• SoundPatrol im Rechtsstreit um Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie

    Der KI-Musikschutz-Anbieter SoundPatrol sieht sich mit einer Klage von Produzent Oak Felder und Musikmanager Lucas Keller konfrontiert. Die beiden Beteiligten behaupten, an der Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie des Unternehmens mitgewirkt zu haben, ohne dafür angemessen vergütet worden zu sein.

    SoundPatrol hatte zuvor Aufmerksamkeit in der Musikbranche erhalten, nachdem das Unternehmen eine KI-basierte Audio-Fingerprinting-Technologie vorgestellt hatte, die auch Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Musik und KI-generierten Werken erkennen soll. Universal Music Group und Sony Music arbeiten mit SoundPatrol zusammen, um neue Formen von Copyright-Verletzungen im KI-Zeitalter zu untersuchen.

    Der Fall zeigt eine zentrale Herausforderung der aktuellen Musiktechnologie: Während KI-Systeme neue Möglichkeiten für Kreative eröffnen, wächst gleichzeitig der Bedarf an transparenten Lösungen zur Erkennung, Zuordnung und Vergütung von kreativen Leistungen.

    Für Artists, Produzenten und Rechteinhaber wird damit eine wichtige Frage der kommenden Jahre sichtbar: Wem gehören technologische Innovationen, die helfen sollen, kreative Arbeit zu schützen – und wie werden die daran beteiligten Entwickler und Kreativen fair beteiligt?

    SoundPatrol im Rechtsstreit um Entwicklung der Copyright-ErkennungstechnologieDer KI-Musikschutz-Anbieter SoundPatrol sieht sich mit einer Klage von Produzent Oak Felder und Musikmanager Lucas Keller konfrontiert. Die beiden Beteiligten behaupten, an der Entwicklung der Copyright-Erkennungstechnologie des Unternehmens mitgewirkt zu haben, ohne dafür angemessen vergütet worden zu sein.SoundPatrol hatte zuvor Aufmerksamkeit in der Musikbranche erhalten, nachdem das Unternehmen eine KI-basierte Audio-Fingerprinting-Technologie vorgestellt hatte, die auch Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Musik und KI-generierten Werken erkennen soll. Universal Music Group und Sony Music arbeiten mit SoundPatrol zusammen, um neue Formen von Copyright-Verletzungen im KI-Zeitalter zu untersuchen.Der Fall zeigt eine zentrale Herausforderung der aktuellen Musiktechnologie: Während KI-Systeme neue Möglichkeiten für Kreative eröffnen, wächst gleichzeitig der Bedarf an transparenten Lösungen zur Erkennung, Zuordnung und Vergütung von kreativen Leistungen.Für Artists, Produzenten und Rechteinhaber wird damit eine wichtige Frage der kommenden Jahre sichtbar: Wem gehören technologische Innovationen, die helfen sollen, kreative Arbeit zu schützen – und wie werden die daran beteiligten Entwickler und Kreativen fair beteiligt?
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  • Die Geschichte hinter dem Song


    🌹🖤 Ein Liebesschwur zur guten Nacht.....

    Lied Nummer 4 im Album "The Ancient Path" heißt


    Ich liebe dich


    Man kennt das....

    Irgendwann ist man mit der Musik KI beschäftigt und fragt sich, wie weit kann ich eigentlich gehen, was covern betrifft. Man experimentiert mit Wörtern und Texten und mit Melodien. Irgendwann sagt das Programm dann, nö - bis hier her und nicht weiter.

    Ich war im Experimentiermodus. Ich brauchte ein paar Tage mal was anderes, weil mir die Ideen für die Songs ausgingen. Ich dachte schon, das wird wieder ein Album bei dem es nicht weiter geht. Davon habe ich mittlerweile 6 andere auf dem Rechner rumfliegen.

    Bei den ersten Songs die ich fand hat er gesagt, macht er nicht. Also ging ich weiter zurück. Ich habe Gemini gefragt, ob es Songs kennt, die sehr alt sind, wo kein Copyright drauf ist, oder drauf sein könnte. Er ist dann in die Mittelaltermusik abgedriftet. Chöre. Und einer der Beispiele war der Komponist Orlando di Lasso mit dem Lied: Ich liebe dich.

    Es ist sein bekanntestes Lied, das es in vielen europäischen Sprachen gibt. Text und Melodie wären frei gewesen. Leider bekommt man die Melodie nicht einfach mal mit Fingerschnippen. Also habe ich mich für die Variante Text entschieden. Die Lyrics von Orlando di Lasso sind:


    Ich liebe dich, meins Lebens Zier,

    in steter Treu ergeben dir,

    bis zu des Herzens letztem Schlag.

    Was auch der Neider flüstern mag,

    ich liebe dich, meins Lebens Zier!


    Das habe ich so hochgeladen, Suno hat es angenommen. Hörte sich aber doof an. Melodie doof, Text passte nicht, ab in den Trash, Computer aus, Buch rausgeholt und gelesen. Hab mich gefreut das Text Covern funktioniert, aber warum soll ich mich mit Melodien rumärgern und auf Suno weiter Credits für nix verpulvern?

    Ich hab dann den ganzen Abend gelesen. Aktuell Herr der Ringe. In einem der Begleitbände steht eine Liebesgeschichte und zwar von Beren und Lúthien. Sie liebten sich, der Vater wollte aber einen seltenen Edelstein, bevor er seine Tochter an den Mann abgab. Herzschmerz pur und mittendrin diese große Liebe. Und beide kämpften um ihr Glück. Er war ein Mensch, sie eine Elbin. Beim Versuch den Stein zu bekommen starb er.


    Lúthiens Trauer war so unermesslich, dass auch ihr eigener Geist vor Schmerz ihren Körper verließ. Sie gelangte in die Hallen von Mandos, den Ort, an den die Seelen der Elben nach dem Tod wandern. Dort sang sie vor Mandos, dem Hüter der Toten, ein Lied von so tiefer Trauer und Schönheit, dass selbst sein unerbittliches Herz erweicht wurde. Ende von der Story war, das sie nochmals mit ihm Leben durfte, aber an seiner Seite musste sie ihre elbische Unsterblichkeit aufgeben und an seiner Seite als Mensch leben und sterben. Herzschmerz pur, aber da war dann die zündende Idee. Was könnte sie gesungen haben?


    Ich hab den Song aus dem Trash wieder rausgeholt und dann kam da der Gedanke, ich verändere die erste Strophe etwas, füge zwei weitere Strophen hinzu. In der einen wird die Liebe nochmal bekräftigt und in der anderen würde man der Liebe überall hin folgen, selbst wenn es in den Tod ist - bis zu des Herzens letztem Schlag halt. Das ganze bekam dann eine sehr langsame Melodie, einen Hintergrundchoral, etwas Hall und Echo und die Harfen, die in dem Fall das Keltische mit dem Elbischen verbinden. Und so habe ich nun einen Song der teilgecovert ist und sich wunderbar in das Ambiente des Albums einreiht.


    Euch wünsche ich jetzt eine gute Nacht. Träumt was Schönes, vielleicht von eurer großen Liebe 😉


    Man hört sich

    LG Stefanie 🖤🌹

    Die Geschichte hinter dem Song🌹🖤 Ein Liebesschwur zur guten Nacht..... Lied Nummer 4 im Album "The Ancient Path" heißtIch liebe dichMan kennt das.... Irgendwann ist man mit der Musik KI beschäftigt und fragt sich, wie weit kann ich eigentlich gehen, was covern betrifft. Man experimentiert mit Wörtern und Texten und mit Melodien. Irgendwann sagt das Programm dann, nö - bis hier her und nicht weiter. Ich war im Experimentiermodus. Ich brauchte ein paar Tage mal was anderes, weil mir die Ideen für die Songs ausgingen. Ich dachte schon, das wird wieder ein Album bei dem es nicht weiter geht. Davon habe ich mittlerweile 6 andere auf dem Rechner rumfliegen. Bei den ersten Songs die ich fand hat er gesagt, macht er nicht. Also ging ich weiter zurück. Ich habe Gemini gefragt, ob es Songs kennt, die sehr alt sind, wo kein Copyright drauf ist, oder drauf sein könnte. Er ist dann in die Mittelaltermusik abgedriftet. Chöre. Und einer der Beispiele war der Komponist Orlando di Lasso mit dem Lied: Ich liebe dich. Es ist sein bekanntestes Lied, das es in vielen europäischen Sprachen gibt. Text und Melodie wären frei gewesen. Leider bekommt man die Melodie nicht einfach mal mit Fingerschnippen. Also habe ich mich für die Variante Text entschieden. Die Lyrics von Orlando di Lasso sind: Ich liebe dich, meins Lebens Zier, in steter Treu ergeben dir, bis zu des Herzens letztem Schlag.Was auch der Neider flüstern mag, ich liebe dich, meins Lebens Zier!Das habe ich so hochgeladen, Suno hat es angenommen. Hörte sich aber doof an. Melodie doof, Text passte nicht, ab in den Trash, Computer aus, Buch rausgeholt und gelesen. Hab mich gefreut das Text Covern funktioniert, aber warum soll ich mich mit Melodien rumärgern und auf Suno weiter Credits für nix verpulvern? Ich hab dann den ganzen Abend gelesen. Aktuell Herr der Ringe. In einem der Begleitbände steht eine Liebesgeschichte und zwar von Beren und Lúthien. Sie liebten sich, der Vater wollte aber einen seltenen Edelstein, bevor er seine Tochter an den Mann abgab. Herzschmerz pur und mittendrin diese große Liebe. Und beide kämpften um ihr Glück. Er war ein Mensch, sie eine Elbin. Beim Versuch den Stein zu bekommen starb er. Lúthiens Trauer war so unermesslich, dass auch ihr eigener Geist vor Schmerz ihren Körper verließ. Sie gelangte in die Hallen von Mandos, den Ort, an den die Seelen der Elben nach dem Tod wandern. Dort sang sie vor Mandos, dem Hüter der Toten, ein Lied von so tiefer Trauer und Schönheit, dass selbst sein unerbittliches Herz erweicht wurde. Ende von der Story war, das sie nochmals mit ihm Leben durfte, aber an seiner Seite musste sie ihre elbische Unsterblichkeit aufgeben und an seiner Seite als Mensch leben und sterben. Herzschmerz pur, aber da war dann die zündende Idee. Was könnte sie gesungen haben? Ich hab den Song aus dem Trash wieder rausgeholt und dann kam da der Gedanke, ich verändere die erste Strophe etwas, füge zwei weitere Strophen hinzu. In der einen wird die Liebe nochmal bekräftigt und in der anderen würde man der Liebe überall hin folgen, selbst wenn es in den Tod ist - bis zu des Herzens letztem Schlag halt. Das ganze bekam dann eine sehr langsame Melodie, einen Hintergrundchoral, etwas Hall und Echo und die Harfen, die in dem Fall das Keltische mit dem Elbischen verbinden. Und so habe ich nun einen Song der teilgecovert ist und sich wunderbar in das Ambiente des Albums einreiht. Euch wünsche ich jetzt eine gute Nacht. Träumt was Schönes, vielleicht von eurer großen Liebe 😉 Man hört sichLG Stefanie 🖤🌹
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    ·105 Views ·0 Reviews
  • Musikverlage verschärfen Klage gegen Anthropic

    Der Rechtsstreit zwischen der Musikbranche und dem KI-Unternehmen Anthropic geht in die nächste Runde. Mehrere Musikverlage haben ihre Klage wegen der mutmaßlich unrechtmäßigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte erweitert.Der Schritt erfolgt nur wenige Tage, nachdem ein US-Gericht den milliardenschweren Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Zusammenhang mit der Nutzung raubkopierter Bücher für das KI-Training endgültig genehmigt hat. Der Vergleich hat ein Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar und zählt zu den größten Copyright-Einigungen im KI-Bereich.

    Während Anthropic den Bücherstreit beilegt, bleibt der Konflikt mit den Musikverlagen bestehen. Die Verfahren könnten richtungsweisend dafür werden, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Musiktexten und anderen kreativen Inhalten umgehen müssen.

    Musikverlage verschärfen Klage gegen AnthropicDer Rechtsstreit zwischen der Musikbranche und dem KI-Unternehmen Anthropic geht in die nächste Runde. Mehrere Musikverlage haben ihre Klage wegen der mutmaßlich unrechtmäßigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte erweitert.Der Schritt erfolgt nur wenige Tage, nachdem ein US-Gericht den milliardenschweren Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Zusammenhang mit der Nutzung raubkopierter Bücher für das KI-Training endgültig genehmigt hat. Der Vergleich hat ein Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar und zählt zu den größten Copyright-Einigungen im KI-Bereich.Während Anthropic den Bücherstreit beilegt, bleibt der Konflikt mit den Musikverlagen bestehen. Die Verfahren könnten richtungsweisend dafür werden, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Musiktexten und anderen kreativen Inhalten umgehen müssen.
    ·94 Views ·0 Reviews
  • X und Musikverlage beenden jahrelangen Copyright-Streit

    Der Rechtsstreit zwischen Elon Musks Plattform X (ehemals Twitter) und einer Gruppe führender Musikverlage ist beendet. Beide Seiten haben bei US-Gerichten gemeinsame Anträge eingereicht, ihre Klagen mit endgültiger Wirkung zurückzuziehen. Damit können die jeweiligen Ansprüche nicht erneut geltend gemacht werden.

    Ausgangspunkt des Konflikts war eine Klage aus dem Jahr 2023. Insgesamt 17 Musikverlage warfen X vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Lizenzen auf der Plattform zu dulden und forderten Schadenersatz in Höhe von mehr als 250 Millionen US-Dollar. X reagierte Anfang 2026 mit einer Gegenklage und warf den Verlagen wettbewerbswidriges Verhalten bei Lizenzverhandlungen vor.

    Welche Vereinbarung zur Beilegung des Streits geführt hat, bleibt offen. Die eingereichten Gerichtsunterlagen enthalten keine Angaben dazu, ob X künftig Musiklizenzen mit den beteiligten Verlagen abschließen wird oder ob finanzielle Vereinbarungen getroffen wurden.Einordnung: Für die Musikbranche endet damit eines der prominentesten Copyright-Verfahren gegen eine Social-Media-Plattform.

    Offen bleibt jedoch die grundsätzliche Frage, wie X künftig mit urheberrechtlich geschützter Musik umgehen wird – insbesondere im Vergleich zu Plattformen wie YouTube, TikTok oder Meta, die umfassende Musiklizenzvereinbarungen abgeschlossen haben.

    X und Musikverlage beenden jahrelangen Copyright-StreitDer Rechtsstreit zwischen Elon Musks Plattform X (ehemals Twitter) und einer Gruppe führender Musikverlage ist beendet. Beide Seiten haben bei US-Gerichten gemeinsame Anträge eingereicht, ihre Klagen mit endgültiger Wirkung zurückzuziehen. Damit können die jeweiligen Ansprüche nicht erneut geltend gemacht werden.Ausgangspunkt des Konflikts war eine Klage aus dem Jahr 2023. Insgesamt 17 Musikverlage warfen X vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Lizenzen auf der Plattform zu dulden und forderten Schadenersatz in Höhe von mehr als 250 Millionen US-Dollar. X reagierte Anfang 2026 mit einer Gegenklage und warf den Verlagen wettbewerbswidriges Verhalten bei Lizenzverhandlungen vor.Welche Vereinbarung zur Beilegung des Streits geführt hat, bleibt offen. Die eingereichten Gerichtsunterlagen enthalten keine Angaben dazu, ob X künftig Musiklizenzen mit den beteiligten Verlagen abschließen wird oder ob finanzielle Vereinbarungen getroffen wurden.Einordnung: Für die Musikbranche endet damit eines der prominentesten Copyright-Verfahren gegen eine Social-Media-Plattform. Offen bleibt jedoch die grundsätzliche Frage, wie X künftig mit urheberrechtlich geschützter Musik umgehen wird – insbesondere im Vergleich zu Plattformen wie YouTube, TikTok oder Meta, die umfassende Musiklizenzvereinbarungen abgeschlossen haben.
    ·149 Views ·0 Reviews
  • Australien stellt sich im KI-Urheberrechtsstreit hinter Kreative

    Die australische Regierung will KI-Unternehmen nicht erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Modelle zu nutzen. Premierminister Anthony Albanese kündigte stattdessen starke Copyright-Regeln zum Schutz von Musikschaffenden, Autor:innen und Medien an. Gleichzeitig soll ein neues „Office of AI“ die nationale KI-Strategie koordinieren. Die Entscheidung gilt als klares Signal gegen eine Aufweichung des Urheberrechts zugunsten von KI-Anbietern.

    Australien stellt sich im KI-Urheberrechtsstreit hinter KreativeDie australische Regierung will KI-Unternehmen nicht erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Modelle zu nutzen. Premierminister Anthony Albanese kündigte stattdessen starke Copyright-Regeln zum Schutz von Musikschaffenden, Autor:innen und Medien an. Gleichzeitig soll ein neues „Office of AI“ die nationale KI-Strategie koordinieren. Die Entscheidung gilt als klares Signal gegen eine Aufweichung des Urheberrechts zugunsten von KI-Anbietern.
    ·81 Views ·0 Reviews
  • Epidemic Sound scheitert erneut mit Copyright-Klage gegen Meta

    Ein US-Gericht hat eine zweite Copyright-Klage von Epidemic Sound gegen Meta zunächst abgewiesen, dem Unternehmen aber die Möglichkeit eingeräumt, die Klage zu überarbeiten. Der schwedische Musikdienst wirft Meta vor, seinen Katalog auf Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp ohne ausreichende Lizenzierung genutzt zu haben.

    Epidemic Sound hatte in dem Verfahren die Nutzung von rund 1.000 Werken aus seinem Musikarchiv beanstandet. Meta argumentierte unter anderem, dass die Vorwürfe nicht ausreichend konkretisiert seien und viele Nutzungen durch bestehende Lizenzvereinbarungen von Creatorn abgedeckt sein könnten.

    Der Fall ist Teil einer größeren Auseinandersetzung zwischen Musikrechteinhabern und großen Plattformen. Immer häufiger geht es darum, wie Musik in sozialen Netzwerken genutzt, vergütet und kontrolliert wird – ein Thema, das durch den zunehmenden Einsatz von KI-generierten Inhalten zusätzlich an Bedeutung gewinnt.

    Epidemic Sound scheitert erneut mit Copyright-Klage gegen MetaEin US-Gericht hat eine zweite Copyright-Klage von Epidemic Sound gegen Meta zunächst abgewiesen, dem Unternehmen aber die Möglichkeit eingeräumt, die Klage zu überarbeiten. Der schwedische Musikdienst wirft Meta vor, seinen Katalog auf Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp ohne ausreichende Lizenzierung genutzt zu haben.Epidemic Sound hatte in dem Verfahren die Nutzung von rund 1.000 Werken aus seinem Musikarchiv beanstandet. Meta argumentierte unter anderem, dass die Vorwürfe nicht ausreichend konkretisiert seien und viele Nutzungen durch bestehende Lizenzvereinbarungen von Creatorn abgedeckt sein könnten.Der Fall ist Teil einer größeren Auseinandersetzung zwischen Musikrechteinhabern und großen Plattformen. Immer häufiger geht es darum, wie Musik in sozialen Netzwerken genutzt, vergütet und kontrolliert wird – ein Thema, das durch den zunehmenden Einsatz von KI-generierten Inhalten zusätzlich an Bedeutung gewinnt.
    ·145 Views ·0 Reviews
  • USA: Mechanische Vergütungssätze für CDs, Vinyl und Downloads sollen bis 2032 fortgeführt werden

    Die US-amerikanische Copyright Royalty Board (CRB) hat einen Vorschlag veröffentlicht, der die geltenden gesetzlichen Vergütungssätze für mechanische Vervielfältigungsrechte bei physischen Tonträgern und permanenten Downloads bis Ende 2032 fortführen soll. Grundlage ist eine Einigung der beteiligten Branchenvertreter, die nun im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens geprüft wird.

    Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2032 und sehen vor, das bestehende System beizubehalten. Die Vergütungssätze sollen weiterhin jährlich anhand der Inflation angepasst werden, anstatt komplett neu verhandelt zu werden.Betroffen sind die gesetzlichen Lizenzvergütungen für die Herstellung und den Vertrieb von Vinyl-Schallplatten, CDs und permanenten Musikdownloads. Streaming-Vergütungen fallen dagegen unter separate Regelungen und sind von diesem Verfahren nicht betroffen.

    Bis zum 10. August 2026 können interessierte Parteien Einwände oder Stellungnahmen zum Vorschlag einreichen. Sofern keine wesentlichen Einwände erhoben werden, dürfte die Einigung als Grundlage für die Vergütungssätze bis 2032 übernommen werden.

    onplug-Einordnung: Auch wenn physische Tonträger und Downloads heute nur noch einen Teil des Musikmarktes ausmachen, bleiben die gesetzlichen mechanischen Vergütungssätze insbesondere für Musikverlage, Songwriter und unabhängige Labels relevant. Die geplante Verlängerung schafft Planungssicherheit und sorgt dafür, dass die Vergütungen weiterhin automatisch an die Inflation angepasst werden – ohne langwierige Neuverhandlungen.

    USA: Mechanische Vergütungssätze für CDs, Vinyl und Downloads sollen bis 2032 fortgeführt werdenDie US-amerikanische Copyright Royalty Board (CRB) hat einen Vorschlag veröffentlicht, der die geltenden gesetzlichen Vergütungssätze für mechanische Vervielfältigungsrechte bei physischen Tonträgern und permanenten Downloads bis Ende 2032 fortführen soll. Grundlage ist eine Einigung der beteiligten Branchenvertreter, die nun im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens geprüft wird.Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2032 und sehen vor, das bestehende System beizubehalten. Die Vergütungssätze sollen weiterhin jährlich anhand der Inflation angepasst werden, anstatt komplett neu verhandelt zu werden.Betroffen sind die gesetzlichen Lizenzvergütungen für die Herstellung und den Vertrieb von Vinyl-Schallplatten, CDs und permanenten Musikdownloads. Streaming-Vergütungen fallen dagegen unter separate Regelungen und sind von diesem Verfahren nicht betroffen.Bis zum 10. August 2026 können interessierte Parteien Einwände oder Stellungnahmen zum Vorschlag einreichen. Sofern keine wesentlichen Einwände erhoben werden, dürfte die Einigung als Grundlage für die Vergütungssätze bis 2032 übernommen werden.onplug-Einordnung: Auch wenn physische Tonträger und Downloads heute nur noch einen Teil des Musikmarktes ausmachen, bleiben die gesetzlichen mechanischen Vergütungssätze insbesondere für Musikverlage, Songwriter und unabhängige Labels relevant. Die geplante Verlängerung schafft Planungssicherheit und sorgt dafür, dass die Vergütungen weiterhin automatisch an die Inflation angepasst werden – ohne langwierige Neuverhandlungen.
    ·375 Views ·0 Reviews
  • Sam Smith, Normani und die neue Debatte um Song-Copyright

    Der Streit um den Hit „Dancing With a Stranger“ geht in eine neue Runde – und zeigt, wie kompliziert Musikrechte im digitalen Zeitalter geworden sind.Eine Klage wirft Sam Smith und Normani vor, Elemente eines älteren Songs mit ähnlichem Titel übernommen zu haben. Die Künstler und ihre Teams weisen die Vorwürfe zurück und argumentieren unter anderem, dass die angeblich geschützten Elemente nicht einzigartig seien. Zusätzlich verweisen sie darauf, dass der ältere Song selbst auf nicht lizenzierten Samples basieren soll.

    Der Fall zeigt ein grundlegendes Problem der modernen Musikindustrie: Viele Songs entstehen aus bestehenden Einflüssen, Sounds und musikalischen Bausteinen. Gleichzeitig müssen Künstler und Rechteinhaber klären, wo Inspiration endet und eine urheberrechtlich relevante Übernahme beginnt.

    Gerade im Streaming-Zeitalter mit Millionen veröffentlichter Songs wird diese Grenze immer schwieriger zu ziehen – und könnte künftig noch häufiger vor Gericht landen.

    Sam Smith, Normani und die neue Debatte um Song-CopyrightDer Streit um den Hit „Dancing With a Stranger“ geht in eine neue Runde – und zeigt, wie kompliziert Musikrechte im digitalen Zeitalter geworden sind.Eine Klage wirft Sam Smith und Normani vor, Elemente eines älteren Songs mit ähnlichem Titel übernommen zu haben. Die Künstler und ihre Teams weisen die Vorwürfe zurück und argumentieren unter anderem, dass die angeblich geschützten Elemente nicht einzigartig seien. Zusätzlich verweisen sie darauf, dass der ältere Song selbst auf nicht lizenzierten Samples basieren soll.Der Fall zeigt ein grundlegendes Problem der modernen Musikindustrie: Viele Songs entstehen aus bestehenden Einflüssen, Sounds und musikalischen Bausteinen. Gleichzeitig müssen Künstler und Rechteinhaber klären, wo Inspiration endet und eine urheberrechtlich relevante Übernahme beginnt.Gerade im Streaming-Zeitalter mit Millionen veröffentlichter Songs wird diese Grenze immer schwieriger zu ziehen – und könnte künftig noch häufiger vor Gericht landen.
    ·106 Views ·0 Reviews
  • Label oder nicht Label.... das ist hier die Frage...

    🖤🌹 Hallöchen zusammen.... Wenn man mich vor 3 Monaten gefragt hätte, wie es mit einem Label aussieht (hat man...) hätte (und hab) ich noch geantwortet, och wozu? Jetzt ist aber Zeit ins Land verstrichen. Aus dem Hobby ist ein bissl mehr geworden. Auch auf privater Seite und immer mehr überlege ich hin und her und erkundige mich nach den Möglichkeiten. Online ist es wie immer. Wettbewerbe, hier und da mal einen Song posten, oder ein Album und hören was die Community sagt, privat kann ich mich vor Aufträgen kaum retten. Haste mal, kannste mal....

    Die Kinderlieder gehen außerhalb des Internets sehr gut. Seit dem Sommerfest bei mir auf Arbeit, kamen Anfragen von über 50 Eltern. Und einige wollten auch mehr, nicht nur die Kinderlieder für ihre Tooni Box. Auch sie sehen es als günstiger, wenn man jemanden kennt der einen mal einen Song macht, anstelle sich das Zeugs irgendwo zu kaufen, oder schwarz herunter zu laden, oder halt Spotify und Co mieten. Ich bin die, die man kennt wenn man jemanden kennt, der einen kennt, also die die das coole Zeugs hat.... Ich habe meine Songs bisher immer alle verschenkt. Hier mal ein Geburtstag, da mal ne Kinderparty. Wir hatten Kinderfest auf Arbeit und von ca 300 Kindern haben über 70 Eltern angefragt, und auch explizit gefragt, ob andere Sprachen gehen würden usw....

    Jetzt sind Jugendweihen, da sollten die Geschenke dann persönlicher werden, eine Familie hat auch angefragt ob ich für die Hochzeit ein paar Lieder machen könnte die persönlicher sind. Ich bin doch kein Alleinunterhalter, aber nein sagen kann ich dann auch nicht. Die Idee nach einem Label wird interessant. Nicht weil ich Kohle scheffeln will. Sondern weil ich nicht möchte, dass jemand anders meine verschenkten Songs irgendwo hoch lädt und sie als eigene ausgibt. Ich weiß noch, ich hab mein Drowning Song damals bei der Tube hochgeladen und der hat sofort angeschlagen wegen Copyright. Aber nicht wegen dem Tonmaterial, sondern wegen den Bildern. Nach 4 Wochen mussten sie es wieder weg nehmen, weil die Bilder von Pexels waren und das ist free Content. Aber die Info war sofort da und nicht nur das, der andere, der die gleichen Bilder benutzte wurde auch benachrichtigt. Und ich hätte gerne, wenn jemand meine Songs als eigene hoch lädt, dass man da auch eine Info bekommt.

    Die Frage ist, ob ein Label da schützen kann, oder ob das nur Zufall von der Tube war? Was macht Spotify, was machen andere? Keine Ahnung. Aber was macht man selbst? Eigenes Label? Klar die 300 Euro die bekommt man zusammen. Aber man kann ja auch wo anders ein Label einholen. Aber da könnten dann Ansprüche kommen. Produziere dann und dann, 2-3 Alben im Jahr. Ich meine das bekommt man schon hin. Auf KIBeats habe ich bereits vier Alben online. Einmal Popsongs, Kinderlieder, Dark und ein Ambient Album ohne Text. Aber was, wenns mal nicht geht? Und schützt ein eigenes Label überhaupt vor Copyright?

    Weiter unsicher ist auch die Sache, dass das mit den Rechten bei Suno und Co noch nicht eindeutig geklärt ist. Nachher machste ein Label, oder lässt dich drauf ein und dann drehen die den KI Hahn wieder zu. Ich habe mich schon mit einigen Leuten unterhalten, was Label betrifft. Mal schauen was kommt. Eigentlich wollte ich ja nur Songs machen. Nur damit meine eigene Playliste voller wird und ich in meinen Genres nicht immer so lange auf meine Lieblingsstars warten muss bis die was raus bringen. So gehts dahin im Gedankenkarussell..... just my 2 cents....

    Euch noch einen schönen Abend 🌹🖤
    Man hört sich
    LG Stefanie
    Label oder nicht Label.... das ist hier die Frage... 🖤🌹 Hallöchen zusammen.... Wenn man mich vor 3 Monaten gefragt hätte, wie es mit einem Label aussieht (hat man...) hätte (und hab) ich noch geantwortet, och wozu? Jetzt ist aber Zeit ins Land verstrichen. Aus dem Hobby ist ein bissl mehr geworden. Auch auf privater Seite und immer mehr überlege ich hin und her und erkundige mich nach den Möglichkeiten. Online ist es wie immer. Wettbewerbe, hier und da mal einen Song posten, oder ein Album und hören was die Community sagt, privat kann ich mich vor Aufträgen kaum retten. Haste mal, kannste mal.... Die Kinderlieder gehen außerhalb des Internets sehr gut. Seit dem Sommerfest bei mir auf Arbeit, kamen Anfragen von über 50 Eltern. Und einige wollten auch mehr, nicht nur die Kinderlieder für ihre Tooni Box. Auch sie sehen es als günstiger, wenn man jemanden kennt der einen mal einen Song macht, anstelle sich das Zeugs irgendwo zu kaufen, oder schwarz herunter zu laden, oder halt Spotify und Co mieten. Ich bin die, die man kennt wenn man jemanden kennt, der einen kennt, also die die das coole Zeugs hat.... Ich habe meine Songs bisher immer alle verschenkt. Hier mal ein Geburtstag, da mal ne Kinderparty. Wir hatten Kinderfest auf Arbeit und von ca 300 Kindern haben über 70 Eltern angefragt, und auch explizit gefragt, ob andere Sprachen gehen würden usw.... Jetzt sind Jugendweihen, da sollten die Geschenke dann persönlicher werden, eine Familie hat auch angefragt ob ich für die Hochzeit ein paar Lieder machen könnte die persönlicher sind. Ich bin doch kein Alleinunterhalter, aber nein sagen kann ich dann auch nicht. Die Idee nach einem Label wird interessant. Nicht weil ich Kohle scheffeln will. Sondern weil ich nicht möchte, dass jemand anders meine verschenkten Songs irgendwo hoch lädt und sie als eigene ausgibt. Ich weiß noch, ich hab mein Drowning Song damals bei der Tube hochgeladen und der hat sofort angeschlagen wegen Copyright. Aber nicht wegen dem Tonmaterial, sondern wegen den Bildern. Nach 4 Wochen mussten sie es wieder weg nehmen, weil die Bilder von Pexels waren und das ist free Content. Aber die Info war sofort da und nicht nur das, der andere, der die gleichen Bilder benutzte wurde auch benachrichtigt. Und ich hätte gerne, wenn jemand meine Songs als eigene hoch lädt, dass man da auch eine Info bekommt. Die Frage ist, ob ein Label da schützen kann, oder ob das nur Zufall von der Tube war? Was macht Spotify, was machen andere? Keine Ahnung. Aber was macht man selbst? Eigenes Label? Klar die 300 Euro die bekommt man zusammen. Aber man kann ja auch wo anders ein Label einholen. Aber da könnten dann Ansprüche kommen. Produziere dann und dann, 2-3 Alben im Jahr. Ich meine das bekommt man schon hin. Auf KIBeats habe ich bereits vier Alben online. Einmal Popsongs, Kinderlieder, Dark und ein Ambient Album ohne Text. Aber was, wenns mal nicht geht? Und schützt ein eigenes Label überhaupt vor Copyright? Weiter unsicher ist auch die Sache, dass das mit den Rechten bei Suno und Co noch nicht eindeutig geklärt ist. Nachher machste ein Label, oder lässt dich drauf ein und dann drehen die den KI Hahn wieder zu. Ich habe mich schon mit einigen Leuten unterhalten, was Label betrifft. Mal schauen was kommt. Eigentlich wollte ich ja nur Songs machen. Nur damit meine eigene Playliste voller wird und ich in meinen Genres nicht immer so lange auf meine Lieblingsstars warten muss bis die was raus bringen. So gehts dahin im Gedankenkarussell..... just my 2 cents.... Euch noch einen schönen Abend 🌹🖤 Man hört sich LG Stefanie
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  • Ein US-Bundesrichter hat eine frühere Anordnung aufgehoben, die vertrauliche Angaben von KI-Musikplattform Udio im laufenden Copyright-Verfahren mit Sony Music unter Verschluss hielt.

    Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Anzahl der für das Training von Udios KI-Modellen verwendeten Audiodateien öffentlich gemacht werden muss. Sony hatte zuvor beantragt, die Klage um mehr als 30.000 weitere Aufnahmen zu erweitern, die laut Unternehmen in den Trainingsdaten identifiziert wurden. Die Entscheidung könnte neue Einblicke in den Umfang der von KI-Musikdiensten genutzten Trainingsdaten liefern und ist ein weiterer wichtiger Baustein im Streit um Urheberrecht und Fair Use bei generativer Musik-KI. (musicbusinessworldwide.com)

    Ein US-Bundesrichter hat eine frühere Anordnung aufgehoben, die vertrauliche Angaben von KI-Musikplattform Udio im laufenden Copyright-Verfahren mit Sony Music unter Verschluss hielt.Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Anzahl der für das Training von Udios KI-Modellen verwendeten Audiodateien öffentlich gemacht werden muss. Sony hatte zuvor beantragt, die Klage um mehr als 30.000 weitere Aufnahmen zu erweitern, die laut Unternehmen in den Trainingsdaten identifiziert wurden. Die Entscheidung könnte neue Einblicke in den Umfang der von KI-Musikdiensten genutzten Trainingsdaten liefern und ist ein weiterer wichtiger Baustein im Streit um Urheberrecht und Fair Use bei generativer Musik-KI. (musicbusinessworldwide.com)
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  • AI-Rechtsstreit eskaliert: Suno wehrt sich gegen Erweiterung der Klage von UMG & Sony

    Suno hat ein Gericht in Massachusetts aufgefordert, den Antrag von Universal Music Group und Sony Music abzulehnen, ihre laufende Copyright-Klage von ursprünglich 560 auf über 61.000 Tonaufnahmen auszuweiten. Die Labels argumentieren, dass neue Analysen von Sunos Trainingsdaten gezeigt hätten, dass Millionen urheberrechtlich geschützter Aufnahmen für das Training der KI verwendet wurden. Suno hält die Ausweitung für verspätet und unverhältnismäßig. Der Fall entwickelt sich zunehmend zu einem Grundsatzverfahren darüber, ob das Training von Musik-KI mit urheberrechtlich geschützten Werken als Fair Use zulässig ist oder lizenzpflichtig bleibt. Warum relevant?

    Die Entscheidung könnte maßgeblich bestimmen, wie Musik-KI-Anbieter künftig mit Labels, Rechteinhabern und Lizenzmodellen umgehen müssen – und damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die gesamte AI-Music-Branche beeinflussen.

    AI-Rechtsstreit eskaliert: Suno wehrt sich gegen Erweiterung der Klage von UMG & SonySuno hat ein Gericht in Massachusetts aufgefordert, den Antrag von Universal Music Group und Sony Music abzulehnen, ihre laufende Copyright-Klage von ursprünglich 560 auf über 61.000 Tonaufnahmen auszuweiten. Die Labels argumentieren, dass neue Analysen von Sunos Trainingsdaten gezeigt hätten, dass Millionen urheberrechtlich geschützter Aufnahmen für das Training der KI verwendet wurden. Suno hält die Ausweitung für verspätet und unverhältnismäßig. Der Fall entwickelt sich zunehmend zu einem Grundsatzverfahren darüber, ob das Training von Musik-KI mit urheberrechtlich geschützten Werken als Fair Use zulässig ist oder lizenzpflichtig bleibt. Warum relevant?Die Entscheidung könnte maßgeblich bestimmen, wie Musik-KI-Anbieter künftig mit Labels, Rechteinhabern und Lizenzmodellen umgehen müssen – und damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die gesamte AI-Music-Branche beeinflussen.
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  • US-Kongress debattiert über Kontrolle des Copyright Office

    Ein Gesetzesvorhaben im US-Kongress könnte die Machtverhältnisse rund um das amerikanische Copyright Office neu ordnen. Der sogenannte „Legislative Branch Agencies Clarification Act“ (H.R. 6028) sieht Änderungen bei der Aufsicht und Besetzung der Führung des Copyright Office vor.

    Warum das für die Musikbranche wichtig ist: Die Behörde spielt eine zentrale Rolle bei Fragen zu Urheberrechten, Musiklizenzen, Streaming-Vergütungen und zunehmend auch bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Gerade in Zeiten zahlreicher Rechtsstreitigkeiten rund um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken könnte die zukünftige Ausrichtung des Copyright Office erheblichen Einfluss auf Künstler, Labels, Verlage und Technologieunternehmen haben

    Branchenbeobachter sehen die Diskussion daher als weit mehr als eine reine Verwaltungsreform – sie könnte die künftige Copyright-Politik der USA mitprägen.

    US-Kongress debattiert über Kontrolle des Copyright OfficeEin Gesetzesvorhaben im US-Kongress könnte die Machtverhältnisse rund um das amerikanische Copyright Office neu ordnen. Der sogenannte „Legislative Branch Agencies Clarification Act“ (H.R. 6028) sieht Änderungen bei der Aufsicht und Besetzung der Führung des Copyright Office vor.Warum das für die Musikbranche wichtig ist: Die Behörde spielt eine zentrale Rolle bei Fragen zu Urheberrechten, Musiklizenzen, Streaming-Vergütungen und zunehmend auch bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Gerade in Zeiten zahlreicher Rechtsstreitigkeiten rund um das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken könnte die zukünftige Ausrichtung des Copyright Office erheblichen Einfluss auf Künstler, Labels, Verlage und Technologieunternehmen habenBranchenbeobachter sehen die Diskussion daher als weit mehr als eine reine Verwaltungsreform – sie könnte die künftige Copyright-Politik der USA mitprägen.
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