Im Rechtsstreit um den KI-Musikgenerator Udio gibt es eine wichtige Entwicklung: Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens auf Abweisung einer Sammelklage unabhängiger Musiker zunächst zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde das Verfahren vom Bundesstaat Illinois an das zuständige Bundesgericht in New York verlegt, wo nun über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Die Kläger werfen Udio vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Neben Copyright-Verletzungen umfasst die Klage weitere Vorwürfe, darunter Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Udio kann seinen Antrag auf Klageabweisung vor dem New Yorker Gericht erneut einreichen.
Mit der Verlegung werden die Verfahren gegen Udio zunehmend an einem Gericht gebündelt. Dort laufen bereits die Klagen großer Musikunternehmen sowie weitere Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim Training generativer KI-Systeme. Die Entscheidungen könnten richtungsweisend für die gesamte Musik- und KI-Branche werden.