszahlungen zum Preis für den Zugang zu hochwertigem Trainingsmaterial. Für Musikschaffende stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob diese entstehende „Settlement Economy“ tatsächlich zu einer fairen und transparenten Vergütung führt – oder vor allem den großen Rechteinhabern und KI-Anbietern nutzt.