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  • https://kibeat.com/elevenlabs-und-soundcloud-was-die-neue-kooperation-fur-ki-musik-creator-bedeutet
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    ElevenLabs und SoundCloud: Was die neue Kooperation für KI-Musik-Creator bedeutet
    KI-Musik direkt veröffentlichen, neue Hörer erreichen und möglicherweise eine eigene Künstlerkarriere aufbauen: Die Zusammenarbeit zwischen ElevenLabs und SoundCloud eröffnet unabhängigen Musikschaffenden neue Möglichkeiten. Doch neben den Vorteilen bleiben wichtige Fragen zu Monetarisierung, Urheberrecht und kommerzieller Nutzung offen.
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  • RIAA gegen Suno: Streit um KI-Musik erreicht Apple und DistroKid

    Der Urheberrechtskonflikt zwischen den großen Musiklabels und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine neue Dimension. Nachdem Warner Music seinen Rechtsstreit mit Suno bereits 2025 durch eine Einigung und eine Lizenzpartnerschaft beendet hat, setzen Sony Music und Universal Music ihre juristische Auseinandersetzung fort. Inzwischen geraten auch Apple und der Musikvertrieb DistroKid zunehmend in den Fokus.

    Besonders spannend ist der Streit um Apple. Suno möchte den Technologiekonzern zu Aussagen über seine Lizenzverhandlungen mit Universal Music und Sony Music verpflichten. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert die Musikkataloge der beiden Major-Labels für Apple Music haben und wie sich der Streamingdienst ohne diese Kataloge entwickeln könnte.

    Apple wehrt sich gegen die Forderung. Das Unternehmen argumentiert, dass Suno damit Zugang zu vertraulichen Geschäfts- und Verhandlungspositionen erhalten könnte. Am 4. November wurde das Verfahren um die Apple-Vorladung mit Zustimmung Apples von Kalifornien an das zuständige Bundesgericht in Massachusetts übertragen. Eine Entscheidung über die Herausgabe der Informationen steht noch aus.

    Auch DistroKid ist in die Auseinandersetzung verwickelt. Sony und Universal verlangen vom Musikvertrieb Daten darüber, wie viele KI-generierte Aufnahmen über die Plattform verbreitet werden und wie viele davon möglicherweise mit Suno in Verbindung stehen. Zusätzlich interessieren sich die Labels für Streamingzahlen und ausgeschüttete Tantiemen dieser Produktionen.

    Am 2. November wurde bekannt, dass sich die beteiligten Parteien auf eine weitere Frist bis zum 6. November verständigt haben, um eine mögliche Lösung für die Datenherausgabe zu finden. Ob DistroKid die gewünschten Informationen tatsächlich bereitstellen wird, ist bislang offen.

    Parallel dazu hat Universal Music eine eigene Klage gegen DistroKid eingereicht. Der Vorwurf: Über den Vertrieb seien zahlreiche mutmaßlich urheberrechtsverletzende KI-Aufnahmen auf Streamingplattformen gelangt. DistroKid bestreitet die Vorwürfe und bestätigte, eine kleine Anzahl betroffener Veröffentlichungen entfernt zu haben. Eine Stellungnahme zur Klage wird bis zum 4. Dezember 2026 erwartet.

    Im ursprünglichen Suno-Verfahren bleibt außerdem das sogenannte Stream-Ripping ein zentraler Streitpunkt. Suno hat eingeräumt, YouTube-Audio mithilfe des Tools YT-DLP als Trainingsmaterial bezogen zu haben. Das Unternehmen bestreitet jedoch die daraus abgeleiteten Rechtsverletzungen und beruft sich weiterhin auf Fair Use.

    Die Beweisaufnahme zu diesem zusätzlichen Vorwurf soll am 20. November abgeschlossen werden.

    Fazit: Der Fall Suno entwickelt sich zunehmend zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Zukunft der Musikindustrie. Es geht längst nicht mehr nur darum, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik zum Training verwenden dürfen. Auch die Verbreitung KI-generierter Musik, deren wirtschaftliche Auswirkungen und die Kontrolle über Musikdaten werden zu zentralen Streitpunkten.

    Für Labels, Streamingdienste, Vertriebe und unabhängige Künstler könnte der Ausgang dieser Verfahren weitreichende Konsequenzen haben.

    Quellen und weitere Informationen:

    Music Business Worldwide – UMG, Sony und DistroKid suchen eine Lösung
    Digital Music News – Apple wehrt sich gegen Sunos Vorladung
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  • Concord vs. Anthropic: Gericht weist Klage gegen KI-Chef teilweise ab – Milliardenstreit geht weiter

    Teilerfolg für Anthropic-Chef Dario Amodei: Im Urheberrechtsstreit zwischen dem KI-Unternehmen Anthropic und den Musikverlagen Concord, Universal Music Publishing Group und ABKCO hat ein US-Gericht einen Teil der persönlichen Klage gegen den Anthropic-CEO abgewiesen. Der eigentliche Rechtsstreit um die Nutzung geschützter Musikwerke bleibt davon jedoch unberührt.

    Die Musikverlage werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte und Noten ohne Genehmigung aus illegalen Quellen heruntergeladen und zum Training seiner KI Claude verwendet zu haben. Insgesamt sollen mehr als 20.000 Werke betroffen sein. Die Kläger fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe.

    Richterin Eumi K. Lee wies am 4. November 2026 den Vorwurf der unmittelbaren Urheberrechtsverletzung gegen Amodei persönlich zurück. Die Musikverlage erhalten allerdings die Möglichkeit, ihre Klage entsprechend zu überarbeiten. Ein weiterer Vorwurf wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzung bleibt zunächst bestehen.

    Anthropic selbst steht weiterhin im Zentrum des Verfahrens. Besonders umstritten ist die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit geschützten Songtexten unter die US-amerikanische Fair-Use-Regelung fällt. Die Musikverlage sehen zudem eine wirtschaftliche Konkurrenz durch KI-generierte Songtexte, die mit den Originalwerken konkurrieren könnten.

    Ein weiterer Statusbericht der Verfahrensparteien ist für den 11. November vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung über die zentralen Urheberrechtsfragen steht noch aus.
    Die teilweise Abweisung der persönlichen Klage gegen Dario Amodei ist kein Freispruch für Anthropic. Der Fall könnte vielmehr zu einer wegweisenden Entscheidung darüber werden, unter welchen Bedingungen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen.
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  • Disney testet KI-Lyric-Videos: „Go the Distance“ aus Hercules macht den Anfang

    Disney experimentiert mit KI-generierten Musikvideos und arbeitet dafür mit dem KI-Videoanbieter OpenArt zusammen. Als erstes Projekt dient der Song „Go the Distance“ aus dem Disney-Animationsfilm Hercules von 1997.

    Die Technologie soll aus Songtext, Stimmung und emotionaler Ausrichtung automatisch Storyboard-Konzepte für Lyric-Videos entwickeln. Laut Disney können Kreativteams dadurch innerhalb weniger Stunden verschiedene visuelle Ideen testen – statt wie bisher mehrere Wochen dafür einzuplanen.

    Noch handelt es sich allerdings um eine Testphase. Ein fertiges KI-Lyric-Video wurde bislang nicht veröffentlicht. Disney sieht darin vor allem eine Möglichkeit, ältere Musikkataloge mit neuen visuellen Fan-Erlebnissen wieder stärker ins Rampenlicht zu rücken.

    Interessant ist das auch für unabhängige Musiker: OpenArt bietet einen öffentlich zugänglichen KI-Lyric-Video-Generator an. Damit könnten künftig auch kleinere Künstler mit überschaubarem Budget professionell wirkende Musikvideos und Social-Media-Inhalte produzieren.

    Bemerkenswert ist die Entwicklung auch vor dem Hintergrund von Disneys bisherigem Vorgehen gegen KI-Unternehmen, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Der Konzern zeigt damit zunehmend eine Doppelstrategie: Schutz eigener Inhalte auf der einen und gezielter Einsatz von KI für die eigene Musikvermarktung auf der anderen Seite.
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  • Suno will Klage von Jason Isbell und David Lowery abweisen lassen

    Der KI-Musikgenerator Suno geht juristisch gegen eine Sammelklage des US-Musikers Jason Isbell und weiterer Künstler vor. Das Unternehmen hat am 3. November 2026 vor einem Bundesgericht in Massachusetts beantragt, die Klage wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten abweisen zu lassen.

    Neben Isbell gehören David Lowery (Cracker, Camper Van Beethoven), der Bluesmusiker Guy Forsyth und der Saxofonist Eduardo Calle zu den Klägern. Sie werfen Suno vor, die Namen und stimmlichen Identitäten von Musikern ohne deren Zustimmung für kommerzielle KI-Musikproduktionen nutzbar zu machen.

    Suno hält dagegen, dass die Nennung eines Künstlers in einem Musikprompt zunächst lediglich eine Beschreibung des musikalischen Stils darstellt. Solche Referenzen seien eine übliche Form der musikalischen Kommunikation und durch die Meinungsfreiheit des First Amendment geschützt. Außerdem argumentiert das Unternehmen, dass das US-Urheberrecht keine exklusiven Rechte an musikalischen Stilrichtungen oder Genres gewährt.

    Ein weiterer zentraler Punkt der Verteidigung: Die von Suno erzeugten Songs seien nicht mit tatsächlichen Aufnahmen der klagenden Künstler zu verwechseln. Die Musiker sehen das anders und behaupten, dass sich die Filtersysteme zur Blockierung von Künstlernamen umgehen lassen.

    Einordnung: Der Rechtsstreit könnte weitreichende Folgen für die gesamte KI-Musikbranche haben. Im Mittelpunkt steht die bislang nicht abschließend geklärte Frage, ob Künstler unabhängig vom Urheberrecht an ihren Aufnahmen auch die kommerzielle Nutzung ihrer stimmlichen Identität durch KI-Systeme kontrollieren dürfen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

    Quellen:

    MLex – Suno beantragt Klageabweisung

    Digital Music News – Hintergrundbericht

    Reuters – Klage der Musiker gegen Suno
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  • MLC wehrt sich gegen Udio: Herausgabe von Streaming-Daten angeblich zu aufwendig

    Der US-amerikanische Mechanical Licensing Collective (MLC) hat offiziell Widerspruch gegen die Forderung des KI-Musikdienstes Udio eingelegt, umfangreiche Streaming-Daten offenzulegen. Die Organisation hält die verlangte Datenaufbereitung für unverhältnismäßig aufwendig und verweist auf erhebliche personelle Kosten.

    Nach Angaben des MLC würde die Zusammenstellung der angeforderten Informationen rund zwei bis drei Wochen Arbeitszeit von IT-Mitarbeitern beanspruchen. Deren Stundensätze liegen laut der Organisation zwischen 150 und 315 US-Dollar. Außerdem müssten die betreffenden Mitarbeiter während dieser Zeit von ihren regulären Aufgaben abgezogen werden.

    Udio möchte monatliche Streaming-Daten verschiedener Plattformen seit 2021 erhalten. Dazu gehören Informationen über die Marktanteile der großen Plattenfirmen. Die Daten sollen helfen, die Argumentation der Musiklabels zu überprüfen, wonach KI-generierte Musik das Streaming-Geschäft traditioneller Musikproduktionen beeinträchtigt.

    Der Konflikt ist Teil der größeren Urheberrechtsauseinandersetzungen zwischen KI-Musikplattformen und der Musikindustrie. Udio und Suno argumentieren, dass die Streaming-Zahlen entscheidend seien, um mögliche wirtschaftliche Schäden durch KI-generierte Musik zu bewerten. Der MLC hält dagegen, dass die Daten ursprünglich von den Streamingdiensten stammen und dort bereits verfügbar seien.

    Bemerkenswert ist, dass der MLC zuvor selbst eine externe Kostenschätzung von rund 5.000 US-Dollar zuzüglich Hosting-Kosten genannt hatte. Nun stehen vor allem der interne Personalaufwand und die Verfügbarkeit der Daten im Mittelpunkt des Streits.

    Einordnung: Der Streit zeigt, dass sich der KI-Musikkonflikt zunehmend von der grundsätzlichen Frage des Urheberrechts auf konkrete Marktdaten, Streaming-Anteile und wirtschaftliche Auswirkungen verlagert. Diese Informationen könnten für den Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren richtungsweisend sein.

    Quellen:

    Digital Music News – MLC widerspricht Udio
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  • CISAC meldet Rekord bei Musikvergütungen – KI wird zur größten Herausforderung der Branche

    Die internationale Dachorganisation CISAC hat ihren Global Collections Report 2026 veröffentlicht. Demnach erreichten die weltweiten Tantiemeneinnahmen für Urheber und Kreative im Jahr 2025 einen neuen Rekordwert von 15,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 11,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Besonders stark entwickelte sich der digitale Bereich: Die Einnahmen stiegen um 27,9 Prozent auf 6,57 Milliarden Euro. Damit entfallen inzwischen 42,4 Prozent aller weltweiten Vergütungen auf digitale Nutzungen. Im Musikbereich wurden insgesamt 14,06 Milliarden Euro eingesammelt, ein Wachstum von 11,9 Prozent.

    Gleichzeitig warnt CISAC vor den Auswirkungen generativer künstlicher Intelligenz. Unlizenzierte KI-Systeme könnten die wirtschaftliche Grundlage von Musikschaffenden erheblich gefährden. Die Organisation fordert deshalb klare Lizenzierungsmodelle und eine faire Vergütung, wenn KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke für das Training ihrer Systeme nutzen.

    CISAC-Präsident und ABBA-Mitgründer Björn Ulvaeus unterstreicht, dass menschliche Kreativität nicht durch KI ersetzt oder umgangen werden dürfe. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass Kreative auch im KI-Zeitalter angemessen an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke beteiligt werden.

    Einordnung: Trotz der positiven Rekordzahlen steht die Musikbranche vor einer entscheidenden Herausforderung: Wie lassen sich die wirtschaftlichen Chancen künstlicher Intelligenz nutzen, ohne die Rechte und Einnahmen der Urheber zu gefährden?

    Quellen:

    CISAC – Global Collections Report 2026

    CISAC – Offizielle Pressemitteilung vom 4. November 2026
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  • YouTube erweitert „Replace Song“: Creator können urheberrechtlich geschützte Musik einfacher austauschen

    YouTube weitet seine Funktion „Replace Song“ auf weitere Länder aus. Damit können Creator Musikstücke in Videos ersetzen, die aufgrund von Urheberrechtsansprüchen beanstandet wurden.

    Statt den betroffenen Song komplett aus dem Video zu entfernen oder den gesamten Clip neu hochzuladen, können Nutzer künftig auf von YouTube generierte, lizenzfreie Instrumentaltracks zurückgreifen. Das soll helfen, Copyright-Probleme unkompliziert zu lösen und bereits veröffentlichte Videos zu erhalten.

    Die Funktion war zunächst in den USA verfügbar und wird nun international ausgerollt. Laut YouTube steht sie Creatorn in den meisten Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Verfügung. Deutschland und andere EU-Länder sind damit zunächst nicht eingeschlossen.

    Quelle: The Verge – YouTube rolls out its „Replace Song“ feature to more countries
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  • Google wegen KI-Training mit urheberrechtlich geschützter Musik verklagt

    Ein Alphabet-Aktionär hat Klage gegen Google-CEO Sundar Pichai sowie zwölf weitere Führungskräfte und Verwaltungsratsmitglieder eingereicht. Der Vorwurf: Google soll urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen, Kompositionen und Songtexte ohne entsprechende Lizenzen oder Vergütung für das Training seiner KI-Musikmodelle verwendet haben – darunter Lyria, Lyria 2, Lyria 3 und MusicLM.

    Die Klage wirft der Konzernführung zudem vor, mögliche Urheberrechtsverletzungen bewusst in Kauf genommen und Aktionäre über die Risiken nicht ausreichend informiert zu haben. Gefordert werden unter anderem Schadensersatz an Alphabet und strengere Kontrollmechanismen.

    Der Fall verschärft die grundsätzliche Debatte um KI-Training, Musikrechte und die faire Vergütung kreativer Leistungen. Eine zentrale Frage bleibt: Darf Musik als Trainingsmaterial für kommerzielle KI-Systeme genutzt werden, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen?

    Quelle: Music Business Worldwide
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  • Irving Azoffs Music Artists Coalition unterstützt Forderung nach fairen KI-Lizenzen

    Prominente Unterstützung im Urheberrechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI: Die von Irving Azoff gegründete Music Artists Coalition (MAC) hat sich gemeinsam mit der Agentur CAA und der Human Consent Foundation von Schauspielerin Cate Blanchett einem juristischen Schriftsatz angeschlossen.

    Die Initiative argumentiert, dass die Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training durchaus praktikabel ist. Bestehende Verwertungsgesellschaften und kollektive Lizenzmodelle könnten die Rechteklärung auch bei großen Werkbeständen ermöglichen.

    Damit widerspricht die Koalition dem Argument der KI-Unternehmen, dass eine Lizenzierung aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Rechteinhaber zu aufwendig und teuer sei.

    Parallel dazu haben auch RIAA, NMPA, ASCAP und BMI einen eigenen Schriftsatz eingereicht. Sie fordern, das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung nicht als „Fair Use“ einzustufen.

    Die Bedeutung für die Musikbranche: Eine Entscheidung zugunsten von OpenAI könnte auch Auswirkungen auf laufende Verfahren gegen KI-Musikdienste wie Suno und Udio haben. Es geht damit um eine Grundsatzfrage für die gesamte Kreativwirtschaft: Müssen KI-Unternehmen Lizenzen erwerben, bevor sie geschützte Inhalte zum Training ihrer Modelle verwenden?

    Quelle: Music Business Worldwide
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  • UMG, Sony und DistroKid suchen Einigung im Streit um KI-Musikdaten

    Neue Bewegung im Rechtsstreit rund um KI-Musikgenerator Suno: Universal Music Group (UMG), Sony Music und der Musikvertrieb DistroKid arbeiten offenbar an einer außergerichtlichen Lösung ihres Konflikts um die Offenlegung von KI-Musikdaten.

    Wie aus einer gemeinsamen Eingabe beim US-Bundesgericht in Manhattan hervorgeht, haben sich die Parteien darauf verständigt, DistroKids Frist zur Stellungnahme bis zum 6. November zu verlängern.

    UMG und Sony wollen von DistroKid erfahren, wie viele der über den Vertrieb an Streamingdienste ausgelieferten Tracks als KI-generiert eingestuft werden – und welcher Anteil davon möglicherweise mit dem KI-Musikdienst Suno entstanden ist. Auch Streamingzahlen und erzielte Einnahmen stehen im Fokus.

    Die beiden Major Labels benötigen diese Informationen für ihren laufenden Urheberrechtsprozess gegen Suno. Sie wollen damit unter anderem belegen, welche Auswirkungen KI-generierte Musik auf den Markt und die Einnahmen traditioneller Musikschaffender hat.

    Noch ist offen, wie eine mögliche Einigung aussehen könnte und ob DistroKid die angeforderten Daten tatsächlich herausgeben wird.

    Quelle: Music Business Worldwide
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  • GEMA fordert Vergütung für Musik in KI-generierten Inhalten

    KI ja – aber nicht auf Kosten der Musikschaffenden: Die GEMA macht deutlich, worauf es bei der Nutzung von Musik durch generative KI entscheidend ankommt: Künstlerinnen, Künstler und Rechteinhaber müssen an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke beteiligt werden.

    Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung nach einer angemessenen Vergütung für den KI-Output. Wenn generative KI Musik und andere kreative Inhalte nutzt, um neue Ergebnisse zu erzeugen, muss sich dies auch finanziell für diejenigen auszahlen, deren Werke die Grundlage dafür bilden.

    Die Botschaft der GEMA ist klar: Nicht allein die Frage, ob KI mit geschützten Werken trainiert werden darf, ist entscheidend. Vielmehr braucht es funktionierende Vergütungsmodelle, die sicherstellen, dass Kreative auch im KI-Zeitalter an der Wertschöpfung beteiligt bleiben.

    Ein wichtiger Impuls für die Zukunft der Musikbranche – und für einen fairen Ausgleich zwischen technologischer Innovation und Urheberrechten.

    Quelle: Music Ally – GEMA on AI: “The most important thing is we get an output remuneration”
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