Max Richter: KI-Musik basiert auf gestohlenen Daten – Komponisten sollen mitverdienen
Der britisch-deutsche Komponist Max Richter fordert eine grundlegende Neuregelung der Vergütung für KI-generierte Musik. In einem Interview mit Mishal Husain für Bloomberg kritisiert er, dass KI-Systeme auf Basis urheberrechtlich geschützter Musik trainiert wurden, ohne dass die ursprünglichen Urheber angemessen beteiligt wurden.
Richters Vorschlag: Wenn ein KI-System einen neuen Track erzeugt, der auf einem bestehenden Werk basiert, soll dessen Komponist automatisch eine Vergütung erhalten. Eine nachträgliche Regulierung des bereits erfolgten Trainings hält er für schwierig – umso wichtiger sei ein verbindliches Royalty-Modell für die Zukunft.
Zugleich kritisiert Richter, dass Künstler bei den aktuellen Lizenzvereinbarungen zwischen Musiklabels und KI-Unternehmen weitgehend außen vor bleiben. Er zieht Parallelen zu den frühen Streaming-Verträgen, bei denen Labels und Plattformen ebenfalls ohne ausreichende Beteiligung der Musiker verhandelten.
Eine weitere Sorge betrifft die wirtschaftlichen Folgen: Immer mehr KI-generierte Tracks könnten die ohnehin begrenzten Streaming-Einnahmen weiter verwässern und es professionellen Musikern zunehmend erschweren, von ihrer Arbeit zu leben.
Richters zentrale Botschaft: KI in der Musik ist nicht grundsätzlich aufzuhalten. Aber wer mit den Werken menschlicher Kreativer neue Musik produziert, sollte auch diejenigen bezahlen, deren Arbeit die Grundlage dafür bildet.
Die entscheidende Frage bleibt: Wer verdient an Musik, wenn künftig nicht mehr nur Menschen sie erschaffen?
Der britisch-deutsche Komponist Max Richter fordert eine grundlegende Neuregelung der Vergütung für KI-generierte Musik. In einem Interview mit Mishal Husain für Bloomberg kritisiert er, dass KI-Systeme auf Basis urheberrechtlich geschützter Musik trainiert wurden, ohne dass die ursprünglichen Urheber angemessen beteiligt wurden.
Richters Vorschlag: Wenn ein KI-System einen neuen Track erzeugt, der auf einem bestehenden Werk basiert, soll dessen Komponist automatisch eine Vergütung erhalten. Eine nachträgliche Regulierung des bereits erfolgten Trainings hält er für schwierig – umso wichtiger sei ein verbindliches Royalty-Modell für die Zukunft.
Zugleich kritisiert Richter, dass Künstler bei den aktuellen Lizenzvereinbarungen zwischen Musiklabels und KI-Unternehmen weitgehend außen vor bleiben. Er zieht Parallelen zu den frühen Streaming-Verträgen, bei denen Labels und Plattformen ebenfalls ohne ausreichende Beteiligung der Musiker verhandelten.
Eine weitere Sorge betrifft die wirtschaftlichen Folgen: Immer mehr KI-generierte Tracks könnten die ohnehin begrenzten Streaming-Einnahmen weiter verwässern und es professionellen Musikern zunehmend erschweren, von ihrer Arbeit zu leben.
Richters zentrale Botschaft: KI in der Musik ist nicht grundsätzlich aufzuhalten. Aber wer mit den Werken menschlicher Kreativer neue Musik produziert, sollte auch diejenigen bezahlen, deren Arbeit die Grundlage dafür bildet.
Die entscheidende Frage bleibt: Wer verdient an Musik, wenn künftig nicht mehr nur Menschen sie erschaffen?
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