• GRAI übernimmt Social-Music-Plattform Hangout

    Die Musik- und KI-Branche erlebt die nächste Übernahme im Bereich Social Music: GRAI, ein von Khosla Ventures unterstütztes Musikunternehmen, übernimmt die Social-Music-Plattform Hangout.Hangout wurde von Turntable Labs entwickelt und ermöglicht es Nutzern, Musik gemeinsam in virtuellen Räumen zu hören, Songs zu entdecken und sich darüber auszutauschen. Die Plattform startete 2024 mit einem lizenzierten Katalog von mehr als 100 Millionen Titeln und Kooperationen mit Sony Music Entertainment, Universal Music Group, Warner Music Group und Merlin.

    GRAI positioniert sich als soziale Streaming-Plattform, bei der Musik nicht nur gehört, sondern gemeinsam erlebt und kreativ genutzt werden soll. Das Unternehmen wird von Khosla Ventures unterstützt und steht damit ebenfalls im Umfeld der aktuellen Entwicklungen an der Schnittstelle von Musik, Technologie und KI.

    Die Übernahme passt zu einem größeren Trend: Musikdienste entwickeln sich zunehmend von reinen Streaming-Angeboten zu Plattformen, auf denen Community, kreative Interaktion und personalisierte Musikerlebnisse miteinander verbunden werden. Auch lizenzierte Remixes und andere Formen der Fan-Kreativität gewinnen dabei an Bedeutung.

    Für Labels und Künstler eröffnet diese Entwicklung neue Möglichkeiten der Fanbindung – gleichzeitig wird die Frage wichtiger, wie Rechte, Vergütung und Kontrolle in sozialen und KI-gestützten Musikerlebnissen organisiert werden.

    GRAI übernimmt Social-Music-Plattform HangoutDie Musik- und KI-Branche erlebt die nächste Übernahme im Bereich Social Music: GRAI, ein von Khosla Ventures unterstütztes Musikunternehmen, übernimmt die Social-Music-Plattform Hangout.Hangout wurde von Turntable Labs entwickelt und ermöglicht es Nutzern, Musik gemeinsam in virtuellen Räumen zu hören, Songs zu entdecken und sich darüber auszutauschen. Die Plattform startete 2024 mit einem lizenzierten Katalog von mehr als 100 Millionen Titeln und Kooperationen mit Sony Music Entertainment, Universal Music Group, Warner Music Group und Merlin.GRAI positioniert sich als soziale Streaming-Plattform, bei der Musik nicht nur gehört, sondern gemeinsam erlebt und kreativ genutzt werden soll. Das Unternehmen wird von Khosla Ventures unterstützt und steht damit ebenfalls im Umfeld der aktuellen Entwicklungen an der Schnittstelle von Musik, Technologie und KI.Die Übernahme passt zu einem größeren Trend: Musikdienste entwickeln sich zunehmend von reinen Streaming-Angeboten zu Plattformen, auf denen Community, kreative Interaktion und personalisierte Musikerlebnisse miteinander verbunden werden. Auch lizenzierte Remixes und andere Formen der Fan-Kreativität gewinnen dabei an Bedeutung. Für Labels und Künstler eröffnet diese Entwicklung neue Möglichkeiten der Fanbindung – gleichzeitig wird die Frage wichtiger, wie Rechte, Vergütung und Kontrolle in sozialen und KI-gestützten Musikerlebnissen organisiert werden.
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  • Suno weist Vorwürfe von UMG und Sony zurück

    Suno reagiert auf die neue Klage von Universal Music Group und Sony Music und bezeichnet deren Vorwürfe als „fundamentally flawed“ – sowohl in Bezug auf die Fakten als auch auf die Rechtslage. Die Labels werfen Suno vor, für seine KI-Modelle unter anderem 60.202 urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Lizenz kopiert zu haben.

    Im Mittelpunkt steht Sunos neues v6-Modell, das unter anderem mit lizenzierten Inhalten von Warner Music Group, BMG und Believe trainiert wurde. UMG und Sony argumentieren jedoch, dass v6 weiterhin auf Ergebnissen und Nutzerdaten früherer Modelle basiert, die nach ihrer Darstellung mit nicht lizenziertem Material trainiert wurden.

    Suno weist diese Darstellung zurück. Das Unternehmen betont, v6 basiere auf lizenzierten Inhalten, Interaktionen und Präferenzdaten der Community sowie den Erkenntnissen des eigenen Teams. Die Auseinandersetzung zeigt damit erneut, wie umkämpft die Frage nach Training, Lizenzen und Urheberrecht bei generativer Musik-KI bleibt. (MBW)

    Suno weist Vorwürfe von UMG und Sony zurückSuno reagiert auf die neue Klage von Universal Music Group und Sony Music und bezeichnet deren Vorwürfe als „fundamentally flawed“ – sowohl in Bezug auf die Fakten als auch auf die Rechtslage. Die Labels werfen Suno vor, für seine KI-Modelle unter anderem 60.202 urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Lizenz kopiert zu haben. Im Mittelpunkt steht Sunos neues v6-Modell, das unter anderem mit lizenzierten Inhalten von Warner Music Group, BMG und Believe trainiert wurde. UMG und Sony argumentieren jedoch, dass v6 weiterhin auf Ergebnissen und Nutzerdaten früherer Modelle basiert, die nach ihrer Darstellung mit nicht lizenziertem Material trainiert wurden. Suno weist diese Darstellung zurück. Das Unternehmen betont, v6 basiere auf lizenzierten Inhalten, Interaktionen und Präferenzdaten der Community sowie den Erkenntnissen des eigenen Teams. Die Auseinandersetzung zeigt damit erneut, wie umkämpft die Frage nach Training, Lizenzen und Urheberrecht bei generativer Musik-KI bleibt. (MBW)
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  • GRAI übernimmt Social-Music-Plattform Hangout

    Das KI-Musikunternehmen GRAI übernimmt die Social-Music-Plattform Hangout von Turntable Labs. Mit der Übernahme will GRAI seine Vision einer sozialen Musikplattform weiter ausbauen, auf der Musik nicht nur gestreamt, sondern gemeinsam entdeckt, geteilt und verändert wird.Hangout ermöglicht es Nutzer:innen, in virtuellen Räumen gemeinsam Musik zu hören, Songs zu entdecken und miteinander zu chatten. Die Plattform verfügt über einen Katalog von mehr als 100 Millionen Titeln und arbeitet unter anderem mit Sony Music, Universal Music Group und Warner Music Group zusammen.

    GRAI wurde 2025 von den Gründern der Video-App Vochi ins Leben gerufen und wird unter anderem von Khosla Ventures finanziert. Das Unternehmen positioniert sich an der Schnittstelle von generativer KI, Streaming und Social Music.

    GRAI übernimmt Social-Music-Plattform HangoutDas KI-Musikunternehmen GRAI übernimmt die Social-Music-Plattform Hangout von Turntable Labs. Mit der Übernahme will GRAI seine Vision einer sozialen Musikplattform weiter ausbauen, auf der Musik nicht nur gestreamt, sondern gemeinsam entdeckt, geteilt und verändert wird.Hangout ermöglicht es Nutzer:innen, in virtuellen Räumen gemeinsam Musik zu hören, Songs zu entdecken und miteinander zu chatten. Die Plattform verfügt über einen Katalog von mehr als 100 Millionen Titeln und arbeitet unter anderem mit Sony Music, Universal Music Group und Warner Music Group zusammen.GRAI wurde 2025 von den Gründern der Video-App Vochi ins Leben gerufen und wird unter anderem von Khosla Ventures finanziert. Das Unternehmen positioniert sich an der Schnittstelle von generativer KI, Streaming und Social Music.
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  • Südkorea: KOMCA zieht Regeln für KI-Musik zurück

    Die Korean Music Copyright Association (KOMCA) hat ihre im August eingeführten Regeln zur Registrierung KI-unterstützter Musik wieder zurückgenommen. Die Regelung hätte Werke zugelassen, bei denen ein Mensch maßgeblich an Text, Komposition, Arrangement oder anderen kreativen Bestandteilen beteiligt war. Nach Kritik aus Politik und Kulturministerium verwies KOMCA auf fehlenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens.

    Damit bleibt zunächst offen, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Musik für die Rechteverwaltung und Vergütung registriert werden kann. Am 22. September soll dazu in Seoul erstmals eine öffentliche Diskussionsrunde mit Kreativen, Musikbranche, Experten und Politik stattfinden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Kriterien für Registrierung, Rechteverwaltung und die Verteilung von Tantiemen.

    Die Debatte gewinnt an Relevanz: Ein KI-unterstützter Song erreichte zuletzt sogar die südkoreanischen Melon-Charts – während verbindliche Regeln für Urheberschaft und Vergütung noch fehlen.

    Südkorea: KOMCA zieht Regeln für KI-Musik zurückDie Korean Music Copyright Association (KOMCA) hat ihre im August eingeführten Regeln zur Registrierung KI-unterstützter Musik wieder zurückgenommen. Die Regelung hätte Werke zugelassen, bei denen ein Mensch maßgeblich an Text, Komposition, Arrangement oder anderen kreativen Bestandteilen beteiligt war. Nach Kritik aus Politik und Kulturministerium verwies KOMCA auf fehlenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens.Damit bleibt zunächst offen, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Musik für die Rechteverwaltung und Vergütung registriert werden kann. Am 22. September soll dazu in Seoul erstmals eine öffentliche Diskussionsrunde mit Kreativen, Musikbranche, Experten und Politik stattfinden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Kriterien für Registrierung, Rechteverwaltung und die Verteilung von Tantiemen.Die Debatte gewinnt an Relevanz: Ein KI-unterstützter Song erreichte zuletzt sogar die südkoreanischen Melon-Charts – während verbindliche Regeln für Urheberschaft und Vergütung noch fehlen.
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  • 🚀 KiBeats & aiGroov – wir bauen weiter.


    Der Creator-Bereich von KiBeats wandert Schritt für Schritt zu aiGroov.com

    Aber die Verbindung zwischen beiden Plattformen bleibt bestehen.

    🎵 Tracks können direkt von aiGroov zu KiBeats übertragen werden.

    📻 Die Radiofreigabe für KiBeats bleibt weiterhin bestehen.

    🎧 Dein Workflow endet also nicht bei aiGroov – deine Musik kann direkt ins KiBeats-Netzwerk gelangen.


    Und auch KiBeats selbst wird sich verändern.

    Wie bereits angekündigt, wird KiBeats zunehmend dezentral aufgebaut und zu einem großen Netzwerk aus Plattformen, Creatorn, Radios und Partnern wachsen.

    aiGroov wird dabei der Ort für den Creator und die Produktion.

    KiBeats wird das Netzwerk, in dem deine Musik anschließend veröffentlicht, gestreamt, entdeckt und weiterverbreitetwerden kann.


    aiGroov → Creator & Studio

    KiBeats → Netzwerk & Streaming


    Und natürlich bleibt das nicht bei den aktuellen Funktionen.

    Eleven Music, Leo, Suno, ACE, MiniMax, Google Lyra, Remixes, Covers, Mashups und vieles mehr sollen Teil dieses Workflows werden.

    🔥 Wir sind KiBeats.

    🤖 Wir bauen aiGroov.

    🌐 Gemeinsam entsteht ein neues Musiknetzwerk.


    aiGroov.com – das ist erst der Anfang.

    🚀 KiBeats & aiGroov – wir bauen weiter.Der Creator-Bereich von KiBeats wandert Schritt für Schritt zu aiGroov.comAber die Verbindung zwischen beiden Plattformen bleibt bestehen.🎵 Tracks können direkt von aiGroov zu KiBeats übertragen werden.📻 Die Radiofreigabe für KiBeats bleibt weiterhin bestehen.🎧 Dein Workflow endet also nicht bei aiGroov – deine Musik kann direkt ins KiBeats-Netzwerk gelangen.Und auch KiBeats selbst wird sich verändern.Wie bereits angekündigt, wird KiBeats zunehmend dezentral aufgebaut und zu einem großen Netzwerk aus Plattformen, Creatorn, Radios und Partnern wachsen.aiGroov wird dabei der Ort für den Creator und die Produktion.KiBeats wird das Netzwerk, in dem deine Musik anschließend veröffentlicht, gestreamt, entdeckt und weiterverbreitetwerden kann.aiGroov → Creator & StudioKiBeats → Netzwerk & StreamingUnd natürlich bleibt das nicht bei den aktuellen Funktionen.Eleven Music, Leo, Suno, ACE, MiniMax, Google Lyra, Remixes, Covers, Mashups und vieles mehr sollen Teil dieses Workflows werden.🔥 Wir sind KiBeats.🤖 Wir bauen aiGroov.🌐 Gemeinsam entsteht ein neues Musiknetzwerk.aiGroov.com – das ist erst der Anfang.
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  • Suno v6 sorgt bei Nutzern für Ärger

    Und dann gibt es noch eine eher kuriose Wendung: Suno v6 stößt bei Teilen der eigenen Nutzerbasis auf erhebliche Kritik. Nutzer beklagen unter anderem einen weniger überzeugenden Klang und geringere Kreativität und berichten von Kündigungen ihrer Abos.

    MusicRadar

    Suno v6 sorgt bei Nutzern für ÄrgerUnd dann gibt es noch eine eher kuriose Wendung: Suno v6 stößt bei Teilen der eigenen Nutzerbasis auf erhebliche Kritik. Nutzer beklagen unter anderem einen weniger überzeugenden Klang und geringere Kreativität und berichten von Kündigungen ihrer Abos. MusicRadar
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  • KI-Künstler gehen live auf die Bühne

    Was passiert, wenn ein KI-Act plötzlich „live“ auftreten soll? Genau das soll im November in Los Angeles ausprobiert werden: Bei den ersten AI Music Awards sollen KI-generierte Acts wie Xania Monet, Olivia B Moore und weitere „live“ auftreten – mit menschlichen Musikern, Visuals und den Creators hinter den Projekten.Wie genau die Vocals von Acts, die bislang ausschließlich als KI-generierte Aufnahmen existieren, auf der Bühne umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.

    Die Awards finden am 13. November 2026 im The Mayan in Los Angeles statt und werden weltweit gestreamt.

    KI-Künstler gehen live auf die BühneWas passiert, wenn ein KI-Act plötzlich „live“ auftreten soll? Genau das soll im November in Los Angeles ausprobiert werden: Bei den ersten AI Music Awards sollen KI-generierte Acts wie Xania Monet, Olivia B Moore und weitere „live“ auftreten – mit menschlichen Musikern, Visuals und den Creators hinter den Projekten.Wie genau die Vocals von Acts, die bislang ausschließlich als KI-generierte Aufnahmen existieren, auf der Bühne umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.Die Awards finden am 13. November 2026 im The Mayan in Los Angeles statt und werden weltweit gestreamt.
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  • Universal und Warner wollen Musikerklage zu Suno- und Udio-Deals stoppen

    Universal Music Group und Warner Music drängen ein US-Bundesgericht, eine Klage der American Federation of Musicians (AFM) im Zusammenhang mit ihren Vereinbarungen mit den KI-Musikdiensten Suno und Udio abzuweisen. Die beiden Unternehmen argumentieren, dass die Gewerkschaft selbst eingeräumt habe, dass der bestehende Tarifvertrag keine Regelung für die Nutzung von Aufnahmen durch KI-Dienste enthält.

    Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Artikel 21(a) des Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieser sieht zusätzliche Regelungen für eine „neue Nutzung“ von Aufnahmen vor – also für Verwendungszwecke, die vom bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Universal argumentiert nun, dass die dafür notwendige Grundlage für KI-Nutzungen nicht existiere.

    Bei einer Anhörung im Juli hatte der Anwalt der AFM auf die Frage des Gerichts, ob es eine entsprechende Vereinbarung für KI gebe, mit „Nein“ geantwortet. Universal wertet diese Aussage als entscheidend für die Abweisung der Klage. Die AFM hält dagegen, dass der Tarifvertrag selbst als Grundlage für eine Vergütung herangezogen werden könne und die entsprechende Vertragsklausel unterschiedlich ausgelegt werden könne.

    Auch Warner Records und Atlantic Records beantragen die Abweisung. Warner verweist darauf, dass die betroffenen Musiker:innen bereits nach den geltenden Grundtarifen des SRLA bezahlt worden seien. Die Gewerkschaft fordert dagegen zusätzliche Zahlungen für die Nutzung der Aufnahmen im Zusammenhang mit KI.Die AFM hatte die Klage im Juni eingereicht und im Juli erweitert. Sie wirft Universal und Warner vor, Aufnahmen ihrer Mitglieder für Vereinbarungen mit Suno und Udio lizenziert zu haben, ohne die Musiker:innen entsprechend zu vergüten oder zu beteiligen.

    Parallel verhandeln Gewerkschaft und Labels über einen neuen SRLA, wobei der Umgang mit KI zu den zentralen Themen gehört. Universal und Warner argumentieren deshalb, dass die Frage zusätzlicher Vergütungen im Rahmen dieser Tarifverhandlungen und nicht über die aktuelle Klage geklärt werden sollte.

    Universal und Warner wollen Musikerklage zu Suno- und Udio-Deals stoppenUniversal Music Group und Warner Music drängen ein US-Bundesgericht, eine Klage der American Federation of Musicians (AFM) im Zusammenhang mit ihren Vereinbarungen mit den KI-Musikdiensten Suno und Udio abzuweisen. Die beiden Unternehmen argumentieren, dass die Gewerkschaft selbst eingeräumt habe, dass der bestehende Tarifvertrag keine Regelung für die Nutzung von Aufnahmen durch KI-Dienste enthält. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Artikel 21(a) des Sound Recording Labor Agreement (SRLA). Dieser sieht zusätzliche Regelungen für eine „neue Nutzung“ von Aufnahmen vor – also für Verwendungszwecke, die vom bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Universal argumentiert nun, dass die dafür notwendige Grundlage für KI-Nutzungen nicht existiere.Bei einer Anhörung im Juli hatte der Anwalt der AFM auf die Frage des Gerichts, ob es eine entsprechende Vereinbarung für KI gebe, mit „Nein“ geantwortet. Universal wertet diese Aussage als entscheidend für die Abweisung der Klage. Die AFM hält dagegen, dass der Tarifvertrag selbst als Grundlage für eine Vergütung herangezogen werden könne und die entsprechende Vertragsklausel unterschiedlich ausgelegt werden könne. Auch Warner Records und Atlantic Records beantragen die Abweisung. Warner verweist darauf, dass die betroffenen Musiker:innen bereits nach den geltenden Grundtarifen des SRLA bezahlt worden seien. Die Gewerkschaft fordert dagegen zusätzliche Zahlungen für die Nutzung der Aufnahmen im Zusammenhang mit KI.Die AFM hatte die Klage im Juni eingereicht und im Juli erweitert. Sie wirft Universal und Warner vor, Aufnahmen ihrer Mitglieder für Vereinbarungen mit Suno und Udio lizenziert zu haben, ohne die Musiker:innen entsprechend zu vergüten oder zu beteiligen. Parallel verhandeln Gewerkschaft und Labels über einen neuen SRLA, wobei der Umgang mit KI zu den zentralen Themen gehört. Universal und Warner argumentieren deshalb, dass die Frage zusätzlicher Vergütungen im Rahmen dieser Tarifverhandlungen und nicht über die aktuelle Klage geklärt werden sollte.
    ·89 Ansichten ·0 Bewertungen
  • Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmen

    Believe und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.

    Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.

    Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.

    Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen.

    Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.

    Believe und TuneCore: Künstler müssen Suno-Nutzung ausdrücklich zustimmenBelieve und seine Vertriebsplattform TuneCore wollen Musik ihrer Künstler:innen künftig nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für KI-Training zur Verfügung stellen. Das hat Believe-CEO Denis Ladegaillerie gegenüber Music Business Worldwide klargestellt.Vorgesehen ist ein zweistufiges Opt-in-Verfahren: Zunächst können Künstler:innen grundsätzlich entscheiden, ob ihre Musik für KI-Programme infrage kommen soll. Erst anschließend werden ihnen einzelne Kooperationen – etwa mit Suno, Spotify oder YouTube – vorgestellt. Für jedes dieser Angebote können sie wiederum separat zustimmen oder ablehnen.Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Partnerschaft zwischen Believe, TuneCore und Suno relevant. Im Rahmen der Vereinbarung können teilnehmende Künstler:innen ihre Musik für die Entwicklung neuer Suno-Modelle lizenzieren und dafür vergütet werden. Gleichzeitig werden von Sunos neuem, gemeinsam mit Industriepartnern entwickelten Modell erzeugte Tracks künftig über Believe und TuneCore vertrieben werden können.Damit vollzieht Believe auch eine Kehrtwende: Noch im April hatte das Unternehmen die Distribution von Musik aus den damaligen Suno-Modellen blockiert. Die nun vereinbarte Partnerschaft soll laut Believe mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten für Künstler:innen schaffen. Der entscheidende Punkt: Die Teilnahme am Suno-Modell soll nicht automatisch mit einem Believe- oder TuneCore-Vertrag verbunden sein. Künstler:innen müssen dem jeweiligen Einsatz ihrer Musik ausdrücklich zustimmen.
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  • 150.000 neue Tracks – jeden Tag

    Die Menge neuer Musik auf Streamingdiensten erreicht immer größere Dimensionen: Rund 150.000 neue Tracks werden inzwischen täglich bei Musikdiensten hochgeladen. Das entspricht mehr als einer Million neuer Titel pro Woche.

    Die enorme Veröffentlichungsflut verschärft den Wettbewerb um Aufmerksamkeit und stellt Streamingplattformen zugleich vor neue Herausforderungen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der rasante Anstieg KI-generierter Musik. Deezer zufolge bestand im Juli bereits mehr als die Hälfte der täglich neu eingereichten Musik aus KI-generierten Tracks.Damit wird die Frage, wie Streamingdienste Inhalte filtern, einordnen und vergüten, zunehmend relevant. Gleichzeitig wächst der Druck, gegen künstlich erzeugte Streams und Streamingbetrug vorzugehen.150.000 neue Songs pro Tag zeigen vor allem eines: Im Streamingzeitalter ist nicht mehr die Veröffentlichung das knappe Gut – sondern die Aufmerksamkeit. (Music Ally)

    150.000 neue Tracks – jeden TagDie Menge neuer Musik auf Streamingdiensten erreicht immer größere Dimensionen: Rund 150.000 neue Tracks werden inzwischen täglich bei Musikdiensten hochgeladen. Das entspricht mehr als einer Million neuer Titel pro Woche.Die enorme Veröffentlichungsflut verschärft den Wettbewerb um Aufmerksamkeit und stellt Streamingplattformen zugleich vor neue Herausforderungen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der rasante Anstieg KI-generierter Musik. Deezer zufolge bestand im Juli bereits mehr als die Hälfte der täglich neu eingereichten Musik aus KI-generierten Tracks.Damit wird die Frage, wie Streamingdienste Inhalte filtern, einordnen und vergüten, zunehmend relevant. Gleichzeitig wächst der Druck, gegen künstlich erzeugte Streams und Streamingbetrug vorzugehen.150.000 neue Songs pro Tag zeigen vor allem eines: Im Streamingzeitalter ist nicht mehr die Veröffentlichung das knappe Gut – sondern die Aufmerksamkeit. (Music Ally)
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  • US Supreme Court: Cyril Vetter fordert Ablehnung der Klage von Majors und BMG

    Der US-amerikanische Songwriter und Musikverleger Cyril Vetter hat sich an den US Supreme Court gewandt und fordert die Ablehnung einer Klage der Major-Labels und BMG gegen ein Urteil, das Songwritern das Recht einräumt, ihre Urheberrechte weltweit zurückzufordern. Vetter argumentiert, dass das bestehende Urteil Songwritern mehr Kontrolle über ihre Werke geben soll. Die Entscheidung des Supreme Courts könnte weitreichende Folgen für die Musikindustrie haben, insbesondere für die Rechteverteilung zwischen Künstlern und Labels.#Quelle: musicbusinessworldwide.com

    US Supreme Court: Cyril Vetter fordert Ablehnung der Klage von Majors und BMGDer US-amerikanische Songwriter und Musikverleger Cyril Vetter hat sich an den US Supreme Court gewandt und fordert die Ablehnung einer Klage der Major-Labels und BMG gegen ein Urteil, das Songwritern das Recht einräumt, ihre Urheberrechte weltweit zurückzufordern. Vetter argumentiert, dass das bestehende Urteil Songwritern mehr Kontrolle über ihre Werke geben soll. Die Entscheidung des Supreme Courts könnte weitreichende Folgen für die Musikindustrie haben, insbesondere für die Rechteverteilung zwischen Künstlern und Labels.#Quelle: musicbusinessworldwide.com
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  • Panic! at the Disco geht gegen Fake-Merch vor

    Panic! at the Disco geht juristisch gegen eine Gruppe bislang nicht öffentlich identifizierter Online-Händler vor. Das Unternehmen hinter der Band wirft den Verkäufern vor, gefälschte Merchandise-Artikel über Plattformen wie eBay, SHEIN und Temu angeboten zu haben.

    Die Klage wurde am 8. September in Illinois eingereicht. Panic At The Disco LLC fordert unter anderem die Unterbindung des Verkaufs sowie die Herausgabe der erzielten Gewinne. Nach US-Recht könnten bei vorsätzlicher Markenfälschung zudem bis zu zwei Millionen US-Dollar Schadensersatz pro gefälschter Marke und Warenart möglich sein.Der Fall ist kein Einzelfall: Auch Merch Traffic, die Merchandising-Tochter von Live Nation, geht derzeit gegen mutmaßliche Fälscher vor – unter anderem wegen Merchandise von Nirvana und Bruno Mars. Zuvor hatten auch Twenty One Pilots rechtliche Schritte gegen die chinesische Plattform Temu wegen mutmaßlicher Produktkopien eingeleitet.

    Der Trend ist eindeutig: Künstler und Rechteinhaber versuchen zunehmend, ihre Marken auch im unübersichtlichen Online-Handel zu schützen. Für Fans wird damit allerdings immer wichtiger, zwischen offiziellen Shops und vermeintlich günstigen Fake-Angeboten unterscheiden zu können.

    Quelle: Music Business Worldwide

    Panic! at the Disco geht gegen Fake-Merch vorPanic! at the Disco geht juristisch gegen eine Gruppe bislang nicht öffentlich identifizierter Online-Händler vor. Das Unternehmen hinter der Band wirft den Verkäufern vor, gefälschte Merchandise-Artikel über Plattformen wie eBay, SHEIN und Temu angeboten zu haben.Die Klage wurde am 8. September in Illinois eingereicht. Panic At The Disco LLC fordert unter anderem die Unterbindung des Verkaufs sowie die Herausgabe der erzielten Gewinne. Nach US-Recht könnten bei vorsätzlicher Markenfälschung zudem bis zu zwei Millionen US-Dollar Schadensersatz pro gefälschter Marke und Warenart möglich sein.Der Fall ist kein Einzelfall: Auch Merch Traffic, die Merchandising-Tochter von Live Nation, geht derzeit gegen mutmaßliche Fälscher vor – unter anderem wegen Merchandise von Nirvana und Bruno Mars. Zuvor hatten auch Twenty One Pilots rechtliche Schritte gegen die chinesische Plattform Temu wegen mutmaßlicher Produktkopien eingeleitet.Der Trend ist eindeutig: Künstler und Rechteinhaber versuchen zunehmend, ihre Marken auch im unübersichtlichen Online-Handel zu schützen. Für Fans wird damit allerdings immer wichtiger, zwischen offiziellen Shops und vermeintlich günstigen Fake-Angeboten unterscheiden zu können.Quelle: Music Business Worldwide
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