• FPI fordert EU-Staaten zu konsequenter Umsetzung des AI Act auf

    Die internationale Musikindustrie erhöht den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten: Die IFPI fordert eine vollständige und einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Transparenz über Trainingsdaten, der Schutz urheberrechtlich geschützter Musik sowie die Rechte von Künstler:innen und Rechteinhabern.

    Für die Musikbranche ist entscheidend, dass KI-Entwickler bestehende Copyright-Regeln einhalten und geschützte Werke nicht ohne entsprechende Autorisierung für das Training von KI-Modellen nutzen. Die IFPI sieht den AI Act als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung in allen EU-Ländern an.

    Die Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche zugleich eigene Standards für den Umgang mit generativer KI entwickelt – etwa bei der Kennzeichnung und der Chart-Zulässigkeit KI-gestützter Aufnahmen.

    FPI fordert EU-Staaten zu konsequenter Umsetzung des AI Act aufDie internationale Musikindustrie erhöht den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten: Die IFPI fordert eine vollständige und einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Transparenz über Trainingsdaten, der Schutz urheberrechtlich geschützter Musik sowie die Rechte von Künstler:innen und Rechteinhabern.Für die Musikbranche ist entscheidend, dass KI-Entwickler bestehende Copyright-Regeln einhalten und geschützte Werke nicht ohne entsprechende Autorisierung für das Training von KI-Modellen nutzen. Die IFPI sieht den AI Act als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung in allen EU-Ländern an.Die Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche zugleich eigene Standards für den Umgang mit generativer KI entwickelt – etwa bei der Kennzeichnung und der Chart-Zulässigkeit KI-gestützter Aufnahmen.
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  • Spannende Entwicklung bei KI-Musik: Deutschland, Frankreich und Australien ziehen bei den Charts inzwischen an einem Strang.

    Rein bzw. überwiegend KI-generierte Musik soll nicht in die offiziellen Charts gelangen. KI als Werkzeug bleibt dagegen erlaubt – entscheidend ist, dass der Track im Wesentlichen menschlich geschaffen wurde, der verwendete KI-Dienst rechtmäßig arbeitet und keine Urheber-, Persönlichkeits- oder Manipulationsprobleme bestehen.

    Australien geht dabei besonders konkret vor: KI-generierter Leadgesang oder wesentliche KI-generierte musikalische Bestandteile können einen Titel aus den Charts werfen; KI im Produktionsprozess bleibt dagegen zulässig. ARIA kann Titel sogar nachträglich entfernen und Auszeichnungen aberkennen.Meine Prognose: Das dürfte weltweit erst der Anfang sein. Wir rechnen weniger mit einem generellen Verbot von KI-Musik als mit einer klareren Unterscheidung zwischen „AI-generated“, „AI-assisted“ und vollständig menschlich geschaffener Musik. Charts, Streamingdienste und Awards werden zunehmend nach dem menschlichen Kreativanteil unterscheiden.

    Die nächste große Auseinandersetzung dürfte sich um die Trainingsdaten der KI-Modelle drehen: Wurden die verwendeten Songs und Aufnahmen rechtmäßig lizenziert? Und wie lässt sich bei hybriden Produktionen überhaupt noch eindeutig feststellen, was Mensch und was Maschine geschaffen hat? Langfristig könnten daraus sogar eigene KI-Musik-Charts entstehen.

    Spannende Entwicklung bei KI-Musik: Deutschland, Frankreich und Australien ziehen bei den Charts inzwischen an einem Strang. Rein bzw. überwiegend KI-generierte Musik soll nicht in die offiziellen Charts gelangen. KI als Werkzeug bleibt dagegen erlaubt – entscheidend ist, dass der Track im Wesentlichen menschlich geschaffen wurde, der verwendete KI-Dienst rechtmäßig arbeitet und keine Urheber-, Persönlichkeits- oder Manipulationsprobleme bestehen.Australien geht dabei besonders konkret vor: KI-generierter Leadgesang oder wesentliche KI-generierte musikalische Bestandteile können einen Titel aus den Charts werfen; KI im Produktionsprozess bleibt dagegen zulässig. ARIA kann Titel sogar nachträglich entfernen und Auszeichnungen aberkennen.Meine Prognose: Das dürfte weltweit erst der Anfang sein. Wir rechnen weniger mit einem generellen Verbot von KI-Musik als mit einer klareren Unterscheidung zwischen „AI-generated“, „AI-assisted“ und vollständig menschlich geschaffener Musik. Charts, Streamingdienste und Awards werden zunehmend nach dem menschlichen Kreativanteil unterscheiden.Die nächste große Auseinandersetzung dürfte sich um die Trainingsdaten der KI-Modelle drehen: Wurden die verwendeten Songs und Aufnahmen rechtmäßig lizenziert? Und wie lässt sich bei hybriden Produktionen überhaupt noch eindeutig feststellen, was Mensch und was Maschine geschaffen hat? Langfristig könnten daraus sogar eigene KI-Musik-Charts entstehen.
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  • SISTER COPYRIGHT STRIKES AGAIN

    Eine Predigt über die kleine Frage, die immer zu spät kommt.

    Brüder und Schwestern, es war ein schöner Tag.

    Der Song war fertig.

    Das Cover war wunderschön.

    Das Video war geschnitten.

    Der Creator war glücklich.

    Er klickte: PUBLISH.

    Und dann…trat Sister Copyright durch die Tür.

    Sie trug einen dunklen Mantel.

    In der Hand hielt sie einen Ordner.

    Auf dem Ordner stand: COPYRIGHT

    Sie lächelte.

    Nicht freundlich.

    Nicht böse.

    Einfach wissend.

    Sie fragte: „Hast du die Rechte geklärt?“

    Der Creator sagte: „Welche Rechte?“

    Sister Copyright öffnete den Ordner.

    Der Creator wurde blass.


    Meine Kinder:

    Technologie macht es heute einfacher denn je, Musik zu erzeugen.

    Aber einfacher erzeugen bedeutet nicht automatisch: einfacher

    veröffentlichen.

    Woher kommen die Samples?

    Welche Stimme wird verwendet?

    Welche Trainingsdaten spielen eine Rolle?

    Welche Plattformbedingungen gelten?

    Was darf kommerziell genutzt werden?

    Wer besitzt was?

    Und was hast du eigentlich akzeptiert, als du auf: „I Agree“ geklickt hast?


    Der Preacher sagt nicht:

    Habt Angst.

    Er sagt:

    Seid aufmerksam.

    Lest die Bedingungen.

    Versteht die Tools.

    Versteht die Rechte.

    Versteht, was ihr veröffentlicht.

    Denn Kreativität ohne Verantwortung ist ungefähr so clever wie ein Auto ohne Bremsen. Es kann sehr schnell gehen.


    Der Creator fragt: „Kann ich den Song jetzt veröffentlichen?“

    Sister Copyright lächelt.

    Sie hebt ihren roten Stempel.

    Darauf steht: CHECK THE RIGHTS

    Sie setzt ihn auf den Tisch.

    „Jetzt vielleicht.“


    Der Preacher blickt in die Gemeinde.

    Er nimmt seinen Fedora ab.

    Und spricht:

    „Du sollst deine Musik frei machen.

    Aber du sollst wissen, worauf du sie loslässt.“


    Die Gemeinde nickt.

    Brother Regenerate flüstert: „Soll ich noch eine Version machen?“

    Sister Copyright dreht sich langsam zu ihm um. „Nein.“

    Brother Regenerate setzt sich.

    Zum ersten Mal seit 147 Versionen ist es still.

    Amen.




    SISTER COPYRIGHT STRIKES AGAINEine Predigt über die kleine Frage, die immer zu spät kommt.Brüder und Schwestern, es war ein schöner Tag.Der Song war fertig.Das Cover war wunderschön.Das Video war geschnitten.Der Creator war glücklich.Er klickte: PUBLISH.Und dann…trat Sister Copyright durch die Tür.Sie trug einen dunklen Mantel.In der Hand hielt sie einen Ordner.Auf dem Ordner stand: COPYRIGHTSie lächelte.Nicht freundlich.Nicht böse.Einfach wissend.Sie fragte: „Hast du die Rechte geklärt?“Der Creator sagte: „Welche Rechte?“Sister Copyright öffnete den Ordner.Der Creator wurde blass.Meine Kinder:Technologie macht es heute einfacher denn je, Musik zu erzeugen.Aber einfacher erzeugen bedeutet nicht automatisch: einfacherveröffentlichen.Woher kommen die Samples?Welche Stimme wird verwendet?Welche Trainingsdaten spielen eine Rolle?Welche Plattformbedingungen gelten?Was darf kommerziell genutzt werden?Wer besitzt was?Und was hast du eigentlich akzeptiert, als du auf: „I Agree“ geklickt hast?Der Preacher sagt nicht:Habt Angst.Er sagt:Seid aufmerksam.Lest die Bedingungen.Versteht die Tools.Versteht die Rechte.Versteht, was ihr veröffentlicht.Denn Kreativität ohne Verantwortung ist ungefähr so clever wie ein Auto ohne Bremsen. Es kann sehr schnell gehen.Der Creator fragt: „Kann ich den Song jetzt veröffentlichen?“Sister Copyright lächelt.Sie hebt ihren roten Stempel.Darauf steht: CHECK THE RIGHTSSie setzt ihn auf den Tisch.„Jetzt vielleicht.“Der Preacher blickt in die Gemeinde.Er nimmt seinen Fedora ab.Und spricht: „Du sollst deine Musik frei machen.Aber du sollst wissen, worauf du sie loslässt.“Die Gemeinde nickt.Brother Regenerate flüstert: „Soll ich noch eine Version machen?“Sister Copyright dreht sich langsam zu ihm um. „Nein.“Brother Regenerate setzt sich.Zum ersten Mal seit 147 Versionen ist es still.Amen.
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  • KI-Musik mit Lizenzmodell: Musical AI und Beatoven.ai setzen auf Vergütung der Rechteinhaber
    Musical AI und Beatoven.ai verfolgen einen Ansatz, der sich deutlich von den derzeit umstrittenen Trainingsmodellen von Unternehmen wie Suno und Udio unterscheidet: Ihre generative Musiktechnologie soll ausschließlich mit lizenzierten Musikdaten trainiert werden und Rechteinhaber an den daraus entstehenden Einnahmen beteiligen.
    Die bereits 2024 angekündigte Kooperation sieht vor, dass Musical AI die Lizenzierung der Trainingsdaten, die Zuordnung von Beiträgen zu einzelnen Rechteinhabern und die Ausschüttung der Vergütung übernimmt. Ursprünglich war ein Katalog von mehr als drei Millionen Songs, Loops, Samples und Sounds vorgesehen.
    Mit Maestro hat Beatoven.ai diesen Ansatz inzwischen konkret umgesetzt. Das Modell wird nach Angaben des Unternehmens auf Basis offiziell lizenzierter Kataloge trainiert; zu den Lizenzpartnern gehören unter anderem Rightsify, Soundtrack Loops und Symphonic Music.
    Musical AI soll dabei nachvollziehbar machen, welche lizenzierten Werke zur Entstehung eines KI-Outputs beitragen, sodass Künstler, Komponisten und weitere Rechteinhaber an der Nutzung beteiligt werden können.
    Damit steht ein mögliches Gegenmodell zu den aktuellen Copyright-Konflikten der KI-Musikbranche im Raum: nicht „Training gegen die Rechteinhaber“, sondern Training mit deren Zustimmung und einer Beteiligung an den Erlösen.
    KI-Musik mit Lizenzmodell: Musical AI und Beatoven.ai setzen auf Vergütung der Rechteinhaber Musical AI und Beatoven.ai verfolgen einen Ansatz, der sich deutlich von den derzeit umstrittenen Trainingsmodellen von Unternehmen wie Suno und Udio unterscheidet: Ihre generative Musiktechnologie soll ausschließlich mit lizenzierten Musikdaten trainiert werden und Rechteinhaber an den daraus entstehenden Einnahmen beteiligen. Die bereits 2024 angekündigte Kooperation sieht vor, dass Musical AI die Lizenzierung der Trainingsdaten, die Zuordnung von Beiträgen zu einzelnen Rechteinhabern und die Ausschüttung der Vergütung übernimmt. Ursprünglich war ein Katalog von mehr als drei Millionen Songs, Loops, Samples und Sounds vorgesehen. Mit Maestro hat Beatoven.ai diesen Ansatz inzwischen konkret umgesetzt. Das Modell wird nach Angaben des Unternehmens auf Basis offiziell lizenzierter Kataloge trainiert; zu den Lizenzpartnern gehören unter anderem Rightsify, Soundtrack Loops und Symphonic Music. Musical AI soll dabei nachvollziehbar machen, welche lizenzierten Werke zur Entstehung eines KI-Outputs beitragen, sodass Künstler, Komponisten und weitere Rechteinhaber an der Nutzung beteiligt werden können. Damit steht ein mögliches Gegenmodell zu den aktuellen Copyright-Konflikten der KI-Musikbranche im Raum: nicht „Training gegen die Rechteinhaber“, sondern Training mit deren Zustimmung und einer Beteiligung an den Erlösen.
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  • Universal, Sony und Warner investieren gemeinsam mit weiteren Partnern 76 Mio. US-Dollar in Stability AI.

    Spannend für die Musikbranche: Stability AI entwickelt mit Stable Audio 3.0 KI-Musikmodelle, die auf lizenzierten Trainingsdaten basieren. Künstler:innen können die Technologie bereits über ein DAW-Plugin und StableAudio.com nutzen.Damit wird deutlich: Die großen Musikunternehmen wollen generative KI offenbar nicht mehr nur regulieren, sondern aktiv mitgestalten und wirtschaftlich daran partizipieren. (MBW)

    Universal, Sony und Warner investieren gemeinsam mit weiteren Partnern 76 Mio. US-Dollar in Stability AI.Spannend für die Musikbranche: Stability AI entwickelt mit Stable Audio 3.0 KI-Musikmodelle, die auf lizenzierten Trainingsdaten basieren. Künstler:innen können die Technologie bereits über ein DAW-Plugin und StableAudio.com nutzen.Damit wird deutlich: Die großen Musikunternehmen wollen generative KI offenbar nicht mehr nur regulieren, sondern aktiv mitgestalten und wirtschaftlich daran partizipieren. (MBW)
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  • Round Hill verklagt Suno und Anthropic – Milliardenforderungen im Raum

    Der Musikrechtekonzern Round Hill Music hat in der vergangenen Woche zwei weitreichende Copyright-Klagen eingereicht – eine gegen den KI-Musikdienst Suno und den Datenscraping-Anbieter Bright Data, die andere gegen den KI-Konzern Anthropic. Beide Verfahren laufen vor dem US District Court for the Northern District of California.Besonders brisant: Round Hill verlangt unter anderem die Herausgabe beziehungsweise Vernichtung unrechtmäßig kopierter Werke – und bezieht dabei ausdrücklich auch Trainingsdaten, interne Repositories und die sogenannten Model Weights, also die trainierten Modelle selbst, ein.

    Die möglichen Schadensersatzforderungen könnten enorm ausfallen. Round Hill spricht von mehreren hundert Millionen Dollar bis hin zu einer Milliarde Dollar oder mehr pro Verfahren. Im Fall von Bright Data ergibt sich aus 500 aufgeführten Werken bereits eine konkrete Forderung von 75 Millionen Dollar.

    Die Klagen werfen damit eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet das Training eines KI-Modells – und wo beginnt eine urheberrechtlich relevante Kopie? Round Hill argumentiert zudem, dass bestimmte Werkzeuge beim Scraping bewusst Copyright-Hinweise und Metadaten entfernt hätten.

    Für die Musikbranche ist der Fall deshalb besonders interessant: Es geht nicht nur um mögliche Lizenzzahlungen, sondern um die grundsätzliche Frage, was mit bereits trainierten KI-Modellen passieren müsste, wenn sich die zugrunde liegende Nutzung urheberrechtlich als unzulässig erweist.

    Wichtig: Die Vorwürfe von Round Hill sind bislang nicht gerichtlich bewiesen. Suno, Anthropic und Bright Data wurden von Music Business Worldwide um Stellungnahme gebeten.

    Round Hill verklagt Suno und Anthropic – Milliardenforderungen im RaumDer Musikrechtekonzern Round Hill Music hat in der vergangenen Woche zwei weitreichende Copyright-Klagen eingereicht – eine gegen den KI-Musikdienst Suno und den Datenscraping-Anbieter Bright Data, die andere gegen den KI-Konzern Anthropic. Beide Verfahren laufen vor dem US District Court for the Northern District of California.Besonders brisant: Round Hill verlangt unter anderem die Herausgabe beziehungsweise Vernichtung unrechtmäßig kopierter Werke – und bezieht dabei ausdrücklich auch Trainingsdaten, interne Repositories und die sogenannten Model Weights, also die trainierten Modelle selbst, ein.Die möglichen Schadensersatzforderungen könnten enorm ausfallen. Round Hill spricht von mehreren hundert Millionen Dollar bis hin zu einer Milliarde Dollar oder mehr pro Verfahren. Im Fall von Bright Data ergibt sich aus 500 aufgeführten Werken bereits eine konkrete Forderung von 75 Millionen Dollar.Die Klagen werfen damit eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet das Training eines KI-Modells – und wo beginnt eine urheberrechtlich relevante Kopie? Round Hill argumentiert zudem, dass bestimmte Werkzeuge beim Scraping bewusst Copyright-Hinweise und Metadaten entfernt hätten.Für die Musikbranche ist der Fall deshalb besonders interessant: Es geht nicht nur um mögliche Lizenzzahlungen, sondern um die grundsätzliche Frage, was mit bereits trainierten KI-Modellen passieren müsste, wenn sich die zugrunde liegende Nutzung urheberrechtlich als unzulässig erweist.Wichtig: Die Vorwürfe von Round Hill sind bislang nicht gerichtlich bewiesen. Suno, Anthropic und Bright Data wurden von Music Business Worldwide um Stellungnahme gebeten.
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  • Suno prüft Berufung nach GEMA-Urteil

    Das Landgericht München I hat entschieden, dass der KI-Musikdienst Suno beim Training seiner Modelle urheberrechtlich geschützte Musik genutzt hat. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die KI-Musikbranche haben, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.Suno kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Damit könnte der Fall in die nächste Instanz gehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen KI-Anbieter Musikwerke für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen.

    Der Ausgang des Verfahrens könnte zum Präzedenzfall für die gesamte Branche werden – und beeinflussen, wie KI-Musikunternehmen künftig mit Lizenzen, Trainingsdaten und Vergütungsmodellen umgehen.

    Suno prüft Berufung nach GEMA-UrteilDas Landgericht München I hat entschieden, dass der KI-Musikdienst Suno beim Training seiner Modelle urheberrechtlich geschützte Musik genutzt hat. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die KI-Musikbranche haben, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.Suno kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Damit könnte der Fall in die nächste Instanz gehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen KI-Anbieter Musikwerke für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen.Der Ausgang des Verfahrens könnte zum Präzedenzfall für die gesamte Branche werden – und beeinflussen, wie KI-Musikunternehmen künftig mit Lizenzen, Trainingsdaten und Vergütungsmodellen umgehen.
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  • GEMA startet mit PLAI lizenzierte Trainingsdaten für Musik-KI
    Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde.
    Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand.
    Nach Angaben der GEMA richtet sich PLAI an Entwickler von KI-Tools, die Musikerinnen und Musiker im kreativen Prozess unterstützen, ohne mit den Werken zu konkurrieren, auf denen sie trainiert wurden. Erster Kunde ist das Karlsruher Unternehmen Klangio.
    Die Vorstellung von PLAI erfolgt zu einem spannenden Zeitpunkt: Noch wartet die Musikbranche auf das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno.
    Während dort die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings verhandelt werden, setzt die GEMA mit PLAI auf ein Modell, das auf klar lizenzierten Inhalten undeiner Vergütung der Rechteinhaber basiert.
    GEMA startet mit PLAI lizenzierte Trainingsdaten für Musik-KI Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde. Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand. Nach Angaben der GEMA richtet sich PLAI an Entwickler von KI-Tools, die Musikerinnen und Musiker im kreativen Prozess unterstützen, ohne mit den Werken zu konkurrieren, auf denen sie trainiert wurden. Erster Kunde ist das Karlsruher Unternehmen Klangio. Die Vorstellung von PLAI erfolgt zu einem spannenden Zeitpunkt: Noch wartet die Musikbranche auf das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno. Während dort die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings verhandelt werden, setzt die GEMA mit PLAI auf ein Modell, das auf klar lizenzierten Inhalten undeiner Vergütung der Rechteinhaber basiert.
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  • Ein aktueller Bericht von Music Business Worldwide beschäftigt sich mit geleaktem Code im Zusammenhang mit Suno und den daraus entstandenen Fragen rund um Trainingsdaten von KI-Musikmodellen.

    Der Fall zeigt, wie wichtig Transparenz in der Entwicklung von Musik-KI geworden ist:Welche Daten werden genutzt? Unter welchen Bedingungen? Und wie werden Künstler und Rechteinhaber berücksichtigt?

    Mit der zunehmenden Verbreitung von AI Music wird nicht nur die Qualität der Ergebnisse entscheidend sein, sondern auch das Vertrauen in die Technologie dahinter.Die Zukunft der Musik-KI braucht Innovation – aber ebenso nachvollziehbare Prozesse, Sicherheit und klare Rechte.

    Ein aktueller Bericht von Music Business Worldwide beschäftigt sich mit geleaktem Code im Zusammenhang mit Suno und den daraus entstandenen Fragen rund um Trainingsdaten von KI-Musikmodellen.Der Fall zeigt, wie wichtig Transparenz in der Entwicklung von Musik-KI geworden ist:Welche Daten werden genutzt? Unter welchen Bedingungen? Und wie werden Künstler und Rechteinhaber berücksichtigt?Mit der zunehmenden Verbreitung von AI Music wird nicht nur die Qualität der Ergebnisse entscheidend sein, sondern auch das Vertrauen in die Technologie dahinter.Die Zukunft der Musik-KI braucht Innovation – aber ebenso nachvollziehbare Prozesse, Sicherheit und klare Rechte.
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  • Suno bringt KI-Musik in iMessage – gleichzeitig wächst der Streit um Trainingsdaten

    Der KI-Musikdienst Suno erweitert seine Plattform und ermöglicht nun die Erstellung von Songs direkt über iMessage. Nutzer können Musik per Text- oder Spracheingabe innerhalb der Nachrichten-App generieren. Parallel sorgt ein mutmaßlicher Hack für neue Diskussionen über die Herkunft der Trainingsdaten von KI-Musikmodellen. Veröffentlichte Informationen deuten darauf hin, dass Sunos Modelle unter anderem mit großen Mengen an Musik- und Textdaten aus Quellen wie YouTube, Deezer und Genius trainiert worden sein könnten.

    Suno selbst verweist darauf, dass seine Musikmodelle mit öffentlich zugänglichen Daten und weiteren Datenquellen entwickelt wurden. Die Debatte um Lizenzen, Urheberrechte und transparente KI-Trainingsprozesse dürfte durch die neuen Erkenntnisse jedoch weiter an Fahrt gewinnen.

    Suno bringt KI-Musik in iMessage – gleichzeitig wächst der Streit um TrainingsdatenDer KI-Musikdienst Suno erweitert seine Plattform und ermöglicht nun die Erstellung von Songs direkt über iMessage. Nutzer können Musik per Text- oder Spracheingabe innerhalb der Nachrichten-App generieren. Parallel sorgt ein mutmaßlicher Hack für neue Diskussionen über die Herkunft der Trainingsdaten von KI-Musikmodellen. Veröffentlichte Informationen deuten darauf hin, dass Sunos Modelle unter anderem mit großen Mengen an Musik- und Textdaten aus Quellen wie YouTube, Deezer und Genius trainiert worden sein könnten. Suno selbst verweist darauf, dass seine Musikmodelle mit öffentlich zugänglichen Daten und weiteren Datenquellen entwickelt wurden. Die Debatte um Lizenzen, Urheberrechte und transparente KI-Trainingsprozesse dürfte durch die neuen Erkenntnisse jedoch weiter an Fahrt gewinnen.
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  • Suno wehrt sich gegen Ausweitung der KI-Urheberrechtsklage

    Der KI-Musikdienst Suno fordert ein US-Gericht auf, den Antrag von Universal Music Group und Sony Music abzulehnen, die laufende Urheberrechtsklage um mehr als 61.000 weitere Musikaufnahmen zu erweitern. Nach Ansicht des Unternehmens komme der Antrag zu spät und würde das Verfahren erheblich verzögern – insbesondere die angestrebte gerichtliche Klärung der Fair-Use-Frage beim Training von KI-Modellen.

    Die Labels hatten die zusätzlichen Werke nach einer Analyse von Sunos Trainingsdaten identifiziert. Suno argumentiert hingegen, dass neue Ansprüche in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden sollten. Der Rechtsstreit zählt zu den wichtigsten Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik für das Training generativer KI-Systeme.

    Suno wehrt sich gegen Ausweitung der KI-UrheberrechtsklageDer KI-Musikdienst Suno fordert ein US-Gericht auf, den Antrag von Universal Music Group und Sony Music abzulehnen, die laufende Urheberrechtsklage um mehr als 61.000 weitere Musikaufnahmen zu erweitern. Nach Ansicht des Unternehmens komme der Antrag zu spät und würde das Verfahren erheblich verzögern – insbesondere die angestrebte gerichtliche Klärung der Fair-Use-Frage beim Training von KI-Modellen.Die Labels hatten die zusätzlichen Werke nach einer Analyse von Sunos Trainingsdaten identifiziert. Suno argumentiert hingegen, dass neue Ansprüche in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden sollten. Der Rechtsstreit zählt zu den wichtigsten Verfahren rund um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik für das Training generativer KI-Systeme.
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  • Sony Music ist im laufenden Udio-Verfahren mit dem Versuch gescheitert, über 30.000 zusätzliche Aufnahmen in die bestehende Klage aufzunehmen. Ein US-Richter hat den Antrag abgelehnt und den Fall vorerst bei 333 Werken belassen. Sony hatte die Erweiterung nach Einsicht in Udio-Trainingsdaten beantragt, muss den Umfang der Klage damit aber zunächst begrenzen. (MBW)
    Sony Music ist im laufenden Udio-Verfahren mit dem Versuch gescheitert, über 30.000 zusätzliche Aufnahmen in die bestehende Klage aufzunehmen. Ein US-Richter hat den Antrag abgelehnt und den Fall vorerst bei 333 Werken belassen. Sony hatte die Erweiterung nach Einsicht in Udio-Trainingsdaten beantragt, muss den Umfang der Klage damit aber zunächst begrenzen. (MBW)
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