US-Berufungsgericht schwächt Fair-Use-Argument für KI-Training
Ein US-Berufungsgericht hat erstmals auf dieser Ebene entschieden, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training eines KI-Systems nicht automatisch unter „Fair Use“ fällt. Das Urteil könnte auch für den laufenden Rechtsstreit zwischen den Musikmajors und dem KI-Musikdienst Suno relevant werden.
Der Third Circuit Court of Appeals bestätigte Ende September eine Entscheidung gegen das KI-Unternehmen ROSS Intelligence. Das Unternehmen hatte urheberrechtlich geschützte Inhalte von Thomson Reuters verwendet, um ein KI-gestütztes Konkurrenzprodukt zu entwickeln. Das Gericht lehnte die Fair-Use-Verteidigung ab.
Für die Musikindustrie ist das Urteil deshalb interessant, weil Universal Music Group und Sony Music im Verfahren gegen Suno ebenfalls mit der Frage konfrontiert sind, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ohne Lizenz als Fair Use gelten kann.Suno selbst vertritt genau diese Position und bezeichnete die Nutzung von Trainingsdaten in seinen bisherigen Schriftsätzen als „quintessential fair use“. Das Unternehmen hat allerdings inzwischen eingeräumt, Audio-Daten von YouTube für Trainingszwecke bezogen zu haben.
Eine direkte Entscheidung über Sunos Trainingspraxis ist das neue US-Urteil nicht. Das Gericht betonte vielmehr, dass sein Fall nicht ohne Weiteres auf andere KI-Modelle übertragbar sei. Trotzdem dürfte die Entscheidung in den laufenden Musikverfahren genau beobachtet werden.
Und der Zeitpunkt ist brisant: UMG und Sony haben Suno erst im September erneut verklagt und werfen dem Unternehmen vor, mehr als 60.000 ihrer Aufnahmen ohne Lizenz kopiert und für seine Modelle verwendet zu haben. Suno bestreitet die Vorwürfe.
Für die Musikindustrie ist damit eine zentrale Frage noch einmal größer geworden: Darf ein KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik einfach als Trainingsmaterial verwenden – oder braucht es dafür eine Lizenz?
Originalmeldung bei Music Business Worldwide
US-Berufungsgericht schwächt Fair-Use-Argument für KI-TrainingEin US-Berufungsgericht hat erstmals auf dieser Ebene entschieden, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training eines KI-Systems nicht automatisch unter „Fair Use“ fällt. Das Urteil könnte auch für den laufenden Rechtsstreit zwischen den Musikmajors und dem KI-Musikdienst Suno relevant werden.Der Third Circuit Court of Appeals bestätigte Ende September eine Entscheidung gegen das KI-Unternehmen ROSS Intelligence. Das Unternehmen hatte urheberrechtlich geschützte Inhalte von Thomson Reuters verwendet, um ein KI-gestütztes Konkurrenzprodukt zu entwickeln. Das Gericht lehnte die Fair-Use-Verteidigung ab. Für die Musikindustrie ist das Urteil deshalb interessant, weil Universal Music Group und Sony Music im Verfahren gegen Suno ebenfalls mit der Frage konfrontiert sind, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ohne Lizenz als Fair Use gelten kann.Suno selbst vertritt genau diese Position und bezeichnete die Nutzung von Trainingsdaten in seinen bisherigen Schriftsätzen als „quintessential fair use“. Das Unternehmen hat allerdings inzwischen eingeräumt, Audio-Daten von YouTube für Trainingszwecke bezogen zu haben. Eine direkte Entscheidung über Sunos Trainingspraxis ist das neue US-Urteil nicht. Das Gericht betonte vielmehr, dass sein Fall nicht ohne Weiteres auf andere KI-Modelle übertragbar sei. Trotzdem dürfte die Entscheidung in den laufenden Musikverfahren genau beobachtet werden. Und der Zeitpunkt ist brisant: UMG und Sony haben Suno erst im September erneut verklagt und werfen dem Unternehmen vor, mehr als 60.000 ihrer Aufnahmen ohne Lizenz kopiert und für seine Modelle verwendet zu haben. Suno bestreitet die Vorwürfe.Für die Musikindustrie ist damit eine zentrale Frage noch einmal größer geworden: Darf ein KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik einfach als Trainingsmaterial verwenden – oder braucht es dafür eine Lizenz?Originalmeldung bei Music Business Worldwide