Update: Landgericht München I setzt ein wichtiges Signal für die Zukunft der KI-Musik
GEMA gegen Suno: Gericht sieht urheberrechtlich relevante Nutzung geschützter Musik in KI-Modellen
Das Landgericht München I hat im Verfahren GEMA gegen Suno eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Die Klage der GEMA hatte weitgehend Erfolg: Nach Auffassung des Gerichts darf der KI-Musikanbieter Suno bestimmte geschützte Musikwerke nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber für seine Systeme nutzen.
Die Entscheidung betrifft sechs konkrete Musikwerke. Die Bedeutung des Urteils geht jedoch über diese Einzelfälle hinaus: Im Mittelpunkt steht die grundsätzliche Frage, wie KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden dürfen.
Der entscheidende Punkt: Memorisierung in KI-Modellen
Besonders relevant ist die Einschätzung des Gerichts, dass sich die streitgegenständlichen Musikwerke in den untersuchten Suno-Modellen reproduzierbar wiederfinden konnten.
Nach Ansicht der Kammer waren die Werke nicht lediglich als allgemeine Inspiration Teil des Trainingsprozesses, sondern in einer Form im Modell vorhanden, die eine Wiedergabe erkennbarer Bestandteile ermöglichte.
Genau dieser Punkt macht das Verfahren für die gesamte KI-Musikbranche so bedeutsam: Die Diskussion dreht sich damit nicht nur um die Frage, ob KI aus Musik lernen darf, sondern auch darum, ob geschützte Inhalte in einem Modell gespeichert oder später wiedererkennbar reproduziert werden können.
Training mit geschützten Werken: Gericht sieht keine ausreichende Rechtfertigung
Das Gericht bewertete die Nutzung der Werke im Training als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung. Die sogenannte Text-und-Data-Mining-Ausnahme des Urheberrechts sah die Kammer in diesem Fall nicht als ausreichend an.
Damit folgt das Gericht der Argumentation der GEMA, dass für die Nutzung geschützter Musikwerke beim Training eines KI-Systems eine Zustimmung der Rechteinhaber erforderlich sein kann.
Was bedeutet das Urteil für KI-Musiker?
Wichtig ist: Das Urteil bedeutet kein generelles Verbot von KI-generierter Musik.
Die Entscheidung richtet sich nicht gegen Künstlerinnen und Künstler, die KI als kreatives Werkzeug nutzen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Verantwortung der Anbieter von KI-Systemen für Trainingsdaten, Modellarchitektur und mögliche Wiedergabe geschützter Inhalte.
Für die Community bedeutet das:
-KI-Musik bleibt ein kreatives Feld mit großen Möglichkeiten.
-Entscheidend wird sein, wie KI-Anbieter künftig mit Trainingsdaten umgehen.
-Lizenzmodelle und transparente Trainingsprozesse könnten in Zukunft eine größere Rolle spielen.
Das Gericht sagt ausdrücklich, dass einfache, ergebnisoffene Prompts genügten und die Betreiberin des Modells für Architektur, Training und Memorisierung verantwortlich sei.
Ein neues Kapitel für KI und Musik
Das Urteil könnte ein wichtiger Baustein für die weitere Entwicklung der Branche werden. Die zentrale Frage lautet künftig nicht nur: „Darf KI Musik erzeugen?“
Sondern vielmehr: „Unter welchen Bedingungen kann KI Musik lernen, ohne die Rechte derjenigen zu verletzen, deren Werke diesen Prozess ermöglichen?“
Nein, Suno muss nicht seine komplette Trainingsdatenbank offenlegen.
Aber: Das Gericht hat auf Grundlage der vorliegenden Beweise entschieden, dass die sechs Werke im Trainingsdatensatz enthalten waren und sich in Outputs wiederfinden ließen.
Die kommenden Reaktionen von GEMA und Suno werden zeigen, wie beide Seiten die Entscheidung bewerten und welche nächsten Schritte geplant sind. Wir bleiben dran und berichten, was das Urteil konkret für KI-Musikerinnen und KI-Musiker bedeutet.
Suno erklärte nach dem Urteil gegenüber Reuters, dass das Unternehmen die Entscheidung prüfe und weitere Schritte, einschließlich möglicher Rechtsmittel, erwäge.
Neben dem Unterlassungsanspruch hat das Gericht auch Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz bestätigt. Die konkrete Höhe möglicher Zahlungen steht noch nicht fest.
Eine Stellungnahme der GEMA steht noch aus. (ck)




