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Suno will Klage von Jason Isbell und David Lowery abweisen lassen

Der KI-Musikgenerator Suno geht juristisch gegen eine Sammelklage des US-Musikers Jason Isbell und weiterer Künstler vor. Das Unternehmen hat am 3. November 2026 vor einem Bundesgericht in Massachusetts beantragt, die Klage wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten abweisen zu lassen.

Neben Isbell gehören David Lowery (Cracker, Camper Van Beethoven), der Bluesmusiker Guy Forsyth und der Saxofonist Eduardo Calle zu den Klägern. Sie werfen Suno vor, die Namen und stimmlichen Identitäten von Musikern ohne deren Zustimmung für kommerzielle KI-Musikproduktionen nutzbar zu machen.

Suno hält dagegen, dass die Nennung eines Künstlers in einem Musikprompt zunächst lediglich eine Beschreibung des musikalischen Stils darstellt. Solche Referenzen seien eine übliche Form der musikalischen Kommunikation und durch die Meinungsfreiheit des First Amendment geschützt. Außerdem argumentiert das Unternehmen, dass das US-Urheberrecht keine exklusiven Rechte an musikalischen Stilrichtungen oder Genres gewährt.

Ein weiterer zentraler Punkt der Verteidigung: Die von Suno erzeugten Songs seien nicht mit tatsächlichen Aufnahmen der klagenden Künstler zu verwechseln. Die Musiker sehen das anders und behaupten, dass sich die Filtersysteme zur Blockierung von Künstlernamen umgehen lassen.

Einordnung: Der Rechtsstreit könnte weitreichende Folgen für die gesamte KI-Musikbranche haben. Im Mittelpunkt steht die bislang nicht abschließend geklärte Frage, ob Künstler unabhängig vom Urheberrecht an ihren Aufnahmen auch die kommerzielle Nutzung ihrer stimmlichen Identität durch KI-Systeme kontrollieren dürfen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Quellen:

MLex – Suno beantragt Klageabweisung

Digital Music News – Hintergrundbericht

Reuters – Klage der Musiker gegen Suno
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