Südkorea: KOMCA erlaubt KI-unterstützte Musik – mit strengen Auflagen

Die südkoreanische Verwertungsgesellschaft KOMCA hat ihr bisheriges Verbot für die Registrierung KI-unterstützter Musik aufgehoben. Künftig können Songs, bei deren Entstehung KI zum Einsatz kam, registriert und vergütet werden – vorausgesetzt, der kreative Hauptanteil stammt nachweislich von einem Menschen. Vollständig per Prompt generierte Werke bleiben dagegen von der Registrierung ausgeschlossen.

Wer ein KI-unterstütztes Werk anmeldet, muss künftig offenlegen, welche KI-Tools verwendet wurden und welchen kreativen Beitrag die Urheber:innen selbst geleistet haben. KOMCA kann bei Bedarf Nachweise wie DAW-Projektdateien, Versionsverläufe oder Prompt-Protokolle anfordern. Falsche Angaben können zur Sperrung oder Rückforderung von Tantiemen sowie zur Kündigung des Wahrnehmungsvertrags führen. Bei vorsätzlichem Missbrauch sind zusätzlich Vertragsstrafen vorgesehen.

Mit der neuen Regelung reagiert KOMCA auf die zunehmende Verbreitung von KI-Werkzeugen im Musikschaffen. Ziel ist es, den Einsatz von KI als kreatives Hilfsmittel zu ermöglichen, ohne den urheberrechtlichen Schutz menschlicher Kreativleistungen aufzugeben.

Südkorea: KOMCA erlaubt KI-unterstützte Musik – mit strengen AuflagenDie südkoreanische Verwertungsgesellschaft KOMCA hat ihr bisheriges Verbot für die Registrierung KI-unterstützter Musik aufgehoben. Künftig können Songs, bei deren Entstehung KI zum Einsatz kam, registriert und vergütet werden – vorausgesetzt, der kreative Hauptanteil stammt nachweislich von einem Menschen. Vollständig per Prompt generierte Werke bleiben dagegen von der Registrierung ausgeschlossen.Wer ein KI-unterstütztes Werk anmeldet, muss künftig offenlegen, welche KI-Tools verwendet wurden und welchen kreativen Beitrag die Urheber:innen selbst geleistet haben. KOMCA kann bei Bedarf Nachweise wie DAW-Projektdateien, Versionsverläufe oder Prompt-Protokolle anfordern. Falsche Angaben können zur Sperrung oder Rückforderung von Tantiemen sowie zur Kündigung des Wahrnehmungsvertrags führen. Bei vorsätzlichem Missbrauch sind zusätzlich Vertragsstrafen vorgesehen.Mit der neuen Regelung reagiert KOMCA auf die zunehmende Verbreitung von KI-Werkzeugen im Musikschaffen. Ziel ist es, den Einsatz von KI als kreatives Hilfsmittel zu ermöglichen, ohne den urheberrechtlichen Schutz menschlicher Kreativleistungen aufzugeben.
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