US-Berufungsgericht stärkt Copyright-Schutz bei KI-Training

Ein US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Training von KI-Systemen getroffen: Das 3rd U.S. Circuit Court of Appeals bestätigte am Dienstag eine Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Rechtsstreit mit dem inzwischen eingestellten KI-Unternehmen Ross Intelligence. Ross hatte geschützte Inhalte aus der Westlaw-Datenbank verwendet, um ein konkurrierendes KI-gestütztes Recherchewerkzeug zu entwickeln. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Nutzung in diesem Fall nicht als „Fair Use“ geschützt war.Besonders interessant für die Musikbranche: Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers’ Association (NMPA) hatten sich mit einem gemeinsamen Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Sie argumentierten, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken für ein konkurrierendes Produkt nicht unter Fair Use fallen könne.

Die Entscheidung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf generative Musik-KI übertragbar. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross ging es um ein KI-System für juristische Recherche, nicht um ein Modell, das neue Musik erzeugt. Zudem ist die ausführliche Begründung des Berufungsgerichts derzeit noch nicht vollständig öffentlich.Trotzdem dürfte die Entscheidung in der Musikbranche genau beobachtet werden. Labels, Musikverlage und KI-Unternehmen streiten derzeit in mehreren Verfahren darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden darf.

Für die Musikindustrie ist damit eine weitere wichtige juristische Weiche gestellt – die entscheidenden Verfahren zur KI-Musik selbst sind damit allerdings noch nicht entschieden.

US-Berufungsgericht stärkt Copyright-Schutz bei KI-TrainingEin US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Training von KI-Systemen getroffen: Das 3rd U.S. Circuit Court of Appeals bestätigte am Dienstag eine Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Rechtsstreit mit dem inzwischen eingestellten KI-Unternehmen Ross Intelligence. Ross hatte geschützte Inhalte aus der Westlaw-Datenbank verwendet, um ein konkurrierendes KI-gestütztes Recherchewerkzeug zu entwickeln. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Nutzung in diesem Fall nicht als „Fair Use“ geschützt war.Besonders interessant für die Musikbranche: Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers’ Association (NMPA) hatten sich mit einem gemeinsamen Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Sie argumentierten, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken für ein konkurrierendes Produkt nicht unter Fair Use fallen könne.Die Entscheidung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf generative Musik-KI übertragbar. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross ging es um ein KI-System für juristische Recherche, nicht um ein Modell, das neue Musik erzeugt. Zudem ist die ausführliche Begründung des Berufungsgerichts derzeit noch nicht vollständig öffentlich.Trotzdem dürfte die Entscheidung in der Musikbranche genau beobachtet werden. Labels, Musikverlage und KI-Unternehmen streiten derzeit in mehreren Verfahren darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden darf.Für die Musikindustrie ist damit eine weitere wichtige juristische Weiche gestellt – die entscheidenden Verfahren zur KI-Musik selbst sind damit allerdings noch nicht entschieden.
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