• FPI fordert EU-Staaten zu konsequenter Umsetzung des AI Act auf

    Die internationale Musikindustrie erhöht den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten: Die IFPI fordert eine vollständige und einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Transparenz über Trainingsdaten, der Schutz urheberrechtlich geschützter Musik sowie die Rechte von Künstler:innen und Rechteinhabern.

    Für die Musikbranche ist entscheidend, dass KI-Entwickler bestehende Copyright-Regeln einhalten und geschützte Werke nicht ohne entsprechende Autorisierung für das Training von KI-Modellen nutzen. Die IFPI sieht den AI Act als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung in allen EU-Ländern an.

    Die Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche zugleich eigene Standards für den Umgang mit generativer KI entwickelt – etwa bei der Kennzeichnung und der Chart-Zulässigkeit KI-gestützter Aufnahmen.

    FPI fordert EU-Staaten zu konsequenter Umsetzung des AI Act aufDie internationale Musikindustrie erhöht den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten: Die IFPI fordert eine vollständige und einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Transparenz über Trainingsdaten, der Schutz urheberrechtlich geschützter Musik sowie die Rechte von Künstler:innen und Rechteinhabern.Für die Musikbranche ist entscheidend, dass KI-Entwickler bestehende Copyright-Regeln einhalten und geschützte Werke nicht ohne entsprechende Autorisierung für das Training von KI-Modellen nutzen. Die IFPI sieht den AI Act als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung in allen EU-Ländern an.Die Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche zugleich eigene Standards für den Umgang mit generativer KI entwickelt – etwa bei der Kennzeichnung und der Chart-Zulässigkeit KI-gestützter Aufnahmen.
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  • SISTER COPYRIGHT STRIKES AGAIN

    Eine Predigt über die kleine Frage, die immer zu spät kommt.

    Brüder und Schwestern, es war ein schöner Tag.

    Der Song war fertig.

    Das Cover war wunderschön.

    Das Video war geschnitten.

    Der Creator war glücklich.

    Er klickte: PUBLISH.

    Und dann…trat Sister Copyright durch die Tür.

    Sie trug einen dunklen Mantel.

    In der Hand hielt sie einen Ordner.

    Auf dem Ordner stand: COPYRIGHT

    Sie lächelte.

    Nicht freundlich.

    Nicht böse.

    Einfach wissend.

    Sie fragte: „Hast du die Rechte geklärt?“

    Der Creator sagte: „Welche Rechte?“

    Sister Copyright öffnete den Ordner.

    Der Creator wurde blass.


    Meine Kinder:

    Technologie macht es heute einfacher denn je, Musik zu erzeugen.

    Aber einfacher erzeugen bedeutet nicht automatisch: einfacher

    veröffentlichen.

    Woher kommen die Samples?

    Welche Stimme wird verwendet?

    Welche Trainingsdaten spielen eine Rolle?

    Welche Plattformbedingungen gelten?

    Was darf kommerziell genutzt werden?

    Wer besitzt was?

    Und was hast du eigentlich akzeptiert, als du auf: „I Agree“ geklickt hast?


    Der Preacher sagt nicht:

    Habt Angst.

    Er sagt:

    Seid aufmerksam.

    Lest die Bedingungen.

    Versteht die Tools.

    Versteht die Rechte.

    Versteht, was ihr veröffentlicht.

    Denn Kreativität ohne Verantwortung ist ungefähr so clever wie ein Auto ohne Bremsen. Es kann sehr schnell gehen.


    Der Creator fragt: „Kann ich den Song jetzt veröffentlichen?“

    Sister Copyright lächelt.

    Sie hebt ihren roten Stempel.

    Darauf steht: CHECK THE RIGHTS

    Sie setzt ihn auf den Tisch.

    „Jetzt vielleicht.“


    Der Preacher blickt in die Gemeinde.

    Er nimmt seinen Fedora ab.

    Und spricht:

    „Du sollst deine Musik frei machen.

    Aber du sollst wissen, worauf du sie loslässt.“


    Die Gemeinde nickt.

    Brother Regenerate flüstert: „Soll ich noch eine Version machen?“

    Sister Copyright dreht sich langsam zu ihm um. „Nein.“

    Brother Regenerate setzt sich.

    Zum ersten Mal seit 147 Versionen ist es still.

    Amen.




    SISTER COPYRIGHT STRIKES AGAINEine Predigt über die kleine Frage, die immer zu spät kommt.Brüder und Schwestern, es war ein schöner Tag.Der Song war fertig.Das Cover war wunderschön.Das Video war geschnitten.Der Creator war glücklich.Er klickte: PUBLISH.Und dann…trat Sister Copyright durch die Tür.Sie trug einen dunklen Mantel.In der Hand hielt sie einen Ordner.Auf dem Ordner stand: COPYRIGHTSie lächelte.Nicht freundlich.Nicht böse.Einfach wissend.Sie fragte: „Hast du die Rechte geklärt?“Der Creator sagte: „Welche Rechte?“Sister Copyright öffnete den Ordner.Der Creator wurde blass.Meine Kinder:Technologie macht es heute einfacher denn je, Musik zu erzeugen.Aber einfacher erzeugen bedeutet nicht automatisch: einfacherveröffentlichen.Woher kommen die Samples?Welche Stimme wird verwendet?Welche Trainingsdaten spielen eine Rolle?Welche Plattformbedingungen gelten?Was darf kommerziell genutzt werden?Wer besitzt was?Und was hast du eigentlich akzeptiert, als du auf: „I Agree“ geklickt hast?Der Preacher sagt nicht:Habt Angst.Er sagt:Seid aufmerksam.Lest die Bedingungen.Versteht die Tools.Versteht die Rechte.Versteht, was ihr veröffentlicht.Denn Kreativität ohne Verantwortung ist ungefähr so clever wie ein Auto ohne Bremsen. Es kann sehr schnell gehen.Der Creator fragt: „Kann ich den Song jetzt veröffentlichen?“Sister Copyright lächelt.Sie hebt ihren roten Stempel.Darauf steht: CHECK THE RIGHTSSie setzt ihn auf den Tisch.„Jetzt vielleicht.“Der Preacher blickt in die Gemeinde.Er nimmt seinen Fedora ab.Und spricht: „Du sollst deine Musik frei machen.Aber du sollst wissen, worauf du sie loslässt.“Die Gemeinde nickt.Brother Regenerate flüstert: „Soll ich noch eine Version machen?“Sister Copyright dreht sich langsam zu ihm um. „Nein.“Brother Regenerate setzt sich.Zum ersten Mal seit 147 Versionen ist es still.Amen.
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  • KI-Musik mit Lizenzmodell: Musical AI und Beatoven.ai setzen auf Vergütung der Rechteinhaber
    Musical AI und Beatoven.ai verfolgen einen Ansatz, der sich deutlich von den derzeit umstrittenen Trainingsmodellen von Unternehmen wie Suno und Udio unterscheidet: Ihre generative Musiktechnologie soll ausschließlich mit lizenzierten Musikdaten trainiert werden und Rechteinhaber an den daraus entstehenden Einnahmen beteiligen.
    Die bereits 2024 angekündigte Kooperation sieht vor, dass Musical AI die Lizenzierung der Trainingsdaten, die Zuordnung von Beiträgen zu einzelnen Rechteinhabern und die Ausschüttung der Vergütung übernimmt. Ursprünglich war ein Katalog von mehr als drei Millionen Songs, Loops, Samples und Sounds vorgesehen.
    Mit Maestro hat Beatoven.ai diesen Ansatz inzwischen konkret umgesetzt. Das Modell wird nach Angaben des Unternehmens auf Basis offiziell lizenzierter Kataloge trainiert; zu den Lizenzpartnern gehören unter anderem Rightsify, Soundtrack Loops und Symphonic Music.
    Musical AI soll dabei nachvollziehbar machen, welche lizenzierten Werke zur Entstehung eines KI-Outputs beitragen, sodass Künstler, Komponisten und weitere Rechteinhaber an der Nutzung beteiligt werden können.
    Damit steht ein mögliches Gegenmodell zu den aktuellen Copyright-Konflikten der KI-Musikbranche im Raum: nicht „Training gegen die Rechteinhaber“, sondern Training mit deren Zustimmung und einer Beteiligung an den Erlösen.
    KI-Musik mit Lizenzmodell: Musical AI und Beatoven.ai setzen auf Vergütung der Rechteinhaber Musical AI und Beatoven.ai verfolgen einen Ansatz, der sich deutlich von den derzeit umstrittenen Trainingsmodellen von Unternehmen wie Suno und Udio unterscheidet: Ihre generative Musiktechnologie soll ausschließlich mit lizenzierten Musikdaten trainiert werden und Rechteinhaber an den daraus entstehenden Einnahmen beteiligen. Die bereits 2024 angekündigte Kooperation sieht vor, dass Musical AI die Lizenzierung der Trainingsdaten, die Zuordnung von Beiträgen zu einzelnen Rechteinhabern und die Ausschüttung der Vergütung übernimmt. Ursprünglich war ein Katalog von mehr als drei Millionen Songs, Loops, Samples und Sounds vorgesehen. Mit Maestro hat Beatoven.ai diesen Ansatz inzwischen konkret umgesetzt. Das Modell wird nach Angaben des Unternehmens auf Basis offiziell lizenzierter Kataloge trainiert; zu den Lizenzpartnern gehören unter anderem Rightsify, Soundtrack Loops und Symphonic Music. Musical AI soll dabei nachvollziehbar machen, welche lizenzierten Werke zur Entstehung eines KI-Outputs beitragen, sodass Künstler, Komponisten und weitere Rechteinhaber an der Nutzung beteiligt werden können. Damit steht ein mögliches Gegenmodell zu den aktuellen Copyright-Konflikten der KI-Musikbranche im Raum: nicht „Training gegen die Rechteinhaber“, sondern Training mit deren Zustimmung und einer Beteiligung an den Erlösen.
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  • Round Hill verklagt Suno und Anthropic – Milliardenforderungen im Raum

    Der Musikrechtekonzern Round Hill Music hat in der vergangenen Woche zwei weitreichende Copyright-Klagen eingereicht – eine gegen den KI-Musikdienst Suno und den Datenscraping-Anbieter Bright Data, die andere gegen den KI-Konzern Anthropic. Beide Verfahren laufen vor dem US District Court for the Northern District of California.Besonders brisant: Round Hill verlangt unter anderem die Herausgabe beziehungsweise Vernichtung unrechtmäßig kopierter Werke – und bezieht dabei ausdrücklich auch Trainingsdaten, interne Repositories und die sogenannten Model Weights, also die trainierten Modelle selbst, ein.

    Die möglichen Schadensersatzforderungen könnten enorm ausfallen. Round Hill spricht von mehreren hundert Millionen Dollar bis hin zu einer Milliarde Dollar oder mehr pro Verfahren. Im Fall von Bright Data ergibt sich aus 500 aufgeführten Werken bereits eine konkrete Forderung von 75 Millionen Dollar.

    Die Klagen werfen damit eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet das Training eines KI-Modells – und wo beginnt eine urheberrechtlich relevante Kopie? Round Hill argumentiert zudem, dass bestimmte Werkzeuge beim Scraping bewusst Copyright-Hinweise und Metadaten entfernt hätten.

    Für die Musikbranche ist der Fall deshalb besonders interessant: Es geht nicht nur um mögliche Lizenzzahlungen, sondern um die grundsätzliche Frage, was mit bereits trainierten KI-Modellen passieren müsste, wenn sich die zugrunde liegende Nutzung urheberrechtlich als unzulässig erweist.

    Wichtig: Die Vorwürfe von Round Hill sind bislang nicht gerichtlich bewiesen. Suno, Anthropic und Bright Data wurden von Music Business Worldwide um Stellungnahme gebeten.

    Round Hill verklagt Suno und Anthropic – Milliardenforderungen im RaumDer Musikrechtekonzern Round Hill Music hat in der vergangenen Woche zwei weitreichende Copyright-Klagen eingereicht – eine gegen den KI-Musikdienst Suno und den Datenscraping-Anbieter Bright Data, die andere gegen den KI-Konzern Anthropic. Beide Verfahren laufen vor dem US District Court for the Northern District of California.Besonders brisant: Round Hill verlangt unter anderem die Herausgabe beziehungsweise Vernichtung unrechtmäßig kopierter Werke – und bezieht dabei ausdrücklich auch Trainingsdaten, interne Repositories und die sogenannten Model Weights, also die trainierten Modelle selbst, ein.Die möglichen Schadensersatzforderungen könnten enorm ausfallen. Round Hill spricht von mehreren hundert Millionen Dollar bis hin zu einer Milliarde Dollar oder mehr pro Verfahren. Im Fall von Bright Data ergibt sich aus 500 aufgeführten Werken bereits eine konkrete Forderung von 75 Millionen Dollar.Die Klagen werfen damit eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet das Training eines KI-Modells – und wo beginnt eine urheberrechtlich relevante Kopie? Round Hill argumentiert zudem, dass bestimmte Werkzeuge beim Scraping bewusst Copyright-Hinweise und Metadaten entfernt hätten.Für die Musikbranche ist der Fall deshalb besonders interessant: Es geht nicht nur um mögliche Lizenzzahlungen, sondern um die grundsätzliche Frage, was mit bereits trainierten KI-Modellen passieren müsste, wenn sich die zugrunde liegende Nutzung urheberrechtlich als unzulässig erweist.Wichtig: Die Vorwürfe von Round Hill sind bislang nicht gerichtlich bewiesen. Suno, Anthropic und Bright Data wurden von Music Business Worldwide um Stellungnahme gebeten.
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  • Suno will KI-Musik künftig auf Copyright-Verstöße prüfen

    Der KI-Musikdienst Suno beginnt damit, seine generierten Songs automatisch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Dafür nutzt das Unternehmen Sentinel, ein neues Erkennungssystem von Musixmatch.Besonders interessant: Geprüft werden nicht nur Prompts und Eingaben, sondern auch die fertig generierten Songs. Sentinel greift dabei auf eine Datenbank mit Werken von mehr als 200.000 Musikverlagen zurück, darunter auch die großen drei Major-Labels.

    Damit geht Suno einen wichtigen Schritt in Richtung Copyright-Schutz bei generativer Musik – und könnte zeigen, wie KI-Musikplattformen künftig mit dem Problem umgehen, wenn generierte Songs bestehenden Werken zu ähnlich sind. (The Verge)

    Suno will KI-Musik künftig auf Copyright-Verstöße prüfenDer KI-Musikdienst Suno beginnt damit, seine generierten Songs automatisch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Dafür nutzt das Unternehmen Sentinel, ein neues Erkennungssystem von Musixmatch.Besonders interessant: Geprüft werden nicht nur Prompts und Eingaben, sondern auch die fertig generierten Songs. Sentinel greift dabei auf eine Datenbank mit Werken von mehr als 200.000 Musikverlagen zurück, darunter auch die großen drei Major-Labels.Damit geht Suno einen wichtigen Schritt in Richtung Copyright-Schutz bei generativer Musik – und könnte zeigen, wie KI-Musikplattformen künftig mit dem Problem umgehen, wenn generierte Songs bestehenden Werken zu ähnlich sind. (The Verge)
    ·425 Views ·0 Reviews
  • Wenn die Lizenz abläuft, muss die Musik verschwinden

    Der Fall Global Music Rights vs. Music Choice zeigt ein ziemlich analoges Problem für die digitale Musikindustrie: Was passiert technisch, wenn eine Lizenz endet – aber der Content weiterläuft?Music Choice hatte eine Lizenz für das Repertoire von Global Music Rights (GMR). Sie lief Ende 2025 aus. GMR behauptete anschließend, Music Choice habe trotzdem mindestens 95 geschützte Kompositionen weiter öffentlich gespielt. Im Juni folgte die Klage wegen mutmaßlich vorsätzlicher Copyright-Verletzung.Jetzt ist der Rechtsstreit beendet: Beide Seiten haben sich geeinigt, das Verfahren wurde am 7. August mit einer endgültigen Abweisung beendet. Über die finanziellen Bedingungen oder eine mögliche neue Lizenzvereinbarung ist nichts bekannt.Interessant ist der Fall vor allem aus technischer Sicht.

    Denn eine Musikplattform braucht im Hintergrund eine Art Rights Engine: Welche Aufnahme oder Komposition darf auf welchem Kanal, in welchem Land, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen ausgespielt werden?

    Vereinfacht:Track → Rechteinhaber → Lizenz → Territorium → Zeitraum → Nutzung → PlaybackLäuft die Lizenz aus, müsste sich dieser Status eigentlich automatisch im Ausspielsystem ändern. Der betreffende Katalog müsste aus Playlists, Sendern, Streams oder On-Demand-Angeboten entfernt bzw. blockiert werden.Genau hier liegt eine der großen Herausforderungen der Musikindustrie: Rechte sind dynamische Daten. Sie ändern sich, laufen aus, werden neu verhandelt, übertragen oder territorial eingeschränkt. Gleichzeitig erwarten Nutzer, dass Musikplattformen in Echtzeit funktionieren.

    Der GMR/Music-Choice-Fall ist deshalb weniger spannend wegen der 95 Songs als wegen der Frage dahinter: Wie baut man Musikplattformen so, dass ein abgelaufenes Recht tatsächlich überall und automatisch aufhört zu gelten?

    Mit KI-generierter Musik, immer mehr Katalogen und immer komplexeren Lizenzmodellen dürfte diese Frage eher größer als kleiner werden.

    Wenn die Lizenz abläuft, muss die Musik verschwindenDer Fall Global Music Rights vs. Music Choice zeigt ein ziemlich analoges Problem für die digitale Musikindustrie: Was passiert technisch, wenn eine Lizenz endet – aber der Content weiterläuft?Music Choice hatte eine Lizenz für das Repertoire von Global Music Rights (GMR). Sie lief Ende 2025 aus. GMR behauptete anschließend, Music Choice habe trotzdem mindestens 95 geschützte Kompositionen weiter öffentlich gespielt. Im Juni folgte die Klage wegen mutmaßlich vorsätzlicher Copyright-Verletzung.Jetzt ist der Rechtsstreit beendet: Beide Seiten haben sich geeinigt, das Verfahren wurde am 7. August mit einer endgültigen Abweisung beendet. Über die finanziellen Bedingungen oder eine mögliche neue Lizenzvereinbarung ist nichts bekannt.Interessant ist der Fall vor allem aus technischer Sicht. Denn eine Musikplattform braucht im Hintergrund eine Art Rights Engine: Welche Aufnahme oder Komposition darf auf welchem Kanal, in welchem Land, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen ausgespielt werden?Vereinfacht:Track → Rechteinhaber → Lizenz → Territorium → Zeitraum → Nutzung → PlaybackLäuft die Lizenz aus, müsste sich dieser Status eigentlich automatisch im Ausspielsystem ändern. Der betreffende Katalog müsste aus Playlists, Sendern, Streams oder On-Demand-Angeboten entfernt bzw. blockiert werden.Genau hier liegt eine der großen Herausforderungen der Musikindustrie: Rechte sind dynamische Daten. Sie ändern sich, laufen aus, werden neu verhandelt, übertragen oder territorial eingeschränkt. Gleichzeitig erwarten Nutzer, dass Musikplattformen in Echtzeit funktionieren.Der GMR/Music-Choice-Fall ist deshalb weniger spannend wegen der 95 Songs als wegen der Frage dahinter: Wie baut man Musikplattformen so, dass ein abgelaufenes Recht tatsächlich überall und automatisch aufhört zu gelten?Mit KI-generierter Musik, immer mehr Katalogen und immer komplexeren Lizenzmodellen dürfte diese Frage eher größer als kleiner werden.
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  • Suno prüft KI-Musik künftig auf Copyright-Verstöße

    Der KI-Musikdienst Suno will künftig nicht nur Prompts und Eingaben, sondern auch die erzeugten Songs auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Dafür setzt Suno als erste Plattform auf „Sentinel“ von Musixmatch, das auf eine Datenbank mit Werken von mehr als 200.000 Verlagen zugreift und geschützte Lyrics und Kompositionen erkennen soll.

    Ein interessanter Schritt in einer Branche, in der die Frage nach Copyright und KI-generierter Musik zunehmend zum entscheidenden Thema wird.Zum Artikel bei The Verge

    Suno prüft KI-Musik künftig auf Copyright-VerstößeDer KI-Musikdienst Suno will künftig nicht nur Prompts und Eingaben, sondern auch die erzeugten Songs auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Dafür setzt Suno als erste Plattform auf „Sentinel“ von Musixmatch, das auf eine Datenbank mit Werken von mehr als 200.000 Verlagen zugreift und geschützte Lyrics und Kompositionen erkennen soll.Ein interessanter Schritt in einer Branche, in der die Frage nach Copyright und KI-generierter Musik zunehmend zum entscheidenden Thema wird.Zum Artikel bei The Verge
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  • Udio: Gericht lässt Klage unabhängiger Künstler weiterlaufen

    Im Rechtsstreit um den KI-Musikgenerator Udio gibt es eine wichtige Entwicklung: Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens auf Abweisung einer Sammelklage unabhängiger Musiker zunächst zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde das Verfahren vom Bundesstaat Illinois an das zuständige Bundesgericht in New York verlegt, wo nun über das weitere Vorgehen entschieden wird.

    Die Kläger werfen Udio vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Neben Copyright-Verletzungen umfasst die Klage weitere Vorwürfe, darunter Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Udio kann seinen Antrag auf Klageabweisung vor dem New Yorker Gericht erneut einreichen.

    Mit der Verlegung werden die Verfahren gegen Udio zunehmend an einem Gericht gebündelt. Dort laufen bereits die Klagen großer Musikunternehmen sowie weitere Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim Training generativer KI-Systeme. Die Entscheidungen könnten richtungsweisend für die gesamte Musik- und KI-Branche werden.

    Udio: Gericht lässt Klage unabhängiger Künstler weiterlaufenIm Rechtsstreit um den KI-Musikgenerator Udio gibt es eine wichtige Entwicklung: Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens auf Abweisung einer Sammelklage unabhängiger Musiker zunächst zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde das Verfahren vom Bundesstaat Illinois an das zuständige Bundesgericht in New York verlegt, wo nun über das weitere Vorgehen entschieden wird.Die Kläger werfen Udio vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Neben Copyright-Verletzungen umfasst die Klage weitere Vorwürfe, darunter Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Udio kann seinen Antrag auf Klageabweisung vor dem New Yorker Gericht erneut einreichen.Mit der Verlegung werden die Verfahren gegen Udio zunehmend an einem Gericht gebündelt. Dort laufen bereits die Klagen großer Musikunternehmen sowie weitere Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim Training generativer KI-Systeme. Die Entscheidungen könnten richtungsweisend für die gesamte Musik- und KI-Branche werden.
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  • SoundPatrol im Rechtsstreit um Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie

    Der KI-Musikschutz-Anbieter SoundPatrol sieht sich mit einer Klage von Produzent Oak Felder und Musikmanager Lucas Keller konfrontiert. Die beiden Beteiligten behaupten, an der Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie des Unternehmens mitgewirkt zu haben, ohne dafür angemessen vergütet worden zu sein.

    SoundPatrol hatte zuvor Aufmerksamkeit in der Musikbranche erhalten, nachdem das Unternehmen eine KI-basierte Audio-Fingerprinting-Technologie vorgestellt hatte, die auch Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Musik und KI-generierten Werken erkennen soll. Universal Music Group und Sony Music arbeiten mit SoundPatrol zusammen, um neue Formen von Copyright-Verletzungen im KI-Zeitalter zu untersuchen.

    Der Fall zeigt eine zentrale Herausforderung der aktuellen Musiktechnologie: Während KI-Systeme neue Möglichkeiten für Kreative eröffnen, wächst gleichzeitig der Bedarf an transparenten Lösungen zur Erkennung, Zuordnung und Vergütung von kreativen Leistungen.

    Für Artists, Produzenten und Rechteinhaber wird damit eine wichtige Frage der kommenden Jahre sichtbar: Wem gehören technologische Innovationen, die helfen sollen, kreative Arbeit zu schützen – und wie werden die daran beteiligten Entwickler und Kreativen fair beteiligt?

    SoundPatrol im Rechtsstreit um Entwicklung der Copyright-ErkennungstechnologieDer KI-Musikschutz-Anbieter SoundPatrol sieht sich mit einer Klage von Produzent Oak Felder und Musikmanager Lucas Keller konfrontiert. Die beiden Beteiligten behaupten, an der Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie des Unternehmens mitgewirkt zu haben, ohne dafür angemessen vergütet worden zu sein.SoundPatrol hatte zuvor Aufmerksamkeit in der Musikbranche erhalten, nachdem das Unternehmen eine KI-basierte Audio-Fingerprinting-Technologie vorgestellt hatte, die auch Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Musik und KI-generierten Werken erkennen soll. Universal Music Group und Sony Music arbeiten mit SoundPatrol zusammen, um neue Formen von Copyright-Verletzungen im KI-Zeitalter zu untersuchen.Der Fall zeigt eine zentrale Herausforderung der aktuellen Musiktechnologie: Während KI-Systeme neue Möglichkeiten für Kreative eröffnen, wächst gleichzeitig der Bedarf an transparenten Lösungen zur Erkennung, Zuordnung und Vergütung von kreativen Leistungen.Für Artists, Produzenten und Rechteinhaber wird damit eine wichtige Frage der kommenden Jahre sichtbar: Wem gehören technologische Innovationen, die helfen sollen, kreative Arbeit zu schützen – und wie werden die daran beteiligten Entwickler und Kreativen fair beteiligt?
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  • Die Geschichte hinter dem Song


    🌹🖤 Ein Liebesschwur zur guten Nacht.....

    Lied Nummer 4 im Album "The Ancient Path" heißt


    Ich liebe dich


    Man kennt das....

    Irgendwann ist man mit der Musik KI beschäftigt und fragt sich, wie weit kann ich eigentlich gehen, was covern betrifft. Man experimentiert mit Wörtern und Texten und mit Melodien. Irgendwann sagt das Programm dann, nö - bis hier her und nicht weiter.

    Ich war im Experimentiermodus. Ich brauchte ein paar Tage mal was anderes, weil mir die Ideen für die Songs ausgingen. Ich dachte schon, das wird wieder ein Album bei dem es nicht weiter geht. Davon habe ich mittlerweile 6 andere auf dem Rechner rumfliegen.

    Bei den ersten Songs die ich fand hat er gesagt, macht er nicht. Also ging ich weiter zurück. Ich habe Gemini gefragt, ob es Songs kennt, die sehr alt sind, wo kein Copyright drauf ist, oder drauf sein könnte. Er ist dann in die Mittelaltermusik abgedriftet. Chöre. Und einer der Beispiele war der Komponist Orlando di Lasso mit dem Lied: Ich liebe dich.

    Es ist sein bekanntestes Lied, das es in vielen europäischen Sprachen gibt. Text und Melodie wären frei gewesen. Leider bekommt man die Melodie nicht einfach mal mit Fingerschnippen. Also habe ich mich für die Variante Text entschieden. Die Lyrics von Orlando di Lasso sind:


    Ich liebe dich, meins Lebens Zier,

    in steter Treu ergeben dir,

    bis zu des Herzens letztem Schlag.

    Was auch der Neider flüstern mag,

    ich liebe dich, meins Lebens Zier!


    Das habe ich so hochgeladen, Suno hat es angenommen. Hörte sich aber doof an. Melodie doof, Text passte nicht, ab in den Trash, Computer aus, Buch rausgeholt und gelesen. Hab mich gefreut das Text Covern funktioniert, aber warum soll ich mich mit Melodien rumärgern und auf Suno weiter Credits für nix verpulvern?

    Ich hab dann den ganzen Abend gelesen. Aktuell Herr der Ringe. In einem der Begleitbände steht eine Liebesgeschichte und zwar von Beren und Lúthien. Sie liebten sich, der Vater wollte aber einen seltenen Edelstein, bevor er seine Tochter an den Mann abgab. Herzschmerz pur und mittendrin diese große Liebe. Und beide kämpften um ihr Glück. Er war ein Mensch, sie eine Elbin. Beim Versuch den Stein zu bekommen starb er.


    Lúthiens Trauer war so unermesslich, dass auch ihr eigener Geist vor Schmerz ihren Körper verließ. Sie gelangte in die Hallen von Mandos, den Ort, an den die Seelen der Elben nach dem Tod wandern. Dort sang sie vor Mandos, dem Hüter der Toten, ein Lied von so tiefer Trauer und Schönheit, dass selbst sein unerbittliches Herz erweicht wurde. Ende von der Story war, das sie nochmals mit ihm Leben durfte, aber an seiner Seite musste sie ihre elbische Unsterblichkeit aufgeben und an seiner Seite als Mensch leben und sterben. Herzschmerz pur, aber da war dann die zündende Idee. Was könnte sie gesungen haben?


    Ich hab den Song aus dem Trash wieder rausgeholt und dann kam da der Gedanke, ich verändere die erste Strophe etwas, füge zwei weitere Strophen hinzu. In der einen wird die Liebe nochmal bekräftigt und in der anderen würde man der Liebe überall hin folgen, selbst wenn es in den Tod ist - bis zu des Herzens letztem Schlag halt. Das ganze bekam dann eine sehr langsame Melodie, einen Hintergrundchoral, etwas Hall und Echo und die Harfen, die in dem Fall das Keltische mit dem Elbischen verbinden. Und so habe ich nun einen Song der teilgecovert ist und sich wunderbar in das Ambiente des Albums einreiht.


    Euch wünsche ich jetzt eine gute Nacht. Träumt was Schönes, vielleicht von eurer großen Liebe 😉


    Man hört sich

    LG Stefanie 🖤🌹

    Die Geschichte hinter dem Song🌹🖤 Ein Liebesschwur zur guten Nacht..... Lied Nummer 4 im Album "The Ancient Path" heißtIch liebe dichMan kennt das.... Irgendwann ist man mit der Musik KI beschäftigt und fragt sich, wie weit kann ich eigentlich gehen, was covern betrifft. Man experimentiert mit Wörtern und Texten und mit Melodien. Irgendwann sagt das Programm dann, nö - bis hier her und nicht weiter. Ich war im Experimentiermodus. Ich brauchte ein paar Tage mal was anderes, weil mir die Ideen für die Songs ausgingen. Ich dachte schon, das wird wieder ein Album bei dem es nicht weiter geht. Davon habe ich mittlerweile 6 andere auf dem Rechner rumfliegen. Bei den ersten Songs die ich fand hat er gesagt, macht er nicht. Also ging ich weiter zurück. Ich habe Gemini gefragt, ob es Songs kennt, die sehr alt sind, wo kein Copyright drauf ist, oder drauf sein könnte. Er ist dann in die Mittelaltermusik abgedriftet. Chöre. Und einer der Beispiele war der Komponist Orlando di Lasso mit dem Lied: Ich liebe dich. Es ist sein bekanntestes Lied, das es in vielen europäischen Sprachen gibt. Text und Melodie wären frei gewesen. Leider bekommt man die Melodie nicht einfach mal mit Fingerschnippen. Also habe ich mich für die Variante Text entschieden. Die Lyrics von Orlando di Lasso sind: Ich liebe dich, meins Lebens Zier, in steter Treu ergeben dir, bis zu des Herzens letztem Schlag.Was auch der Neider flüstern mag, ich liebe dich, meins Lebens Zier!Das habe ich so hochgeladen, Suno hat es angenommen. Hörte sich aber doof an. Melodie doof, Text passte nicht, ab in den Trash, Computer aus, Buch rausgeholt und gelesen. Hab mich gefreut das Text Covern funktioniert, aber warum soll ich mich mit Melodien rumärgern und auf Suno weiter Credits für nix verpulvern? Ich hab dann den ganzen Abend gelesen. Aktuell Herr der Ringe. In einem der Begleitbände steht eine Liebesgeschichte und zwar von Beren und Lúthien. Sie liebten sich, der Vater wollte aber einen seltenen Edelstein, bevor er seine Tochter an den Mann abgab. Herzschmerz pur und mittendrin diese große Liebe. Und beide kämpften um ihr Glück. Er war ein Mensch, sie eine Elbin. Beim Versuch den Stein zu bekommen starb er. Lúthiens Trauer war so unermesslich, dass auch ihr eigener Geist vor Schmerz ihren Körper verließ. Sie gelangte in die Hallen von Mandos, den Ort, an den die Seelen der Elben nach dem Tod wandern. Dort sang sie vor Mandos, dem Hüter der Toten, ein Lied von so tiefer Trauer und Schönheit, dass selbst sein unerbittliches Herz erweicht wurde. Ende von der Story war, das sie nochmals mit ihm Leben durfte, aber an seiner Seite musste sie ihre elbische Unsterblichkeit aufgeben und an seiner Seite als Mensch leben und sterben. Herzschmerz pur, aber da war dann die zündende Idee. Was könnte sie gesungen haben? Ich hab den Song aus dem Trash wieder rausgeholt und dann kam da der Gedanke, ich verändere die erste Strophe etwas, füge zwei weitere Strophen hinzu. In der einen wird die Liebe nochmal bekräftigt und in der anderen würde man der Liebe überall hin folgen, selbst wenn es in den Tod ist - bis zu des Herzens letztem Schlag halt. Das ganze bekam dann eine sehr langsame Melodie, einen Hintergrundchoral, etwas Hall und Echo und die Harfen, die in dem Fall das Keltische mit dem Elbischen verbinden. Und so habe ich nun einen Song der teilgecovert ist und sich wunderbar in das Ambiente des Albums einreiht. Euch wünsche ich jetzt eine gute Nacht. Träumt was Schönes, vielleicht von eurer großen Liebe 😉 Man hört sichLG Stefanie 🖤🌹
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  • Musikverlage verschärfen Klage gegen Anthropic

    Der Rechtsstreit zwischen der Musikbranche und dem KI-Unternehmen Anthropic geht in die nächste Runde. Mehrere Musikverlage haben ihre Klage wegen der mutmaßlich unrechtmäßigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte erweitert.Der Schritt erfolgt nur wenige Tage, nachdem ein US-Gericht den milliardenschweren Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Zusammenhang mit der Nutzung raubkopierter Bücher für das KI-Training endgültig genehmigt hat. Der Vergleich hat ein Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar und zählt zu den größten Copyright-Einigungen im KI-Bereich.

    Während Anthropic den Bücherstreit beilegt, bleibt der Konflikt mit den Musikverlagen bestehen. Die Verfahren könnten richtungsweisend dafür werden, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Musiktexten und anderen kreativen Inhalten umgehen müssen.

    Musikverlage verschärfen Klage gegen AnthropicDer Rechtsstreit zwischen der Musikbranche und dem KI-Unternehmen Anthropic geht in die nächste Runde. Mehrere Musikverlage haben ihre Klage wegen der mutmaßlich unrechtmäßigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte erweitert.Der Schritt erfolgt nur wenige Tage, nachdem ein US-Gericht den milliardenschweren Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Zusammenhang mit der Nutzung raubkopierter Bücher für das KI-Training endgültig genehmigt hat. Der Vergleich hat ein Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar und zählt zu den größten Copyright-Einigungen im KI-Bereich.Während Anthropic den Bücherstreit beilegt, bleibt der Konflikt mit den Musikverlagen bestehen. Die Verfahren könnten richtungsweisend dafür werden, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Musiktexten und anderen kreativen Inhalten umgehen müssen.
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  • X und Musikverlage beenden jahrelangen Copyright-Streit

    Der Rechtsstreit zwischen Elon Musks Plattform X (ehemals Twitter) und einer Gruppe führender Musikverlage ist beendet. Beide Seiten haben bei US-Gerichten gemeinsame Anträge eingereicht, ihre Klagen mit endgültiger Wirkung zurückzuziehen. Damit können die jeweiligen Ansprüche nicht erneut geltend gemacht werden.

    Ausgangspunkt des Konflikts war eine Klage aus dem Jahr 2023. Insgesamt 17 Musikverlage warfen X vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Lizenzen auf der Plattform zu dulden und forderten Schadenersatz in Höhe von mehr als 250 Millionen US-Dollar. X reagierte Anfang 2026 mit einer Gegenklage und warf den Verlagen wettbewerbswidriges Verhalten bei Lizenzverhandlungen vor.

    Welche Vereinbarung zur Beilegung des Streits geführt hat, bleibt offen. Die eingereichten Gerichtsunterlagen enthalten keine Angaben dazu, ob X künftig Musiklizenzen mit den beteiligten Verlagen abschließen wird oder ob finanzielle Vereinbarungen getroffen wurden.Einordnung: Für die Musikbranche endet damit eines der prominentesten Copyright-Verfahren gegen eine Social-Media-Plattform.

    Offen bleibt jedoch die grundsätzliche Frage, wie X künftig mit urheberrechtlich geschützter Musik umgehen wird – insbesondere im Vergleich zu Plattformen wie YouTube, TikTok oder Meta, die umfassende Musiklizenzvereinbarungen abgeschlossen haben.

    X und Musikverlage beenden jahrelangen Copyright-StreitDer Rechtsstreit zwischen Elon Musks Plattform X (ehemals Twitter) und einer Gruppe führender Musikverlage ist beendet. Beide Seiten haben bei US-Gerichten gemeinsame Anträge eingereicht, ihre Klagen mit endgültiger Wirkung zurückzuziehen. Damit können die jeweiligen Ansprüche nicht erneut geltend gemacht werden.Ausgangspunkt des Konflikts war eine Klage aus dem Jahr 2023. Insgesamt 17 Musikverlage warfen X vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Lizenzen auf der Plattform zu dulden und forderten Schadenersatz in Höhe von mehr als 250 Millionen US-Dollar. X reagierte Anfang 2026 mit einer Gegenklage und warf den Verlagen wettbewerbswidriges Verhalten bei Lizenzverhandlungen vor.Welche Vereinbarung zur Beilegung des Streits geführt hat, bleibt offen. Die eingereichten Gerichtsunterlagen enthalten keine Angaben dazu, ob X künftig Musiklizenzen mit den beteiligten Verlagen abschließen wird oder ob finanzielle Vereinbarungen getroffen wurden.Einordnung: Für die Musikbranche endet damit eines der prominentesten Copyright-Verfahren gegen eine Social-Media-Plattform. Offen bleibt jedoch die grundsätzliche Frage, wie X künftig mit urheberrechtlich geschützter Musik umgehen wird – insbesondere im Vergleich zu Plattformen wie YouTube, TikTok oder Meta, die umfassende Musiklizenzvereinbarungen abgeschlossen haben.
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