USA: Mechanische Vergütungssätze für CDs, Vinyl und Downloads sollen bis 2032 fortgeführt werden
Die US-amerikanische Copyright Royalty Board (CRB) hat einen Vorschlag veröffentlicht, der die geltenden gesetzlichen Vergütungssätze für mechanische Vervielfältigungsrechte bei physischen Tonträgern und permanenten Downloads bis Ende 2032 fortführen soll. Grundlage ist eine Einigung der beteiligten Branchenvertreter, die nun im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens geprüft wird.
Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2032 und sehen vor, das bestehende System beizubehalten. Die Vergütungssätze sollen weiterhin jährlich anhand der Inflation angepasst werden, anstatt komplett neu verhandelt zu werden.Betroffen sind die gesetzlichen Lizenzvergütungen für die Herstellung und den Vertrieb von Vinyl-Schallplatten, CDs und permanenten Musikdownloads. Streaming-Vergütungen fallen dagegen unter separate Regelungen und sind von diesem Verfahren nicht betroffen.
Bis zum 10. August 2026 können interessierte Parteien Einwände oder Stellungnahmen zum Vorschlag einreichen. Sofern keine wesentlichen Einwände erhoben werden, dürfte die Einigung als Grundlage für die Vergütungssätze bis 2032 übernommen werden.
onplug-Einordnung: Auch wenn physische Tonträger und Downloads heute nur noch einen Teil des Musikmarktes ausmachen, bleiben die gesetzlichen mechanischen Vergütungssätze insbesondere für Musikverlage, Songwriter und unabhängige Labels relevant. Die geplante Verlängerung schafft Planungssicherheit und sorgt dafür, dass die Vergütungen weiterhin automatisch an die Inflation angepasst werden – ohne langwierige Neuverhandlungen.
USA: Mechanische Vergütungssätze für CDs, Vinyl und Downloads sollen bis 2032 fortgeführt werdenDie US-amerikanische Copyright Royalty Board (CRB) hat einen Vorschlag veröffentlicht, der die geltenden gesetzlichen Vergütungssätze für mechanische Vervielfältigungsrechte bei physischen Tonträgern und permanenten Downloads bis Ende 2032 fortführen soll. Grundlage ist eine Einigung der beteiligten Branchenvertreter, die nun im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens geprüft wird.Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2032 und sehen vor, das bestehende System beizubehalten. Die Vergütungssätze sollen weiterhin jährlich anhand der Inflation angepasst werden, anstatt komplett neu verhandelt zu werden.Betroffen sind die gesetzlichen Lizenzvergütungen für die Herstellung und den Vertrieb von Vinyl-Schallplatten, CDs und permanenten Musikdownloads. Streaming-Vergütungen fallen dagegen unter separate Regelungen und sind von diesem Verfahren nicht betroffen.Bis zum 10. August 2026 können interessierte Parteien Einwände oder Stellungnahmen zum Vorschlag einreichen. Sofern keine wesentlichen Einwände erhoben werden, dürfte die Einigung als Grundlage für die Vergütungssätze bis 2032 übernommen werden.onplug-Einordnung: Auch wenn physische Tonträger und Downloads heute nur noch einen Teil des Musikmarktes ausmachen, bleiben die gesetzlichen mechanischen Vergütungssätze insbesondere für Musikverlage, Songwriter und unabhängige Labels relevant. Die geplante Verlängerung schafft Planungssicherheit und sorgt dafür, dass die Vergütungen weiterhin automatisch an die Inflation angepasst werden – ohne langwierige Neuverhandlungen.