NewJeans: ADOR darf KI-Stimmen der Mitglieder offenbar auch nach 2029 lizenzieren
Ein brisanter Fall für die Zukunft von KI und Musikrechten: Laut einem Bericht der New York Times enthalten die Verträge der K-Pop-Gruppe NewJeans mit dem Label ADOR Klauseln, die eine Nutzung und Lizenzierung der Stimmen der fünf Mitglieder über das Vertragsende 2029 hinaus ermöglichen sollen – möglicherweise auch für KI-Stimmenklone und Chatbots.
Besonders kritisch: Die Musikerinnen sollen dafür zwar vergütet werden, hätten nach Ablauf der Verträge aber offenbar kein Mitspracherecht mehr bei der Verwendung ihrer Stimmen. Die Vereinbarungen wurden 2022 geschlossen, als die Mitglieder zwischen 14 und 17 Jahre alt waren.
ADOR betont hingegen, dass KI-generierte Inhalte nur mit individueller Zustimmung der Künstlerinnen verwendet werden dürften. Auch HYBE verteidigt die Verträge als rechtmäßig und nach bestem Wissen ausgehandelt. Ob die weitreichenden Klauseln rechtlich tatsächlich Bestand haben, ist allerdings umstritten.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wem gehört die Stimme eines Künstlers, wenn künstliche Intelligenz daraus jederzeit neue Inhalte erzeugen kann? Für Musikerinnen und Musiker wird damit ein bislang oft übersehener Punkt in Platten- und Managementverträgen immer wichtiger: die zeitliche Begrenzung und Kontrolle über die Nutzung der eigenen Stimme und digitalen Identität.
Ein brisanter Fall für die Zukunft von KI und Musikrechten: Laut einem Bericht der New York Times enthalten die Verträge der K-Pop-Gruppe NewJeans mit dem Label ADOR Klauseln, die eine Nutzung und Lizenzierung der Stimmen der fünf Mitglieder über das Vertragsende 2029 hinaus ermöglichen sollen – möglicherweise auch für KI-Stimmenklone und Chatbots.
Besonders kritisch: Die Musikerinnen sollen dafür zwar vergütet werden, hätten nach Ablauf der Verträge aber offenbar kein Mitspracherecht mehr bei der Verwendung ihrer Stimmen. Die Vereinbarungen wurden 2022 geschlossen, als die Mitglieder zwischen 14 und 17 Jahre alt waren.
ADOR betont hingegen, dass KI-generierte Inhalte nur mit individueller Zustimmung der Künstlerinnen verwendet werden dürften. Auch HYBE verteidigt die Verträge als rechtmäßig und nach bestem Wissen ausgehandelt. Ob die weitreichenden Klauseln rechtlich tatsächlich Bestand haben, ist allerdings umstritten.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wem gehört die Stimme eines Künstlers, wenn künstliche Intelligenz daraus jederzeit neue Inhalte erzeugen kann? Für Musikerinnen und Musiker wird damit ein bislang oft übersehener Punkt in Platten- und Managementverträgen immer wichtiger: die zeitliche Begrenzung und Kontrolle über die Nutzung der eigenen Stimme und digitalen Identität.
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