Japanisches Gericht: Auch die menschliche Stimme kann vor KI-Klonen geschützt sein

Ein Gericht in Tokio hat erstmals in Japan grundsätzlich anerkannt, dass die menschliche Stimme unter den sogenannten Publicity Rights geschützt sein kann. Anlass war ein Verfahren des japanischen Synchronsprechers Kenjiro Tsuda gegen TikTok wegen Videos mit einer KI-generierten Stimme, die seiner Stimme ähnelte.

Nach Ansicht des Gerichts kann die unerlaubte Nutzung der Stimme eines Performers insbesondere dann die Persönlichkeits- bzw. Vermarktungsrechte verletzen, wenn deren kommerzielle Wirkung gezielt ausgenutzt wird. Gleichzeitig wurde Tsudas konkrete Forderung nach einer Löschung der Videos abgewiesen, da der betreffende Account bereits gelöscht worden war.

Für KI-Musiker ist die Entscheidung interessant: Sie zeigt, dass die rechtliche Diskussion über KI-generierte Stimmen zunehmend konkreter wird. Gerade bei AI Covers, Voice Cloning und künstlichen Künstlerstimmen stellt sich damit die Frage, wo die Grenze zwischen kreativer Nutzung und der unerlaubten Ausbeutung einer identifizierbaren Stimme liegt. Mehr dazu bei Music Business Worldwide:

Japanisches Gericht: Auch die menschliche Stimme kann vor KI-Klonen geschützt seinEin Gericht in Tokio hat erstmals in Japan grundsätzlich anerkannt, dass die menschliche Stimme unter den sogenannten Publicity Rights geschützt sein kann. Anlass war ein Verfahren des japanischen Synchronsprechers Kenjiro Tsuda gegen TikTok wegen Videos mit einer KI-generierten Stimme, die seiner Stimme ähnelte. Nach Ansicht des Gerichts kann die unerlaubte Nutzung der Stimme eines Performers insbesondere dann die Persönlichkeits- bzw. Vermarktungsrechte verletzen, wenn deren kommerzielle Wirkung gezielt ausgenutzt wird. Gleichzeitig wurde Tsudas konkrete Forderung nach einer Löschung der Videos abgewiesen, da der betreffende Account bereits gelöscht worden war. Für KI-Musiker ist die Entscheidung interessant: Sie zeigt, dass die rechtliche Diskussion über KI-generierte Stimmen zunehmend konkreter wird. Gerade bei AI Covers, Voice Cloning und künstlichen Künstlerstimmen stellt sich damit die Frage, wo die Grenze zwischen kreativer Nutzung und der unerlaubten Ausbeutung einer identifizierbaren Stimme liegt. Mehr dazu bei Music Business Worldwide:
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