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Concord vs. Anthropic: Gericht weist Klage gegen KI-Chef teilweise ab – Milliardenstreit geht weiter

Teilerfolg für Anthropic-Chef Dario Amodei: Im Urheberrechtsstreit zwischen dem KI-Unternehmen Anthropic und den Musikverlagen Concord, Universal Music Publishing Group und ABKCO hat ein US-Gericht einen Teil der persönlichen Klage gegen den Anthropic-CEO abgewiesen. Der eigentliche Rechtsstreit um die Nutzung geschützter Musikwerke bleibt davon jedoch unberührt.

Die Musikverlage werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte und Noten ohne Genehmigung aus illegalen Quellen heruntergeladen und zum Training seiner KI Claude verwendet zu haben. Insgesamt sollen mehr als 20.000 Werke betroffen sein. Die Kläger fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe.

Richterin Eumi K. Lee wies am 4. November 2026 den Vorwurf der unmittelbaren Urheberrechtsverletzung gegen Amodei persönlich zurück. Die Musikverlage erhalten allerdings die Möglichkeit, ihre Klage entsprechend zu überarbeiten. Ein weiterer Vorwurf wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzung bleibt zunächst bestehen.

Anthropic selbst steht weiterhin im Zentrum des Verfahrens. Besonders umstritten ist die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit geschützten Songtexten unter die US-amerikanische Fair-Use-Regelung fällt. Die Musikverlage sehen zudem eine wirtschaftliche Konkurrenz durch KI-generierte Songtexte, die mit den Originalwerken konkurrieren könnten.

Ein weiterer Statusbericht der Verfahrensparteien ist für den 11. November vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung über die zentralen Urheberrechtsfragen steht noch aus.
Die teilweise Abweisung der persönlichen Klage gegen Dario Amodei ist kein Freispruch für Anthropic. Der Fall könnte vielmehr zu einer wegweisenden Entscheidung darüber werden, unter welchen Bedingungen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen.
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