BTS und Psy auf der Suno-Klage-Liste: 60.202 Songs sollen unerlaubt für KI-Training genutzt worden sein
Der Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine prominente K-Pop-Dimension: Auf einer Liste mit 60.202 Tonaufnahmen, deren unerlaubte Nutzung Universal Music Group (UMG) und Sony Music geltend machen, finden sich auch Songs von BTS und Psy.
Konkret geht es um Psy-Hits wie „Gangnam Style“ und „Gentleman“ sowie die BTS-Kollaborationen „Bad Decisions“ mit Benny Blanco und Snoop Dogg und „Waste It On Me“ mit Steve Aoki. Ebenfalls aufgeführt ist „Gettin’ Dumb“ von will.i.am mit 2NE1.
Die Liste stammt aus dem zweiten US-Verfahren von Universal und Sony gegen Suno, das im September 2026 eingereicht wurde. Die Labels werfen dem KI-Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Genehmigung zum Training seiner Musikmodelle verwendet zu haben. Im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens konnten von den Labels beauftragte Audioexperten Sunos Quellcode und Trainingsdaten untersuchen und die Aufnahmen anhand digitaler Audio-Fingerprints identifizieren.
Suno räumt ein, Audiodaten von YouTube mithilfe des Download-Tools YT-DLP für das Training verwendet zu haben, verteidigt sein Vorgehen jedoch mit dem Argument des „Fair Use“. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich entschieden.
Besonders brisant: Die 60.202 Titel bilden offenbar nur einen Ausschnitt der möglichen Trainingsdaten. Die koreanische Verwertungsgesellschaft KOMCA prüft deshalb rechtliche Schritte zum Schutz der Rechte koreanischer Musikschaffender.
Der Fall zeigt, wie weitreichend die Konflikte um KI-Training und Musikrechte inzwischen sind. Wenn selbst globale K-Pop-Erfolge in den Trainingsdaten von KI-Musikdiensten auftauchen, wird die Frage nach Zustimmung, Lizenzierung und Vergütung für die gesamte Musikbranche immer dringlicher.
Quellen:· Korea JoongAng Daily – Hintergrundbericht · Music Business Worldwide – Sunos Stellungnahme im Verfahren
Redaktioneller Hinweis: Die genannten Songs stehen auf einer von UMG und Sony vorgelegten Liste mutmaßlich unerlaubt genutzter Aufnahmen. Das ist keine rechtskräftige Feststellung einer Urheberrechtsverletzung.
Der Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine prominente K-Pop-Dimension: Auf einer Liste mit 60.202 Tonaufnahmen, deren unerlaubte Nutzung Universal Music Group (UMG) und Sony Music geltend machen, finden sich auch Songs von BTS und Psy.
Konkret geht es um Psy-Hits wie „Gangnam Style“ und „Gentleman“ sowie die BTS-Kollaborationen „Bad Decisions“ mit Benny Blanco und Snoop Dogg und „Waste It On Me“ mit Steve Aoki. Ebenfalls aufgeführt ist „Gettin’ Dumb“ von will.i.am mit 2NE1.
Die Liste stammt aus dem zweiten US-Verfahren von Universal und Sony gegen Suno, das im September 2026 eingereicht wurde. Die Labels werfen dem KI-Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Genehmigung zum Training seiner Musikmodelle verwendet zu haben. Im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens konnten von den Labels beauftragte Audioexperten Sunos Quellcode und Trainingsdaten untersuchen und die Aufnahmen anhand digitaler Audio-Fingerprints identifizieren.
Suno räumt ein, Audiodaten von YouTube mithilfe des Download-Tools YT-DLP für das Training verwendet zu haben, verteidigt sein Vorgehen jedoch mit dem Argument des „Fair Use“. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich entschieden.
Besonders brisant: Die 60.202 Titel bilden offenbar nur einen Ausschnitt der möglichen Trainingsdaten. Die koreanische Verwertungsgesellschaft KOMCA prüft deshalb rechtliche Schritte zum Schutz der Rechte koreanischer Musikschaffender.
Der Fall zeigt, wie weitreichend die Konflikte um KI-Training und Musikrechte inzwischen sind. Wenn selbst globale K-Pop-Erfolge in den Trainingsdaten von KI-Musikdiensten auftauchen, wird die Frage nach Zustimmung, Lizenzierung und Vergütung für die gesamte Musikbranche immer dringlicher.
Quellen:· Korea JoongAng Daily – Hintergrundbericht · Music Business Worldwide – Sunos Stellungnahme im Verfahren
Redaktioneller Hinweis: Die genannten Songs stehen auf einer von UMG und Sony vorgelegten Liste mutmaßlich unerlaubt genutzter Aufnahmen. Das ist keine rechtskräftige Feststellung einer Urheberrechtsverletzung.
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