• Universal verkauft Spotify-Aktien – Künstler erhalten über 100 Mio. US-Dollar

    Universal Music Group hat ein weiteres Paket seiner Spotify-Aktien im Wert von rund 467 Mio. US-Dollar verkauft. Ein erheblicher Teil des Erlöses kommt dabei den Künstlern zugute: Nach Berechnungen von Music Business Worldwide dürften mehr als 100 Mio. US-Dollar gemäß den bestehenden Vereinbarungen an UMG-Künstler ausgeschüttet werden. Die Beteiligung stammt aus Spotifys Börsengang 2018, als die Major-Labels Aktien als Teil ihrer Lizenzvereinbarungen erhielten. Die aktuelle Transaktion unterstreicht erneut, dass die Spotify-Beteiligung für Universal nicht nur ein Investment, sondern auch eine zusätzliche Einnahmequelle für Rechteinhaber und Künstler ist.

    Universal verkauft Spotify-Aktien – Künstler erhalten über 100 Mio. US-DollarUniversal Music Group hat ein weiteres Paket seiner Spotify-Aktien im Wert von rund 467 Mio. US-Dollar verkauft. Ein erheblicher Teil des Erlöses kommt dabei den Künstlern zugute: Nach Berechnungen von Music Business Worldwide dürften mehr als 100 Mio. US-Dollar gemäß den bestehenden Vereinbarungen an UMG-Künstler ausgeschüttet werden. Die Beteiligung stammt aus Spotifys Börsengang 2018, als die Major-Labels Aktien als Teil ihrer Lizenzvereinbarungen erhielten. Die aktuelle Transaktion unterstreicht erneut, dass die Spotify-Beteiligung für Universal nicht nur ein Investment, sondern auch eine zusätzliche Einnahmequelle für Rechteinhaber und Künstler ist.
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  • Musiklabels wollen Piraterie-Klage gegen ISP Grande beenden

    Nach dem richtungsweisenden Urteil des US Supreme Court im Fall Cox v. Sony Music wollen Universal Music, Sony Music und Warner Music ihre langjährige Klage gegen den Internetanbieter Grande Communications nicht weiterverfolgen. Uneinigkeit besteht jedoch weiterhin über die Prozesskosten: Grande fordert rund 4 Millionen US-Dollar an Kosten für eine Sicherheitsleistung zurück, während die Labels verlangen, dass beide Seiten ihre jeweiligen Kosten selbst tragen

    .Der Rechtsstreit könnte damit zwar inhaltlich beendet sein, die Auseinandersetzung um die Verfahrenskosten ist jedoch noch nicht entschieden. Das Verfahren gilt als weiterer Meilenstein in der Debatte um die Haftung von Internetanbietern bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.

    Musiklabels wollen Piraterie-Klage gegen ISP Grande beendenNach dem richtungsweisenden Urteil des US Supreme Court im Fall Cox v. Sony Music wollen Universal Music, Sony Music und Warner Music ihre langjährige Klage gegen den Internetanbieter Grande Communications nicht weiterverfolgen. Uneinigkeit besteht jedoch weiterhin über die Prozesskosten: Grande fordert rund 4 Millionen US-Dollar an Kosten für eine Sicherheitsleistung zurück, während die Labels verlangen, dass beide Seiten ihre jeweiligen Kosten selbst tragen.Der Rechtsstreit könnte damit zwar inhaltlich beendet sein, die Auseinandersetzung um die Verfahrenskosten ist jedoch noch nicht entschieden. Das Verfahren gilt als weiterer Meilenstein in der Debatte um die Haftung von Internetanbietern bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.
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  • Merlin macht Weg frei für KI-Cover und Remixe auf Spotify

    Der unabhängige Rechtevermarkter Merlin hat eine neue Lizenzvereinbarung mit Spotify geschlossen, die den Einsatz von KI-gestützten Fan-Covern und Remixen ermöglicht. Mitglieder von Merlin können damit selbst entscheiden, ob ihre Musik für das neue Feature freigegeben wird.

    Das geplante Angebot soll zunächst als kostenpflichtiges Zusatzfeature für Spotify-Premium-Abonnenten starten. Nutzer können damit lizenzierte Songs mithilfe generativer KI neu interpretieren oder remixen. Spotify betont, dass das Modell auf den Grundsätzen Zustimmung, Vergütung und Namensnennung basiert. Künstler und Rechteinhaber sollen an den Erlösen beteiligt werden.Mit dem Deal weitet Spotify seine Strategie aus, KI-Anwendungen im Musikbereich auf Basis lizenzierter Inhalte anzubieten. Zuvor hatte der Streamingdienst bereits eine vergleichbare Vereinbarung mit Universal Music Group geschlossen.

    Merlin macht Weg frei für KI-Cover und Remixe auf SpotifyDer unabhängige Rechtevermarkter Merlin hat eine neue Lizenzvereinbarung mit Spotify geschlossen, die den Einsatz von KI-gestützten Fan-Covern und Remixen ermöglicht. Mitglieder von Merlin können damit selbst entscheiden, ob ihre Musik für das neue Feature freigegeben wird.Das geplante Angebot soll zunächst als kostenpflichtiges Zusatzfeature für Spotify-Premium-Abonnenten starten. Nutzer können damit lizenzierte Songs mithilfe generativer KI neu interpretieren oder remixen. Spotify betont, dass das Modell auf den Grundsätzen Zustimmung, Vergütung und Namensnennung basiert. Künstler und Rechteinhaber sollen an den Erlösen beteiligt werden.Mit dem Deal weitet Spotify seine Strategie aus, KI-Anwendungen im Musikbereich auf Basis lizenzierter Inhalte anzubieten. Zuvor hatte der Streamingdienst bereits eine vergleichbare Vereinbarung mit Universal Music Group geschlossen.
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  • UMG testet 72-Stunden-Premiumfenster in Indien

    Universal Music Group führt in Indien ab Ende August ein neues Veröffentlichungsmodell ein: Neue Songs großer nationaler und internationaler Acts sind in den ersten 72 Stunden ausschließlich für zahlende Streaming-Abonnent:innen verfügbar. Erst danach erscheinen sie auch auf werbefinanzierten Angeboten. UMG will damit den Ausbau des Premium-Marktes fördern und verweist auf ähnliche Maßnahmen in China, die dort das Wachstum von Musik-Subscriptions beschleunigt hätten.

    UMG testet 72-Stunden-Premiumfenster in IndienUniversal Music Group führt in Indien ab Ende August ein neues Veröffentlichungsmodell ein: Neue Songs großer nationaler und internationaler Acts sind in den ersten 72 Stunden ausschließlich für zahlende Streaming-Abonnent:innen verfügbar. Erst danach erscheinen sie auch auf werbefinanzierten Angeboten. UMG will damit den Ausbau des Premium-Marktes fördern und verweist auf ähnliche Maßnahmen in China, die dort das Wachstum von Musik-Subscriptions beschleunigt hätten.
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  • SoundPatrol im Rechtsstreit um Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie

    Der KI-Musikschutz-Anbieter SoundPatrol sieht sich mit einer Klage von Produzent Oak Felder und Musikmanager Lucas Keller konfrontiert. Die beiden Beteiligten behaupten, an der Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie des Unternehmens mitgewirkt zu haben, ohne dafür angemessen vergütet worden zu sein.

    SoundPatrol hatte zuvor Aufmerksamkeit in der Musikbranche erhalten, nachdem das Unternehmen eine KI-basierte Audio-Fingerprinting-Technologie vorgestellt hatte, die auch Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Musik und KI-generierten Werken erkennen soll. Universal Music Group und Sony Music arbeiten mit SoundPatrol zusammen, um neue Formen von Copyright-Verletzungen im KI-Zeitalter zu untersuchen.

    Der Fall zeigt eine zentrale Herausforderung der aktuellen Musiktechnologie: Während KI-Systeme neue Möglichkeiten für Kreative eröffnen, wächst gleichzeitig der Bedarf an transparenten Lösungen zur Erkennung, Zuordnung und Vergütung von kreativen Leistungen.

    Für Artists, Produzenten und Rechteinhaber wird damit eine wichtige Frage der kommenden Jahre sichtbar: Wem gehören technologische Innovationen, die helfen sollen, kreative Arbeit zu schützen – und wie werden die daran beteiligten Entwickler und Kreativen fair beteiligt?

    SoundPatrol im Rechtsstreit um Entwicklung der Copyright-ErkennungstechnologieDer KI-Musikschutz-Anbieter SoundPatrol sieht sich mit einer Klage von Produzent Oak Felder und Musikmanager Lucas Keller konfrontiert. Die beiden Beteiligten behaupten, an der Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie des Unternehmens mitgewirkt zu haben, ohne dafür angemessen vergütet worden zu sein.SoundPatrol hatte zuvor Aufmerksamkeit in der Musikbranche erhalten, nachdem das Unternehmen eine KI-basierte Audio-Fingerprinting-Technologie vorgestellt hatte, die auch Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Musik und KI-generierten Werken erkennen soll. Universal Music Group und Sony Music arbeiten mit SoundPatrol zusammen, um neue Formen von Copyright-Verletzungen im KI-Zeitalter zu untersuchen.Der Fall zeigt eine zentrale Herausforderung der aktuellen Musiktechnologie: Während KI-Systeme neue Möglichkeiten für Kreative eröffnen, wächst gleichzeitig der Bedarf an transparenten Lösungen zur Erkennung, Zuordnung und Vergütung von kreativen Leistungen.Für Artists, Produzenten und Rechteinhaber wird damit eine wichtige Frage der kommenden Jahre sichtbar: Wem gehören technologische Innovationen, die helfen sollen, kreative Arbeit zu schützen – und wie werden die daran beteiligten Entwickler und Kreativen fair beteiligt?
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  • Musikergewerkschaft verklagt Universal und Warner wegen KI-Deals mit Suno und Udio

    Der Streit um KI-generierte Musik erreicht die nächste Stufe: Die American Federation of Musicians (AFM) hat ihre Klage gegen Universal Music Group und Warner Music im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit den KI-Musikplattformen Suno und Udio ausgeweitet.

    Die Gewerkschaft wirft den Labels vor, Aufnahmen von Musikern für KI-Zwecke lizenziert zu haben, ohne die beteiligten Musiker ausreichend zu informieren oder an möglichen Einnahmen zu beteiligen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob solche KI-Nutzungen als neue kommerzielle Verwendung gelten und damit Vergütungsansprüche auslösen.

    Der Fall zeigt den grundlegenden Konflikt der KI-Musikbranche: Während große Musikunternehmen nach Wegen suchen, mit KI neue Geschäftsmodelle aufzubauen, kämpfen Musiker um Transparenz, Anerkennung und eine faire Beteiligung.

    Musikergewerkschaft verklagt Universal und Warner wegen KI-Deals mit Suno und UdioDer Streit um KI-generierte Musik erreicht die nächste Stufe: Die American Federation of Musicians (AFM) hat ihre Klage gegen Universal Music Group und Warner Music im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit den KI-Musikplattformen Suno und Udio ausgeweitet.Die Gewerkschaft wirft den Labels vor, Aufnahmen von Musikern für KI-Zwecke lizenziert zu haben, ohne die beteiligten Musiker ausreichend zu informieren oder an möglichen Einnahmen zu beteiligen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob solche KI-Nutzungen als neue kommerzielle Verwendung gelten und damit Vergütungsansprüche auslösen.Der Fall zeigt den grundlegenden Konflikt der KI-Musikbranche: Während große Musikunternehmen nach Wegen suchen, mit KI neue Geschäftsmodelle aufzubauen, kämpfen Musiker um Transparenz, Anerkennung und eine faire Beteiligung.
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  • US-Gericht stärkt Reach Records im Streit gegen UMG

    Ein US-Bundesrichter hat den Antrag von Capitol CMG (Universal Music Group) abgelehnt, die Klage von Reach Records abzuweisen. Das Independent-Label wirft Capitol CMG vor, eine bereits ausgehandelte Übernahme kurz vor dem Abschluss wegen des Kaufpreises platzen gelassen zu haben.

    Damit kann Reach Records seine Ansprüche wegen Vertragsbruchs sowie vorsätzlicher und fahrlässiger Falschdarstellung weiterverfolgen. Der Fall geht nun in die Beweisaufnahme und könnte richtungsweisend für den Umgang großer Musikkonzerne mit Independent-Labels werden.

    US-Gericht stärkt Reach Records im Streit gegen UMGEin US-Bundesrichter hat den Antrag von Capitol CMG (Universal Music Group) abgelehnt, die Klage von Reach Records abzuweisen. Das Independent-Label wirft Capitol CMG vor, eine bereits ausgehandelte Übernahme kurz vor dem Abschluss wegen des Kaufpreises platzen gelassen zu haben.Damit kann Reach Records seine Ansprüche wegen Vertragsbruchs sowie vorsätzlicher und fahrlässiger Falschdarstellung weiterverfolgen. Der Fall geht nun in die Beweisaufnahme und könnte richtungsweisend für den Umgang großer Musikkonzerne mit Independent-Labels werden.
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  • Universal Music Group investiert über 500 Millionen US-Dollar in Aktienrückkauf

    Die Universal Music Group (UMG) hat im Rahmen ihres ersten Aktienrückkaufprogramms inzwischen mehr als 500 Millionen US-Dollar für den Erwerb eigener Aktien ausgegeben. Nach Unternehmensangaben sind bereits rund 97,5 Prozent des ursprünglich vorgesehenen Budgets von 500 Millionen Euro ausgeschöpft.

    Seit dem Start des Programms im April hat UMG mehr als 26 Millionen eigene Aktien

    zurückgekauft. Das Unternehmen begründet den Schritt mit einer aus seiner Sicht zu niedrigen Bewertung der eigenen Aktie und betont, dass gleichzeitig weiterhin in das operative Geschäft und zukünftiges Wachstum investiert werden soll.

    Ein Teil der Finanzierung stammt aus dem Verkauf eines Anteils an den Spotify-Aktien, den Universal zuvor angekündigt hatte. Das laufende Rückkaufprogramm soll spätestens Anfang Oktober abgeschlossen werden. Darüber hinaus verfügt UMG bereits über eine erweiterte Rückkaufgenehmigung von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro. Für Künstlerinnen und Künstler hat der Aktienrückkauf zwar keine unmittelbaren Auswirkungen. Er zeigt jedoch, dass Universal seine finanzielle Lage als stark einschätzt und den Unternehmenswert gegenüber Investoren weiter stärken möchte.

    Universal Music Group investiert über 500 Millionen US-Dollar in AktienrückkaufDie Universal Music Group (UMG) hat im Rahmen ihres ersten Aktienrückkaufprogramms inzwischen mehr als 500 Millionen US-Dollar für den Erwerb eigener Aktien ausgegeben. Nach Unternehmensangaben sind bereits rund 97,5 Prozent des ursprünglich vorgesehenen Budgets von 500 Millionen Euro ausgeschöpft. Seit dem Start des Programms im April hat UMG mehr als 26 Millionen eigene Aktien zurückgekauft. Das Unternehmen begründet den Schritt mit einer aus seiner Sicht zu niedrigen Bewertung der eigenen Aktie und betont, dass gleichzeitig weiterhin in das operative Geschäft und zukünftiges Wachstum investiert werden soll. Ein Teil der Finanzierung stammt aus dem Verkauf eines Anteils an den Spotify-Aktien, den Universal zuvor angekündigt hatte. Das laufende Rückkaufprogramm soll spätestens Anfang Oktober abgeschlossen werden. Darüber hinaus verfügt UMG bereits über eine erweiterte Rückkaufgenehmigung von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro. Für Künstlerinnen und Künstler hat der Aktienrückkauf zwar keine unmittelbaren Auswirkungen. Er zeigt jedoch, dass Universal seine finanzielle Lage als stark einschätzt und den Unternehmenswert gegenüber Investoren weiter stärken möchte.
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  • Warner Music weist Forderungen nach KI-Vergütung für Session-Musiker zurück

    Der Streit um die Vergütung von Musikschaffenden im KI-Zeitalter geht in die nächste Runde. Warner Music hat vor einem US-Gericht argumentiert, dass Session-Musiker derzeit keinen vertraglichen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen haben, wenn ihre Aufnahmen für das Training von KI-Modellen lizenziert werden.

    Hintergrund ist eine Klage der US-Musikergewerkschaft American Federation of Musicians (AFM). Sie wirft Warner Music und Universal Music vor, Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen mit den KI-Unternehmen Suno und Udio erzielt zu haben, ohne die beteiligten Studiomusiker zu vergüten oder offenzulegen, welche Aufnahmen genutzt wurden.

    Warner hält dagegen, dass der zugrunde liegende Tarifvertrag aus dem Jahr 2023 keine Regelungen für KI-Training enthält. Die sogenannte „New Use“-Klausel könne deshalb nicht angewendet werden, da bislang kein eigener Vergütungsstandard für KI-Nutzungen existiere. Genau über einen solchen Standard verhandeln Labels und Gewerkschaft derzeit.Der Fall gilt als richtungsweisend für die Musikbranche. Er könnte klären, ob und wie Session-Musiker künftig an Erlösen beteiligt werden müssen, wenn ihre Aufnahmen zum Training generativer KI-Systeme verwendet werden.

    Warner Music weist Forderungen nach KI-Vergütung für Session-Musiker zurückDer Streit um die Vergütung von Musikschaffenden im KI-Zeitalter geht in die nächste Runde. Warner Music hat vor einem US-Gericht argumentiert, dass Session-Musiker derzeit keinen vertraglichen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen haben, wenn ihre Aufnahmen für das Training von KI-Modellen lizenziert werden.Hintergrund ist eine Klage der US-Musikergewerkschaft American Federation of Musicians (AFM). Sie wirft Warner Music und Universal Music vor, Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen mit den KI-Unternehmen Suno und Udio erzielt zu haben, ohne die beteiligten Studiomusiker zu vergüten oder offenzulegen, welche Aufnahmen genutzt wurden.Warner hält dagegen, dass der zugrunde liegende Tarifvertrag aus dem Jahr 2023 keine Regelungen für KI-Training enthält. Die sogenannte „New Use“-Klausel könne deshalb nicht angewendet werden, da bislang kein eigener Vergütungsstandard für KI-Nutzungen existiere. Genau über einen solchen Standard verhandeln Labels und Gewerkschaft derzeit.Der Fall gilt als richtungsweisend für die Musikbranche. Er könnte klären, ob und wie Session-Musiker künftig an Erlösen beteiligt werden müssen, wenn ihre Aufnahmen zum Training generativer KI-Systeme verwendet werden.
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  • John Legend diskutiert mit Universal Music und KI-Unternehmen über die Zukunft der Musik

    Beim AI for Good Global Summit der Vereinten Nationen in Genf hat Musiker John Legend gemeinsam mit Vertretern von Universal Music Group, NVIDIA, Udio, Stability AI und Splice über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Musikbranche diskutiert. Im Mittelpunkt standen Themen wie kreative Möglichkeiten durch KI, der Schutz von Urheberrechten sowie faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern.Legend betonte, dass KI kreative Prozesse sinnvoll unterstützen könne, der Mensch jedoch weiterhin im Mittelpunkt stehen müsse. Gleichzeitig sprach er sich für klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen aus, damit Musikschaffende auch im Zeitalter generativer KI angemessen geschützt und vergütet werden.

    Bemerkenswert ist auch die Besetzung der Diskussionsrunde: Mit Universal Music sowie den KI-Unternehmen Udio, Stability AI, Splice und NVIDIA saßen Akteure an einem Tisch, die in den vergangenen Monaten teils neue Partnerschaften geschlossen haben, um lizenzierte KI-Anwendungen für die Musikbranche zu entwickeln.

    John Legend diskutiert mit Universal Music und KI-Unternehmen über die Zukunft der MusikBeim AI for Good Global Summit der Vereinten Nationen in Genf hat Musiker John Legend gemeinsam mit Vertretern von Universal Music Group, NVIDIA, Udio, Stability AI und Splice über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Musikbranche diskutiert. Im Mittelpunkt standen Themen wie kreative Möglichkeiten durch KI, der Schutz von Urheberrechten sowie faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern.Legend betonte, dass KI kreative Prozesse sinnvoll unterstützen könne, der Mensch jedoch weiterhin im Mittelpunkt stehen müsse. Gleichzeitig sprach er sich für klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen aus, damit Musikschaffende auch im Zeitalter generativer KI angemessen geschützt und vergütet werden.Bemerkenswert ist auch die Besetzung der Diskussionsrunde: Mit Universal Music sowie den KI-Unternehmen Udio, Stability AI, Splice und NVIDIA saßen Akteure an einem Tisch, die in den vergangenen Monaten teils neue Partnerschaften geschlossen haben, um lizenzierte KI-Anwendungen für die Musikbranche zu entwickeln.
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  • Suno wehrt sich gegen Ausweitung der KI-Urheberrechtsklage

    Der KI-Musikdienst Suno fordert ein US-Gericht auf, den Antrag von Universal Music Group und Sony Music abzulehnen, die laufende Urheberrechtsklage um mehr als 61.000 weitere Musikaufnahmen zu erweitern. Nach Ansicht des Unternehmens komme der Antrag zu spät und würde das Verfahren erheblich verzögern – insbesondere die angestrebte gerichtliche Klärung der Fair-Use-Frage beim Training von KI-Modellen.

    Die Labels hatten die zusätzlichen Werke nach einer Analyse von Sunos Trainingsdaten identifiziert. Suno argumentiert hingegen, dass neue Ansprüche in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden sollten. Der Rechtsstreit zählt zu den wichtigsten Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik für das Training generativer KI-Systeme.

    Suno wehrt sich gegen Ausweitung der KI-UrheberrechtsklageDer KI-Musikdienst Suno fordert ein US-Gericht auf, den Antrag von Universal Music Group und Sony Music abzulehnen, die laufende Urheberrechtsklage um mehr als 61.000 weitere Musikaufnahmen zu erweitern. Nach Ansicht des Unternehmens komme der Antrag zu spät und würde das Verfahren erheblich verzögern – insbesondere die angestrebte gerichtliche Klärung der Fair-Use-Frage beim Training von KI-Modellen.Die Labels hatten die zusätzlichen Werke nach einer Analyse von Sunos Trainingsdaten identifiziert. Suno argumentiert hingegen, dass neue Ansprüche in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden sollten. Der Rechtsstreit zählt zu den wichtigsten Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik für das Training generativer KI-Systeme.
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  • Universal Music Group und Sony Music fordern ein US-Gericht auf, Sunos Antrag abzulehnen, die Größe seiner AI-Trainingsdaten zu versiegeln. Sie argumentieren, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu sehen, in welchem Ausmaß urheberrechtlich geschützte Musik für das Training genutzt wurde.

    Der Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit, in dem Suno beschuldigt wird, große Mengen an Songs (angeblich „Millionen“) für das Training seiner KI genutzt zu haben. Die Labels wollen damit mehr Transparenz über die tatsächliche Größenordnung der Datenbasis erzwingen. (MBW)

    Universal Music Group und Sony Music fordern ein US-Gericht auf, Sunos Antrag abzulehnen, die Größe seiner AI-Trainingsdaten zu versiegeln. Sie argumentieren, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu sehen, in welchem Ausmaß urheberrechtlich geschützte Musik für das Training genutzt wurde.Der Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit, in dem Suno beschuldigt wird, große Mengen an Songs (angeblich „Millionen“) für das Training seiner KI genutzt zu haben. Die Labels wollen damit mehr Transparenz über die tatsächliche Größenordnung der Datenbasis erzwingen. (MBW)
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