OLG Frankfurt: Selbst geschriebene Songtexte bleiben auch bei KI-Musik urheberrechtlich geschützt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer einen Songtext selbst kreativ verfasst, verliert dessen Urheberrecht nicht dadurch, dass die Musik anschließend mit einer KI wie Suno produziert oder der Text teilweise überarbeitet wird. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen kreativen Elemente des ursprünglichen Textes in der veröffentlichten Fassung erhalten bleiben. Im konkreten Fall bestätigte das Gericht Unterlassungsansprüche wegen der unerlaubten Verwendung des Textes. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung menschlicher Kreativität bei KI-gestützter Musikproduktion. Rein KI-generierte Texte genießen dagegen keinen Urheberrechtsschutz nach deutschem Recht.
Quelle: OLG Frankfurt – Pressemitteilung vom 20. Oktober 2026
Entscheidung: OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Oktober 2026, Az. 11 U 2/26.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer einen Songtext selbst kreativ verfasst, verliert dessen Urheberrecht nicht dadurch, dass die Musik anschließend mit einer KI wie Suno produziert oder der Text teilweise überarbeitet wird. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen kreativen Elemente des ursprünglichen Textes in der veröffentlichten Fassung erhalten bleiben. Im konkreten Fall bestätigte das Gericht Unterlassungsansprüche wegen der unerlaubten Verwendung des Textes. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung menschlicher Kreativität bei KI-gestützter Musikproduktion. Rein KI-generierte Texte genießen dagegen keinen Urheberrechtsschutz nach deutschem Recht.
Quelle: OLG Frankfurt – Pressemitteilung vom 20. Oktober 2026
Entscheidung: OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Oktober 2026, Az. 11 U 2/26.
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