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US-Gericht prüft KI-Training mit Songtexten im Rechtsstreit gegen Anthropic
Im Urheberrechtsstreit zwischen Musikverlagen und dem KI-Unternehmen Anthropic hat ein US-Bundesgericht am 21. Oktober über die Frage verhandelt, ob das Training des KI-Chatbots Claude mit geschützten Songtexten unter die Fair-Use-Regelung fällt. Zu den Klägern zählen Concord Music Group, Universal Music Publishing Group und ABKCO. Die Verlage argumentieren, dass Claude geschützte Texte reproduzieren und mit KI-generierten Lyrics in Konkurrenz zu menschlichen Songwritern treten könne.
Als Beleg verwiesen sie auf knapp 120.000 Anfragen zur Erzeugung synthetischer Songtexte innerhalb von sechs Monaten. Anthropic verteidigt das Training als transformative Nutzung und bestreitet einen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden. Eine Entscheidung steht noch aus. Das Verfahren könnte wichtige Maßstäbe für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken beim KI-Training setzen. (MBW)
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