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RIAA gegen Suno: Streit um KI-Musik erreicht Apple und DistroKid

Der Urheberrechtskonflikt zwischen den großen Musiklabels und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine neue Dimension. Nachdem Warner Music seinen Rechtsstreit mit Suno bereits 2025 durch eine Einigung und eine Lizenzpartnerschaft beendet hat, setzen Sony Music und Universal Music ihre juristische Auseinandersetzung fort. Inzwischen geraten auch Apple und der Musikvertrieb DistroKid zunehmend in den Fokus.

Besonders spannend ist der Streit um Apple. Suno möchte den Technologiekonzern zu Aussagen über seine Lizenzverhandlungen mit Universal Music und Sony Music verpflichten. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert die Musikkataloge der beiden Major-Labels für Apple Music haben und wie sich der Streamingdienst ohne diese Kataloge entwickeln könnte.

Apple wehrt sich gegen die Forderung. Das Unternehmen argumentiert, dass Suno damit Zugang zu vertraulichen Geschäfts- und Verhandlungspositionen erhalten könnte. Am 4. November wurde das Verfahren um die Apple-Vorladung mit Zustimmung Apples von Kalifornien an das zuständige Bundesgericht in Massachusetts übertragen. Eine Entscheidung über die Herausgabe der Informationen steht noch aus.

Auch DistroKid ist in die Auseinandersetzung verwickelt. Sony und Universal verlangen vom Musikvertrieb Daten darüber, wie viele KI-generierte Aufnahmen über die Plattform verbreitet werden und wie viele davon möglicherweise mit Suno in Verbindung stehen. Zusätzlich interessieren sich die Labels für Streamingzahlen und ausgeschüttete Tantiemen dieser Produktionen.

Am 2. November wurde bekannt, dass sich die beteiligten Parteien auf eine weitere Frist bis zum 6. November verständigt haben, um eine mögliche Lösung für die Datenherausgabe zu finden. Ob DistroKid die gewünschten Informationen tatsächlich bereitstellen wird, ist bislang offen.

Parallel dazu hat Universal Music eine eigene Klage gegen DistroKid eingereicht. Der Vorwurf: Über den Vertrieb seien zahlreiche mutmaßlich urheberrechtsverletzende KI-Aufnahmen auf Streamingplattformen gelangt. DistroKid bestreitet die Vorwürfe und bestätigte, eine kleine Anzahl betroffener Veröffentlichungen entfernt zu haben. Eine Stellungnahme zur Klage wird bis zum 4. Dezember 2026 erwartet.

Im ursprünglichen Suno-Verfahren bleibt außerdem das sogenannte Stream-Ripping ein zentraler Streitpunkt. Suno hat eingeräumt, YouTube-Audio mithilfe des Tools YT-DLP als Trainingsmaterial bezogen zu haben. Das Unternehmen bestreitet jedoch die daraus abgeleiteten Rechtsverletzungen und beruft sich weiterhin auf Fair Use.

Die Beweisaufnahme zu diesem zusätzlichen Vorwurf soll am 20. November abgeschlossen werden.

Fazit: Der Fall Suno entwickelt sich zunehmend zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Zukunft der Musikindustrie. Es geht längst nicht mehr nur darum, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik zum Training verwenden dürfen. Auch die Verbreitung KI-generierter Musik, deren wirtschaftliche Auswirkungen und die Kontrolle über Musikdaten werden zu zentralen Streitpunkten.

Für Labels, Streamingdienste, Vertriebe und unabhängige Künstler könnte der Ausgang dieser Verfahren weitreichende Konsequenzen haben.

Quellen und weitere Informationen:

Music Business Worldwide – UMG, Sony und DistroKid suchen eine Lösung
Digital Music News – Apple wehrt sich gegen Sunos Vorladung
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