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Italienische Wettbewerbsbehörde untersucht Sunos Nutzungsbedingungen
Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat eine Untersuchung gegen den KI-Musikdienst Suno eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen mögliche verbraucherunfreundliche Klauseln in den aktuellen Nutzungsbedingungen.
Konkret geht es unter anderem um Sunos weitreichende Möglichkeiten, Preise und Vertragsbedingungen einseitig zu ändern sowie Accounts und Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen. Besonders kritisch bewertet die Behörde die Regelungen zu den Rechten an von Nutzern hochgeladenen und generierten Inhalten. Die Lizenz sei sehr weit gefasst und sehe zudem einen Verzicht auf sogenannte „moral rights“ vor – aus Sicht der Behörde möglicherweise ein Konflikt mit dem italienischen Urheberrecht.
Auch die vorgeschriebene Beilegung von Streitigkeiten über ein US-Schiedsverfahren sowie die Festlegung von Massachusetts als Gerichtsstand stehen im Fokus. In den kommenden Wochen will die AGCM eine öffentliche Konsultation zu den Bedingungen starten.
Damit gerät Suno neben den bereits laufenden Urheberrechtsstreitigkeiten erneut regulatorisch unter Druck – diesmal mit Blick auf die Rechte und den Schutz seiner Nutzer. (MBW)
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