OnPlug

Suche

Entdecke neue Leute, knüpfe neue Kontakte und finde neue Freunde

  • RIAA gegen Suno: Streit um KI-Musik erreicht Apple und DistroKid

    Der Urheberrechtskonflikt zwischen den großen Musiklabels und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine neue Dimension. Nachdem Warner Music seinen Rechtsstreit mit Suno bereits 2025 durch eine Einigung und eine Lizenzpartnerschaft beendet hat, setzen Sony Music und Universal Music ihre juristische Auseinandersetzung fort. Inzwischen geraten auch Apple und der Musikvertrieb DistroKid zunehmend in den Fokus.

    Besonders spannend ist der Streit um Apple. Suno möchte den Technologiekonzern zu Aussagen über seine Lizenzverhandlungen mit Universal Music und Sony Music verpflichten. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert die Musikkataloge der beiden Major-Labels für Apple Music haben und wie sich der Streamingdienst ohne diese Kataloge entwickeln könnte.

    Apple wehrt sich gegen die Forderung. Das Unternehmen argumentiert, dass Suno damit Zugang zu vertraulichen Geschäfts- und Verhandlungspositionen erhalten könnte. Am 4. November wurde das Verfahren um die Apple-Vorladung mit Zustimmung Apples von Kalifornien an das zuständige Bundesgericht in Massachusetts übertragen. Eine Entscheidung über die Herausgabe der Informationen steht noch aus.

    Auch DistroKid ist in die Auseinandersetzung verwickelt. Sony und Universal verlangen vom Musikvertrieb Daten darüber, wie viele KI-generierte Aufnahmen über die Plattform verbreitet werden und wie viele davon möglicherweise mit Suno in Verbindung stehen. Zusätzlich interessieren sich die Labels für Streamingzahlen und ausgeschüttete Tantiemen dieser Produktionen.

    Am 2. November wurde bekannt, dass sich die beteiligten Parteien auf eine weitere Frist bis zum 6. November verständigt haben, um eine mögliche Lösung für die Datenherausgabe zu finden. Ob DistroKid die gewünschten Informationen tatsächlich bereitstellen wird, ist bislang offen.

    Parallel dazu hat Universal Music eine eigene Klage gegen DistroKid eingereicht. Der Vorwurf: Über den Vertrieb seien zahlreiche mutmaßlich urheberrechtsverletzende KI-Aufnahmen auf Streamingplattformen gelangt. DistroKid bestreitet die Vorwürfe und bestätigte, eine kleine Anzahl betroffener Veröffentlichungen entfernt zu haben. Eine Stellungnahme zur Klage wird bis zum 4. Dezember 2026 erwartet.

    Im ursprünglichen Suno-Verfahren bleibt außerdem das sogenannte Stream-Ripping ein zentraler Streitpunkt. Suno hat eingeräumt, YouTube-Audio mithilfe des Tools YT-DLP als Trainingsmaterial bezogen zu haben. Das Unternehmen bestreitet jedoch die daraus abgeleiteten Rechtsverletzungen und beruft sich weiterhin auf Fair Use.

    Die Beweisaufnahme zu diesem zusätzlichen Vorwurf soll am 20. November abgeschlossen werden.

    Fazit: Der Fall Suno entwickelt sich zunehmend zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Zukunft der Musikindustrie. Es geht längst nicht mehr nur darum, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik zum Training verwenden dürfen. Auch die Verbreitung KI-generierter Musik, deren wirtschaftliche Auswirkungen und die Kontrolle über Musikdaten werden zu zentralen Streitpunkten.

    Für Labels, Streamingdienste, Vertriebe und unabhängige Künstler könnte der Ausgang dieser Verfahren weitreichende Konsequenzen haben.

    Quellen und weitere Informationen:

    Music Business Worldwide – UMG, Sony und DistroKid suchen eine Lösung
    Digital Music News – Apple wehrt sich gegen Sunos Vorladung
    28 Aufrufe
  • Concord vs. Anthropic: Gericht weist Klage gegen KI-Chef teilweise ab – Milliardenstreit geht weiter

    Teilerfolg für Anthropic-Chef Dario Amodei: Im Urheberrechtsstreit zwischen dem KI-Unternehmen Anthropic und den Musikverlagen Concord, Universal Music Publishing Group und ABKCO hat ein US-Gericht einen Teil der persönlichen Klage gegen den Anthropic-CEO abgewiesen. Der eigentliche Rechtsstreit um die Nutzung geschützter Musikwerke bleibt davon jedoch unberührt.

    Die Musikverlage werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte und Noten ohne Genehmigung aus illegalen Quellen heruntergeladen und zum Training seiner KI Claude verwendet zu haben. Insgesamt sollen mehr als 20.000 Werke betroffen sein. Die Kläger fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe.

    Richterin Eumi K. Lee wies am 4. November 2026 den Vorwurf der unmittelbaren Urheberrechtsverletzung gegen Amodei persönlich zurück. Die Musikverlage erhalten allerdings die Möglichkeit, ihre Klage entsprechend zu überarbeiten. Ein weiterer Vorwurf wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzung bleibt zunächst bestehen.

    Anthropic selbst steht weiterhin im Zentrum des Verfahrens. Besonders umstritten ist die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit geschützten Songtexten unter die US-amerikanische Fair-Use-Regelung fällt. Die Musikverlage sehen zudem eine wirtschaftliche Konkurrenz durch KI-generierte Songtexte, die mit den Originalwerken konkurrieren könnten.

    Ein weiterer Statusbericht der Verfahrensparteien ist für den 11. November vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung über die zentralen Urheberrechtsfragen steht noch aus.
    Die teilweise Abweisung der persönlichen Klage gegen Dario Amodei ist kein Freispruch für Anthropic. Der Fall könnte vielmehr zu einer wegweisenden Entscheidung darüber werden, unter welchen Bedingungen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen.
    20 Aufrufe
  • https://kibeat.com/erst-die-kataloge-jetzt-die-infrastruktur-das-wettrennen-der-majors-um-den-independent-musikmarkt
    KIBEAT.COM
    Erst die Kataloge, jetzt die Infrastruktur: Das Wettrennen der Majors um den Independent-Musikmarkt
    Universal und Warner bauen ihre Macht im Musikgeschäft weiter aus. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Künstlerverträge und Musikkataloge.
    48 Aufrufe
  • Adobe holt Universal und Warner Music an Bord: Lizenzierte Songs für Premiere Mobile

    Adobe erweitert seine kostenlose Videoschnitt-App Premiere Mobile um Musik aus den Katalogen von Universal Music Group und Warner Music Group.

    Durch die neuen Partnerschaften können Nutzer künftig lizenzierte Songs direkt in ihre Videos integrieren. Dabei sind Musikausschnitte von bis zu 60 Sekunden möglich. Die Nutzung ist allerdings zunächst auf private, nicht-kommerzielle Inhalte beschränkt.

    Die Musik lässt sich direkt in der App nach Künstler, Titel, Genre oder Länge durchsuchen und vorhören. Auch Favoritenlisten und spezielle Musik-Collections der Labels sollen zur Verfügung stehen. Ergänzend plant Adobe Vorlagen, die bereits mit passenden Songs kombiniert sind.

    Fertige Videos können unter anderem für TikTok, YouTube Shorts und Instagram Reels exportiert werden. Wer Musik für kommerzielle Projekte benötigt, muss weiterhin auf Angebote wie Adobe Stock Audio zurückgreifen.

    Die Integration soll in Kürze für die kostenlose Premiere-Mobile-App auf iOS und Android verfügbar sein.

    Quelle: Music Business Worldwide
    69 Aufrufe
  • Jermaine Dupri fordert Mitspracherecht für Künstler bei Spotifys KI-Remix-Tool

    Wer entscheidet über die Nutzung von Songs durch KI – und wer verdient daran? US-Produzent Jermaine Dupri fordert, dass Künstler und Produzenten selbst über Vergütung und Freigabe ihrer Musik für Spotifys geplantes KI-Remix-Tool bestimmen können.

    In einem Instagram-Beitrag rief der Gründer von So So Def Records Musiker dazu auf, sich zusammenzuschließen und gemeinsam Gebühren sowie die Songs festzulegen, die für KI-Remixe verwendet werden dürfen.

    Spotify plant, seinen Premium-Abonnenten Anfang 2027 gegen einen zusätzlichen monatlichen Aufpreis die Möglichkeit zu bieten, bestehende Songs mithilfe generativer KI zu remixen oder neu zu interpretieren. Mit Universal Music, Merlin, Kobalt und Believe bestehen bereits Lizenzvereinbarungen. Künstler sollen freiwillig teilnehmen und an den Streams der KI-Versionen beteiligt werden.

    Dupris Kritik: Bisher ist weder die konkrete Vergütungshöhe veröffentlicht noch vorgesehen, dass Künstler ihre eigenen Preise festlegen können. Seine Forderung ist deshalb eindeutig: Die Kreativen müssen an den wirtschaftlichen Bedingungen beteiligt werden – oder das Angebot sollte nicht stattfinden.
    151 Aufrufe
  • UMG, Sony und DistroKid suchen Einigung im Streit um KI-Musikdaten

    Neue Bewegung im Rechtsstreit rund um KI-Musikgenerator Suno: Universal Music Group (UMG), Sony Music und der Musikvertrieb DistroKid arbeiten offenbar an einer außergerichtlichen Lösung ihres Konflikts um die Offenlegung von KI-Musikdaten.

    Wie aus einer gemeinsamen Eingabe beim US-Bundesgericht in Manhattan hervorgeht, haben sich die Parteien darauf verständigt, DistroKids Frist zur Stellungnahme bis zum 6. November zu verlängern.

    UMG und Sony wollen von DistroKid erfahren, wie viele der über den Vertrieb an Streamingdienste ausgelieferten Tracks als KI-generiert eingestuft werden – und welcher Anteil davon möglicherweise mit dem KI-Musikdienst Suno entstanden ist. Auch Streamingzahlen und erzielte Einnahmen stehen im Fokus.

    Die beiden Major Labels benötigen diese Informationen für ihren laufenden Urheberrechtsprozess gegen Suno. Sie wollen damit unter anderem belegen, welche Auswirkungen KI-generierte Musik auf den Markt und die Einnahmen traditioneller Musikschaffender hat.

    Noch ist offen, wie eine mögliche Einigung aussehen könnte und ob DistroKid die angeforderten Daten tatsächlich herausgeben wird.

    Quelle: Music Business Worldwide
    126 Aufrufe
  • Meta gerät wegen neuer Geschäftsbedingungen unter Druck: Musik- und Kreativbranche protestiert

    Die Copyright Alliance, zu deren Mitgliedern unter anderem die RIAA, die NMPA und Universal Music Group gehören, kritisiert Metas geplante Änderungen der Geschäftsbedingungen für kommerzielle Accounts scharf. Die Organisation bezeichnet die neuen Regelungen als „unvertretbar“ und warnt vor weitreichenden Möglichkeiten, Inhalte von Unternehmen und Kreativen automatisiert auszulesen und für eigene Werbe- und KI-Produkte zu nutzen.

    Besonders umstritten ist, dass Geschäftskunden nach Ansicht der Copyright Alliance keine Möglichkeit haben, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen. Betroffen wären unter anderem Facebook, Instagram, Threads, Messenger und WhatsApp.

    Meta hat inzwischen angekündigt, die geplante Einführung der neuen Bedingungen möglicherweise erneut zu verschieben. Statt des bislang vorgesehenen 20. November soll zunächst eine umfassende Abstimmung mit Branchenverbänden und Interessenvertretern stattfinden. Bis dahin gelten die bisherigen Geschäftsbedingungen.

    Der Konflikt zeigt einmal mehr, wie stark die Interessen von Plattformbetreibern und Rechteinhabern beim Einsatz von KI und der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte auseinandergehen.
    143 Aufrufe
  • BTS und Psy auf der Suno-Klage-Liste: 60.202 Songs sollen unerlaubt für KI-Training genutzt worden sein

    Der Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine prominente K-Pop-Dimension: Auf einer Liste mit 60.202 Tonaufnahmen, deren unerlaubte Nutzung Universal Music Group (UMG) und Sony Music geltend machen, finden sich auch Songs von BTS und Psy.

    Konkret geht es um Psy-Hits wie „Gangnam Style“ und „Gentleman“ sowie die BTS-Kollaborationen „Bad Decisions“ mit Benny Blanco und Snoop Dogg und „Waste It On Me“ mit Steve Aoki. Ebenfalls aufgeführt ist „Gettin’ Dumb“ von will.i.am mit 2NE1.

    Die Liste stammt aus dem zweiten US-Verfahren von Universal und Sony gegen Suno, das im September 2026 eingereicht wurde. Die Labels werfen dem KI-Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Genehmigung zum Training seiner Musikmodelle verwendet zu haben. Im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens konnten von den Labels beauftragte Audioexperten Sunos Quellcode und Trainingsdaten untersuchen und die Aufnahmen anhand digitaler Audio-Fingerprints identifizieren.

    Suno räumt ein, Audiodaten von YouTube mithilfe des Download-Tools YT-DLP für das Training verwendet zu haben, verteidigt sein Vorgehen jedoch mit dem Argument des „Fair Use“. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich entschieden.

    Besonders brisant: Die 60.202 Titel bilden offenbar nur einen Ausschnitt der möglichen Trainingsdaten. Die koreanische Verwertungsgesellschaft KOMCA prüft deshalb rechtliche Schritte zum Schutz der Rechte koreanischer Musikschaffender.

    Der Fall zeigt, wie weitreichend die Konflikte um KI-Training und Musikrechte inzwischen sind. Wenn selbst globale K-Pop-Erfolge in den Trainingsdaten von KI-Musikdiensten auftauchen, wird die Frage nach Zustimmung, Lizenzierung und Vergütung für die gesamte Musikbranche immer dringlicher.

    Quellen:· Korea JoongAng Daily – Hintergrundbericht · Music Business Worldwide – Sunos Stellungnahme im Verfahren

    Redaktioneller Hinweis: Die genannten Songs stehen auf einer von UMG und Sony vorgelegten Liste mutmaßlich unerlaubt genutzter Aufnahmen. Das ist keine rechtskräftige Feststellung einer Urheberrechtsverletzung.
    178 Aufrufe
  • Universal Music warnt: Über 90.000 KI-Tracks täglich – Schutzmaßnahmen kommen nicht hinterher

    Die Flut KI-generierter Musik nimmt rasant zu. Universal Music Group (UMG) beziffert die Zahl vollständig KI-generierter Tracks inzwischen auf mehr als 90.000 Uploads täglich. CEO Lucian Grainge fordert deshalb strengere Regeln, transparente Kennzeichnung und neue Vergütungsmodelle für Streamingdienste.

    Auf der Präsentation der Quartalszahlen am 29. Oktober 2026 hat Universal Music Group erneut vor den Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die Musikbranche gewarnt. Laut CEO Lucian Grainge werden inzwischen täglich mehr als 90.000 vollständig KI-generierte Musikstücke auf Streamingplattformen hochgeladen. Anfang 2025 seien es noch rund 10.000 pro Tag gewesen.

    Grainge brachte die Entwicklung mit einer deutlichen Aussage auf den Punkt: Das Volumen wachse schneller als die Schutzmechanismen der Branche.

    Besonders kritisch sieht UMG die Auswirkungen auf Streaming-Charts und die Verteilung von Tantiemen. Nach Angaben des Konzerns sollen auf Blues-Charts einiger großer Streamingplattformen bis zu fünf der zehn erfolgreichsten Alben KI-generierten Acts zuzuordnen sein, ohne dass dies ausreichend gekennzeichnet werde.

    UMG fordert neue Regeln für Streamingvergütungen

    Ein zentraler Kritikpunkt ist das bisher verbreitete Pro-rata-Modell. Dabei werden die Einnahmen eines Streamingdienstes entsprechend dem Anteil der Streams auf die Rechteinhaber verteilt.

    UMG argumentiert, dass vollständig KI-generierte Inhalte auf diese Weise die Vergütungsanteile menschlicher Künstler verwässern können. Das Unternehmen fordert deshalb, dass KI-generierte Musik nicht automatisch auf derselben Grundlage vergütet wird wie Musik, die von Künstlern und Songwritern geschaffen wurde und eine nachhaltige Fanbindung erzeugt.

    UMGs Digitalchef Michael Nash nannte vier zentrale Schutzmaßnahmen, die der Konzern in seinen Verträgen mit Streamingplattformen verankern möchte:

    Kein KI-Training mit Musik der UMG-Künstler ohne Zustimmung.
    Entfernung unautorisierter KI-Aufnahmen, die auf UMG-Inhalten basieren.
    Entfernung von KI-Inhalten, die Künstleridentitäten missbrauchen und deren Persönlichkeitsrechte verletzen.
    Schutz der Künstler-Royalties vor einer Verwässerung durch vollständig KI-generierte Musik.

    Entsprechende Vereinbarungen habe UMG bereits mit YouTube und Spotify getroffen. Die konkreten Vertragsbedingungen sind allerdings nicht öffentlich.

    Keine Absage an KI – aber klare Spielregeln

    Grainge betonte, dass Universal Music nicht grundsätzlich gegen künstliche Intelligenz sei. Entscheidend seien vielmehr Lizenzierung, Transparenz und eine faire wirtschaftliche Beteiligung der Kreativen.

    Der Konzern verfolgt dabei durchaus eigene KI-Projekte und baut entsprechende Partnerschaften aus. Dazu gehört beispielsweise die Zusammenarbeit mit ElevenLabs, die lizenzierte KI-gestützte Remixes und neue Interpretationen von Songs teilnehmender Künstler ermöglichen soll.

    Die Botschaft von UMG ist damit eindeutig: KI-Musik soll Teil der Zukunft der Branche sein – aber nicht auf Kosten der Künstler, ihrer Urheberrechte und ihrer Vergütung. (Music Ally)
    199 Aufrufe
  • Spotify plant KI-Remix-Tool für 2027 – Zusatzkosten von bis zu fünf Dollar im Monat möglich

    Spotify macht Ernst mit KI-generierten Covers und Remixes: Bereits im ersten Quartal 2027 könnte ein neues Feature starten, mit dem Premium-Abonnenten Songs teilnehmender Künstler mithilfe künstlicher Intelligenz neu interpretieren können. Dafür steht offenbar ein zusätzlicher monatlicher Preis von vier bis fünf US-Dollar im Raum.

    Wie die Financial Times berichtet, könnte Spotify das neue Angebot rund um die Grammy Awards im Februar 2027 vorstellen. Ein endgültiger Starttermin und der Preis stehen allerdings noch nicht fest.

    Das Konzept: Nutzer können bestehende Songs beispielsweise in andere Musikstile verwandeln oder alternative Coverversionen erstellen, die klingen, als würden andere Künstler den Titel interpretieren. Anders als bei KI-Musikgeneratoren wie Suno geht es dabei nicht um komplett neue Songs, sondern um KI-gestützte Bearbeitungen bestehender Werke.

    Ein wichtiger Bestandteil des Modells ist die Vergütung der Rechteinhaber. Die Einnahmen aus den Streams von Fan-Remixes sollen auch den Künstlern und Rechteinhabern der Originalaufnahmen zugutekommen. Spotify plant zudem, Remixes in Playlists integrieren zu können, wobei deren Abrufe den Originaltiteln in den Charts zugerechnet werden sollen.

    Lizenzvereinbarungen bestehen bereits mit Universal Music Group, Merlin, Kobalt und Believe. Gespräche mit Sony Music und Warner Music Group laufen laut Bericht noch. Die Teilnahme soll für Künstler freiwillig bleiben.

    Für Spotify könnte das Feature zu einer neuen Einnahmequelle werden – und für die Musikindustrie zu einem wichtigen Testfall dafür, wie sich KI-Kreativität kommerziell nutzen lässt, ohne Künstler und Rechteinhaber außen vor zu lassen. (MBW)
    153 Aufrufe
  • https://kibeat.com/suno-fordert-apple-zum-zeugnis-auf-koennen-die-grossen-labels-apple-music-wirklich-unter-druck-setzen
    KIBEAT.COM
    Suno fordert Apple zum Zeugnis auf: Können die großen Labels Apple Music wirklich unter Druck setzen?
    KI-Musik gegen die Major-Labels: Suno will vor Gericht klären lassen, wie abhängig Apple Music tatsächlich von den Katalogen von Universal Music und Sony Music ist. Dabei geht es nicht nur um Lizenzverträge, sondern auch um die Machtverhältnisse in der Musikindustrie und die Zukunft KI-generierter Musik.
    101 Aufrufe
  • Universal Music Group erwägt Rückzug von der Börse – Gespräche mit Finanzinvestoren

    Steht der weltgrößte Musikkonzern vor einem möglichen Eigentümerwechsel? Universal Music Group (UMG) hat laut einem Bericht von Bloomberg bereits in diesem Jahr erste Gespräche mit mehreren großen Private-Equity-Gesellschaften über eine mögliche Privatisierung geführt. Zu den genannten Interessenten zählen Apollo Global Management, TPG und Blackstone. Ein konkreter Übernahmeprozess ist bislang allerdings nicht gestartet.
    Schwacher Aktienkurs setzt UMG unter Druck

    Hinter den Überlegungen steht offenbar auch die Bewertung des Musikkonzerns an der Börse. Die UMG-Aktie hat im Laufe des Jahres 2026 rund 29 Prozent an Wert verloren und notiert damit unter ihrem Ausgabepreis beim Börsengang 2021. Dabei verfügt das Unternehmen über einen umfangreichen Musikkatalog und ein internationales Künstlerportfolio mit Stars wie Taylor Swift, The Weeknd und Kendrick Lamar.

    Die Diskrepanz zwischen der Bewertung an den öffentlichen Kapitalmärkten und den teils hohen Preisen für Musikkataloge und Musikrechte bei privaten Transaktionen könnte UMG zu einer Neubewertung seiner Eigentümerstruktur bewegen.

    Die Gespräche mit Apollo, TPG und Blackstone sollen nach Angaben von Bloomberg bislang unverbindlich geblieben sein. Der Vorstand ist dem Bericht zufolge über die Gespräche informiert. Weder UMG noch die genannten Finanzinvestoren haben sich dazu öffentlich konkret geäußert.
    150 Aufrufe
Weitere Ergebnisse