Urteilsverkündigung verschoben: Rechtsstreit zwischen GEMA und Suno weiter in der Schwebe

Der Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikgenerator Suno bleibt weiterhin ohne Entscheidung. Das Verfahren vor dem Landgericht München I zählt zu den derzeit wichtigsten Fällen an der Schnittstelle von Urheberrecht und generativer KI in der Musikbranche.

Ursprünglich sollte das Urteil am 12. Juni 2026 verkündet werden. Nun hat das Gericht den Termin jedoch auf den 31. Juli 2026 verschoben.

Verschiebung offiziell bestätigt

Die Terminverlegung ist offiziell durch das Landgericht München I bestätigt worden. In einer Pressemitteilung der 42. Zivilkammer heißt es, dass der ursprünglich angesetzte Verkündungstermin „aus dienstlichen Gründen“ verschoben werden musste. (Landgericht München I – Pressemitteilung)

Der neue Termin für die Urteilsverkündung ist nun Freitag, der 31. Juli 2026, um 9:00 Uhr im Justizpalast München.

Worum es im Verfahren geht

Im Kern geht es um die Frage, ob Suno beim Training seines KI-Musikgenerators urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Lizenz verwendet hat. Die GEMA vertritt dabei die Rechte von Komponistinnen und Komponisten mehrerer bekannter Songs und sieht in der Nutzung eine Verletzung des Urheberrechts.

Zudem wird diskutiert, ob die von der KI erzeugten Musikstücke den Originalwerken in Struktur und Klang zu stark ähneln und damit ebenfalls rechtlich relevant sein könnten.

Bedeutung für die Musik- und KI-Branche

Der Fall gilt als eines der ersten großen europäischen Verfahren, das die rechtliche Bewertung von KI-Training mit Musikdaten klären könnte.

Je nach Ausgang hätte das Urteil weitreichende Folgen:

Ein Sieg der GEMA könnte dazu führen, dass KI-Unternehmen künftig verpflichtend Lizenzen für Trainingsdaten erwerben müssen.

Ein Sieg von Suno könnte die Nutzung bestehender urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen von KI-Training unter bestimmten Bedingungen rechtlich absichern.

Damit wird der Fall nicht nur für Suno relevant, sondern für die gesamte KI-Musikbranche – von Start-ups bis hin zu etablierten Plattformen und Verwertungsgesellschaften.

Fazit

Der Rechtsstreit zwischen GEMA und Suno ist weit mehr als ein Konflikt zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einem KI-Startup. Er könnte zu einem der wichtigsten europäischen Präzedenzfälle für den Umgang mit KI und Musik werden.

Bis zur Antwort des Münchner Gerichts müssen sich Branche und Beobachter allerdings noch etwas gedulden – es bleibt also weiter spannend und Onplug.net wird zeitnah berichten. (ck)

 

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