OnPlug

Search

Discover new people, create new connections and make new friends

  • Kenianisches Gospel-Duo verteidigt Suno-Einsatz: „Die Songs schreiben wir selbst“

    Der Einsatz von KI in der Musikproduktion sorgt auch in der Gospel-Szene für Diskussionen. Das kenianische Gospel-Duo Wapendwa Muziki hat öffentlich gemacht, dass es den KI-Musikgenerator Suno für die Erstellung musikalischer Demos nutzt – und damit eine Kontroverse ausgelöst.

    Während eines Interviews in der Sendung „Obinna Show Live“ demonstrierte das Ehepaar Meshack und Nina Mpendwa, wie aus einer eingesungenen Melodie mithilfe von Suno innerhalb weniger Sekunden ein musikalischer Entwurf entsteht. Mesh erwähnte dabei auch Kosten von rund 40.000 kenianischen Schilling pro Jahr.

    Nach Kritik aus der Öffentlichkeit stellte das Duo klar: Texte, Melodien und musikalische Grundideen stammen weiterhin von ihnen selbst. Suno diene lediglich dazu, erste Demos zu erstellen, die anschließend gemeinsam mit einem Produzenten weiterentwickelt werden.

    Der Fall zeigt, wie kontrovers der Einsatz generativer KI inzwischen selbst in der Gospel-Musik diskutiert wird. Gleichzeitig wirft er eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet technische Unterstützung und wo beginnt KI-generierte Kreativität?
    46 Views
  • RIAA gegen Suno: Streit um KI-Musik erreicht Apple und DistroKid

    Der Urheberrechtskonflikt zwischen den großen Musiklabels und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine neue Dimension. Nachdem Warner Music seinen Rechtsstreit mit Suno bereits 2025 durch eine Einigung und eine Lizenzpartnerschaft beendet hat, setzen Sony Music und Universal Music ihre juristische Auseinandersetzung fort. Inzwischen geraten auch Apple und der Musikvertrieb DistroKid zunehmend in den Fokus.

    Besonders spannend ist der Streit um Apple. Suno möchte den Technologiekonzern zu Aussagen über seine Lizenzverhandlungen mit Universal Music und Sony Music verpflichten. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert die Musikkataloge der beiden Major-Labels für Apple Music haben und wie sich der Streamingdienst ohne diese Kataloge entwickeln könnte.

    Apple wehrt sich gegen die Forderung. Das Unternehmen argumentiert, dass Suno damit Zugang zu vertraulichen Geschäfts- und Verhandlungspositionen erhalten könnte. Am 4. November wurde das Verfahren um die Apple-Vorladung mit Zustimmung Apples von Kalifornien an das zuständige Bundesgericht in Massachusetts übertragen. Eine Entscheidung über die Herausgabe der Informationen steht noch aus.

    Auch DistroKid ist in die Auseinandersetzung verwickelt. Sony und Universal verlangen vom Musikvertrieb Daten darüber, wie viele KI-generierte Aufnahmen über die Plattform verbreitet werden und wie viele davon möglicherweise mit Suno in Verbindung stehen. Zusätzlich interessieren sich die Labels für Streamingzahlen und ausgeschüttete Tantiemen dieser Produktionen.

    Am 2. November wurde bekannt, dass sich die beteiligten Parteien auf eine weitere Frist bis zum 6. November verständigt haben, um eine mögliche Lösung für die Datenherausgabe zu finden. Ob DistroKid die gewünschten Informationen tatsächlich bereitstellen wird, ist bislang offen.

    Parallel dazu hat Universal Music eine eigene Klage gegen DistroKid eingereicht. Der Vorwurf: Über den Vertrieb seien zahlreiche mutmaßlich urheberrechtsverletzende KI-Aufnahmen auf Streamingplattformen gelangt. DistroKid bestreitet die Vorwürfe und bestätigte, eine kleine Anzahl betroffener Veröffentlichungen entfernt zu haben. Eine Stellungnahme zur Klage wird bis zum 4. Dezember 2026 erwartet.

    Im ursprünglichen Suno-Verfahren bleibt außerdem das sogenannte Stream-Ripping ein zentraler Streitpunkt. Suno hat eingeräumt, YouTube-Audio mithilfe des Tools YT-DLP als Trainingsmaterial bezogen zu haben. Das Unternehmen bestreitet jedoch die daraus abgeleiteten Rechtsverletzungen und beruft sich weiterhin auf Fair Use.

    Die Beweisaufnahme zu diesem zusätzlichen Vorwurf soll am 20. November abgeschlossen werden.

    Fazit: Der Fall Suno entwickelt sich zunehmend zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Zukunft der Musikindustrie. Es geht längst nicht mehr nur darum, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik zum Training verwenden dürfen. Auch die Verbreitung KI-generierter Musik, deren wirtschaftliche Auswirkungen und die Kontrolle über Musikdaten werden zu zentralen Streitpunkten.

    Für Labels, Streamingdienste, Vertriebe und unabhängige Künstler könnte der Ausgang dieser Verfahren weitreichende Konsequenzen haben.

    Quellen und weitere Informationen:

    Music Business Worldwide – UMG, Sony und DistroKid suchen eine Lösung
    Digital Music News – Apple wehrt sich gegen Sunos Vorladung
    48 Views
  • Suno: MIDI-Upload bringt eigene Kompositionen direkt in die KI-Musikproduktion

    Suno erweitert seine Create-Funktion um eine spannende Möglichkeit: Ab sofort können Pro- und Premier-Abonnenten eigene MIDI-Dateien hochladen und daraus vollständige KI-generierte Songs erstellen lassen.

    Das Besondere: MIDI-Dateien enthalten keine Audiodaten, sondern konkrete Noten, Rhythmen und Timing-Informationen. Dadurch kann Suno musikalische Ideen wesentlich gezielter verarbeiten.

    Nach dem Upload einer MIDI-Datei (.mid oder .midi) lässt sich per Texteingabe festlegen, was damit passieren soll:

    Die vorhandenen Noten möglichst originalgetreu umsetzen.
    Eine Melodie als Ausgangspunkt für neue musikalische Ideen verwenden.
    Die Komposition mit anderen Instrumenten arrangieren, beispielsweise als Orchester oder Streichquartett.

    Zum Start läuft die Funktion über das experimentelle Modell v6-wild. Dieses liefert bewusst überraschendere und weniger vorhersehbare Ergebnisse als das reguläre v6-Modell.

    Fazit: Ein interessantes Feature für Musiker und Produzenten! Eigene MIDI-Kompositionen, alte Songskizzen oder Melodieideen lassen sich jetzt direkt in Suno weiterentwickeln und mit neuen Klangwelten zum Leben erwecken.

    Die MIDI-Upload-Funktion ist für Pro- und Premier-Abonnenten verfügbar.
    39 Views
  • Suno will Klage von Jason Isbell und David Lowery abweisen lassen

    Der KI-Musikgenerator Suno geht juristisch gegen eine Sammelklage des US-Musikers Jason Isbell und weiterer Künstler vor. Das Unternehmen hat am 3. November 2026 vor einem Bundesgericht in Massachusetts beantragt, die Klage wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten abweisen zu lassen.

    Neben Isbell gehören David Lowery (Cracker, Camper Van Beethoven), der Bluesmusiker Guy Forsyth und der Saxofonist Eduardo Calle zu den Klägern. Sie werfen Suno vor, die Namen und stimmlichen Identitäten von Musikern ohne deren Zustimmung für kommerzielle KI-Musikproduktionen nutzbar zu machen.

    Suno hält dagegen, dass die Nennung eines Künstlers in einem Musikprompt zunächst lediglich eine Beschreibung des musikalischen Stils darstellt. Solche Referenzen seien eine übliche Form der musikalischen Kommunikation und durch die Meinungsfreiheit des First Amendment geschützt. Außerdem argumentiert das Unternehmen, dass das US-Urheberrecht keine exklusiven Rechte an musikalischen Stilrichtungen oder Genres gewährt.

    Ein weiterer zentraler Punkt der Verteidigung: Die von Suno erzeugten Songs seien nicht mit tatsächlichen Aufnahmen der klagenden Künstler zu verwechseln. Die Musiker sehen das anders und behaupten, dass sich die Filtersysteme zur Blockierung von Künstlernamen umgehen lassen.

    Einordnung: Der Rechtsstreit könnte weitreichende Folgen für die gesamte KI-Musikbranche haben. Im Mittelpunkt steht die bislang nicht abschließend geklärte Frage, ob Künstler unabhängig vom Urheberrecht an ihren Aufnahmen auch die kommerzielle Nutzung ihrer stimmlichen Identität durch KI-Systeme kontrollieren dürfen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

    Quellen:

    MLex – Suno beantragt Klageabweisung

    Digital Music News – Hintergrundbericht

    Reuters – Klage der Musiker gegen Suno
    78 Views
  • MLC wehrt sich gegen Udio: Herausgabe von Streaming-Daten angeblich zu aufwendig

    Der US-amerikanische Mechanical Licensing Collective (MLC) hat offiziell Widerspruch gegen die Forderung des KI-Musikdienstes Udio eingelegt, umfangreiche Streaming-Daten offenzulegen. Die Organisation hält die verlangte Datenaufbereitung für unverhältnismäßig aufwendig und verweist auf erhebliche personelle Kosten.

    Nach Angaben des MLC würde die Zusammenstellung der angeforderten Informationen rund zwei bis drei Wochen Arbeitszeit von IT-Mitarbeitern beanspruchen. Deren Stundensätze liegen laut der Organisation zwischen 150 und 315 US-Dollar. Außerdem müssten die betreffenden Mitarbeiter während dieser Zeit von ihren regulären Aufgaben abgezogen werden.

    Udio möchte monatliche Streaming-Daten verschiedener Plattformen seit 2021 erhalten. Dazu gehören Informationen über die Marktanteile der großen Plattenfirmen. Die Daten sollen helfen, die Argumentation der Musiklabels zu überprüfen, wonach KI-generierte Musik das Streaming-Geschäft traditioneller Musikproduktionen beeinträchtigt.

    Der Konflikt ist Teil der größeren Urheberrechtsauseinandersetzungen zwischen KI-Musikplattformen und der Musikindustrie. Udio und Suno argumentieren, dass die Streaming-Zahlen entscheidend seien, um mögliche wirtschaftliche Schäden durch KI-generierte Musik zu bewerten. Der MLC hält dagegen, dass die Daten ursprünglich von den Streamingdiensten stammen und dort bereits verfügbar seien.

    Bemerkenswert ist, dass der MLC zuvor selbst eine externe Kostenschätzung von rund 5.000 US-Dollar zuzüglich Hosting-Kosten genannt hatte. Nun stehen vor allem der interne Personalaufwand und die Verfügbarkeit der Daten im Mittelpunkt des Streits.

    Einordnung: Der Streit zeigt, dass sich der KI-Musikkonflikt zunehmend von der grundsätzlichen Frage des Urheberrechts auf konkrete Marktdaten, Streaming-Anteile und wirtschaftliche Auswirkungen verlagert. Diese Informationen könnten für den Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren richtungsweisend sein.

    Quellen:

    Digital Music News – MLC widerspricht Udio
    70 Views
  • Keke Palmer unter KI-Verdacht: Fans vermuten Suno-Einsatz bei „Keke Frankenstein“

    Die neue Halloween-Single „Keke Frankenstein“ von US-Sängerin und Schauspielerin Keke Palmer sorgt für Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Nutzer auf Reddit vermuten, dass bei der Produktion zumindest teilweise generative KI zum Einsatz gekommen sein könnte. Als mögliche Hinweise nennen sie ungewöhnlich klingende Vocal-Chops, künstlich wirkende Gesangselemente und auffällige rhythmische Strukturen. Einige Kommentatoren bringen dabei ausdrücklich den KI-Musikgenerator Suno ins Spiel.

    Die offiziellen Song-Credits nennen allerdings Keke Palmer, deren bürgerlicher Name Lauren Palmer lautet, als alleinige Songwriterin und Komponistin. Als Produzenten werden Palmer und Jukebox aufgeführt. Ein konkreter Hinweis auf den Einsatz von KI-Software findet sich in den veröffentlichten Credits nicht.

    Bislang gibt es keinerlei Belege für die KI-Vorwürfe. Auch Palmer selbst hat sich zu den Spekulationen nicht öffentlich geäußert. Die Diskussion zeigt einmal mehr, wie sensibel das Publikum inzwischen auf mögliche KI-Einflüsse in kommerziellen Musikproduktionen reagiert.

    Einordnung: Der Fall verdeutlicht ein wachsendes Problem der Musikindustrie: Schon der bloße Verdacht auf KI-Unterstützung kann öffentliche Diskussionen auslösen. Gleichzeitig zeigt er, dass weder ungewöhnliche Klangelemente noch veröffentlichte Song-Credits zuverlässig belegen, ob generative KI bei einer Produktion verwendet wurde.

    Quellen:

    Rolling Out – Berichterstattung zu Keke Frankenstein
    57 Views
  • https://kibeat.com/suno-und-die-ewige-ki-lizenz-warum-das-loeschen-deines-accounts-nicht-automatisch-deine-musikrechte-zuruckbringt
    KIBEAT.COM
    Suno und die ewige KI-Lizenz: Warum das Löschen deines Accounts nicht automatisch deine Musikrechte zurückbringt
    Suno räumt sich eine dauerhafte und unwiderrufliche Lizenz an Uploads ein. Was passiert mit deiner Musik nach der Account-Löschung?
    79 Views
  • Irving Azoffs Music Artists Coalition unterstützt Forderung nach fairen KI-Lizenzen

    Prominente Unterstützung im Urheberrechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI: Die von Irving Azoff gegründete Music Artists Coalition (MAC) hat sich gemeinsam mit der Agentur CAA und der Human Consent Foundation von Schauspielerin Cate Blanchett einem juristischen Schriftsatz angeschlossen.

    Die Initiative argumentiert, dass die Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training durchaus praktikabel ist. Bestehende Verwertungsgesellschaften und kollektive Lizenzmodelle könnten die Rechteklärung auch bei großen Werkbeständen ermöglichen.

    Damit widerspricht die Koalition dem Argument der KI-Unternehmen, dass eine Lizenzierung aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Rechteinhaber zu aufwendig und teuer sei.

    Parallel dazu haben auch RIAA, NMPA, ASCAP und BMI einen eigenen Schriftsatz eingereicht. Sie fordern, das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung nicht als „Fair Use“ einzustufen.

    Die Bedeutung für die Musikbranche: Eine Entscheidung zugunsten von OpenAI könnte auch Auswirkungen auf laufende Verfahren gegen KI-Musikdienste wie Suno und Udio haben. Es geht damit um eine Grundsatzfrage für die gesamte Kreativwirtschaft: Müssen KI-Unternehmen Lizenzen erwerben, bevor sie geschützte Inhalte zum Training ihrer Modelle verwenden?

    Quelle: Music Business Worldwide
    131 Views
  • UMG, Sony und DistroKid suchen Einigung im Streit um KI-Musikdaten

    Neue Bewegung im Rechtsstreit rund um KI-Musikgenerator Suno: Universal Music Group (UMG), Sony Music und der Musikvertrieb DistroKid arbeiten offenbar an einer außergerichtlichen Lösung ihres Konflikts um die Offenlegung von KI-Musikdaten.

    Wie aus einer gemeinsamen Eingabe beim US-Bundesgericht in Manhattan hervorgeht, haben sich die Parteien darauf verständigt, DistroKids Frist zur Stellungnahme bis zum 6. November zu verlängern.

    UMG und Sony wollen von DistroKid erfahren, wie viele der über den Vertrieb an Streamingdienste ausgelieferten Tracks als KI-generiert eingestuft werden – und welcher Anteil davon möglicherweise mit dem KI-Musikdienst Suno entstanden ist. Auch Streamingzahlen und erzielte Einnahmen stehen im Fokus.

    Die beiden Major Labels benötigen diese Informationen für ihren laufenden Urheberrechtsprozess gegen Suno. Sie wollen damit unter anderem belegen, welche Auswirkungen KI-generierte Musik auf den Markt und die Einnahmen traditioneller Musikschaffender hat.

    Noch ist offen, wie eine mögliche Einigung aussehen könnte und ob DistroKid die angeforderten Daten tatsächlich herausgeben wird.

    Quelle: Music Business Worldwide
    129 Views
  • 🌹🖤 Ein schönes Wochenende allen!

    Ich war mal wieder sehr kreativ heute. Ich bin mit einem neuen Song "Schwesternreigen" fertig geworden, an dem ich einige Monate gearbeitet habe. Die Textfindung war diesmal nicht so einfach. Letztlich hab ich es dann doch geschafft und der Song konnte heute in Suno mit einem Sound belegt werden. Und weil ich so schön im Flow war, habe ich gleich ein wenig weiter gemacht und für euch einen kleinen Musik Clip zusammen gestellt.
    In dem keltischen Lied "Schwesternreigen" geht es um die Gottheiten die in der keltischen Zeit mit Leben, Wachstum und Vergänglichkeit zu tun hatten. Da ich nicht über jede dieser Damen ein einzelnes Lied herstellen kann oder will, die Kelten hatten da zahlreiche Gottheiten für diese Thematik..., habe ich sie kurzerhand als Schwestern zusammen gefasst. Die Filmausschnitte kommen vom Cottonbro Studio und wurden von Pexels lizenzfrei und kostenlos zur Verfügung gestellt. Ich wünsche euch nun viel Freude beim hören des Liedes und beim schauen des Clips.

    Habt einen schönen Sonntag
    Man hört sich
    LG Stefanie aka TAoAI 🖤🌹
    Like
    Love
    Wow
    3
    17 Views 130 Views
  • BTS und Psy auf der Suno-Klage-Liste: 60.202 Songs sollen unerlaubt für KI-Training genutzt worden sein

    Der Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem KI-Musikdienst Suno bekommt eine prominente K-Pop-Dimension: Auf einer Liste mit 60.202 Tonaufnahmen, deren unerlaubte Nutzung Universal Music Group (UMG) und Sony Music geltend machen, finden sich auch Songs von BTS und Psy.

    Konkret geht es um Psy-Hits wie „Gangnam Style“ und „Gentleman“ sowie die BTS-Kollaborationen „Bad Decisions“ mit Benny Blanco und Snoop Dogg und „Waste It On Me“ mit Steve Aoki. Ebenfalls aufgeführt ist „Gettin’ Dumb“ von will.i.am mit 2NE1.

    Die Liste stammt aus dem zweiten US-Verfahren von Universal und Sony gegen Suno, das im September 2026 eingereicht wurde. Die Labels werfen dem KI-Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Genehmigung zum Training seiner Musikmodelle verwendet zu haben. Im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens konnten von den Labels beauftragte Audioexperten Sunos Quellcode und Trainingsdaten untersuchen und die Aufnahmen anhand digitaler Audio-Fingerprints identifizieren.

    Suno räumt ein, Audiodaten von YouTube mithilfe des Download-Tools YT-DLP für das Training verwendet zu haben, verteidigt sein Vorgehen jedoch mit dem Argument des „Fair Use“. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich entschieden.

    Besonders brisant: Die 60.202 Titel bilden offenbar nur einen Ausschnitt der möglichen Trainingsdaten. Die koreanische Verwertungsgesellschaft KOMCA prüft deshalb rechtliche Schritte zum Schutz der Rechte koreanischer Musikschaffender.

    Der Fall zeigt, wie weitreichend die Konflikte um KI-Training und Musikrechte inzwischen sind. Wenn selbst globale K-Pop-Erfolge in den Trainingsdaten von KI-Musikdiensten auftauchen, wird die Frage nach Zustimmung, Lizenzierung und Vergütung für die gesamte Musikbranche immer dringlicher.

    Quellen:· Korea JoongAng Daily – Hintergrundbericht · Music Business Worldwide – Sunos Stellungnahme im Verfahren

    Redaktioneller Hinweis: Die genannten Songs stehen auf einer von UMG und Sony vorgelegten Liste mutmaßlich unerlaubt genutzter Aufnahmen. Das ist keine rechtskräftige Feststellung einer Urheberrechtsverletzung.
    183 Views
  • Spotify plant KI-Remix-Tool für 2027 – Zusatzkosten von bis zu fünf Dollar im Monat möglich

    Spotify macht Ernst mit KI-generierten Covers und Remixes: Bereits im ersten Quartal 2027 könnte ein neues Feature starten, mit dem Premium-Abonnenten Songs teilnehmender Künstler mithilfe künstlicher Intelligenz neu interpretieren können. Dafür steht offenbar ein zusätzlicher monatlicher Preis von vier bis fünf US-Dollar im Raum.

    Wie die Financial Times berichtet, könnte Spotify das neue Angebot rund um die Grammy Awards im Februar 2027 vorstellen. Ein endgültiger Starttermin und der Preis stehen allerdings noch nicht fest.

    Das Konzept: Nutzer können bestehende Songs beispielsweise in andere Musikstile verwandeln oder alternative Coverversionen erstellen, die klingen, als würden andere Künstler den Titel interpretieren. Anders als bei KI-Musikgeneratoren wie Suno geht es dabei nicht um komplett neue Songs, sondern um KI-gestützte Bearbeitungen bestehender Werke.

    Ein wichtiger Bestandteil des Modells ist die Vergütung der Rechteinhaber. Die Einnahmen aus den Streams von Fan-Remixes sollen auch den Künstlern und Rechteinhabern der Originalaufnahmen zugutekommen. Spotify plant zudem, Remixes in Playlists integrieren zu können, wobei deren Abrufe den Originaltiteln in den Charts zugerechnet werden sollen.

    Lizenzvereinbarungen bestehen bereits mit Universal Music Group, Merlin, Kobalt und Believe. Gespräche mit Sony Music und Warner Music Group laufen laut Bericht noch. Die Teilnahme soll für Künstler freiwillig bleiben.

    Für Spotify könnte das Feature zu einer neuen Einnahmequelle werden – und für die Musikindustrie zu einem wichtigen Testfall dafür, wie sich KI-Kreativität kommerziell nutzen lässt, ohne Künstler und Rechteinhaber außen vor zu lassen. (MBW)
    164 Views
More Results