• Südkorea: KOMCA zieht Regeln für KI-Musik zurück

    Die Korean Music Copyright Association (KOMCA) hat ihre im August eingeführten Regeln zur Registrierung KI-unterstützter Musik wieder zurückgenommen. Die Regelung hätte Werke zugelassen, bei denen ein Mensch maßgeblich an Text, Komposition, Arrangement oder anderen kreativen Bestandteilen beteiligt war. Nach Kritik aus Politik und Kulturministerium verwies KOMCA auf fehlenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens.

    Damit bleibt zunächst offen, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Musik für die Rechteverwaltung und Vergütung registriert werden kann. Am 22. September soll dazu in Seoul erstmals eine öffentliche Diskussionsrunde mit Kreativen, Musikbranche, Experten und Politik stattfinden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Kriterien für Registrierung, Rechteverwaltung und die Verteilung von Tantiemen.

    Die Debatte gewinnt an Relevanz: Ein KI-unterstützter Song erreichte zuletzt sogar die südkoreanischen Melon-Charts – während verbindliche Regeln für Urheberschaft und Vergütung noch fehlen.

    Südkorea: KOMCA zieht Regeln für KI-Musik zurückDie Korean Music Copyright Association (KOMCA) hat ihre im August eingeführten Regeln zur Registrierung KI-unterstützter Musik wieder zurückgenommen. Die Regelung hätte Werke zugelassen, bei denen ein Mensch maßgeblich an Text, Komposition, Arrangement oder anderen kreativen Bestandteilen beteiligt war. Nach Kritik aus Politik und Kulturministerium verwies KOMCA auf fehlenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens.Damit bleibt zunächst offen, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Musik für die Rechteverwaltung und Vergütung registriert werden kann. Am 22. September soll dazu in Seoul erstmals eine öffentliche Diskussionsrunde mit Kreativen, Musikbranche, Experten und Politik stattfinden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Kriterien für Registrierung, Rechteverwaltung und die Verteilung von Tantiemen.Die Debatte gewinnt an Relevanz: Ein KI-unterstützter Song erreichte zuletzt sogar die südkoreanischen Melon-Charts – während verbindliche Regeln für Urheberschaft und Vergütung noch fehlen.
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  • 🚀 KiBeats & aiGroov – wir bauen weiter.


    Der Creator-Bereich von KiBeats wandert Schritt für Schritt zu aiGroov.com

    Aber die Verbindung zwischen beiden Plattformen bleibt bestehen.

    🎵 Tracks können direkt von aiGroov zu KiBeats übertragen werden.

    📻 Die Radiofreigabe für KiBeats bleibt weiterhin bestehen.

    🎧 Dein Workflow endet also nicht bei aiGroov – deine Musik kann direkt ins KiBeats-Netzwerk gelangen.


    Und auch KiBeats selbst wird sich verändern.

    Wie bereits angekündigt, wird KiBeats zunehmend dezentral aufgebaut und zu einem großen Netzwerk aus Plattformen, Creatorn, Radios und Partnern wachsen.

    aiGroov wird dabei der Ort für den Creator und die Produktion.

    KiBeats wird das Netzwerk, in dem deine Musik anschließend veröffentlicht, gestreamt, entdeckt und weiterverbreitetwerden kann.


    aiGroov → Creator & Studio

    KiBeats → Netzwerk & Streaming


    Und natürlich bleibt das nicht bei den aktuellen Funktionen.

    Eleven Music, Leo, Suno, ACE, MiniMax, Google Lyra, Remixes, Covers, Mashups und vieles mehr sollen Teil dieses Workflows werden.

    🔥 Wir sind KiBeats.

    🤖 Wir bauen aiGroov.

    🌐 Gemeinsam entsteht ein neues Musiknetzwerk.


    aiGroov.com – das ist erst der Anfang.

    🚀 KiBeats & aiGroov – wir bauen weiter.Der Creator-Bereich von KiBeats wandert Schritt für Schritt zu aiGroov.comAber die Verbindung zwischen beiden Plattformen bleibt bestehen.🎵 Tracks können direkt von aiGroov zu KiBeats übertragen werden.📻 Die Radiofreigabe für KiBeats bleibt weiterhin bestehen.🎧 Dein Workflow endet also nicht bei aiGroov – deine Musik kann direkt ins KiBeats-Netzwerk gelangen.Und auch KiBeats selbst wird sich verändern.Wie bereits angekündigt, wird KiBeats zunehmend dezentral aufgebaut und zu einem großen Netzwerk aus Plattformen, Creatorn, Radios und Partnern wachsen.aiGroov wird dabei der Ort für den Creator und die Produktion.KiBeats wird das Netzwerk, in dem deine Musik anschließend veröffentlicht, gestreamt, entdeckt und weiterverbreitetwerden kann.aiGroov → Creator & StudioKiBeats → Netzwerk & StreamingUnd natürlich bleibt das nicht bei den aktuellen Funktionen.Eleven Music, Leo, Suno, ACE, MiniMax, Google Lyra, Remixes, Covers, Mashups und vieles mehr sollen Teil dieses Workflows werden.🔥 Wir sind KiBeats.🤖 Wir bauen aiGroov.🌐 Gemeinsam entsteht ein neues Musiknetzwerk.aiGroov.com – das ist erst der Anfang.
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  • Suno v6 sorgt bei Nutzern für Ärger

    Und dann gibt es noch eine eher kuriose Wendung: Suno v6 stößt bei Teilen der eigenen Nutzerbasis auf erhebliche Kritik. Nutzer beklagen unter anderem einen weniger überzeugenden Klang und geringere Kreativität und berichten von Kündigungen ihrer Abos.

    MusicRadar

    Suno v6 sorgt bei Nutzern für ÄrgerUnd dann gibt es noch eine eher kuriose Wendung: Suno v6 stößt bei Teilen der eigenen Nutzerbasis auf erhebliche Kritik. Nutzer beklagen unter anderem einen weniger überzeugenden Klang und geringere Kreativität und berichten von Kündigungen ihrer Abos. MusicRadar
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  • KI-Künstler gehen live auf die Bühne

    Was passiert, wenn ein KI-Act plötzlich „live“ auftreten soll? Genau das soll im November in Los Angeles ausprobiert werden: Bei den ersten AI Music Awards sollen KI-generierte Acts wie Xania Monet, Olivia B Moore und weitere „live“ auftreten – mit menschlichen Musikern, Visuals und den Creators hinter den Projekten.Wie genau die Vocals von Acts, die bislang ausschließlich als KI-generierte Aufnahmen existieren, auf der Bühne umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.

    Die Awards finden am 13. November 2026 im The Mayan in Los Angeles statt und werden weltweit gestreamt.

    KI-Künstler gehen live auf die BühneWas passiert, wenn ein KI-Act plötzlich „live“ auftreten soll? Genau das soll im November in Los Angeles ausprobiert werden: Bei den ersten AI Music Awards sollen KI-generierte Acts wie Xania Monet, Olivia B Moore und weitere „live“ auftreten – mit menschlichen Musikern, Visuals und den Creators hinter den Projekten.Wie genau die Vocals von Acts, die bislang ausschließlich als KI-generierte Aufnahmen existieren, auf der Bühne umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.Die Awards finden am 13. November 2026 im The Mayan in Los Angeles statt und werden weltweit gestreamt.
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  • Universal und Warner wollen Musikerklage zu Suno- und Udio-Deals stoppen

    Universal Music Group und Warner Music drängen ein US-Bundesgericht, eine Klage der American Federation of Musicians (AFM) im Zusammenhang mit ihren Vereinbarungen mit den KI-Musikdiensten Suno und Udio abzuweisen. Die beiden Unternehmen argumentieren, dass die Gewerkschaft selbst eingeräumt habe, dass der bestehende Tarifvertrag keine Regelung für die Nutzung von Aufnahmen durch KI-Dienste enthält.

    Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Artikel 21(a) des Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieser sieht zusätzliche Regelungen für eine „neue Nutzung“ von Aufnahmen vor – also für Verwendungszwecke, die vom bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Universal argumentiert nun, dass die dafür notwendige Grundlage für KI-Nutzungen nicht existiere.

    Bei einer Anhörung im Juli hatte der Anwalt der AFM auf die Frage des Gerichts, ob es eine entsprechende Vereinbarung für KI gebe, mit „Nein“ geantwortet. Universal wertet diese Aussage als entscheidend für die Abweisung der Klage. Die AFM hält dagegen, dass der Tarifvertrag selbst als Grundlage für eine Vergütung herangezogen werden könne und die entsprechende Vertragsklausel unterschiedlich ausgelegt werden könne.

    Auch Warner Records und Atlantic Records beantragen die Abweisung. Warner verweist darauf, dass die betroffenen Musiker:innen bereits nach den geltenden Grundtarifen des SRLA bezahlt worden seien. Die Gewerkschaft fordert dagegen zusätzliche Zahlungen für die Nutzung der Aufnahmen im Zusammenhang mit KI.Die AFM hatte die Klage im Juni eingereicht und im Juli erweitert. Sie wirft Universal und Warner vor, Aufnahmen ihrer Mitglieder für Vereinbarungen mit Suno und Udio lizenziert zu haben, ohne die Musiker:innen entsprechend zu vergüten oder zu beteiligen.

    Parallel verhandeln Gewerkschaft und Labels über einen neuen SRLA, wobei der Umgang mit KI zu den zentralen Themen gehört. Universal und Warner argumentieren deshalb, dass die Frage zusätzlicher Vergütungen im Rahmen dieser Tarifverhandlungen und nicht über die aktuelle Klage geklärt werden sollte.

    Universal und Warner wollen Musikerklage zu Suno- und Udio-Deals stoppenUniversal Music Group und Warner Music drängen ein US-Bundesgericht, eine Klage der American Federation of Musicians (AFM) im Zusammenhang mit ihren Vereinbarungen mit den KI-Musikdiensten Suno und Udio abzuweisen. Die beiden Unternehmen argumentieren, dass die Gewerkschaft selbst eingeräumt habe, dass der bestehende Tarifvertrag keine Regelung für die Nutzung von Aufnahmen durch KI-Dienste enthält. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Artikel 21(a) des Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieser sieht zusätzliche Regelungen für eine „neue Nutzung“ von Aufnahmen vor – also für Verwendungszwecke, die vom bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Universal argumentiert nun, dass die dafür notwendige Grundlage für KI-Nutzungen nicht existiere.Bei einer Anhörung im Juli hatte der Anwalt der AFM auf die Frage des Gerichts, ob es eine entsprechende Vereinbarung für KI gebe, mit „Nein“ geantwortet. Universal wertet diese Aussage als entscheidend für die Abweisung der Klage. Die AFM hält dagegen, dass der Tarifvertrag selbst als Grundlage für eine Vergütung herangezogen werden könne und die entsprechende Vertragsklausel unterschiedlich ausgelegt werden könne. Auch Warner Records und Atlantic Records beantragen die Abweisung. Warner verweist darauf, dass die betroffenen Musiker:innen bereits nach den geltenden Grundtarifen des SRLA bezahlt worden seien. Die Gewerkschaft fordert dagegen zusätzliche Zahlungen für die Nutzung der Aufnahmen im Zusammenhang mit KI.Die AFM hatte die Klage im Juni eingereicht und im Juli erweitert. Sie wirft Universal und Warner vor, Aufnahmen ihrer Mitglieder für Vereinbarungen mit Suno und Udio lizenziert zu haben, ohne die Musiker:innen entsprechend zu vergüten oder zu beteiligen. Parallel verhandeln Gewerkschaft und Labels über einen neuen SRLA, wobei der Umgang mit KI zu den zentralen Themen gehört. Universal und Warner argumentieren deshalb, dass die Frage zusätzlicher Vergütungen im Rahmen dieser Tarifverhandlungen und nicht über die aktuelle Klage geklärt werden sollte.
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  • Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmen

    Believe und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.

    Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.

    Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.

    Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen.

    Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.

    Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmenBelieve und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen. Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.
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  • 150.000 neue Tracks – jeden Tag

    Die Menge neuer Musik auf Streamingdiensten erreicht immer größere Dimensionen: Rund 150.000 neue Tracks werden inzwischen täglich bei Musikdiensten hochgeladen. Das entspricht mehr als einer Million neuer Titel pro Woche.

    Die enorme Veröffentlichungsflut verschärft den Wettbewerb um Aufmerksamkeit und stellt Streamingplattformen zugleich vor neue Herausforderungen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der rasante Anstieg KI-generierter Musik. Deezer zufolge bestand im Juli bereits mehr als die Hälfte der täglich neu eingereichten Musik aus KI-generierten Tracks.Damit wird die Frage, wie Streamingdienste Inhalte filtern, einordnen und vergüten, zunehmend relevant. Gleichzeitig wächst der Druck, gegen künstlich erzeugte Streams und Streamingbetrug vorzugehen.150.000 neue Songs pro Tag zeigen vor allem eines: Im Streamingzeitalter ist nicht mehr die Veröffentlichung das knappe Gut – sondern die Aufmerksamkeit. (Music Ally)

    150.000 neue Tracks – jeden TagDie Menge neuer Musik auf Streamingdiensten erreicht immer größere Dimensionen: Rund 150.000 neue Tracks werden inzwischen täglich bei Musikdiensten hochgeladen. Das entspricht mehr als einer Million neuer Titel pro Woche.Die enorme Veröffentlichungsflut verschärft den Wettbewerb um Aufmerksamkeit und stellt Streamingplattformen zugleich vor neue Herausforderungen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der rasante Anstieg KI-generierter Musik. Deezer zufolge bestand im Juli bereits mehr als die Hälfte der täglich neu eingereichten Musik aus KI-generierten Tracks.Damit wird die Frage, wie Streamingdienste Inhalte filtern, einordnen und vergüten, zunehmend relevant. Gleichzeitig wächst der Druck, gegen künstlich erzeugte Streams und Streamingbetrug vorzugehen.150.000 neue Songs pro Tag zeigen vor allem eines: Im Streamingzeitalter ist nicht mehr die Veröffentlichung das knappe Gut – sondern die Aufmerksamkeit. (Music Ally)
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  • US Supreme Court: Cyril Vetter fordert Ablehnung der Klage von Majors und BMG

    Der US-amerikanische Songwriter und Musikverleger Cyril Vetter hat sich an den US Supreme Court gewandt und fordert die Ablehnung einer Klage der Major-Labels und BMG gegen ein Urteil, das Songwritern das Recht einräumt, ihre Urheberrechte weltweit zurückzufordern. Vetter argumentiert, dass das bestehende Urteil Songwritern mehr Kontrolle über ihre Werke geben soll. Die Entscheidung des Supreme Courts könnte weitreichende Folgen für die Musikindustrie haben, insbesondere für die Rechteverteilung zwischen Künstlern und Labels.#Quelle: musicbusinessworldwide.com

    US Supreme Court: Cyril Vetter fordert Ablehnung der Klage von Majors und BMGDer US-amerikanische Songwriter und Musikverleger Cyril Vetter hat sich an den US Supreme Court gewandt und fordert die Ablehnung einer Klage der Major-Labels und BMG gegen ein Urteil, das Songwritern das Recht einräumt, ihre Urheberrechte weltweit zurückzufordern. Vetter argumentiert, dass das bestehende Urteil Songwritern mehr Kontrolle über ihre Werke geben soll. Die Entscheidung des Supreme Courts könnte weitreichende Folgen für die Musikindustrie haben, insbesondere für die Rechteverteilung zwischen Künstlern und Labels.#Quelle: musicbusinessworldwide.com
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  • Panic! at the Disco geht gegen Fake-Merch vor

    Panic! at the Disco geht juristisch gegen eine Gruppe bislang nicht öffentlich identifizierter Online-Händler vor. Das Unternehmen hinter der Band wirft den Verkäufern vor, gefälschte Merchandise-Artikel über Plattformen wie eBay, SHEIN und Temu angeboten zu haben.

    Die Klage wurde am 8. September in Illinois eingereicht. Panic At The Disco LLC fordert unter anderem die Unterbindung des Verkaufs sowie die Herausgabe der erzielten Gewinne. Nach US-Recht könnten bei vorsätzlicher Markenfälschung zudem bis zu zwei Millionen US-Dollar Schadensersatz pro gefälschter Marke und Warenart möglich sein.Der Fall ist kein Einzelfall: Auch Merch Traffic, die Merchandising-Tochter von Live Nation, geht derzeit gegen mutmaßliche Fälscher vor – unter anderem wegen Merchandise von Nirvana und Bruno Mars. Zuvor hatten auch Twenty One Pilots rechtliche Schritte gegen die chinesische Plattform Temu wegen mutmaßlicher Produktkopien eingeleitet.

    Der Trend ist eindeutig: Künstler und Rechteinhaber versuchen zunehmend, ihre Marken auch im unübersichtlichen Online-Handel zu schützen. Für Fans wird damit allerdings immer wichtiger, zwischen offiziellen Shops und vermeintlich günstigen Fake-Angeboten unterscheiden zu können.

    Quelle: Music Business Worldwide

    Panic! at the Disco geht gegen Fake-Merch vorPanic! at the Disco geht juristisch gegen eine Gruppe bislang nicht öffentlich identifizierter Online-Händler vor. Das Unternehmen hinter der Band wirft den Verkäufern vor, gefälschte Merchandise-Artikel über Plattformen wie eBay, SHEIN und Temu angeboten zu haben.Die Klage wurde am 8. September in Illinois eingereicht. Panic At The Disco LLC fordert unter anderem die Unterbindung des Verkaufs sowie die Herausgabe der erzielten Gewinne. Nach US-Recht könnten bei vorsätzlicher Markenfälschung zudem bis zu zwei Millionen US-Dollar Schadensersatz pro gefälschter Marke und Warenart möglich sein.Der Fall ist kein Einzelfall: Auch Merch Traffic, die Merchandising-Tochter von Live Nation, geht derzeit gegen mutmaßliche Fälscher vor – unter anderem wegen Merchandise von Nirvana und Bruno Mars. Zuvor hatten auch Twenty One Pilots rechtliche Schritte gegen die chinesische Plattform Temu wegen mutmaßlicher Produktkopien eingeleitet.Der Trend ist eindeutig: Künstler und Rechteinhaber versuchen zunehmend, ihre Marken auch im unübersichtlichen Online-Handel zu schützen. Für Fans wird damit allerdings immer wichtiger, zwischen offiziellen Shops und vermeintlich günstigen Fake-Angeboten unterscheiden zu können.Quelle: Music Business Worldwide
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  • Spotify lässt Kinder aus dem Wrapped raus

    Wer Kinder hat, kennt das Problem: Ein paar Wochen „Baby Shark“, Disney-Soundtracks oder Paw Patrol – und plötzlich sieht das eigene Spotify Wrapped so aus, als hätte man seinen Musikgeschmack komplett verloren.Spotify schafft jetzt Abhilfe. Das Unternehmen ermöglicht Eltern, die Höraktivitäten ihrer Kinder stärker vom eigenen Profil zu trennen. Damit sollen auch Empfehlungen und das persönliche Wrapped-Ergebnis weniger stark durch den Nachwuchs beeinflusst werden.Das klingt nach einer kleinen Komfortfunktion, ist aber durchaus clever: Spotify weiß schließlich ziemlich genau, wer welche Musik hört – und möchte offenbar auch wissen, wessen Musik es eigentlich ist.

    Für Eltern heißt das künftig: Die Kinder dürfen weiterhin „Let It Go“ in Dauerschleife hören. Nur das eigene Wrapped muss darunter nicht mehr leiden.

    Quelle: The Verge – „Spotify’s letting you exclude your kids’ music from Wrapped“

    Spotify lässt Kinder aus dem Wrapped rausWer Kinder hat, kennt das Problem: Ein paar Wochen „Baby Shark“, Disney-Soundtracks oder Paw Patrol – und plötzlich sieht das eigene Spotify Wrapped so aus, als hätte man seinen Musikgeschmack komplett verloren.Spotify schafft jetzt Abhilfe. Das Unternehmen ermöglicht Eltern, die Höraktivitäten ihrer Kinder stärker vom eigenen Profil zu trennen. Damit sollen auch Empfehlungen und das persönliche Wrapped-Ergebnis weniger stark durch den Nachwuchs beeinflusst werden.Das klingt nach einer kleinen Komfortfunktion, ist aber durchaus clever: Spotify weiß schließlich ziemlich genau, wer welche Musik hört – und möchte offenbar auch wissen, wessen Musik es eigentlich ist.Für Eltern heißt das künftig: Die Kinder dürfen weiterhin „Let It Go“ in Dauerschleife hören. Nur das eigene Wrapped muss darunter nicht mehr leiden.Quelle: The Verge – „Spotify’s letting you exclude your kids’ music from Wrapped“
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  • DistroKid bleibt bei neuen Anti-Fraud-Standards außen vor

    Die IFPI will mit der Streaming Integrity Initiative (SII) einheitliche Standards gegen Streaming-Betrug etablieren. 24 Unternehmen und Verbände haben die freiwilligen Regeln bereits unterzeichnet – darunter die drei Major-Konzerne, Merlin, Ditto, IDOL und CD Baby.Auffällig: DistroKid, das nach eigenen Angaben rund 40 Prozent aller neuen Musik weltweit über seine Plattform ausliefert und mehr als vier Millionen Künstler betreut, ist bislang nicht dabei. Auch TuneCore, Believe und UnitedMasters fehlen auf der Liste.

    Die fünf SII-Grundsätze reichen von Identitäts- und Rechteprüfung über Content-Kontrollen bis zur Erkennung und Bekämpfung von Wiederholungstätern. Besonders relevant wird das angesichts der rasant wachsenden Zahl KI-generierter Uploads: Deezer meldete zuletzt fast 90.000 vollständig KI-generierte Tracks pro Tag.

    Der Druck auf die Distributoren steigt damit, mehr Verantwortung für die Integrität des Streaming-Ökosystems zu übernehmen.

    Music Business Worldwide

    DistroKid bleibt bei neuen Anti-Fraud-Standards außen vorDie IFPI will mit der Streaming Integrity Initiative (SII) einheitliche Standards gegen Streaming-Betrug etablieren. 24 Unternehmen und Verbände haben die freiwilligen Regeln bereits unterzeichnet – darunter die drei Major-Konzerne, Merlin, Ditto, IDOL und CD Baby.Auffällig: DistroKid, das nach eigenen Angaben rund 40 Prozent aller neuen Musik weltweit über seine Plattform ausliefert und mehr als vier Millionen Künstler betreut, ist bislang nicht dabei. Auch TuneCore, Believe und UnitedMasters fehlen auf der Liste. Die fünf SII-Grundsätze reichen von Identitäts- und Rechteprüfung über Content-Kontrollen bis zur Erkennung und Bekämpfung von Wiederholungstätern. Besonders relevant wird das angesichts der rasant wachsenden Zahl KI-generierter Uploads: Deezer meldete zuletzt fast 90.000 vollständig KI-generierte Tracks pro Tag. Der Druck auf die Distributoren steigt damit, mehr Verantwortung für die Integrität des Streaming-Ökosystems zu übernehmen. Music Business Worldwide
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  • A Vinyl Bar in Shibuya: Musik wird zum Spielplatz

    Der frühere Spotify-Innovation-Chef Máuhan M. Zonoozy hat mit A Vinyl Bar in Shibuya eine neue Musik-App-Firma gegründet und dafür 5,5 Mio. US-Dollar Pre-Seed-Kapital eingesammelt. Zu den Investoren gehört unter anderem die frühere Spotify-Managerin Dawn Ostroff.Die Idee: Musik soll nicht nur konsumiert, sondern aktiv auseinandergenommen, verändert und neu zusammengesetzt werden. Statt einer weiteren klassischen KI-Musikplattform entwickelt das Startup interaktive Apps, mit denen Nutzer Sounds und Vocals spielerisch bearbeiten können. Später soll ein umfassender „Musical Sandbox Mixer“ folgen.

    Zonoozy sieht darin eine mögliche nächste Entwicklungsstufe nach dem Streaming: Musik als interaktives Medium – irgendwo zwischen Gaming, Kreativtool und sozialem Erlebnis.

    A Vinyl Bar in Shibuya: Musik wird zum SpielplatzDer frühere Spotify-Innovation-Chef Máuhan M. Zonoozy hat mit A Vinyl Bar in Shibuya eine neue Musik-App-Firma gegründet und dafür 5,5 Mio. US-Dollar Pre-Seed-Kapital eingesammelt. Zu den Investoren gehört unter anderem die frühere Spotify-Managerin Dawn Ostroff.Die Idee: Musik soll nicht nur konsumiert, sondern aktiv auseinandergenommen, verändert und neu zusammengesetzt werden. Statt einer weiteren klassischen KI-Musikplattform entwickelt das Startup interaktive Apps, mit denen Nutzer Sounds und Vocals spielerisch bearbeiten können. Später soll ein umfassender „Musical Sandbox Mixer“ folgen.Zonoozy sieht darin eine mögliche nächste Entwicklungsstufe nach dem Streaming: Musik als interaktives Medium – irgendwo zwischen Gaming, Kreativtool und sozialem Erlebnis.
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