• HumanCulture: Jasper AI wird zum kreativen Strategen

    Mit HumanCulture erweitert Jasper seine KI-Plattform um einen strategischen Ansatz für kreatives Marketing. Das neue Angebot soll Marken dabei helfen, kulturelle Trends zu erkennen, Zielgruppen besser zu verstehen und daraus relevante Kampagnenideen zu entwickeln.Statt lediglich Texte zu generieren, soll die KI kreative Entscheidungen strategisch unterstützen und kulturelle Zusammenhänge stärker berücksichtigen. Ein weiterer Schritt hin zu KI-Systemen, die nicht nur Inhalte produzieren, sondern auch kreative Prozesse und Markenstrategien mitgestalten.

    HumanCulture: Jasper AI wird zum kreativen StrategenMit HumanCulture erweitert Jasper seine KI-Plattform um einen strategischen Ansatz für kreatives Marketing. Das neue Angebot soll Marken dabei helfen, kulturelle Trends zu erkennen, Zielgruppen besser zu verstehen und daraus relevante Kampagnenideen zu entwickeln.Statt lediglich Texte zu generieren, soll die KI kreative Entscheidungen strategisch unterstützen und kulturelle Zusammenhänge stärker berücksichtigen. Ein weiterer Schritt hin zu KI-Systemen, die nicht nur Inhalte produzieren, sondern auch kreative Prozesse und Markenstrategien mitgestalten.
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  • Spotify wird zum Softwareanbieter: Eigene Entwicklertools unter neuer Marke

    Mit Spotify Technology vermarktet der Streamingkonzern interne Softwarelösungen künftig auch an andere Unternehmen. Dazu gehört mit Xirp ein Werkzeug für KI-gestützte Softwareentwicklung.

    Spotify baut sein Geschäft über das Musikstreaming hinaus aus: Unter der neuen Marke Spotify Technology bündelt das Unternehmen vier Softwareprodukte, die es auch externen Firmen anbieten will. Die Werkzeuge wurden ursprünglich für die eigenen technischen Abläufe entwickelt oder auf Basis interner Erfahrungen aufgebaut. Das berichtet Music Business Worldwide.

    Zum Portfolio gehören Portal für die Organisation von Entwicklungsressourcen, Confidence für Experimente und datenbasierte Produktentscheidungen sowie Spotify for Backstage, eine kommerzielle Erweiterung der Open-Source-Plattform Backstage.

    Besonders interessant ist Xirp, ein Werkzeug für KI-gestützte Softwareentwicklung. Es soll Entwickler dabei unterstützen, unterschiedliche KI-Modelle und Programmieragenten in ihre Arbeitsabläufe einzubinden. Damit reagiert Spotify auf einen Trend, bei dem KI-Systeme zunehmend Aufgaben in der Softwareentwicklung übernehmen.

    Die Bündelung ist auch wirtschaftlich relevant: Spotify möchte seine über Jahre aufgebauten technischen Lösungen als eigenständiges Angebot etablieren und damit neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen. Das Unternehmen tritt so stärker als Anbieter von Unternehmenssoftware auf – zusätzlich zu seinem Kerngeschäft mit Musik und Podcasts.

    Wie viel Umsatz Spotify mit den einzelnen Produkten erzielen kann, ist bislang nicht separat bekannt. Die neue Marke zeigt jedoch, dass der Konzern seine technische Infrastruktur zunehmend als eigenständigen Geschäftswert betrachtet.

    Quelle: Music Business Worldwide – Spotify launches Spotify Technology

    Spotify wird zum Softwareanbieter: Eigene Entwicklertools unter neuer MarkeMit Spotify Technology vermarktet der Streamingkonzern interne Softwarelösungen künftig auch an andere Unternehmen. Dazu gehört mit Xirp ein Werkzeug für KI-gestützte Softwareentwicklung.Spotify baut sein Geschäft über das Musikstreaming hinaus aus: Unter der neuen Marke Spotify Technology bündelt das Unternehmen vier Softwareprodukte, die es auch externen Firmen anbieten will. Die Werkzeuge wurden ursprünglich für die eigenen technischen Abläufe entwickelt oder auf Basis interner Erfahrungen aufgebaut. Das berichtet Music Business Worldwide.Zum Portfolio gehören Portal für die Organisation von Entwicklungsressourcen, Confidence für Experimente und datenbasierte Produktentscheidungen sowie Spotify for Backstage, eine kommerzielle Erweiterung der Open-Source-Plattform Backstage.Besonders interessant ist Xirp, ein Werkzeug für KI-gestützte Softwareentwicklung. Es soll Entwickler dabei unterstützen, unterschiedliche KI-Modelle und Programmieragenten in ihre Arbeitsabläufe einzubinden. Damit reagiert Spotify auf einen Trend, bei dem KI-Systeme zunehmend Aufgaben in der Softwareentwicklung übernehmen.Die Bündelung ist auch wirtschaftlich relevant: Spotify möchte seine über Jahre aufgebauten technischen Lösungen als eigenständiges Angebot etablieren und damit neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen. Das Unternehmen tritt so stärker als Anbieter von Unternehmenssoftware auf – zusätzlich zu seinem Kerngeschäft mit Musik und Podcasts.Wie viel Umsatz Spotify mit den einzelnen Produkten erzielen kann, ist bislang nicht separat bekannt. Die neue Marke zeigt jedoch, dass der Konzern seine technische Infrastruktur zunehmend als eigenständigen Geschäftswert betrachtet.Quelle: Music Business Worldwide – Spotify launches Spotify Technology
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  • Faire Beteiligung: Was bedeutet das für KI-Musik?

    Der VUT und PRO MUSIK haben gemeinsame Vergütungsregeln für Musiker*innen vereinbart. Im Mittelpunkt stehen Mindestvergütungen, eine Beteiligung an Streaming-Erlösen und mehr Transparenz bei der Bezahlung.

    Für KI-generierte Musik wird damit eine spannende Anschlussfrage relevant: Wer soll künftig an den Einnahmen beteiligt werden, wenn Musik ganz oder teilweise von KI-Systemen erzeugt wird? Und wie lässt sich unterscheiden, welchen Anteil menschliche Musikerinnen, Produzentinnen und KI an einem Werk haben?

    Die neue Vereinbarung betrifft zunächst klassische Musikproduktionen. Sie könnte aber zum wichtigen Referenzpunkt für die Diskussion werden, wie faire Vergütung und Beteiligungsmodelle im Zeitalter von KI-Musik aussehen können.

    Zum Artikel der nmz https://www.nmz.de/politik-szene/musikwirtschaft/durchbruch-fuer-faire-beteiligung-vut-und-pro-musik-legen-gemeinsame

    Faire Beteiligung: Was bedeutet das für KI-Musik?Der VUT und PRO MUSIK haben gemeinsame Vergütungsregeln für Musiker*innen vereinbart. Im Mittelpunkt stehen Mindestvergütungen, eine Beteiligung an Streaming-Erlösen und mehr Transparenz bei der Bezahlung.Für KI-generierte Musik wird damit eine spannende Anschlussfrage relevant: Wer soll künftig an den Einnahmen beteiligt werden, wenn Musik ganz oder teilweise von KI-Systemen erzeugt wird? Und wie lässt sich unterscheiden, welchen Anteil menschliche Musikerinnen, Produzentinnen und KI an einem Werk haben?Die neue Vereinbarung betrifft zunächst klassische Musikproduktionen. Sie könnte aber zum wichtigen Referenzpunkt für die Diskussion werden, wie faire Vergütung und Beteiligungsmodelle im Zeitalter von KI-Musik aussehen können.Zum Artikel der nmz https://www.nmz.de/politik-szene/musikwirtschaft/durchbruch-fuer-faire-beteiligung-vut-und-pro-musik-legen-gemeinsame
    WWW.NMZ.DE
    Durchbruch für faire Beteiligung: VUT und PRO MUSIK legen gemeinsame Vergütungsregeln im Musikstreaming fest | nmz - neue musikzeitung
    Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) und PRO MUSIK (Verband freier Musikschaffender) haben einen wichtigen Durchbruch für eine faire und zeitgemäße Verteilung der Einnahmen aus dem Musikstreaming erreicht: Gemeinsam wurden Vergütungsregeln nach §36 UrhG zwischen Labels, Vertrieben und Musiker*innen vereinbart.
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  • US-Berufungsgericht stärkt Copyright-Schutz bei KI-Training

    Ein US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Training von KI-Systemen getroffen: Das 3rd U.S. Circuit Court of Appeals bestätigte am Dienstag eine Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Rechtsstreit mit dem inzwischen eingestellten KI-Unternehmen Ross Intelligence. Ross hatte geschützte Inhalte aus der Westlaw-Datenbank verwendet, um ein konkurrierendes KI-gestütztes Recherchewerkzeug zu entwickeln. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Nutzung in diesem Fall nicht als „Fair Use“ geschützt war.Besonders interessant für die Musikbranche: Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers’ Association (NMPA) hatten sich mit einem gemeinsamen Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Sie argumentierten, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken für ein konkurrierendes Produkt nicht unter Fair Use fallen könne.

    Die Entscheidung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf generative Musik-KI übertragbar. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross ging es um ein KI-System für juristische Recherche, nicht um ein Modell, das neue Musik erzeugt. Zudem ist die ausführliche Begründung des Berufungsgerichts derzeit noch nicht vollständig öffentlich.Trotzdem dürfte die Entscheidung in der Musikbranche genau beobachtet werden. Labels, Musikverlage und KI-Unternehmen streiten derzeit in mehreren Verfahren darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden darf.

    Für die Musikindustrie ist damit eine weitere wichtige juristische Weiche gestellt – die entscheidenden Verfahren zur KI-Musik selbst sind damit allerdings noch nicht entschieden.

    US-Berufungsgericht stärkt Copyright-Schutz bei KI-TrainingEin US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Training von KI-Systemen getroffen: Das 3rd U.S. Circuit Court of Appeals bestätigte am Dienstag eine Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Rechtsstreit mit dem inzwischen eingestellten KI-Unternehmen Ross Intelligence. Ross hatte geschützte Inhalte aus der Westlaw-Datenbank verwendet, um ein konkurrierendes KI-gestütztes Recherchewerkzeug zu entwickeln. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass die Nutzung in diesem Fall nicht als „Fair Use“ geschützt war.Besonders interessant für die Musikbranche: Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers’ Association (NMPA) hatten sich mit einem gemeinsamen Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Sie argumentierten, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken für ein konkurrierendes Produkt nicht unter Fair Use fallen könne.Die Entscheidung ist allerdings nicht ohne Weiteres auf generative Musik-KI übertragbar. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross ging es um ein KI-System für juristische Recherche, nicht um ein Modell, das neue Musik erzeugt. Zudem ist die ausführliche Begründung des Berufungsgerichts derzeit noch nicht vollständig öffentlich.Trotzdem dürfte die Entscheidung in der Musikbranche genau beobachtet werden. Labels, Musikverlage und KI-Unternehmen streiten derzeit in mehreren Verfahren darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden darf.Für die Musikindustrie ist damit eine weitere wichtige juristische Weiche gestellt – die entscheidenden Verfahren zur KI-Musik selbst sind damit allerdings noch nicht entschieden.
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  • Sony Music Group wird als erstes großes Musikunternehmen Mitglied der Alliance for Responsible Innovation in the Arts & Media (ARIAM).

    Der Zusammenschluss setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI in der Kreativ- und Medienbranche ein – gemeinsam mit Mitgliedern wie Disney, der BBC und der New York Times.Für die Musikbranche ist der Schritt besonders interessant: Sony positioniert sich damit nicht grundsätzlich gegen KI, sondern für klare Regeln, die Innovation ermöglichen und gleichzeitig Urheberrechte und die Interessen von Künstlern und Songwritern schützen.

    Sony hat bereits deutlich gemacht, dass die Werke seiner Künstler nicht ohne entsprechende Genehmigung für das Training von KI-Systemen genutzt werden sollen. Gleichzeitig sieht das Unternehmen Potenzial für KI als kreatives Werkzeug.Der Beitritt zu ARIAM zeigt damit auch, wohin sich die Debatte entwickelt: Nicht mehr nur die Frage „KI oder keine KI?“ steht im Mittelpunkt, sondern vor allem unter welchen Bedingungen KI mit kreativen Werken arbeiten darf, wie Rechte vergütet und geschützt werden und welche Rolle menschliche Kreativität künftig spielt.

    Sony Music Group wird als erstes großes Musikunternehmen Mitglied der Alliance for Responsible Innovation in the Arts & Media (ARIAM). Der Zusammenschluss setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI in der Kreativ- und Medienbranche ein – gemeinsam mit Mitgliedern wie Disney, der BBC und der New York Times.Für die Musikbranche ist der Schritt besonders interessant: Sony positioniert sich damit nicht grundsätzlich gegen KI, sondern für klare Regeln, die Innovation ermöglichen und gleichzeitig Urheberrechte und die Interessen von Künstlern und Songwritern schützen.Sony hat bereits deutlich gemacht, dass die Werke seiner Künstler nicht ohne entsprechende Genehmigung für das Training von KI-Systemen genutzt werden sollen. Gleichzeitig sieht das Unternehmen Potenzial für KI als kreatives Werkzeug.Der Beitritt zu ARIAM zeigt damit auch, wohin sich die Debatte entwickelt: Nicht mehr nur die Frage „KI oder keine KI?“ steht im Mittelpunkt, sondern vor allem unter welchen Bedingungen KI mit kreativen Werken arbeiten darf, wie Rechte vergütet und geschützt werden und welche Rolle menschliche Kreativität künftig spielt.
    ·349 Views ·0 Reviews
  • KI-Musik: Mehrheit fordert Kennzeichnung und Vergütung

    KI-Musik ist längst Teil des deutschen Höralltags: 40 Prozent der Bevölkerung haben laut einer neuen Studie des Deutschen Musikinformationszentrums bereits bewusst KI-generierte Musik gehört. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 63 Prozent.

    Gleichzeitig wächst der Wunsch nach klaren Regeln: 68 Prozent fordern eine eindeutige Kennzeichnung von KI-generierter Musik, 58 Prozent eine Vergütung für Musiker:innen, deren Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. Ebenfalls 58 Prozent sehen KI als Bedrohung für die berufliche Existenz von Musikschaffenden.

    Die Akzeptanz hängt stark vom Einsatz ab: KI zur Reparatur beschädigter Aufnahmen finden 74 Prozent vertretbar, eine vollständig autonome Komposition dagegen nur 15 Prozent. Für die Musikbranche zeichnet sich damit ein klares Bild ab: KI wird akzeptiert – aber nicht ohne Transparenz, menschliche Beteiligung und faire Vergütung. MusikWoche

    KI-Musik: Mehrheit fordert Kennzeichnung und VergütungKI-Musik ist längst Teil des deutschen Höralltags: 40 Prozent der Bevölkerung haben laut einer neuen Studie des Deutschen Musikinformationszentrums bereits bewusst KI-generierte Musik gehört. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 63 Prozent. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach klaren Regeln: 68 Prozent fordern eine eindeutige Kennzeichnung von KI-generierter Musik, 58 Prozent eine Vergütung für Musiker:innen, deren Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. Ebenfalls 58 Prozent sehen KI als Bedrohung für die berufliche Existenz von Musikschaffenden. Die Akzeptanz hängt stark vom Einsatz ab: KI zur Reparatur beschädigter Aufnahmen finden 74 Prozent vertretbar, eine vollständig autonome Komposition dagegen nur 15 Prozent. Für die Musikbranche zeichnet sich damit ein klares Bild ab: KI wird akzeptiert – aber nicht ohne Transparenz, menschliche Beteiligung und faire Vergütung. MusikWoche
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  • Interessant an der Meldung zum moderaten Wachstum im französischen Musikmarkt sind vor allem die neuen KI-Regeln für die Charts: Rein KI-generierte Songs werden nicht mehr gewertet. Voraussetzung für die Chartfähigkeit sind ein wesentlicher menschlicher schöpferischer Beitrag, eine transparente Kennzeichnung der KI-Nutzung und der Einsatz gesetzeskonformer KI-Systeme. Außerdem müssen Urheber- und Persönlichkeitsrechte gewahrt und Manipulationen ausgeschlossen werden. Die Regeln gelten in Frankreich bereits seit Mai 2026 und sollen auch auf die Airplay-Charts angewendet werden.
    Interessant an der Meldung zum moderaten Wachstum im französischen Musikmarkt sind vor allem die neuen KI-Regeln für die Charts: Rein KI-generierte Songs werden nicht mehr gewertet. Voraussetzung für die Chartfähigkeit sind ein wesentlicher menschlicher schöpferischer Beitrag, eine transparente Kennzeichnung der KI-Nutzung und der Einsatz gesetzeskonformer KI-Systeme. Außerdem müssen Urheber- und Persönlichkeitsrechte gewahrt und Manipulationen ausgeschlossen werden. Die Regeln gelten in Frankreich bereits seit Mai 2026 und sollen auch auf die Airplay-Charts angewendet werden.
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  • US-Musikergewerkschaft wehrt sich gegen Universal und Warner

    Die US-Musikergewerkschaft hat sich gegen die Anträge von Universal Music und Warner Music ausgesprochen, Klagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Aufnahmen für KI-Training abzuweisen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass Aufnahmen ihrer Mitglieder ohne entsprechende Zustimmung in KI-Systeme eingespeist und anschließend kommerziell genutzt worden seien.

    Der Fall zeigt erneut, wie umkämpft die Frage ist, wer über die Nutzung von Musik für KI-Training entscheiden darf – und wie Künstler an einer solchen Nutzung beteiligt werden sollten.

    US-Musikergewerkschaft wehrt sich gegen Universal und WarnerDie US-Musikergewerkschaft hat sich gegen die Anträge von Universal Music und Warner Music ausgesprochen, Klagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Aufnahmen für KI-Training abzuweisen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass Aufnahmen ihrer Mitglieder ohne entsprechende Zustimmung in KI-Systeme eingespeist und anschließend kommerziell genutzt worden seien.Der Fall zeigt erneut, wie umkämpft die Frage ist, wer über die Nutzung von Musik für KI-Training entscheiden darf – und wie Künstler an einer solchen Nutzung beteiligt werden sollten.
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  • Warner setzt auf Suno – trotz laufender Klagen

    Warner-CEO Robert Kyncl verteidigt den Deal mit Suno und verfolgt damit einen anderen Ansatz als Universal und Sony, die weiterhin gegen Suno klagen. Seine Logik: Wenn ein KI-Musikdienst bereits eine große Nutzerbasis und Traktion hat, sollte man ihn nicht bekämpfen, sondern in ein lizenziertes Modell überführen.

    Für KI-Musiker ist das ein wichtiges Signal: Die großen Rechteinhaber beginnen, AI Music nicht mehr nur als Bedrohung, sondern als neuen Markt zu behandeln. Warner will offenbar mitgestalten, wie Lizenzen, Vergütung und die Nutzung von Musik in KI-Systemen künftig funktionieren.

    Gleichzeitig bleibt die Rechtslage um Suno umkämpft: UMG und Sony verfolgen ihre Klagen weiter, während Suno inzwischen auch mit BMG einen globalen Lizenzdeal geschlossen hat.

    Warner setzt auf Suno – trotz laufender KlagenWarner-CEO Robert Kyncl verteidigt den Deal mit Suno und verfolgt damit einen anderen Ansatz als Universal und Sony, die weiterhin gegen Suno klagen. Seine Logik: Wenn ein KI-Musikdienst bereits eine große Nutzerbasis und Traktion hat, sollte man ihn nicht bekämpfen, sondern in ein lizenziertes Modell überführen.Für KI-Musiker ist das ein wichtiges Signal: Die großen Rechteinhaber beginnen, AI Music nicht mehr nur als Bedrohung, sondern als neuen Markt zu behandeln. Warner will offenbar mitgestalten, wie Lizenzen, Vergütung und die Nutzung von Musik in KI-Systemen künftig funktionieren.Gleichzeitig bleibt die Rechtslage um Suno umkämpft: UMG und Sony verfolgen ihre Klagen weiter, während Suno inzwischen auch mit BMG einen globalen Lizenzdeal geschlossen hat.
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  • Udio: Gericht lässt Klage unabhängiger Künstler weiterlaufen

    Im Rechtsstreit um den KI-Musikgenerator Udio gibt es eine wichtige Entwicklung: Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens auf Abweisung einer Sammelklage unabhängiger Musiker zunächst zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde das Verfahren vom Bundesstaat Illinois an das zuständige Bundesgericht in New York verlegt, wo nun über das weitere Vorgehen entschieden wird.

    Die Kläger werfen Udio vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Neben Copyright-Verletzungen umfasst die Klage weitere Vorwürfe, darunter Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Udio kann seinen Antrag auf Klageabweisung vor dem New Yorker Gericht erneut einreichen.

    Mit der Verlegung werden die Verfahren gegen Udio zunehmend an einem Gericht gebündelt. Dort laufen bereits die Klagen großer Musikunternehmen sowie weitere Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim Training generativer KI-Systeme. Die Entscheidungen könnten richtungsweisend für die gesamte Musik- und KI-Branche werden.

    Udio: Gericht lässt Klage unabhängiger Künstler weiterlaufenIm Rechtsstreit um den KI-Musikgenerator Udio gibt es eine wichtige Entwicklung: Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens auf Abweisung einer Sammelklage unabhängiger Musiker zunächst zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde das Verfahren vom Bundesstaat Illinois an das zuständige Bundesgericht in New York verlegt, wo nun über das weitere Vorgehen entschieden wird.Die Kläger werfen Udio vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Neben Copyright-Verletzungen umfasst die Klage weitere Vorwürfe, darunter Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Udio kann seinen Antrag auf Klageabweisung vor dem New Yorker Gericht erneut einreichen.Mit der Verlegung werden die Verfahren gegen Udio zunehmend an einem Gericht gebündelt. Dort laufen bereits die Klagen großer Musikunternehmen sowie weitere Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim Training generativer KI-Systeme. Die Entscheidungen könnten richtungsweisend für die gesamte Musik- und KI-Branche werden.
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  • KI und Stimmen: Markenrecht wird zum neuen Schutzschild

    Angesichts immer leistungsfähigerer KI-Systeme suchen prominente Künstler:innen nach neuen Wegen, ihre Stimme vor unbefugter Nachahmung zu schützen. Zunehmend werden markante Sprachaufnahmen, Slogans oder charakteristische Phrasen als Marken angemeldet, um bundesweiten Markenschutz zu erhalten und einfacher gegen KI-generierte Deepfakes vorgehen zu können.

    Der Ansatz gilt jedoch als juristisches Neuland. Während das Markenrecht eigentlich dem Schutz von Herkunftskennzeichen dient, soll es nun auch bei der Kontrolle von Stimmen und KI-Imitationen helfen. Parallel arbeiten Gesetzgeber in den USA an neuen Regelungen wie dem NO FAKES Act, um den Schutz von Stimme und Identität im KI-Zeitalter zu stärken.

    KI und Stimmen: Markenrecht wird zum neuen SchutzschildAngesichts immer leistungsfähigerer KI-Systeme suchen prominente Künstler:innen nach neuen Wegen, ihre Stimme vor unbefugter Nachahmung zu schützen. Zunehmend werden markante Sprachaufnahmen, Slogans oder charakteristische Phrasen als Marken angemeldet, um bundesweiten Markenschutz zu erhalten und einfacher gegen KI-generierte Deepfakes vorgehen zu können. Der Ansatz gilt jedoch als juristisches Neuland. Während das Markenrecht eigentlich dem Schutz von Herkunftskennzeichen dient, soll es nun auch bei der Kontrolle von Stimmen und KI-Imitationen helfen. Parallel arbeiten Gesetzgeber in den USA an neuen Regelungen wie dem NO FAKES Act, um den Schutz von Stimme und Identität im KI-Zeitalter zu stärken.
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  • Peter Maffay kritisiert KI-Musik: Im Zuge des Suno-Urteils meldete sich Peter Maffay zu Wort. Seine Aussage „KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen“ wird derzeit viel zitiert. Er fordert, dass Künstler fair vergütet werden, wenn ihre Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. (Welt)
    Peter Maffay kritisiert KI-Musik: Im Zuge des Suno-Urteils meldete sich Peter Maffay zu Wort. Seine Aussage „KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen“ wird derzeit viel zitiert. Er fordert, dass Künstler fair vergütet werden, wenn ihre Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. (Welt)
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