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  • Concord vs. Anthropic: Gericht weist Klage gegen KI-Chef teilweise ab – Milliardenstreit geht weiter

    Teilerfolg für Anthropic-Chef Dario Amodei: Im Urheberrechtsstreit zwischen dem KI-Unternehmen Anthropic und den Musikverlagen Concord, Universal Music Publishing Group und ABKCO hat ein US-Gericht einen Teil der persönlichen Klage gegen den Anthropic-CEO abgewiesen. Der eigentliche Rechtsstreit um die Nutzung geschützter Musikwerke bleibt davon jedoch unberührt.

    Die Musikverlage werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte und Noten ohne Genehmigung aus illegalen Quellen heruntergeladen und zum Training seiner KI Claude verwendet zu haben. Insgesamt sollen mehr als 20.000 Werke betroffen sein. Die Kläger fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe.

    Richterin Eumi K. Lee wies am 4. November 2026 den Vorwurf der unmittelbaren Urheberrechtsverletzung gegen Amodei persönlich zurück. Die Musikverlage erhalten allerdings die Möglichkeit, ihre Klage entsprechend zu überarbeiten. Ein weiterer Vorwurf wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzung bleibt zunächst bestehen.

    Anthropic selbst steht weiterhin im Zentrum des Verfahrens. Besonders umstritten ist die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit geschützten Songtexten unter die US-amerikanische Fair-Use-Regelung fällt. Die Musikverlage sehen zudem eine wirtschaftliche Konkurrenz durch KI-generierte Songtexte, die mit den Originalwerken konkurrieren könnten.

    Ein weiterer Statusbericht der Verfahrensparteien ist für den 11. November vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung über die zentralen Urheberrechtsfragen steht noch aus.
    Die teilweise Abweisung der persönlichen Klage gegen Dario Amodei ist kein Freispruch für Anthropic. Der Fall könnte vielmehr zu einer wegweisenden Entscheidung darüber werden, unter welchen Bedingungen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen.
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  • Irving Azoffs Music Artists Coalition unterstützt Forderung nach fairen KI-Lizenzen

    Prominente Unterstützung im Urheberrechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI: Die von Irving Azoff gegründete Music Artists Coalition (MAC) hat sich gemeinsam mit der Agentur CAA und der Human Consent Foundation von Schauspielerin Cate Blanchett einem juristischen Schriftsatz angeschlossen.

    Die Initiative argumentiert, dass die Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training durchaus praktikabel ist. Bestehende Verwertungsgesellschaften und kollektive Lizenzmodelle könnten die Rechteklärung auch bei großen Werkbeständen ermöglichen.

    Damit widerspricht die Koalition dem Argument der KI-Unternehmen, dass eine Lizenzierung aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Rechteinhaber zu aufwendig und teuer sei.

    Parallel dazu haben auch RIAA, NMPA, ASCAP und BMI einen eigenen Schriftsatz eingereicht. Sie fordern, das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung nicht als „Fair Use“ einzustufen.

    Die Bedeutung für die Musikbranche: Eine Entscheidung zugunsten von OpenAI könnte auch Auswirkungen auf laufende Verfahren gegen KI-Musikdienste wie Suno und Udio haben. Es geht damit um eine Grundsatzfrage für die gesamte Kreativwirtschaft: Müssen KI-Unternehmen Lizenzen erwerben, bevor sie geschützte Inhalte zum Training ihrer Modelle verwenden?

    Quelle: Music Business Worldwide
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  • Universal und Sony wollen Suno-Investorin zu gelöschtem Post befragen

    Ein gelöschter Social-Media-Post könnte im Urheberrechtsstreit zwischen Universal Music, Sony Music und dem KI-Musikdienst Suno an Bedeutung gewinnen. Ein US-Bundesgericht hat den beiden Major-Labels erlaubt, C. C. Gong, eine ehemalige Mitarbeiterin des Suno-Investors Menlo Ventures, zu vernehmen.

    Gong hatte öffentlich erklärt, den Großteil ihres Musikhörens von Spotify zu Suno verlagert zu haben, weil sie von den wiederkehrenden Empfehlungen des Streamingdienstes genug hatte. Universal und Sony sehen in der Aussage einen möglichen Hinweis darauf, dass KI-generierte Musik herkömmliche Musikaufnahmen im Markt ersetzen könnte – ein wichtiger Aspekt der juristischen Auseinandersetzung um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Aufnahmen für das KI-Training.

    Das Gericht erlaubt eine Befragung innerhalb von 30 Tagen. Ob der Post die rechtliche Bewertung von Sunos Fair-Use-Argumentation beeinflusst, bleibt offen.

    Quelle: Music Business Worldwide · 26. Oktober 2026
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  • US-Gericht prüft KI-Training mit Songtexten im Rechtsstreit gegen Anthropic
    Im Urheberrechtsstreit zwischen Musikverlagen und dem KI-Unternehmen Anthropic hat ein US-Bundesgericht am 21. Oktober über die Frage verhandelt, ob das Training des KI-Chatbots Claude mit geschützten Songtexten unter die Fair-Use-Regelung fällt. Zu den Klägern zählen Concord Music Group, Universal Music Publishing Group und ABKCO. Die Verlage argumentieren, dass Claude geschützte Texte reproduzieren und mit KI-generierten Lyrics in Konkurrenz zu menschlichen Songwritern treten könne.
    Als Beleg verwiesen sie auf knapp 120.000 Anfragen zur Erzeugung synthetischer Songtexte innerhalb von sechs Monaten. Anthropic verteidigt das Training als transformative Nutzung und bestreitet einen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden. Eine Entscheidung steht noch aus. Das Verfahren könnte wichtige Maßstäbe für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken beim KI-Training setzen. (MBW)
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  • Universal und Sony wollen DistroKids KI-Daten offenlegen lassen
    Universal Music Group und Sony Music gehen juristisch gegen den Musikvertrieb DistroKid vor: Die Labels wollen gerichtlich erzwingen, dass DistroKid Zahlen zu KI-generierten Uploads, Streaming-Einnahmen und eingesetzten Erkennungstools offenlegt. Die Daten sollen im Urheberrechtsstreit mit dem KI-Musikdienst Suno helfen zu klären, welche Auswirkungen KI-Musik auf den Markt hat. DistroKid hält die Anfrage für nicht relevant und will weiter am Rechtsverfahren mitwirken. Der Fall könnte wichtige Folgen für den Umgang mit KI-Musik und deren Kennzeichnung auf Streamingplattformen haben.
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  • Italienische Wettbewerbsbehörde untersucht Sunos Nutzungsbedingungen
    Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat eine Untersuchung gegen den KI-Musikdienst Suno eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen mögliche verbraucherunfreundliche Klauseln in den aktuellen Nutzungsbedingungen.
    Konkret geht es unter anderem um Sunos weitreichende Möglichkeiten, Preise und Vertragsbedingungen einseitig zu ändern sowie Accounts und Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen. Besonders kritisch bewertet die Behörde die Regelungen zu den Rechten an von Nutzern hochgeladenen und generierten Inhalten. Die Lizenz sei sehr weit gefasst und sehe zudem einen Verzicht auf sogenannte „moral rights“ vor – aus Sicht der Behörde möglicherweise ein Konflikt mit dem italienischen Urheberrecht.
    Auch die vorgeschriebene Beilegung von Streitigkeiten über ein US-Schiedsverfahren sowie die Festlegung von Massachusetts als Gerichtsstand stehen im Fokus. In den kommenden Wochen will die AGCM eine öffentliche Konsultation zu den Bedingungen starten.
    Damit gerät Suno neben den bereits laufenden Urheberrechtsstreitigkeiten erneut regulatorisch unter Druck – diesmal mit Blick auf die Rechte und den Schutz seiner Nutzer. (MBW)
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  • GEMA startet mit PLAI lizenzierte Trainingsdaten für Musik-KI
    Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde.
    Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand.
    Nach Angaben der GEMA richtet sich PLAI an Entwickler von KI-Tools, die Musikerinnen und Musiker im kreativen Prozess unterstützen, ohne mit den Werken zu konkurrieren, auf denen sie trainiert wurden. Erster Kunde ist das Karlsruher Unternehmen Klangio.
    Die Vorstellung von PLAI erfolgt zu einem spannenden Zeitpunkt: Noch wartet die Musikbranche auf das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno.
    Während dort die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings verhandelt werden, setzt die GEMA mit PLAI auf ein Modell, das auf klar lizenzierten Inhalten undeiner Vergütung der Rechteinhaber basiert.
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  • Australien stellt sich im KI-Urheberrechtsstreit hinter Kreative
    Die australische Regierung will KI-Unternehmen nicht erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Modelle zu nutzen. Premierminister Anthony Albanese kündigte stattdessen starke Copyright-Regeln zum Schutz von Musikschaffenden, Autor:innen und Medien an. Gleichzeitig soll ein neues „Office of AI“ die nationale KI-Strategie koordinieren. Die Entscheidung gilt als klares Signal gegen eine Aufweichung des Urheberrechts zugunsten von KI-Anbietern.
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  • Suno bringt sich für möglichen Börsengang in Stellung
    Der KI-Musikdienst Suno arbeitet laut Music Business Worldwide gezielt daran, sich organisatorisch auf einen möglichen Börsengang vorzubereiten. Das Unternehmen baut seine Finanz- und Compliance-Strukturen aus und verstärkt sein Führungsteam mit erfahrenen Managern aus dem Public-Company-Umfeld. Erst im Juni hatte Suno mehr als 400 Millionen US-Dollar frisches Kapital eingesammelt und seine Bewertung auf 5,4 Milliarden US-Dollar gesteigert. Trotz anhaltender Urheberrechtsstreitigkeiten mit großen Musikunternehmen setzt das Unternehmen seinen Wachstumskurs fort und bereitet sich offenbar auf den nächsten Schritt als börsenreifes Unternehmen vor.
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  • Wenn Hits vor Gericht landen: Warum Copyright-Klagen in der Musikbranche zunehmen
    Die Musikbranche lebt von Kreativität, Inspiration und dem ständigen Wunsch, neue Songs zu schaffen. Doch mit jedem internationalen Hit wächst auch das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen. Immer häufiger sehen sich Künstler, Produzenten und Labels mit dem Vorwurf konfrontiert, Melodien, Harmonien oder andere musikalische Elemente unerlaubt übernommen zu haben....
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  • Suno baut Brücken zur Musikbranche
    Suno holt Musikmanager von YouTube und Atlantic Records an Bord Der KI-Musikanbieter Suno setzt seinen Kurs in Richtung Musikindustrie fort und verstärkt sein Führungsteam mit zwei erfahrenen Branchenmanagern. Neu an Bord sind Christian Bowne, zuletzt für das Major-Label-Geschäft bei YouTube verantwortlich, sowie Grace James, die zuvor als Executive Vice President of...
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  • Kann man einen Beat besitzen? Warum der Dembow-Prozess auch KI-Musiker betrifft
    Was passiert, wenn nicht mehr nur Melodien oder Songtexte, sondern auch ein charakteristischer Rhythmus zum Gegenstand eines Urheberrechtsstreits wird? Genau diese Frage steht im Mittelpunkt eines laufenden Gerichtsverfahrens in den USA. Im sogenannten Dembow-Fall, der unter anderem Künstler wie Bad Bunny und Karol G betrifft, hat ein Richter entschieden, dass die zentralen Streitfragen...
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